Abmahnradar: Himalaya Salz

Händler, die Himalaya-Salz verkaufen, geraten immer noch in diese Abmahnfalle, weil sie irreführende Angaben zur Herkunft machen. Außerdem: Die Marken GEORGE GINA & LUCY, Kniffel und GGM.
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Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. So gibt's wirklich keine Ausreden mehr. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Und nun die Abmahnungen der Woche:
Shilajit – unzulässige gesundheitsbezogene Angaben
Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 357,00 EUR
Ein Händler bewarb das Produkt „Sapura Health Shilajit Harz“ mit gesundheitsbezogenen Aussagen wie:
- Energiebooster
- Zum Abbau von Stress und für eine gute Konzentrationsfähigkeit
Solche Angaben sind grundsätzlich verboten, wenn sie nicht ausdrücklich durch die Health-Claims-Verordnung zugelassen sind. Sie gelten dann als irreführend und sind damit wettbewerbswidrig.
Weiterführende Informationen zum Thema Health-Claims finden Sie in unserem Beitrag zur Health-Claims-Verordnung.
Zudem fehlte die gesetzlich vorgeschriebene Grundpreisangabe. Das stellt einen abmahnbaren Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar.
Unsere Tipps im Umgang mit Grundpreisangaben:
- Wenn Produkte nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss zusätzlich zum Endpreis auch der Grundpreis (z. B. €/100 g) angegeben werden.
- Die Grundpreisangabe muss immer in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis und gut lesbar erfolgen – auch auf Übersichtsseiten.
- Auch bei der Werbung über Preisvergleichsportale wie „Google Shopping“ muss der Grundpreis mit angegeben werden.
- Wenn in einem Bundle das Verhältnis von Haupt- zu Nebenware deutlich unausgewogen ist, muss der Grundpreis dennoch angegeben werden.
- Bei Lebensmitteln in Aufgussflüssigkeit (z. B. eingelegtes Gemüse) ist das Abtropfgewicht für die Grundpreisangabe relevant.
Wer mehr zur Grundpreisangabe erfahren möchte, findet hier hilfreiche Informationen.
Irreführung durch die Bezeichnung „Himalaya-Salz“
Abmahner: Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.
Kosten: 300,00 EUR
Händler, die Himalaya-Salz verkaufen, müssen vorsichtig sein: Auch wenn der Begriff „Himalaya“ nicht geschützt ist, können falsche Herkunftsangaben zu rechtlichen Problemen führen. Verbraucher verbinden mit diesem Namen Salz aus dem Himalaya-Gebirge – und wenn das Produkt aus Pakistan stammt, kann diese Bezeichnung als irreführend gelten. Es geht nicht nur um korrekte Herkunftsinformationen, sondern auch darum, was der Name beim Kunden für Erwartungen weckt. Werden falsche Vorstellungen von Qualität oder Ursprung erzeugt, können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen die Folge sein.
Mehr dazu in unserem Beitrag zum Thema „Himalaya-Salz“.

Unzulässige E-Mail-Werbung
Abmahner: Uni-Massivbau GmbH
Kosten: 453,87 EUR
Ein Händler verschickte Werbe-Mails an einen anderen Händler, ohne dass eine Einwilligung vorlag – damit liegt meist eine unzulässige Werbung vor. Dies gilt übrigens auch im B2B-Bereich.
Newsletter-Versand – das müssen Sie beachten:
- Die Einwilligung muss freiwillig erfolgen (kein vorangekreuztes Kästchen).
- Der Nachweis der Einwilligung muss dokumentiert werden (z. B. über Logfiles).
- Es muss eine einfache Möglichkeit zur Abmeldung bestehen.
- Die Anmeldung muss über ein Double-Opt-In-Verfahren abgesichert werden.
Für Mandanten der IT-Recht Kanzlei gibt es einen umfangreichen Leitfaden zur rechtssicheren E-Mail-Werbung.
Urheberrecht – unberechtigte Bildnutzung
Abmahner: Image Professionals GmbH
Kosten: n. n.
Ein Händler verwendete auf seiner Website ein geschütztes Bild, ohne die nötigen Nutzungsrechte zu besitzen. Wir nennen das gerne Bilderklau. In solchen Fällen drohen regelmäßig:
- Beseitigung und Unterlassung (also die Entfernung des Bildes und Abgabe einer Unterlassungserklärung),
- Auskunft (wie lange und wo das Bild genutzt wurde),
- Schadensersatz und Kostenerstattung (der entstandenen Anwaltskosten).
Fehlt zusätzlich die Nennung des Urhebers, kann der Schadensersatz erhöht werden.
Damit sowas nicht passiert: Für Mandanten der IT-Recht Kanzlei bieten wir einen Mustervertrag zur Bild- und Textnutzung.
Mehr zum Thema unberechtigte Bildnutzung finden Sie in unserem Beitrag zu Bilderklau-Abmahnungen.
Oder lieber gleich einfach "freie" Bilder nutzen: Hier finden Sie Infos zu den gängigen Stockfoto-Plattformen.
Marke I – GEORGE GINA & LUCY
Abmahner: Union Harbour Limited
Kosten: 2.538,10 EUR
Ein eBay-Händler bot eine Tasche an, die mit der Marke „GEORGE GINA & LUCY“ gekennzeichnet war – die Ware stammte allerdings nicht von der Markeninhaberin. Sprich: Hier ging es um Plagiatsware - dies stellt natürlich eine Markenrechtsverletzung dar.
Marke II – Kniffel
Abmahner: Schmidt Spiele GmbH
Kosten: 2.584,09 EUR zzgl. Schadensersatz
Kniffel-Alarm! Der Markeninhaber, bekannt für seine knallharte Marktkontrolle, schlägt wieder zu. Diesmal geht's nicht um Mensch ärgere dich nicht sondern um "Kniffel" – ein Name, der oft fälschlicherweise als allgemeiner Spielbegriff durchgeht. Aber Achtung: "Kniffel" ist (genauso wie Mensch ärgere Dich nicht) eine geschützte Marke, und die unberechtigte Verwendung zur Bewerbung fremder Produkte führt zu diesen teuren Markenabmahnungen.
Mehr zu „Kniffel“ und anderen markenrechtlich geschützten Gattungsbegriffen finden Sie hier.
Marke III – GGM / GGMGASTRO
Abmahner: GGM Gastro International GmbH
Kosten: 2.729,50 EUR zzgl. Testkaufkosten
In dieser Abmahnung ging es unter anderem um die unzulässige Nutzung der Marken GGM und GGMGASTRO für Pizzaroller. Obwohl die Ware nicht vom Markeninhaber stammte, wurde das geschützte Markenzeichen in der Werbung verwendet. Zusätzlich wurde der Abgemahnte wegen Bildklau angeprangert, da er fremdes Bildmaterial für die Bewerbung seiner Onlineangebote missbraucht hatte.
Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.
LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Markenabmahnungen:
Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft regelmäßig Ihre Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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