Richtige Verlinkung der Online-Streitbeilegungsplattform
Diese Handlungsanleitung dient der Umsetzung der rechtlich sicheren Verlinkung der sog. „Online-Streitbeilegungsplattform“ (im Folgenden: „OS-Plattform“) auf der Webseite des Unternehmers bzw. dessen Auftritt im Rahmen einer Verkaufsplattform (wie Amazon.de, etsy.de etc.).
Inhaltsverzeichnis
- 1. Wer ist betroffen?
- 2. Wer ist nicht betroffen?
- 3. Wie ist die Informationspflicht umzusetzen?
- a. Allgemeine Umsetzung
- b. Umsetzung bei Amazon.de
- c. Umsetzung bei eBay
- d. Umsetzung bei eBay-Kleinanzeigen
- e. Umsetzung bei Etsy
- g. Umsetzung bei Hood
- f. Umsetzung bei Palundu
- g. Umsetzung bei vielen weiteren Plattformen
- 4. Übersetzungen in andere Sprachen
1. Wer ist betroffen?
Von der Informationspflicht sind nahezu alle Onlinehändler erfasst.
Konkret sind alle Unternehmer mit Sitz in der EU betroffen, die (auch) an EU-Verbraucher Waren und/ oder Dienstleistungen verkaufen bzw. Dienstleistungen erbringen, sofern diese ihre Leistungen dabei auf einer Webseite oder sonst auf elektronischem Weg (z.B. per Email) anbieten und der Verbraucher die Bestellung dann über die Webseite oder sonst auf elektronischem Weg (z.B. per Email) ausführt.
Die Informationspflicht gilt sowohl für solcher Unternehmer, die dabei eine eigene Internetseite betreiben als auch für Unternehmer, die sich dabei einer Verkaufsplattform wie eBay.de oder Amazon.de et.c bedienen.
Weitere Informationen können Sie diesem Artikel entnehmen.
2. Wer ist nicht betroffen?
Die Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung und damit auch diese Handlungsanleitung richtet sich dagegen nicht an Unternehmer,
- die ausschließlich im Wege des stationären Handels Waren verkaufen und/ oder Dienstleistungen erbringen, also online keine entsprechenden Verträge schließen,
- die zwar eine Internetseite betreiben, jedoch im Zusammenhang mit dieser keine Verträge schließen, also die Internetseite rein als Präsentationsseite nutzen und (z.B. Handwerksbetrieb präsentiert auf seiner Internetseite rein das Unternehmen und nennt die Öffnungszeiten),
- die ihren Sitz nicht innerhalb der europäischen Union haben,
- die ihre Waren und/ oder Dienstleistungen ausschließlich im Geschäftsbereich B2B anbieten, also rein gegenüber Unternehmern und eine Verbraucherbeteiligung wirksam ausschließen,
- die ihre Waren und/ oder Dienstleistungen ausschließlich an Verbraucher anbieten, die ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben und die Beteiligung von EU-Verbrauchern wirksam ausschließen.
3. Wie ist die Informationspflicht umzusetzen?
a. Allgemeine Umsetzung
Kernpunkt der Informationspflicht ist die zwingende Nennung des anklickbaren (!) Links zur OS-Plattform in Ihrem Impressum.
Stellen Sie daher den nachfolgenden Text mitsamt anklickbarem Link auf die OS-Plattform direkt unterhalb Ihrer Impressumsangaben dar:
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr
Folgendes exemplarische Impressum soll verdeutlichen, wie der vorgenannte Infotext darzustellen ist:
Max Mustermann
Mustermannstr. 12
80339 München
Deutschland
Tel.: 089/ 1212121212
E-Mail: mustermann@web.de
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr
b. Umsetzung bei Amazon.de
Bei Amazon.de können Händler durch das Setzen entsprechender Häkchen im Verkäufer-Backend die Einblendung von Informationen und einer Verlinkung zur OS-Plattform und zu Streitbeilegungsstellen aktivieren.
Dies sieht - werden beide Häkchen gesetzt - im Impressum des jeweiligen Verkäufers dann so aus:
Es kursieren immer wieder Abmahnungen, die bei Amazon-Verkäufern eine unzureichende Information über den Link zur OS-Plattform beanstanden. Die Abmahner sind der Ansicht, dass die Darstellung der Informationen und des anklickbaren Links zur OS-Plattform im Impressum des jeweiligen Amazon-Verkäufers nicht leicht zugänglich sei. Dem kann wie folgt Abhilfe geschaffen werden:
Nehmen Sie im Rahmen Ihres Impressums bei Amazon.de an dessen Ende den folgenden Zusatztext auf:
Link auf OS-Plattform unter „Mehr anzeigen“
c. Umsetzung bei eBay
aa. Auf die "Rechtlichen Informationen des Verkäufers" kommt es an!
Bei eBay.de lässt sich unter dem Punkt „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ ein Freitext mit aufnehmen. Der oben genannte Infotext muss daher an dieser Stelle dargestellt werden (vgl. den gelb markierten Text in nachfolgender Abbildung, an dessen Position die Darstellung erfolgen sollte):
So können Sie den Text bei eBay unterhalb des Impressums (das Impressum heißt bei eBay "Rechtliche Informationen des Anbieters") einpflegen:
- Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
- Klicken Sie in der linken Navigationsleiste unter „eBay-Konto" auf „Einstellungen".
- Blättern Sie nach unten zu „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer".
- Klicken Sie neben „Informationen zu gewerblichen Verkäufern auf Artikelseiten anzeigen“ auf den Link „Ändern". Die Seite „Rechtliche Informationen des Verkäufers “ wird aufgerufen. Dort in dem Kasten "Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben" den Text „Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr“platzieren.
bb. Klickbarer (!) Link zur OS-Plattform erforderlich!
Arbeiten Sie bei eBay.de mit dem folgendem HTML-Code:
"Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
<a href="https://ec.europa.eu/consumers/odr" target="_blank">https://ec.europa.eu/consumers/odr</a>”
vgl. hier:
Der klickbare Link ist für Sie als eBay-Händler/in nur sichtbar, wenn Sie nicht gleichzeitig auch bei eBay eingeloggt sind.
cc. Tipps von Mandanten zur einfachen Umsetzung
Wir wurden von Mandanten mehrfach darauf hingewiesen, dass womöglich alle eBay-Angebote einmal neu abzuspeichern sind. Hierzu wurden uns folgende zwei Tipps übermittelt:
Erster Tipp (ohne Gewähr auf Richtigkeit):
Verkaufen -> Aktiv → Alle Produkte markieren → Bearbeiten → Auswahl bearbeiten → Änderungen senden → Danach enthält jeder Artikel das geänderte Impressum.
Zweiter Tipp: (ohne Gewähr auf Richtigkeit):
"Mein eBay - Einstellungen - Verkäufereinstellungen" -> dort in dem Kasten "Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben" den vorgenannten Text platzieren.
Nachdem der Text eingefügt und gespeichert wurde:
- Unter "Mein Ebay" aktive Angebote aufrufen
- bei allen Angeboten ein Häkchen setzen und auf Bearbeiten gehen
- alle Angebote bearbeiten auswählen
- es öffnet sich ein neues Fenster für die gebündelte Bearbeitung
- oben links ein Häkchen setzen für die Auswahl aller Angebote
- Felder bearbeiten öffnen
- Rücknahmebedingungen auswählen aber dort nichts verändern (Hinweis eines Mandanten: "eBay schaltet automatisch auf "14 Tage" um. Wer dieses nicht anbietet muss bevor er speichert die Option "1 Monat" auswählen")
- speichern und schließen
- Änderungen senden klicken
- Bestätigen und einstellen klicken
Erst jetzt sei der neue Text unter dem eBay-Impressum (Rechtliche Informationen des Verkäufers) sichtbar und gespeichert.
In diesem Zusammenhang erhielten wir noch folgende weitere Hinweise von Mandanten:
Wenn die Angebote mit einer Laufzeit von "BAW" (bis auf Weiteres) gelistet sind, dann erneuert sich das Angebot entsprechend alle 30 Tage. d.h. Änderungen an den Stammdaten werden spätestens nach 30 Tagen aktualisiert (je nach Restlaufzeit bzw. Erneuerung des Angebots). Eine reine Änderung der Stammdaten bei eBay ist also kein Garant dafür, dass die Ansicht in den Artikeldetails aktualisiert wird.
und
Desweiteren sei zu erwähnen, dass beim finalen speichern "Änderung senden" das Häkchen bei "Speichern Sie diese Änderungen in Ihren Verkaufsmanager Pro-Vorlagen" gesetzt werden sollte. Dann werden auch die Vorlagen aktualisiert. Das gilt selbstverständlich nur für diejenigen, die den Verkaufsmanager Pro nutzen und dort Vorlagen haben, mit denen sie ihre Angebote verwalten / einstellen.
und
Achtung, die Anleitung funktioniert nicht, wenn bei einem ebay Artikel mit „preis vorschlagen“ Option bereits Preisvorschläge vorliegen. Diese müssen abgelehnt bzw. zurückgezogen werden, damit die Bearbeitung von „Impressum“ wirksam wird. Ich hoffe diese Info kann der Community nützlich sein.
d. Umsetzung bei eBay-Kleinanzeigen
Bei ebay Kleinanzeigen hinterlegen Sie in dem Feld für Ihre Impressumsangaben neben den eigentlichen Impressumsangaben bitte Folgendes:
„Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr“
Hier ein Screenshot, der die Vorgehensweise darstellt:
Update Dezember 2017: eBay Kleinanzeigen hat das Layout der Anzeigen angepasst. Das Impressum wird nunmehr in der Anzeige nur noch „versteckt“ unter dem Punkt „Rechtliche Angaben“ dargestellt. Durch die verdeckte Darstellung erscheint das Impressum erst dann, wenn man auf diesen Punkt klickt. Nach Auffassung der IT-Recht Kanzlei ist dies juristisch problematisch, da das Impressum so ggf. nicht „leicht erkennbar“ auffindbar ist, wie von § 5 TMG gefordert.
Wir empfehlen gewerblichen Anbietern daher, im jeweiligen Anzeigentext immer den folgenden Zusatz aufzunehmen:
„Das Impressum sowie die Informationen zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung erreichen Sie durch Klicken auf „Rechtliche Angaben".
Danach speichern Sie das neue Impressum ab und prüfen, ob der neue Zusatz in jeder Anzeige dargestellt wird und der Link auch anklickbar ist.
e. Umsetzung bei Etsy
Schritt 1:
Ihr Impressum hinterlegen Sie unter:
„Shop-Manager“ -> „Vertriebskanäle“ -> Etsy-Shop mit Stift-Symbol -> Angaben zum Verkäufer -> „Kontaktinfo hinzufügen“ in der sich öffnenden Maske (mit vorgegebenen Feldern)
Zwar sind die von Etsy bereitgestellten Eingabefelder weitgehend vollständig. Es fehlt allerdings die Möglichkeit, einen Handelsregistereintrag anzuführen, der nach §5 Abs. 1 Nr. 4 TMG bei entsprechender Eintragung erforderlich ist. Dies begründet etwa für Händler, die als eingetragener Kaufmann (e.K.) auf Etsy tätig sind, leider derzeit ein eigenständiges Abmahnrisiko.
Schritt 2:
Seit dem 09.01.2016 sind Shop-Betreiber mit eigener Verkaufspräsenz gehalten, einen klickbaren Link auf die EU-Streitbeilegungsplattform an gut sichtbarer Stelle zu hinterlegen. Das betrifft selbstverständlich auch Etsy-Händler.
Etsy stellt in seinem AGB-Baukastensystem die Option bereit, per Klick den Link auf die OS-Plattform mit einem entsprechenden Informationstext in Ihre Artikelseiten zu integrieren.
Aktivieren Sie unbedingt diese Funktion durch Setzen des entsprechenden Häkchens.
Nun sollten auf sämtlichen Ihrer Artikelseiten ( = Ihrer aktiven Etsy-Angebote) folgender Hinweis erscheinen:
Bitte stellen Sie dies durch stichprobenartige Prüfung Ihrer Etsy-Angebote sicher.
Achtung: Der klickbare Link auf die EU-Streitbeilegungsplattform wird nur dann in Ihren Etsy-Angeboten angezeigt, wenn Sie die oben genannten zwei Schritte genau befolgen!
g. Umsetzung bei Hood
Bei Hood fügen Sie in Ihr Impressum folgende Zeile ein:
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
<a href="https://www.ec.europa.eu/consumers/odr/" target="_blank">https://www.ec.europa.eu/consumers/odr</a>
f. Umsetzung bei Palundu
Im ersten Eingabebereich können die Daten Ihres Impressums aus dem Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei via Copy&Paste eingebunden werden.
In den Feldern darunter können Sie danach Ihren Gewerbeschein hochladen, die Rechtsform Ihres Unternehmens und den Steuersatz für Ihre Produkte hinterlegen.
Bitte beachten:Das Eingabefeld für das Impressum bei Palundu ist ein reines Textfeld. Ein klickbarer Link zur OS-Plattform kann hier daher nicht eingepflegt werden. Palundu stellt systemseitig einen klickbaren Link zur OS-Plattform zur Verfügung.
Das Impressum aus dem Mandantenportal kann daher einfach in dieses Feld kopiert werden. Der klickbare (Palundu)-Link ist nach dem Speichern zusätzlich sichtbar.
g. Umsetzung bei vielen weiteren Plattformen
Wie setzt man auf anderen Plattformen den klickbaren Link im Impressum um?
Dies haben wir für
- Booklooker hier beschrieben.
- Facebook hier beschrieben.
- Instagram hier beschrieben.
- Kayamo hier beschrieben.
- Pinterest hier beschrieben.
- Productswithlove hier beschrieben.
- Shopify hier beschrieben.
- Spandooly hier beschrieben.
- Tahai hier beschrieben.
- Tumblr hier beschrieben.
- Youtube hier beschrieben.
Uns ist es leider nicht möglich, für jede denkbare Verkaufsplattform einen Lösungsansatz zu bieten, erst recht nicht für alle denkbaren Browserkonstellationen, insbesondere was die mobile Darstellung der Angebote betrifft. Gefragt wären hierbei aber vielmehr die Plattformbetreiber, ihren Verkäufern endlich eine einfache und vor allem zuverlässige technische Lösung zur Erfüllung der Informationspflicht an die Hand zu geben, zumal diese „Baustelle“ bereits seit fast einem Jahr besteht. Vermutlich schafft hier erst ein entsprechendes Anfrageaufkommen der Verkäufer Abhilfe, so dass Sie sich bei Problemen unbedingt an den jeweiligen Plattformbetreiber wenden sollten.
4. Übersetzungen in andere Sprachen
Bei einem fremdsprachigen Impressum stellen Sie bitte direkt unterhalb Ihrer Impressumsangaben jeweils den nachstehenden Text in der zutreffenden Landessprache dar:
- Dänisch: EU-kommissionens OTB-platform til onlinetvistbilæggelse: https://ec.europa.eu/consumers/odr
- Englisch: Platform of the EU Commission regarding online dispute resolution: https://ec.europa.eu/consumers/odr
- Französisch: Plateforme de la Commission européenne relative au règlement extrajudiciaire des litiges : https://ec.europa.eu/consumers/odr
- Italienisch: Piattaforma della Commissione Europea per la risoluzione delle controversie: https://ec.europa.eu/consumers/odr
- Niederländisch: Platform van de EU-Commissie voor de onlinebeslechting van geschillen: https://ec.europa.eu/consumers/odr
- Polnisch: Platforma Komisji UE do rozstrzygania sporów z e-sklepami: https://ec.europa.eu/consumers/odr
- Schwedisch: EU-kommissionens plattform för tvistlösning online: https://ec.europa.eu/consumers/odr
- Slownenisch: Platforma Evropske komisije za spletno reševanje sporov: https://ec.europa.eu/consumers/odr
- Spanisch: Plataforma de la Comisión Europea para la resolución de litigios en línea: https://ec.europa.eu/consumers/odr
- Tschechisch: Platforma Komise EU pro řešení sporů on-line: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bitte, dass Sie zugleich auch aktuelle Rechtstexte in der jeweiligen Landessprache nutzen sollten, die bereits die neue Informationspflicht zur OS-Plattform berücksichtigen.
Gerne stellen wir auch Ihnen unsere ausländischen Rechtstexte zur Verfügung. Selbstverständlich beherrschen unsere Rechtstexte bereits die neue gesetzliche Informationspflicht und es besteht bei deren Nutzung keinerlei Risiko einer „Inkompatibilität“ zur Nutzung des jeweils oben genannten Hinweise in der jeweiligen Landessprache der Rechtstexte.
Verwendungsbeispiel: Sollten Sie also etwa über Amazon.fr Waren verkaufen (und diese in französischer Sprache bewerben), so stellen Sie bitte unter Ihrem französischsprachigen Impressum folgenden Text dar: „Plateforme de la Commission européenne relative au règlement extrajudiciaire des litiges : https://ec.europa.eu/consumers/odr“
Auch im Rahmen ausländischer Onlineauftritte empfehlen wir dringend, jeweils einen anklickbaren Link vorzuhalten!
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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