Richtige Verlinkung der Online-Streitbeilegungsplattform

Richtige Verlinkung der Online-Streitbeilegungsplattform
16.07.2020 | Lesezeit: 11 min

Diese Handlungsanleitung dient der Umsetzung der rechtlich sicheren Verlinkung der sog. „Online-Streitbeilegungsplattform“ (im Folgenden: „OS-Plattform“) auf der Webseite des Unternehmers bzw. dessen Auftritt im Rahmen einer Verkaufsplattform (wie Amazon.de, etsy.de etc.).

1. Wer ist betroffen?

Von der Informationspflicht sind nahezu alle Onlinehändler erfasst.

Konkret sind alle Unternehmer mit Sitz in der EU betroffen, die (auch) an EU-Verbraucher Waren und/ oder Dienstleistungen verkaufen bzw. Dienstleistungen erbringen, sofern diese ihre Leistungen dabei auf einer Webseite oder sonst auf elektronischem Weg (z.B. per Email) anbieten und der Verbraucher die Bestellung dann über die Webseite oder sonst auf elektronischem Weg (z.B. per Email) ausführt.

Die Informationspflicht gilt sowohl für solcher Unternehmer, die dabei eine eigene Internetseite betreiben als auch für Unternehmer, die sich dabei einer Verkaufsplattform wie eBay.de oder Amazon.de et.c bedienen.

Weitere Informationen können Sie diesem Artikel entnehmen.

2. Wer ist nicht betroffen?

Die Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung und damit auch diese Handlungsanleitung richtet sich dagegen nicht an Unternehmer,

  • die ausschließlich im Wege des stationären Handels Waren verkaufen und/ oder Dienstleistungen erbringen, also online keine entsprechenden Verträge schließen,
  • die zwar eine Internetseite betreiben, jedoch im Zusammenhang mit dieser keine Verträge schließen, also die Internetseite rein als Präsentationsseite nutzen und (z.B. Handwerksbetrieb präsentiert auf seiner Internetseite rein das Unternehmen und nennt die Öffnungszeiten),
  • die ihren Sitz nicht innerhalb der europäischen Union haben,
  • die ihre Waren und/ oder Dienstleistungen ausschließlich im Geschäftsbereich B2B anbieten, also rein gegenüber Unternehmern und eine Verbraucherbeteiligung wirksam ausschließen,
  • die ihre Waren und/ oder Dienstleistungen ausschließlich an Verbraucher anbieten, die ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben und die Beteiligung von EU-Verbrauchern wirksam ausschließen.

3. Wie ist die Informationspflicht umzusetzen?

a. Allgemeine Umsetzung

Kernpunkt der Informationspflicht ist die zwingende Nennung des anklickbaren (!) Links zur OS-Plattform in Ihrem Impressum.

Stellen Sie daher den nachfolgenden Text mitsamt anklickbarem Link auf die OS-Plattform direkt unterhalb Ihrer Impressumsangaben dar:

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr

Folgendes exemplarische Impressum soll verdeutlichen, wie der vorgenannte Infotext darzustellen ist:

Max Mustermann
Mustermannstr. 12
80339 München
Deutschland

Tel.: 089/ 1212121212
E-Mail: mustermann@web.de

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr

b. Umsetzung bei Amazon.de

Bei Amazon.de können Händler durch das Setzen entsprechender Häkchen im Verkäufer-Backend die Einblendung von Informationen und einer Verlinkung zur OS-Plattform und zu Streitbeilegungsstellen aktivieren.

Dies sieht - werden beide Häkchen gesetzt - im Impressum des jeweiligen Verkäufers dann so aus:

1

Es kursieren immer wieder Abmahnungen, die bei Amazon-Verkäufern eine unzureichende Information über den Link zur OS-Plattform beanstanden. Die Abmahner sind der Ansicht, dass die Darstellung der Informationen und des anklickbaren Links zur OS-Plattform im Impressum des jeweiligen Amazon-Verkäufers nicht leicht zugänglich sei. Dem kann wie folgt Abhilfe geschaffen werden:

Nehmen Sie im Rahmen Ihres Impressums bei Amazon.de an dessen Ende den folgenden Zusatztext auf:

Link auf OS-Plattform unter „Mehr anzeigen“

c. Umsetzung bei eBay

aa. Auf die "Rechtlichen Informationen des Verkäufers" kommt es an!

Bei eBay.de lässt sich unter dem Punkt „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ ein Freitext mit aufnehmen. Der oben genannte Infotext muss daher an dieser Stelle dargestellt werden (vgl. den gelb markierten Text in nachfolgender Abbildung, an dessen Position die Darstellung erfolgen sollte):

1

So können Sie den Text bei eBay unterhalb des Impressums (das Impressum heißt bei eBay "Rechtliche Informationen des Anbieters") einpflegen:

  • Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
  • Klicken Sie in der linken Navigationsleiste unter „eBay-Konto" auf „Einstellungen".
  • Blättern Sie nach unten zu „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer".
  • Klicken Sie neben „Informationen zu gewerblichen Verkäufern auf Artikelseiten anzeigen“ auf den Link „Ändern". Die Seite „Rechtliche Informationen des Verkäufers “ wird aufgerufen. Dort in dem Kasten "Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben" den Text „Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr“platzieren.

bb. Klickbarer (!) Link zur OS-Plattform erforderlich!

Arbeiten Sie bei eBay.de mit dem folgendem HTML-Code:

"Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:

<a href="https://ec.europa.eu/consumers/odr" target="_blank">https://ec.europa.eu/consumers/odr</a>”

vgl. hier:

5

Der klickbare Link ist für Sie als eBay-Händler/in nur sichtbar, wenn Sie nicht gleichzeitig auch bei eBay eingeloggt sind.

cc. Tipps von Mandanten zur einfachen Umsetzung

Wir wurden von Mandanten mehrfach darauf hingewiesen, dass womöglich alle eBay-Angebote einmal neu abzuspeichern sind. Hierzu wurden uns folgende zwei Tipps übermittelt:

Erster Tipp (ohne Gewähr auf Richtigkeit):

Verkaufen -> Aktiv → Alle Produkte markieren → Bearbeiten → Auswahl bearbeiten → Änderungen senden → Danach enthält jeder Artikel das geänderte Impressum.

Zweiter Tipp: (ohne Gewähr auf Richtigkeit):

"Mein eBay - Einstellungen - Verkäufereinstellungen" -> dort in dem Kasten "Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben" den vorgenannten Text platzieren.

Nachdem der Text eingefügt und gespeichert wurde:

  • Unter "Mein Ebay" aktive Angebote aufrufen
  • bei allen Angeboten ein Häkchen setzen und auf Bearbeiten gehen
  • alle Angebote bearbeiten auswählen
  • es öffnet sich ein neues Fenster für die gebündelte Bearbeitung
  • oben links ein Häkchen setzen für die Auswahl aller Angebote
  • Felder bearbeiten öffnen
  • Rücknahmebedingungen auswählen aber dort nichts verändern (Hinweis eines Mandanten: "eBay schaltet automatisch auf "14 Tage" um. Wer dieses nicht anbietet muss bevor er speichert die Option "1 Monat" auswählen")
  • speichern und schließen
  • Änderungen senden klicken
  • Bestätigen und einstellen klicken

Erst jetzt sei der neue Text unter dem eBay-Impressum (Rechtliche Informationen des Verkäufers) sichtbar und gespeichert.

In diesem Zusammenhang erhielten wir noch folgende weitere Hinweise von Mandanten:

Wenn die Angebote mit einer Laufzeit von "BAW" (bis auf Weiteres) gelistet sind, dann erneuert sich das Angebot entsprechend alle 30 Tage. d.h. Änderungen an den Stammdaten werden spätestens nach 30 Tagen aktualisiert (je nach Restlaufzeit bzw. Erneuerung des Angebots). Eine reine Änderung der Stammdaten bei eBay ist also kein Garant dafür, dass die Ansicht in den Artikeldetails aktualisiert wird.

und

Desweiteren sei zu erwähnen, dass beim finalen speichern "Änderung senden" das Häkchen bei "Speichern Sie diese Änderungen in Ihren Verkaufsmanager Pro-Vorlagen" gesetzt werden sollte. Dann werden auch die Vorlagen aktualisiert. Das gilt selbstverständlich nur für diejenigen, die den Verkaufsmanager Pro nutzen und dort Vorlagen haben, mit denen sie ihre Angebote verwalten / einstellen.

und

Achtung, die Anleitung funktioniert nicht, wenn bei einem ebay Artikel mit „preis vorschlagen“ Option bereits Preisvorschläge vorliegen. Diese müssen abgelehnt bzw. zurückgezogen werden, damit die Bearbeitung von „Impressum“ wirksam wird. Ich hoffe diese Info kann der Community nützlich sein.

d. Umsetzung bei eBay-Kleinanzeigen

Bei ebay Kleinanzeigen hinterlegen Sie in dem Feld für Ihre Impressumsangaben neben den eigentlichen Impressumsangaben bitte Folgendes:

„Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr

Hier ein Screenshot, der die Vorgehensweise darstellt:

ebay-kle

Update Dezember 2017: eBay Kleinanzeigen hat das Layout der Anzeigen angepasst. Das Impressum wird nunmehr in der Anzeige nur noch „versteckt“ unter dem Punkt „Rechtliche Angaben“ dargestellt. Durch die verdeckte Darstellung erscheint das Impressum erst dann, wenn man auf diesen Punkt klickt. Nach Auffassung der IT-Recht Kanzlei ist dies juristisch problematisch, da das Impressum so ggf. nicht „leicht erkennbar“ auffindbar ist, wie von § 5 TMG gefordert.

Wir empfehlen gewerblichen Anbietern daher, im jeweiligen Anzeigentext immer den folgenden Zusatz aufzunehmen:

„Das Impressum sowie die Informationen zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung erreichen Sie durch Klicken auf „Rechtliche Angaben".

Danach speichern Sie das neue Impressum ab und prüfen, ob der neue Zusatz in jeder Anzeige dargestellt wird und der Link auch anklickbar ist.

e. Umsetzung bei Etsy

Schritt 1:

Ihr Impressum hinterlegen Sie unter:

„Shop-Manager“ -> „Vertriebskanäle“ -> Etsy-Shop mit Stift-Symbol -> Angaben zum Verkäufer -> „Kontaktinfo hinzufügen“ in der sich öffnenden Maske (mit vorgegebenen Feldern)

7

Zwar sind die von Etsy bereitgestellten Eingabefelder weitgehend vollständig. Es fehlt allerdings die Möglichkeit, einen Handelsregistereintrag anzuführen, der nach §5 Abs. 1 Nr. 4 TMG bei entsprechender Eintragung erforderlich ist. Dies begründet etwa für Händler, die als eingetragener Kaufmann (e.K.) auf Etsy tätig sind, leider derzeit ein eigenständiges Abmahnrisiko.

Schritt 2:

Seit dem 09.01.2016 sind Shop-Betreiber mit eigener Verkaufspräsenz gehalten, einen klickbaren Link auf die EU-Streitbeilegungsplattform an gut sichtbarer Stelle zu hinterlegen. Das betrifft selbstverständlich auch Etsy-Händler.

Etsy stellt in seinem AGB-Baukastensystem die Option bereit, per Klick den Link auf die OS-Plattform mit einem entsprechenden Informationstext in Ihre Artikelseiten zu integrieren.

eins

Aktivieren Sie unbedingt diese Funktion durch Setzen des entsprechenden Häkchens.

Nun sollten auf sämtlichen Ihrer Artikelseiten ( = Ihrer aktiven Etsy-Angebote) folgender Hinweis erscheinen:

angaben

Bitte stellen Sie dies durch stichprobenartige Prüfung Ihrer Etsy-Angebote sicher.

Achtung: Der klickbare Link auf die EU-Streitbeilegungsplattform wird nur dann in Ihren Etsy-Angeboten angezeigt, wenn Sie die oben genannten zwei Schritte genau befolgen!

g. Umsetzung bei Hood

Bei Hood fügen Sie in Ihr Impressum folgende Zeile ein:

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:

<a href="https://www.ec.europa.eu/consumers/odr/" target="_blank">https://www.ec.europa.eu/consumers/odr</a>

f. Umsetzung bei Palundu

Im ersten Eingabebereich können die Daten Ihres Impressums aus dem Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei via Copy&Paste eingebunden werden.

In den Feldern darunter können Sie danach Ihren Gewerbeschein hochladen, die Rechtsform Ihres Unternehmens und den Steuersatz für Ihre Produkte hinterlegen.

Palundu - Impressum versorgen

Bitte beachten:Das Eingabefeld für das Impressum bei Palundu ist ein reines Textfeld. Ein klickbarer Link zur OS-Plattform kann hier daher nicht eingepflegt werden. Palundu stellt systemseitig einen klickbaren Link zur OS-Plattform zur Verfügung.

Das Impressum aus dem Mandantenportal kann daher einfach in dieses Feld kopiert werden. Der klickbare (Palundu)-Link ist nach dem Speichern zusätzlich sichtbar.

g. Umsetzung bei vielen weiteren Plattformen

Wie setzt man auf anderen Plattformen den klickbaren Link im Impressum um?

Dies haben wir für

Uns ist es leider nicht möglich, für jede denkbare Verkaufsplattform einen Lösungsansatz zu bieten, erst recht nicht für alle denkbaren Browserkonstellationen, insbesondere was die mobile Darstellung der Angebote betrifft. Gefragt wären hierbei aber vielmehr die Plattformbetreiber, ihren Verkäufern endlich eine einfache und vor allem zuverlässige technische Lösung zur Erfüllung der Informationspflicht an die Hand zu geben, zumal diese „Baustelle“ bereits seit fast einem Jahr besteht. Vermutlich schafft hier erst ein entsprechendes Anfrageaufkommen der Verkäufer Abhilfe, so dass Sie sich bei Problemen unbedingt an den jeweiligen Plattformbetreiber wenden sollten.

4. Übersetzungen in andere Sprachen

Bei einem fremdsprachigen Impressum stellen Sie bitte direkt unterhalb Ihrer Impressumsangaben jeweils den nachstehenden Text in der zutreffenden Landessprache dar:

- Dänisch: EU-kommissionens OTB-platform til onlinetvistbilæggelse: https://ec.europa.eu/consumers/odr

- Englisch: Platform of the EU Commission regarding online dispute resolution: https://ec.europa.eu/consumers/odr

- Französisch: Plateforme de la Commission européenne relative au règlement extrajudiciaire des litiges : https://ec.europa.eu/consumers/odr

- Italienisch: Piattaforma della Commissione Europea per la risoluzione delle controversie: https://ec.europa.eu/consumers/odr

- Niederländisch: Platform van de EU-Commissie voor de onlinebeslechting van geschillen: https://ec.europa.eu/consumers/odr

- Polnisch: Platforma Komisji UE do rozstrzygania sporów z e-sklepami: https://ec.europa.eu/consumers/odr

- Schwedisch: EU-kommissionens plattform för tvistlösning online: https://ec.europa.eu/consumers/odr

- Slownenisch: Platforma Evropske komisije za spletno reševanje sporov: https://ec.europa.eu/consumers/odr

- Spanisch: Plataforma de la Comisión Europea para la resolución de litigios en línea: https://ec.europa.eu/consumers/odr

- Tschechisch: Platforma Komise EU pro řešení sporů on-line: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bitte, dass Sie zugleich auch aktuelle Rechtstexte in der jeweiligen Landessprache nutzen sollten, die bereits die neue Informationspflicht zur OS-Plattform berücksichtigen.

Gerne stellen wir auch Ihnen unsere ausländischen Rechtstexte zur Verfügung. Selbstverständlich beherrschen unsere Rechtstexte bereits die neue gesetzliche Informationspflicht und es besteht bei deren Nutzung keinerlei Risiko einer „Inkompatibilität“ zur Nutzung des jeweils oben genannten Hinweise in der jeweiligen Landessprache der Rechtstexte.

Verwendungsbeispiel: Sollten Sie also etwa über Amazon.fr Waren verkaufen (und diese in französischer Sprache bewerben), so stellen Sie bitte unter Ihrem französischsprachigen Impressum folgenden Text dar: „Plateforme de la Commission européenne relative au règlement extrajudiciaire des litiges : https://ec.europa.eu/consumers/odr“

Auch im Rahmen ausländischer Onlineauftritte empfehlen wir dringend, jeweils einen anklickbaren Link vorzuhalten!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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56 Kommentare

M
Michael 24.06.2024, 08:43 Uhr
EU Seite seit Tagen nicht erreichbar
Die EU-Seite zur Online-Streitbeilegung meldet seit Tagen einen Timeout. Hat sich etwas an der Adresse geändert?
A
Alexandra Burger 09.07.2021, 18:18 Uhr
Wie bekomme ich Ihren Impressum Text in den Etsy Shop.
Hallo,

Bei Kontaktinformationen hinzufügen gibt es nur Felder zu beschreiben. Wie bekomme ich den von Ihnen bereitgestellten Text in meinen etsy Shop. Da ist kein Stift Symbol.
P
Pischel 02.12.2020, 18:55 Uhr
Os Verlinkung
Es gibt folgendes Urteil: BGH (Urt. v. 21.8.2019 – VIII ZR 263/18)

Würde das nicht bedeuten das man bei einer nicht Teilnahme den Käufer täuscht wenn man trotzdem einen Link zur Streitbeilegung hinterlegt und wäre es trotzdem verpflichtend ?
A
Angela Sturm (ideenWirbel) 07.09.2020, 10:09 Uhr
Etsy Pattern
Ich nutze auch "Etsy Pattern" (d.h. meine Etsy Shopangaben werden automatisch in ein Baukastensystem für eine Website Erstellung übernommen, die ich dann auf eine eigene URL übertrage).
Leider sind mehrere Anforderungen an Unternehmens Webseiten nicht erfüllt:
1. Kein direkter link zu Datenschutzregeln auf den Webseiten
2. Kein OS-Plattform link/Verweis im Impressum

Der Kunden Service von Etsy reagiert nicht. 
Ich brauche Unterstützung, wie ich das lösen kann. Eine Kündigung des "Etsy Pattern" möchte ich nicht vornehmen müssen, damit meine Website erhalten bleibt. Sie dient auch zur Verifizierung für mehrere Social Media Kanäle.
Danke
A. Sturm
B
Becker 28.04.2020, 12:50 Uhr
Kann der VK , sprich Laden mit Online Verkauf dies ausschließen??? Der VK schickt keine Ware obwohl bezahlt und stellt sich totDanke
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
E
Etsy Verkäufer 19.10.2019, 18:19 Uhr
Option bei Etsy...
...gibt's so nicht mehr.
T
Taner Durmaz 21.08.2019, 12:55 Uhr
Mein Link war nicht anklickbar
Ich wurde abgemahnt, weil der Link bei mir nicht anklickbar war.
Angeblich hat ein Konkurrent sich an den Anwalt gewandt.
Soll ich die Mahngebühren bezahlen?

Lg
Taner
C
CS 06.02.2019, 08:22 Uhr
Zwang?
Hallo,

habe ich es richtig verstanden, dass ich gezwungen bin dieses Portal zu nutzen?


Ich verkaufe selbst entwickelte Software und biete dem Käufer schon verschiedenste Möglichkeiten mich zu kontaktieren, sollte es Probleme geben.

Bin ich nun dennoch gezwungen auf Nachrichten in diesem Portal zu reagieren?


Ich habe darüber vor kurzem eine Nachricht erhalten, von einem Kunden der vor Jahren etwas bei mir gekauft hat und nun erwartet von mir die neueste Version kostenfrei zu bekommen.
Seiner Meinung nach steht ihm diese zu.
Das ist natürlich kompletter mumpitz und ich habe bereits versucht Kontakt mit der Person herzustellen um die Sache zu klären, jedoch ohne Antwort.

Ich möchte dieses Portal nicht nutzen, ich verstehe die Konsequenzen bzw Tragweite nicht und möchte auch keine "Streitstelle" auswählen und eventuell noch mehr Aufwand durch "komische" kunden zu haben.
Also der Fall ist eigentlich völlig selbstverständlich und absolut sicher was meine Haltung dazu angeht (und den Vertrag).

Dennoch habe ich da nun diese Nachricht und werde von dem Portal zur Antwort genötigt.
Kann ich es einfach ignorieren?
I
IT-Recht Kanzlei 14.11.2018, 17:46 Uhr
Impressum und Facebook
Bez. Facebook verweisen wir gerne auf diesen Leitfaden: https://www.it-recht-kanzlei.de/facebook-agb-widerruf-datenschutz-impressum-einbinden.html
U
Ursula Neumann 14.11.2018, 17:31 Uhr
Dipl.Des.
Der Link zur Online-Streitbeilegung funktioniert bei Facebook nicht, bzw. es wird damit eine Error Seite geöffnet. Wie kann ich das beheben?
C
CK 21.09.2018, 08:56 Uhr
?
Wie verhält es sich mit dem Link, wenn man Beherbungsleistungen via Plattform Airb'n'b anbietet? Muss man dies auch oder ist Airb'n'b als Vermittler zuständig ? Vielen Dank
I
Ingrid G. 19.09.2018, 16:48 Uhr
link für Online Streitbeilegung
Hallo, ich kann bei Palundu den link zur Online Streitbeilegung nicht anklicken.

Er erscheint nicht in blau. Wie mache ich das? Danke.
M
Mandy Pögel 11.09.2018, 06:46 Uhr
Link nicht anklickbar
Hallo, ich habe jetzt den link in Ankündigungen eingefügt, jedoch ist dieser nicht anklickbar. Was kann man da tun? Danke.
D
Dresdner 07.08.2018, 08:38 Uhr
fehlender Link zur Online-Streitbeilegung
Unser Kunde betreibt ein Reisebüro und bekam eine Abmahnung, obwohl er keine Reisen online anbietet. Es befinden sich lediglich Reiseberichte und Reiseempfehlungen auf der Webseite.
Grund der Abmahnung: Über das Kontaktformular können auch Kaufanbahnungen entstehen.
Das kann ja auch passieren wenn die E-Mail aus dem Impressum genutzt wird. Oder liege ich da falsch?
Da müsste ja auf jede Webseite der Link zur Online-Streitbeilegung?
M
Marina Kagel 24.07.2018, 20:36 Uhr
Ankklickbarer Link bei Etsy
Leider ist der Link nicht anklickbar, habe ihn bei Ankündigungen wie hier mitgeteilt wurde hinterlegt, der Link funktioniert nicht. Was kann man tun ?
E
Ehrle Daniela 06.07.2018, 07:20 Uhr
Link funktioniert nicht
Hallo leider kann man bei Etsy den link nicht zur Online Streitbeilegung anklicken es erscheint nicht in blau, was kann ich machen? Danke
S
Susanne S. 04.07.2018, 16:38 Uhr
Palundu
Wie funktioniert es denn da mit dem Link zur OS?



Gruß Susanne
K
Katrin Wolff 18.05.2018, 15:44 Uhr
Link nicht anklickbar
Hallo, ich habe jetzt den link in Ankündigungen eingefügt, jedoch ist dieser einfach nicht anklickbar. Wie mache ich das denn? Danke.
V
Volker Racho 01.03.2018, 14:10 Uhr
Frage
Ich habe hinter dem Link noch "Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit." Ist das noch aktuell oder muss ich den Satz rausnehmen?
H
Heike Lorenz 17.02.2018, 17:25 Uhr
Dankeschön!
Vielen Dank für diese tolle & hilfreiche Übersicht!

Viele Grüße
Heike Lorenz
D
Dan 24.12.2017, 10:04 Uhr
real.de
Gibt es für Real.de schon eine Lösung?
F
Frank Hanebuth 22.07.2017, 04:38 Uhr
Was haben die Hells Angels und die Europäische Kommission gemeinsam?
Beide scheren sich nicht um geltendes Recht, sondern machen eigene Regeln für andere, an die sie sich selbst nicht halten.

Lehnt man ohnehin schon nervtötende Frage nach der Platzierung von Cookies auf der ODR Website ab, werden trotzdem eine Handvoll im Browser platziert. Ein Impressum gibt es nicht unter diesem Namen. Unter "Kontakt" findet man nur eine Postanschrift sowie eine aus deutscher Sicht ausländische und damit für den Anrufer in der Regel kostenpflichtige Telefonnummer. Keine E-Mail Adresse, kein Web Formular. Müsste man abmahnen! Achso: die Regeln für andere gelten ja für den Gesetzgeber selbst nicht. Naja.
K
Klaus Müller 15.05.2017, 14:11 Uhr
gewerbliche Anzeigen zum z.B. bei ebay-kleinanzeigen?
Sehr ausführlich dargestellt. Wie sieht bei gewerblichen Anzeigen auf Onlineportalen für Dienstleistungen aus. Muss dies dort auch angegeben werden?
B
Birgit 08.03.2017, 12:23 Uhr
Amazon Link nicht anklickbar
Hallo,
auch bei mir war der Link bei Amazon nicht anklickbar. Alle Behelfslösungen, die hier aufgeführt sind, haben leider auch nichts gebracht. Jetzt habe ich die beiden Kästchen angeklickt und warte nun auf die korrekte Veröffentlichung.

Aber leider ist der Link auch nicht in meinen AGBs anklickbar. Was nun? Hier gibt es kein Kästchen von Seiten amazon. Ist es auch bei den AGB Pflicht, dass der Link anklickbar ist oder nur im Impressum?

LG
Birgit
M
Möbel und Mehr 01.02.2017, 11:18 Uhr
Probleme beim einstellen des Links
Sehr geehrte Damen und Heren,
ich habe probleme den Klickbaren Link bein ebay zu hinterlegen, kann mir da bitte jemand helfen danke.
P
Peter 16.12.2016, 17:38 Uhr
EU-Recht
Da kommt das OLG München aus dem Gebüsch und meint EU-Recht und deren Ausführung aushebeln zu können? Die EU hat festgelegt, wie, wo, was und wann ausgestaltet werden muss und jetzt das ???????????????????
T
Thorsten Meier 15.12.2016, 13:57 Uhr
Amazon zögert es hinaus
Wielange kann es dauern, einen fehlerhaften Link zu reparieren ? Bei Amazon funktioniert die neue Variante immer noch nicht !
S
Sandra 13.12.2016, 18:35 Uhr
Ebay Link einbinden
Man kann den Link sofort aktuell in bestehenden Angeboten anzeigen, indem man auf "Aktive" Angebote klickt und alle Angebote auswählt und diese dann einfach nochmals "sendet"


Somit sind dann auch alle bestehenden Angebote aktualisiert :)
K
Konsolen-Zentrale.de 13.12.2016, 12:45 Uhr
EBAY - Alle Angebote mit einem Mal aktualisieren
Hallo,

wie bei allen generellen Änderungen ist es auch dieses Mal notwendig alle Angebote zu aktualisieren. Dieses geht recht schnell, wenn man in "Mein ebay" unter "Verkaufen" sich alle aktiven Angebote anzeigen lässt. Es müssen hier ALLE Angebote mit einem Häkchen ausgewählt werden und anschließend klickt man auf den Button "Bearbeiten" in der führenden Menüleiste. Nun werden alle Angebote im Bearbeiten-Modus geöffnet und man braucht lediglich unten links auf "Änderungen senden" zu klicken und das erneut im Pop-Up-Fenster zu bestätigen. Nun ist in allen Angeboten die Änderung übernommen.

Grüße
T
Thorsten Hofmann 12.12.2016, 13:00 Uhr
Sehr geehrter Herr Nicolai Amereller, gibt es Neuigkeiten ?
Sehr geehrter Herr Nicolai Amereller,

gibt es Neuigkeiten in Sachen Amazon / Ebay ?
Ihr letztes Update ist vom 8.12. hat sich etwas getan ?
Bei ebay scheint die Darstellung auf smartphones noch problematisch zu sein, sowie bei amazon die falsche https Verlinkung.
A
Allen Smith 09.12.2016, 23:57 Uhr
Bitte Handlungsanleitung für eBay-Shop (neues Design), Link in Ihren AGBs, sowie die Darstellung in der mobilen eBay.de-Ansicht!
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre sehr ausführliche "aktualisierte" Handlungsanleitung.

Würden Sie bitte in Ihrer Handlungsanleitung bitte noch die folgenden Punkte aufnehmen, damit auch noch diese Punkte kurz Erwähnung finden.

1) eBay-Shop mit neuem Design, wie soll hier das Impressum inkl. "anklickbarem" Link dargestellt werden, denn unter dem Punkt im eBay-Shop "Mehr zum Thema" kann kein HTML-Code eingefügt werden?

2) Muss der Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung generell anklickbar sein oder nur an der Stelle der geforderten "leichten Zugänglichkeit", also im Impressum? Müssen die Links in Ihren AGBs auch anklickbar sein?

3) Die mobile Ansicht eBay.de entspricht nicht den Anforderungen, welche bei der Desktop-Ansicht realisierbar ist. Zum einen ist bei eBay immer noch Alles (AGBs, Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular) in einem großen unformatierten Textblock dargestellt (Abmahngefahr) und zudem ist der Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung NICHT ANKLICKBAR. Bei Amazon.de führt die anklickbare Verlinkung in der mobilen Ansicht zur korrekten Zielseite, wo hingegen auf der Desktop-Ansicht immer noch auf HTTPS verlinkt wird und zu einem Fehler führt. Wie beurteilen Sie dies? Haben Sie die Rechtsabteilungen von eBay.de und Amazon.de hierüber schon informiert, denn diese Problematik besteht schon sehr lange.

Würden Sie bitte kurz hierauf antworten oder ggf. Ihre Handlungsanleitung diesbezüglich aktualisieren.

Freundliche Grüße und vielen Dank im Voraus

Allen Smith
M
Max Mustermann 09.12.2016, 16:02 Uhr
Herr
Sehr geehrte Kollegen,



folgender Fragenkreis eröffnet sich:

Welcher Link ist denn nun der Richtige:

http://ec.europa.eu/consumers/odr
oder
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

dh mit oder ohne „/“.

Im Firefox funktionieren beide Varianten; die Weiterleitung erfolgt auf die Internetseite:

https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE

Gibt es einen „amtlichen Link“ bzw. wo ist der hinterlegt ?

Danke für Antwort.

MFKG
A
Andreas Meier 08.12.2016, 11:46 Uhr
amazon link funktioniert nicht
der amazon Link funktioniert mit keinem der Tricks.
K
Kerstin Bode 08.12.2016, 09:03 Uhr
Einbindung auf ebay
Guten Morgen!

Heute hat das Einbinden des Links geklappt. Der anklickbare Link wird bei mir auch angezeigt, wenn ich eingeloggt bin. Gestern habe ich es auf dem iPad probiert, vielleicht hat es deshalb nicht geklappt.
K
KED-Vertrieb, Ottmar Kron 07.12.2016, 22:54 Uhr
Online Streitbeilegung ( anklickbarer Link)
Ich habe versucht im Ebay-Shop (Original Ebay-Vorlage) nach Ihrem Vorschlag im Mittelteil (Mehr zum Thema) im IMPRESSUM den anklickbaren Link unterzubringen, leider ohne Erfolg. Derzeit habe ich den eingegebenen Satz nur wie folgt geändert: "Impressum (mit anklickbarem Link zur Online-Streitbeilegung), AGB`s, und Wiederrufsbelehrung finden Sie zudem unter "Rechtliche Informationen des Verkäufers" bei jedem einzelnen unserer Artikel." Reicht das, andernfalls gibts vielleicht nur die Rückkehr zum alten Shop oder ein neues Template. MfG Kron
M
Markus N. 07.12.2016, 21:59 Uhr
AGB mit automatischer Übertragung in Modified ecommerce - Link nicht klickbar
Guten Abend,

wenn ich im Mandantenportal die AGB neu erstellen lassen und sie dann direkt mit dem aktuellen Token in meinen modified Ecommerce-Shop übertrage, erscheinen zwar diverse Änderungen, die ich gemacht habe, aber der Link zum Online-Streitbeilegungsportal ist nach wie vor nur als Text hinterlegt.

Auch in den Generatoren für HTML usw. kein klickbarer Link. Wo liegt der Fehler? Viele Grüße Markus N.
L
Lena 07.12.2016, 20:03 Uhr
Anklickbarkeit im Amazon Impressum
Hallo,
die Anklickbarkeit im Amazon Impressum gelingt weder nach der obigen Anleitung noch durch manuelles Einfügen von HTML Code in der Codeansicht noch durch manuelles Hineinkopieren eines LInks in der Designansicht. Dann lieber weglassen statt eines nicht-anklickbaren Links?
E
Elke Weiß 07.12.2016, 19:04 Uhr
Kreativ Künstllerische Lebensschule
Hallo, bei mir hat das einsetzen des Links bei Ebay im Impressum funktioniert. Das ganze habe ich noch in den AGB hier funktioniert dieser nicht.

Herzliche Grüße
E. Weiß
K
Kerstin Bode 07.12.2016, 18:47 Uhr
Frau
Guten Abend! Leider hat das bei mir auf eBay gar nicht funktioniert, es steht nur der Text dort, wie vorher auch, kein anklickbarer Link!?
S
Stefan 07.12.2016, 18:13 Uhr
stefan.delgado@gmx.de
Wie lange dauert die Änderun in etwa? Habe bereits 30 Minuten gewartet und mehrfach den Artikel neu abgespeichert, aber es kommt noch immer keine Änderun (Auch in einem anderen Browser geschaut)
LG
I
IT-Recht Kanzlei 07.12.2016, 17:40 Uhr
Überarbeitung
Guten Abend, danke für den Hinweis. Wir haben soeben die Anleitung bez. des HTML überarbeitet. Bitte probieren Sie es nun erneut. Entschuldigen Sie die Umstände. Mfg, Ihre IT-Recht Kanzlei
O
Olsen 07.12.2016, 17:38 Uhr
Ebay Link funktioniert nicht
Leider funktioniert der Link zum Einbau bei Ebay nicht. HTML wird nicht akzeptiert. Es entsteht kein anklickbarer Link wenn man der Beschreibung folgt. Wir sind mit dem Thema html gut bekannt und haben keine Fehler gemacht beim Einbau.
N
Nadine Wilms 07.12.2016, 17:33 Uhr
Anklickbar
Ihre Empfehlung ist es bei Etsy unter "Ankündigung" und sie sagen der Link muss anklickbar sein...
das ist er dort aber nicht. Ich hatte ihn bis jetzt als erstes vor meinen AGBs somit auf der Seite ja auch leicht findbar (wird ja auch auf der 1. Seite angezeigt) ...



wie soll man es jetzt anklickbar machen bei Etsy?
C
C. Peters 11.11.2016, 10:53 Uhr
Auch öffentlichte Einrichtungen betroffen?
In der Richtlinie wird expliziert von "Unternehmen" gesprochen. Müssen öffentliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Kommunen, auch diesen Hinweis setzten?
M
Misterferien 04.09.2016, 21:25 Uhr
Streitbeilegungsstelle betrifft de facto nur Deutsche
Klar, alle sollen oder müssen den geforderten Link einfügen. Allerdings wird es nur für die deutschen Onlinehändler de facto verbindlich. Ich habe viel mit dem Ausland zu tun. Dort werden solche "Verpflichtungen" der EU durch Liegenlassen erledigt. Niemand nimmt es dort wirklich ernst und selbst internatione Webhändler, die in Deutschland den Link setzen, verzichten auf Ihren ital. oder spanischen oder anderen Seiten darauf. Nur in Deutschland wird durch das Abmahn(un)wesen ein Druck auf Händler ausgeübt. Im Ausland schert sich niemand darum. Was soll das?
H
Herbert Hörnlein 16.06.2016, 18:49 Uhr
Gilt die Informationspflicht auch für Vergleichsportale?
Hallo zusammen, wir haben heute im Kreis einiger Kollegen drüber gerätselt, ob diese Verpflichtung eigentlich nur für Onlineshops oder auch für Vergleichsportale gilt, die ja kein Shop im eigentlichen Sinne sind und nur auf die verglichenen Shops verweisen. Meine Meinung war, dass es NICHT notwendig ist, aber ich kann ja auch falsch liegen...
T
Tanja 01.03.2016, 18:55 Uhr
Email
Habe in einer Mail au die Info bekommen "Email Signatur anpassen". Was ist damit gemeint? 
L
Lukas 15.02.2016, 15:05 Uhr
Wie sieht es mit Facebook und Co aus?
Muss es bei Facebook, Google+ usw. auch eingefügt werden?
B
BZ 11.01.2016, 13:09 Uhr
Mehrsprachig
Hat schon irgendjemand eine englische, französische, italienische, spanische ... usw. Version des Verweises gefunden, die man übernehmen könnte?
R
R.S. 11.01.2016, 12:38 Uhr
Quatsch nicht verpflichtend
Verstehe ich das richtig, daß man nur dann auf so eine Schlichtungsstelle hinweisen muß, wenn man sich FREIWILLIG einer solchen Schlichtungsstelle unterwerfen möchte. Das Unterwerfen an sich ist aber nicht verpflichtend? D.h. der, der sich nicht freiwillig einer solchen Stelle unterwirft, muss auch nicht darauf hinweisen?

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