E-Commerce in Frankreich und dem Vereinigten Königreich: IT-Recht Kanzlei bietet AGB an
Die IT-Recht Kanzlei konzentriert sich immer stärker auf den grenzüberschreitenden Handel: So bieten wir deutschen Online-Händlern, die sich verstärkt auf dem europäischen Markt konzentrieren wollen, zu fairen Preisen AGB für Webshops, Amazon- und eBay-Shops mit französischer und britischer Adresse an. Mit enthalten ist ein juristischer Pflege-Service für die Rechtstexte und dies schon ab € 15 im Monat.
Immer mehr deutsche Online-Händler wollen ihre Vertriebswege nach Frankreich bzw. in das Vereinigte Königreich erweitern; da liegt es natürlich nahe, eigene Internetpräsenzen und Webshops für diese Länder zu unterhalten.
Das Fernabsatzrecht ist zwar im europäischen Binnenmarkt weitestgehend über entsprechende EU-Richtlinien vereinheitlicht, jedes Land hat sich aber bis heute einzelne rechtliche Besonderheiten bewahrt. Und da europäische Verbraucher sich grundsätzlich auf „ihr“ nationales Recht berufen und auch nationale Gerichte anrufen können, werden deutsche Online-Händler nicht umhinkommen, in ihren neuen Shops länderspezifische AGB vorzuhalten.
Die IT-Recht Kanzlei bietet in dem Zusammenhang folgende AGB (+ Widerrufsbelehrung) an:
- eBay.co.uk : AGB nach britischem Recht für eBay-Händler
- eBay.fr : AGB nach französischem Recht für eBay-Händler
- Amazon.co,uk: AGB nach britischem Recht für Amazon-Händler
- Amazon.fr: AGB nach französischem Recht für Amazon-Händler
- Online-Shop: AGB nach britischem Recht
- Online-Shop: AGB nach französischem Recht
Sie erhalten unsere AGB schon ab € 9,90,- (zzgl. MwSt.) im Monat - natürlich monatlich kündbar. Im Angebot inbegriffen ist natürlich ein juristischer Pflege-Service für die Rechtstexte, der für eine dauerhafte Rechtssicherheit der Texte sorgt. Und selbstverständlich haften wir (wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch) für die Abmahnsicherheit unserer AGB.
Sie haben Rückfragen zu unserem AGB-Service? Kontaktieren Sie uns gerne.
E-Commere in Frankreich und Großbritannien
Sie möchten sich genauer über die rechtlichen Besonderheiten des E-Commerce in Frankreich sowie Großbritannien informieren? Lesen Sie hierzu unsere aktuellen Beiträge:
Online-Handel in Großbritannien:
- Das Zustandekommen eines Fernabsatzvertrages: nach britischem Recht
- Impressumpflicht: in Großbritannien
- Das Widerrufsrecht: im Onlinehandel in Großbritannien
- Großbritannien: führend im Onlinehandel und besonders händlerfreundlich
- Deutsche Onlinehändler in der Regel nicht vom britischen Datenschutzrecht betroffen
Online-Handel in Frankreich:
- Impressumspflicht: in Frankreich
- Regelungen zu Preisangaben: in Frankreich
- Zustandekommen von Fernabsatzverträgen nach französischem Recht
- Hinweis: Auch bei B2B-Geschäften ist in Frankreich Warenangebot im Onlineshop zwingend Vertragsangebot
- Praktische Fragen: zur Anwendung von französischem Recht bei Onlinegeschäften in Frankreich
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
© cirquedesprit - Fotolia.com
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare