Verkauf von Waffen

Der rechtssichere Verkauf: von Messern im Internet

Der rechtssichere Verkauf: von Messern im Internet

Online-Händler müssen beim Messerverkauf das Waffengesetz beachten. Messer mit Waffeneigenschaft dürfen nur an Volljährige verkauft werden und erfordern eine Altersverifikation. Die Novellierung des Waffenrechts 2024 verschärft die Vorschriften weiter.

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IT-Recht Kanzlei erweitert Online-Shop-AGB um spezielle Klausel für den Vertrieb von Waffen

IT-Recht Kanzlei erweitert Online-Shop-AGB um spezielle Klausel für den Vertrieb von Waffen

Für den Vertrieb von Waffen gelten in Deutschland einige rechtliche Besonderheiten, die sich auch auf den Online-Handel auswirken. Dies gilt insbesondere für solche Artikel, die in den Anwendungsbereich des WaffG fallen und die ggf. einer besonderen Erlaubnis nach dem WaffG bedürfen. Händler, die entsprechende Artikel über Ihren Online-Shop zum Verkauf anbieten, sollten den einschlägigen gesetzlichen Beschränkungen auch in Ihren AGB Rechnung tragen.

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Rechtliche Anforderungen beim Verkauf von Pfefferspray

Rechtliche Anforderungen beim Verkauf von Pfefferspray

Pfeffersprays erfreuen sich vor allem bei weiblichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen einer zunehmenden Beliebtheit, versprechen ob ihres Mitführens einen besonderen Geleitschutz und vermitteln vor allem des Nachts ein beruhigendes Sicherheitsgefühl. Als Distanzvorrichtungen sind sie durch die chemisch-physikalische Wirkung der enthaltenen Flüssigkeit, die eine schmerzende Reizung der Schleimhäute verursacht, nämlich geeignet, Angriffe menschlicher oder tierischer Natur zuverlässig abzuwehren. Allerdings sind in Anbetracht ihrer potenziellen Gefährlichkeit und des Risikos zweckwidriger Verwendungen nicht nur der Besitz, sondern auch der Handel mit Pfeffersprays in zahlreichen Nationen besonderen sicherheitsrechtlichen Einschränkungen und Voraussetzungen unterworfen. Ob und unter welchen Umständen auch beim Verkauf in Deutschland spezielle gesetzliche Vorgaben zu beachten sind, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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Sind Pfeffersprays Waffen im Sinne des Waffengesetzes?

Sind Pfeffersprays Waffen im Sinne des Waffengesetzes?

Viele Händler vertreiben sogenannte Pfeffersprays im Internet. Es stellt sich die Frage, ob der Verkauf dieser Pfeffersprays unter das Waffengesetz fällt und somit besondere Bestimmungen des Waffengesetzes hinsichtlich der Abgabe zu beachten sind oder derartige Pfeffersprays vielleicht gar keine Waffen darstellen?

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Frage des Tages: Besteht beim Verkauf von Blankwaffen eine waffenrechtliche Hinweispflicht zur Erwerbsberechtigung?

Frage des Tages: Besteht beim Verkauf von Blankwaffen eine waffenrechtliche Hinweispflicht zur Erwerbsberechtigung?

Die IT-Recht Kanzlei erreichte wieder eine interessante Frage, ob im Zusammenhang mit dem Verkauf von Blankwaffen (= Waffen aus Metall, die durch menschliche Muskelkraft geführt werden, z.B. Schwert) eine Hinweispflicht betreffend der Erwerbsberechtigung des Käufers besteht und wie dieser auszusehen habe.

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Online-Handel: Wie verkauft man rechtssicher Waffen?

Online-Handel: Wie verkauft man rechtssicher Waffen?

Im Internet wird hierzulande rege mit Waffen gehandelt, und zwar ohne dass hierbei die Vermarktung von Kriegsgerät stattfindet – viele Gegenstände, die nach der Wahrnehmung des Handels eher als Spielzeug oder Sportgeräte angepriesen werden, fallen in den Anwendungsbereich des deutschen Waffenrechts. Um eine irrtümliche (und hart sanktionierte) Betätigung als Waffenschieber zu vermeiden, sollten sich vor allem Online-Händler, die in den Bereichen Outdoor und Sport tätig sind, einen genauen Überblick über diesen Anwendungsbereich verschaffen.

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Frage des Tages: Muss ich als Händler beim Verkauf von Waffen Hinweise oder Informationen in meinen Angebotstext platzieren?

Frage des Tages: Muss ich als Händler beim Verkauf von Waffen Hinweise oder Informationen in meinen Angebotstext platzieren?

Beim Verkauf von Waffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffenG) hat der Händler insbesondere die Vorschrift des § 35 Abs. 1 WaffenG zu beachten. Dieser bestimmt, dass beim Anbieten von Waffen oder Munition in Anzeigen oder Werbeschriften zum Kauf oder Tausch, auf bestimmte Hinweise zur Waffenerwerbsberechtigung hinzuweisen ist, abhängig davon welche Waffenart angeboten wird.

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Frage des Tages - zum Onlinevertrieb von Harpunen

Frage des Tages - zum Onlinevertrieb von Harpunen

Unterfallen sog. Harpunengeräte (Pressluft- und Gummizug- Harpunen) dem Waffengesetz? Dürfen Harpunengeräte nur an Volljährige abgegeben werden? Wie sieht ein sicheres Altersverfikationssystem aus?

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Frage des Tages - Zum Onlinevertrieb von Macheten

Frage des Tages - Zum Onlinevertrieb von Macheten

Handelt es sich bei einer Machete um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes? Sollte die Machete eine solche Waffe darstellen, so besteht ein Vertriebsverbot an alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, da § 2 Abs.1 WaffG bestimmt, dass nur Erwachsene Umgang mit Waffen haben dürfen.

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Verkauf von Waffen über das Internet

Verkauf von Waffen über das Internet

Im Internet wird hierzulande rege mit Waffen gehandelt, und zwar ohne dass hierbei die Vermarktung von Kriegsgerät stattfindet – viele Gegenstände, die nach der Wahrnehmung des Handels eher als Spielzeug oder Sportgeräte angepriesen werden, fallen in den Anwendungsbereich des deutschen Waffenrechts. Um eine irrtümliche (und hart sanktionierte) Betätigung als Waffenschieber zu vermeiden, sollten sich vor allem Online-Händler, die in den Bereichen Outdoor und Sport tätig sind, einen genauen Überblick über diesen Anwendungsbereich verschaffen.

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