Aktualisiert: Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei

Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Dann nutzen Sie das Know-how der IT-Recht Kanzlei, die Ihnen im folgenden Beitrag 64 verschiedene Produkte nennt, deren Vertrieb über das Internet jeden Online-Händler vor besondere rechtliche Herausforderungen stellt.
Vorab: Die nachfolgenden Informationen haben ausschließlich die rechtlichen Besonderheiten beim Verkauf bestimmter Waren zum Gegenstand. Allgemeine gesetzliche Vorgaben (wie etwa die Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums , einer Widerrufsbelehrung , AGB oder etwa die Umsetzung der Preisangabenverordnung etc.) werden ausgeklammert.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Welche rechtlichen Besonderheiten sind beim Verkauf von
- Alkohol ,
- Antikalkgeräten ,
- Backwaren,
- Batterien,
- Beleuchtungskörpern / LED,
- Bio-Produkten ,
- Bleikristallen und Kristallgläsern ,
- Büchern,
- Chemie,
- Computerspiele,
- CPUs ,
- Druckerpatronen,
- eBooks ,
- Elektrobacköfen,
- Elektrogeräten (Allgemein , Registrierung )
- energieverbrauchsrelevanten Produkten ,
- Erotikartikeln,
- Ersatzteilen ,
- Farben und Lacken,
- Fanartikeln,
- Feuerzeugen ,
- Fleisch,
- Flugmodellen,
- Funk- und Kommunikationsgeräten,
- Gasentladungs-Lichtquellen,
- Geschirrspülern,
- Glühbirnen ,
- Harpunen,
- Haushalts- und Bürogeräten ,
- Haushaltskühlgeräten,
- Haushaltswäschetrockner,
- Heilsteine,
- Kerzen,
- Klimageräten,
- koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken,
- Kondomen,
- Kosmetika ,
- Kunst ,
- Lachs,
- lebenden Tieren,
- Lebensmitteln ,
- Lebensmittelzusatzstoffen ,
- Lichtquellen ,
- Macheten,
- Matratzen,
- Medikamenten ,
- Medizinprodukten,
- Motoröl,
- Nahrungsergänzungsmittel,
- Netzteilen,
- Pflanzenschutzmittel,
- PKW,
- Olivenöl,
- Reifen,
- Reisen,
- Saft,
- Set-Top-Boxen,
- Spielzeug,
- Tabak ,
- Textilien,
- Tickets,
- Uhren,
- Waffen,
- Wasch-Trockenautomaten,
- Waschmaschinen,
- Wein,
- Weisser Ware (Haushaltsgeräte)
zu beachten? Informieren Sie sich kostenlos!
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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