Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fehlerquelle AGB - Abmahnungen vermeiden
Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz: AGB, gehören neben der Widerrufsbelehrung und einer Datenschutzerklärung zum absoluten Standard im Fernabsatzhandel. Dass AGB immer noch so oft abgemahnt werden liegt vermutlich schlicht daran, dass immernoch so viele unwirksame Klauseln von den Händlern genutzt werden. Wir zeigen wie man solche Abmahnungen leicht vermeiden könnte....
Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz: AGB, gehören neben der Widerrufsbelehrung und einer Datenschutzerklärung zum absoluten Standard im Fernabsatzhandel. Dass AGB immer noch so oft abgemahnt werden liegt vermutlich schlicht daran, dass immernoch so viele unwirksame Klauseln von den Händlern genutzt werden. Wir zeigen wie man solche Abmahnungen leicht vermeiden könnte....
OLG Hamm zum Verbrauchsgüterkauf: keine Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei einem Verbrauchsgüterkauf eine Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln postuliert, ist unzulässig. Dies hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 24.05.2012 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei einem Verbrauchsgüterkauf eine Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln postuliert, ist unzulässig. Dies hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 24.05.2012 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.
Vorsicht bei Aufrechnungsklauseln in AGB
In vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden sich Regelungen zu Aufrechnungsverboten. In seinem Urteil vom 07. April 2011 (Az.: VII ZR 209/07) erklärte der BGH eine dieser typischer Weise verwendeten AGB-Klauseln, nach der eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch des Bestellers „nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Forderung“ zulässig sei, jedoch für unwirksam...
In vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden sich Regelungen zu Aufrechnungsverboten. In seinem Urteil vom 07. April 2011 (Az.: VII ZR 209/07) erklärte der BGH eine dieser typischer Weise verwendeten AGB-Klauseln, nach der eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch des Bestellers „nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Forderung“ zulässig sei, jedoch für unwirksam...
OLG Hamm zur Unwirksamkeit einer Abtretungsklausel in B2C-AGB
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 21.09.2010 (Az. 4 U 134/10) entschieden, dass die Klausel „Die Abtretung der Mängelansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch gegenüber Verbrauchern verwendet werden, gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB verstößt und damit unwirksam ist.
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 21.09.2010 (Az. 4 U 134/10) entschieden, dass die Klausel „Die Abtretung der Mängelansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch gegenüber Verbrauchern verwendet werden, gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB verstößt und damit unwirksam ist.
LG Passau: Aussage "Form und Farbe der Produktverpackung können geringfügig von den Produktbildern abweichen" keine AGB
Ist es wettbewerbswidrig, bei einzelnen Produktbildern im Internet Folgendes anzugeben: "Form und Farbe der Produktverpackung können geringfügig von den Produktbildern abweichen"? Das LG Passau ist jedenfalls nicht der Ansicht.
Ist es wettbewerbswidrig, bei einzelnen Produktbildern im Internet Folgendes anzugeben: "Form und Farbe der Produktverpackung können geringfügig von den Produktbildern abweichen"? Das LG Passau ist jedenfalls nicht der Ansicht.
Zur Zulässigkeit eines Haftungsausschluss für Mängel bei eBay
Der BGH hat entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG handelt, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet.
Der BGH hat entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG handelt, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet.
OLG Hamburg: „40 € - Belehrung“ setzt vertragliche Vereinbarung voraus
Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 17.02.2010 (Az.: 5 W 10/10) entschieden, dass die Verwendung der so genannten 40 € - Klausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung dieser Kostentragungsregelung etwa in Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraussetzt. Dies gelte auch für den Fall, dass der Unternehmer die Widerrufsbelehrung mit der 40 € - Klausel direkt in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingebunden hat.
Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 17.02.2010 (Az.: 5 W 10/10) entschieden, dass die Verwendung der so genannten 40 € - Klausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung dieser Kostentragungsregelung etwa in Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraussetzt. Dies gelte auch für den Fall, dass der Unternehmer die Widerrufsbelehrung mit der 40 € - Klausel direkt in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingebunden hat.
LG Frankfurt a.M. zur „40 Euro-Klausel“ - einer separaten Vereinbarung in AGB bedarf es für deren Geltung nicht!
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte in einer kürzlich getroffenen Entscheidung (Urteil vom 04.12.2009; Az.: 3-12 O 123/09) insbesondere darüber zu befinden, ob es einer AGB-rechtlichen Regelung für die von § 357 II 3 BGB geforderten Vereinbarung der sog. „40 Euro- Klausel“ bedarf; ferner war Gegenstand der Entscheidung, ob der Händler auf eBay seinen vorvertraglichen Informationspflichten durch einen Verweis auf die Regelungen in den eBay- AGB nachkommen kann.
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte in einer kürzlich getroffenen Entscheidung (Urteil vom 04.12.2009; Az.: 3-12 O 123/09) insbesondere darüber zu befinden, ob es einer AGB-rechtlichen Regelung für die von § 357 II 3 BGB geforderten Vereinbarung der sog. „40 Euro- Klausel“ bedarf; ferner war Gegenstand der Entscheidung, ob der Händler auf eBay seinen vorvertraglichen Informationspflichten durch einen Verweis auf die Regelungen in den eBay- AGB nachkommen kann.
AGB-Klausel zum Teillieferungsvorbehalt - nicht in jedem Falle abmahnbar
Ist die nachfolgende AGB Klausel wettbewerbswidrig?: "Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist."
Ist die nachfolgende AGB Klausel wettbewerbswidrig?: "Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist."
LG Oldenburg: AGB müssen zwingend Informationen zur Speicherung des Vertragstexts enthalten
Das LG Oldenburg entschied mit Beschluss vom 20.05.2009, dass ein Online-Händler wettbewerbswidrig handelt, wenn er den Verbraucher nicht darüber informiert, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.
Das LG Oldenburg entschied mit Beschluss vom 20.05.2009, dass ein Online-Händler wettbewerbswidrig handelt, wenn er den Verbraucher nicht darüber informiert, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.
LG Frankfurt am Main: Darstellung von AGB in zu kleinem Scrollfenster ist wettbewerbswidrig
Mit Beschluss vom 27.01.2009 (Az. 3-11 O 12/09) hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Darstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem weniger als 6 Zeilen umfassenden Scrollfenster wettbewerbswidrig ist.
Mit Beschluss vom 27.01.2009 (Az. 3-11 O 12/09) hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Darstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem weniger als 6 Zeilen umfassenden Scrollfenster wettbewerbswidrig ist.
Rechtssicherheit: Online-Händler müssen nicht über gesetzliche Gewährleistungsbestimmungen informieren!
Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) stellt es keinen Abmahngrund dar, wenn die AGB eines Online-Händlers keine Bestimmungen zu den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften enthalten.
Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) stellt es keinen Abmahngrund dar, wenn die AGB eines Online-Händlers keine Bestimmungen zu den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften enthalten.
19 Mobilfunkanbieter wegen mangelhafter Handyverträge abgemahnt
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zahlreiche Handyverträge überprüft und bei 19 Mobilfunkanbietern gravierende Fehler in deren AGB entdeckt. Der vzbv mahnte darauf hin die Mobilfunkanbieter ab.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zahlreiche Handyverträge überprüft und bei 19 Mobilfunkanbietern gravierende Fehler in deren AGB entdeckt. Der vzbv mahnte darauf hin die Mobilfunkanbieter ab.
LG Leipzig: Angaben zum Vertragsschluss sind unabdingbar
Ihnen als Online-Händler(in) wird es nicht leicht gemacht in Deutschland rechtssicher (bzw. abmahnsicher) Waren zu verkaufen. Ein Beispiel gefällig? Wie folgt sieht eine Auswahl der gesetzlichen Pflichten aus, mit denen Sie sich derzeit konfrontiert sehen.
Ihnen als Online-Händler(in) wird es nicht leicht gemacht in Deutschland rechtssicher (bzw. abmahnsicher) Waren zu verkaufen. Ein Beispiel gefällig? Wie folgt sieht eine Auswahl der gesetzlichen Pflichten aus, mit denen Sie sich derzeit konfrontiert sehen.
LG Berlin: Über den Inhalt des BGB braucht der Unternehmer den Verbraucher nicht aufzuklären!
Haben Online-Händler ihre Kunden zu belehren über 1) Angaben zur Speicherung des Vertragstextes, 2) die technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen und 3) über die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Lieferung?
Haben Online-Händler ihre Kunden zu belehren über 1) Angaben zur Speicherung des Vertragstextes, 2) die technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen und 3) über die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Lieferung?
Vorsicht bei der Klausel "Teillieferung und Teilabrechnung sind zulässig"!
Das Verwenden der Klausel "Teillieferung und Teilabrechnung sind zulässig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt eine unzulässige Beschränkung von Zurückbehaltungs- und Rücktrittsrechten des Kunden dar und ist daher unwirksam. Außerdem stellt die Verwendung dieser Klausel ein wettbewerbswidriges Verhalten dar, welches von Mitbewerbern abgemahnt werden kann. Dies hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 25. Januar 2008 (Az. 5 W 344/07) entschieden.
Das Verwenden der Klausel "Teillieferung und Teilabrechnung sind zulässig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt eine unzulässige Beschränkung von Zurückbehaltungs- und Rücktrittsrechten des Kunden dar und ist daher unwirksam. Außerdem stellt die Verwendung dieser Klausel ein wettbewerbswidriges Verhalten dar, welches von Mitbewerbern abgemahnt werden kann. Dies hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 25. Januar 2008 (Az. 5 W 344/07) entschieden.
Die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" stellen keine AGB dar!
Nach Ansicht des OLG Hamm stellen die in einem Reklameprospekt enthaltenen Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Eine Überprüfung auf eine unangemessene Benachteiligung des Kunden im Sinne des AGB-Rechts scheide daher aus.
Nach Ansicht des OLG Hamm stellen die in einem Reklameprospekt enthaltenen Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Eine Überprüfung auf eine unangemessene Benachteiligung des Kunden im Sinne des AGB-Rechts scheide daher aus.
LG Dresden sowie LG Leipzig: Einsatz von AGB sind für Onlinehändler Pflicht!
Das Landgericht Leipzig und das Landgericht Dresden haben jeweils durch Beschluss entschieden, dass es abmahnfähig sei, wenn ein Onlinehändler nicht darüber informiere, wie Kaufverträge mit dem Verbraucher zustandekommen.
Das Landgericht Leipzig und das Landgericht Dresden haben jeweils durch Beschluss entschieden, dass es abmahnfähig sei, wenn ein Onlinehändler nicht darüber informiere, wie Kaufverträge mit dem Verbraucher zustandekommen.
Achtung Abmahnung: Können Sie sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirklich verlassen?
Nachfolgend präsentiert die IT-Recht Kanzlei eine Übersicht derjenigen AGB-Klauseln, die immer mal wieder gerne abgemahnt werden. Schon an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Gerichte in Deutschland die Abmahnfähigkeit von AGB-Klauseln recht unterschiedlich bewerten. So sind manche Gerichte der Ansicht, dass AGB-Klauseln so gut wie gar nicht abmahnfähig sind. Andere setzen dagegen bereits jeden kleineren rechtlichen Fehler mit einem „nicht nur unerheblichen“ (und damit auch abmahnfähigen) Wettbewerbsverstoß gleich.
Nachfolgend präsentiert die IT-Recht Kanzlei eine Übersicht derjenigen AGB-Klauseln, die immer mal wieder gerne abgemahnt werden. Schon an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Gerichte in Deutschland die Abmahnfähigkeit von AGB-Klauseln recht unterschiedlich bewerten. So sind manche Gerichte der Ansicht, dass AGB-Klauseln so gut wie gar nicht abmahnfähig sind. Andere setzen dagegen bereits jeden kleineren rechtlichen Fehler mit einem „nicht nur unerheblichen“ (und damit auch abmahnfähigen) Wettbewerbsverstoß gleich.
Achtung: Die e-Tail GmbH mahnt falsche Gewährleistungsklauseln bei eBay ab
"Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistung bei gebrauchten Artikeln 12 Monate." Dieser (oder jeder ähnlich lautender) Satz wird zur Zeit von zehntausenden eBay-Händlern auf der eBay-Plattform in den jeweiligen Artikelbeschreibungen eingesetzt - und mittlerweile leider auch seitens der abmahnfreudigen e-Tail GmbH abgemahnt.
"Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistung bei gebrauchten Artikeln 12 Monate." Dieser (oder jeder ähnlich lautender) Satz wird zur Zeit von zehntausenden eBay-Händlern auf der eBay-Plattform in den jeweiligen Artikelbeschreibungen eingesetzt - und mittlerweile leider auch seitens der abmahnfreudigen e-Tail GmbH abgemahnt.
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- Sind Teillieferungs- und Vorkasseklauseln in AGB sowie die Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbswidrig?
Abmahnradar
Sie möchten wissen, was derzeit beim Warenverkauf über das Internet abgemahnt werden kann? Nutzen Sie den Abmahnradar der IT-Recht Kanzlei und wählen Sie einfach einen der nachfolgend genannten Abmahngründe aus:
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