Abmahngefahr minimieren: Checkliste der IT-Recht Kanzlei durchgehen

Sie sind neuer Update-Service-Mandant der IT-Recht Kanzlei und wollen rechtssicher in den Verkauf starten oder möchten als Bestandsamandant die Abmahngefahr für Ihre bestehende Verkaufspräsenz minimieren? Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, die Ihnen den Start erleichtern soll bzw. Ihnen dabei hilft, viele Stolperfallen im Ecommerce aus dem Weg zu räumen. Nutzen Sie unser über Jahre gesammeltes Know-how.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Impressum muss vollständig und aktuell sein sowie korrekt auf Verkaufspräsenz(en) übernommen werden
- 2. Rechtstexte vollständig übernehmen und aktuell halten
- 3. Entfernen Sie Ihre alten Rechtstexte vor Nutzung der Rechtstexte vollständig
- 4. Rechtstexte sind nicht austauschbar
- 5. Übersenden Sie dem Kunden die Rechtstexte nach seiner Bestellung mindestens in Textform
- 6. Handlungsanleitungen und Leitfäden der IT-Recht-Kanzlei beachten
- 7. Muster der IT-Recht Kanzlei nutzen
- 8. Häufig abgemahnte Begriffe vermeiden
- 9. Pflichten nach der Preisangabenverordnung – insbesondere zur Grundpreisangabe - beachten
- 10. Online-Kennzeichnungspflichten für viele Produkte umsetzen
- 11. Thema Textilkennzeichnung
- 12. Hohe Kunst: Verkauf von Lebensmitteln
- 13. Lieferzeitenangaben sind Pflicht
- 14. Email-Newsletter – aber richtig
- 15. Verpackungsgesetz beachten
- 16. Informationsvorsprung durch „Update-Service-Newsletter“ nutzen
- 17. Vertrauen schaffen – durch Prüfzeichen und Logos der IT-Recht Kanzlei
- 18. Von kostenfreiem Premium-Bewertungssystem mit Google-Integration profitieren
- 19. Kostenfreie Cookie-Consent-Tool-Lösungen nutzen
1. Impressum muss vollständig und aktuell sein sowie korrekt auf Verkaufspräsenz(en) übernommen werden
Konfigurieren Sie vor der Nutzung der Rechtstexte Ihr Impressum hier, prüfen die Daten auf Richtigkeit, ergänzen ggf. fehlende Angaben und übernehmen dieses dann 1:1 auf Ihre Verkaufspräsenz(en). Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass dort der Link auf die OS-Plattform anklickbar dargestellt wird. Anleitung hierzu siehe hier)
2. Rechtstexte vollständig übernehmen und aktuell halten
Übernehmen Sie die Ihnen im Mandantenportal angezeigten Rechtstexte (Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular und Datenschutzerklärung) vollständig aus dem Mandantenportal auf die jeweilige Verkaufspräsenz, achten auf die Informationen in unserem Newsletter zu Aktualisierungen der Texte und setzen die Updates um.
3. Entfernen Sie Ihre alten Rechtstexte vor Nutzung der Rechtstexte vollständig
Veraltete AGB, Widerrufsbelehrungen etc. stellen eine große Abmahngefahr dar. Deswegen und zur Vermeidung von Widersprüchen mit Ihren neuen Rechtstexten, entfernen Sie bitte Ihre alten Rechtstexte vollständig. Denken Sie dabei bitte auch an „abgelegene“ Seiten (z.B. Shop-Seite bei eBay.de) und z.B. die automatisierte Versendung alter Texte per Email.
4. Rechtstexte sind nicht austauschbar
Sie können Rechtstexte für den eigenen Onlineshop nicht für Verkäufe bei Amazon.de oder eBay.de nutzen und umgekehrt – Abmahngefahr! Wenn Sie Ihre Verkaufskanäle erweitern, sprechen Sie uns bitte an, wir machen Ihnen ein passendes Angebot für weitere Rechtstexte.
5. Übersenden Sie dem Kunden die Rechtstexte nach seiner Bestellung mindestens in Textform
Die bloße Onlinedarstellung der Rechtstexte ist nicht ausreichend. Senden Sie dem Kunden die AGB und die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular daher nach dessen Bestellung per Email zu (z.B. als PDF-Anhänge). Achten Sie darauf, dass die übersendeten Texte sich mit den auf der Webseite dargestellten Texten decken.
6. Handlungsanleitungen und Leitfäden der IT-Recht-Kanzlei beachten
Sowohl zu den Rechtstexten selbst (vgl. Reiter „Handlungsanleitung“ beim jeweiligen Dokument) als auch zur Einbindung der Texte auf diversen Plattformen sowie vielen anderen Themen finden Sie Handlungsanleitungen mit wertvollen Informationen.
7. Muster der IT-Recht Kanzlei nutzen
Bestimmte Waren erfordern die Erteilung bestimmter Informationen. Verkaufen Sie Batterien Akkus oder Motor-Getriebeöle, müssen Sie über deren Entsorgung informieren. Dies gilt unter Umständen auch für Elektro- und Elektronikgeräte. Hier finden Sie entsprechende Muster.
8. Häufig abgemahnte Begriffe vermeiden
Es gibt sie, die „Hitliste“ der Abmahngründe. Informieren Sie sich hier und räumen dadurch viele Stolperfallen aus dem Weg.
9. Pflichten nach der Preisangabenverordnung – insbesondere zur Grundpreisangabe - beachten
Fehlende oder falsche Grundpreisangeben, der fehlende Hinweis auf die Beinhaltung der USt. sowie unzureichende Versandkostenangaben stehen ganz vorne in der Liste der Abmahngründe. Vermeiden Sie diese typischen Fehler und informieren sich hier.
10. Online-Kennzeichnungspflichten für viele Produkte umsetzen
Im Rahmen unserer anwaltlichen Praxis werden wir immer wieder mit Abmahnungen von Online-Händlern konfrontiert, die sich auf Fehler im Zusammenhang mit bestimmten Produkttypen beziehen. Wir haben dies zum Anlass genommen, eine eigene Checkliste für bestimmte Produkttypen zu erstellen, die nach unseren Erkenntnissen einem besonders hohen Abmahnrisiko unterliegen. Dabei sind wir insbesondere auf die Punkte eingegangen, die in der Praxis bei bestimmten Produkten immer wieder falsch gemacht werden und damit zu Abmahnungen führen können.
11. Thema Textilkennzeichnung
Sofern Sie Textilerzeugnisse verkaufen, kommen Sie am Thema Textilkennzeichnung nicht vorbei. Alles Notwendige lesen Sie hier oder auch hier.
12. Hohe Kunst: Verkauf von Lebensmitteln
Wer Lebensmittel im Angebot hat, muss eine Vielzahl von komplexen Online-Kennzeichnungspflichten erfüllen. Lesen Sie mehr hier oder hier.
13. Lieferzeitenangaben sind Pflicht
Obwohl bereits seit dem 13.06.2014 verpflichtend, fehlen in vielen Shops nach wie vor die Angaben zur Lieferzeit oder sind unzureichend umgesetzt. Eine Handlungsanleitung finden Sie hier.
14. Email-Newsletter – aber richtig
Email-Werbung ist beliebt, aber nur in sehr engen Grenzen zulässig. Informieren Sie sich hier und vermeiden die typischen Fehler.
15. Verpackungsgesetz beachten
Am 01. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Es sieht unter anderem eine Registrierungspflicht von Händlern bei der "Zentralen Stelle Verpackungsregister" vor. Zudem sind die eigenen Verpackungsmengen bei einem Dualen System zu beteiligen.
Eine konkrete Handlungsanleitung zur rechtssicheren Umsetzung des Verpackungsgesetzes ist hier hinterlegt.
16. Informationsvorsprung durch „Update-Service-Newsletter“ nutzen
Wir senden Ihnen während unserer Betreuung in regelmäßigen Abständen unsere Update-Service-Newsletter zu. Dieser enthält zum einen wichtige Informationen zu aktuellen Abmahngründen, gesetzlichen Neuerungen und Aktualisierungen Ihrer Rechtstexte.
Nutzen Sie diesen Informationsvorsprung. Ältere Newsletter finden Sie im Archiv zur Ansicht.
17. Vertrauen schaffen – durch Prüfzeichen und Logos der IT-Recht Kanzlei
Solange Sie im Rahmen des Update-Service von der IT-Recht Kanzlei betreut werden, können Sie unsere Prüfzeichen und Logos nutzen. Details erfahren Sie hier.
18. Von kostenfreiem Premium-Bewertungssystem mit Google-Integration profitieren
Exklusiv für Sie als Update-Service-Mandant der IT-Recht Kanzlei stellen wir Ihnen das renommierte Bewertungssystem „Shopvote“ inkl. der Premium-Features während der Laufzeit Ihres Vertrags kostenfrei zur Verfügung.
Details finden Sie hier.
19. Kostenfreie Cookie-Consent-Tool-Lösungen nutzen
Sie verwenden auch technisch nicht zwingend notwendige Cookies in Ihrem Shop bzw. auf Ihrer Webseite? Dann muss für solche Cookies vor deren Setzung die Einwilligung des Seitenbesuchers eingeholt werden. Dies erfolgt technisch idealerweise durch ein sog. Cookie-Consent-Tool. Die IT-Recht Kanzlei bietet für solche Tools kostenfreie Kooperationen an. Lesen Sie hier mehr
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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