Das Verpackungsgesetz – seit dem 01.01.2019 in Kraft
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update)"
Am 01. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Laut einer Hochrechnung heisst es, dass in Deutschland ca. 750.000 verpflichtete Unternehmen existieren. Bis heute haben sich erst ca. 130.000 bei der neu geschaffenen Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert. Es darf also davon ausgegangen werden, dass viele Verpflichtete entweder nichts von Ihrer Registrierungspflicht wissen oder sie noch nicht wahrgenommen haben.
Beide Fälle führen jedoch zum gleichen Ergebnis: Sollten verpflichtete Unternehmen, zu denen auch jeder Versand- und Onlinehändler zählt, sich nicht registrieren, gilt in diesen Fällen ein Vertriebsverbot. Das heißt diese nicht registrierten Unternehmen dürfen im Geltungsbereich des Verpackungsgesetzes keine weiteren Waren vertreiben. Tun sie es doch, drohen im Einzelfall Bußgelder von mehreren Tausend Euro.
Das Verpackungsgesetz – Die nächsten Schritte
Viele Verantwortliche wissen nicht, was mit dem Verpackungsgesetz genau auf Sie zukommt. Das führt in der Praxis zu großer Unsicherheit und Unzufriedenheit und häufig auch zu fehlerhaften Informationen.
Wir erklären Ihnen ganz konkret die nächsten Schritte:
Schritt 1: Registrierung bei der ZSVR
Registrieren Sie sich bei der ZSVR. Sie können die Registrierung unter diesem Link abschließen.
Die Registrierung ist mit keinerlei zusätzlichen Kosten verbunden. Sie investieren lediglich ein paar Minuten Ihrer Zeit in die Erfüllung der rechtlichen Pflichten.
Registrierte Unternehmen und Marken werden in der Datenbank online veröffentlicht. Somit wird transparent , welche Unternehmen ihren verpackungsrechtlichen Verpflichtungen bis zum jetzigen Zeitpunkt nachgekommen sind.
Schritt 2: Duales System als Partner aussuchen
Suchen Sie sich ein Duales System als Partner. Die Beteiligung Ihrer Verpackungsmengen bei einem Dualen System ist genauso verbindlich wie die Registrierung bei der ZSVR. Das Duale System übernimmt Ihre Rücknahmeverpflichtung und wird für die beteiligten Mengen die festgelegten Verwertungsquoten erfüllen. Der Kunde erhält vom Systembetreiber eine Mengenbestätigung über die beteiligten Verpackungen.
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- Es gibt keinen Mindestbestellwert.
- Kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen.
Schritt 3: Datenmeldung bei der ZSVR
Online-Händler müssen Ihre Verpackungsmengen nicht nur gegenüber Ihrem Systemanbieter, sondern ebenfalls bei der ZSVR melden.
Es ist also eine Doppel- bzw. Parallelmeldung. Sofern Sie demnach mit dem Systemanbieter eine einmalige Meldung pro Jahr vertraglich vereinbart haben, hat die ZSVR diese Meldung ebenfalls von Ihnen zu erhalten. Ist mit dem Systemanbieter eine größere Meldehäufigkeit vereinbart (z. B. quartalsweise oder monatlich), so müssen Sie entsprechend häufiger Mengenmeldungen an die ZSVR übermitteln.
Die Meldung an Ihren Systemanbieter hat die oben beschriebene Dienstleistung zur Folge, die mit den Lizenzgebühren finanziert wird. Die Datenmeldung bei der ZSVR dient der Erfüllung Ihrer rechtlichen Verpflichtungen. Es erfolgt ein Abgleich der Daten und Mengen, die der Inverkehrbringer und die das duale System im jeweiligen Zeitraum an die ZSVR gemeldet haben.
Wie funktioniert die Datenmeldung bei der ZSVR?
Neben der neuen Registrierungspflicht gibt es ab Januar 2019 die Pflicht, die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen beim Register LUCID zu melden. Hierfür loggt sich das verpflichtete Unternehmen unter diesem Link ein.
Im LUCID Dashboard kann anschließend die Kachel Datenmeldung gewählt werden.
Anschließend erscheint eine Seite mit sechs weiteren Kacheln, die die einzelnen Meldearten wiederspiegeln. Diese sind im Einzelnen:
• "Initiale Planmengenmeldung"
Über diesen Reiter können die Planmengen für das Folgejahr abgegeben werden, wieder im Herbst 2019 für das Folgejahr relevant.
• "Unterjährige Meldung"
Sollten mit dem Systemanbieter unterjährige Meldungen vereinbart worden sein, bspw. monatliche oder quartalsweise Meldung, müssen die Meldedaten, die an den Systemanbieter gemeldet wurden, parallel über diesen Reiter an die ZSVR gemeldet werden.
• "Die Jahresabschlussmengenmeldung (JAM)"
Hier können die IST-Werte für einen zurückliegenden Jahreszeitraum gemeldet werden.
• "Die Nachtragsmengenmeldung"
Für einen weiter zurückliegenden Jahreszeitraum kann über diesen Punkt eine Mengenmeldung nachträglich abgegeben werden, wenn für diesen Zeitraum bereits eine JAM erfolgt ist. Aktuell können die Jahre 2012-2018 ausgewählt werden.
• "Die Abzugsmengenmeldung"
Nur möglich für Mengen die nachweislich aufgrund von Beschädigung oder Unverkäuflichkeit nicht an den Endverbraucher abgegeben werden konnten. Eine Dokumentation zur Rücknahme und Verwertung muss für jeden Einzelfall vorhanden sein.
• "Der XML-Upload"
Über diesen Reiter können die Daten via XML-Upload hochgeladen werden.
Welche Verpackungen müssen gemeldet werden?
Bei der ZSVR müssen ausschließlich systembeteiligungspflichtige Verpackungen nach § 7 Abs. 1 VerpackG gemeldet werden. Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind alle mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Von der Meldung an die ZSVR ausgenommen sind:
• Transportverpackungen
(Versandkartonagen die beim privaten Endverbraucher oder den gleichgestellten Anfallstellen anfallen, sind keine Transportverpackungen, sondern systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen.)
• Gewerbeverpackungen
(Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen.)
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
• Mehrwegverpackungen
• Pfandpflichtige Verpackungen
Handelsmengen
Verpackungsmengen, die über einen Systembetreiber für mehrere Handelspartner beteiligt werden (z.B. ALDI, LIDL, Edeka, REWE etc.) müssen pro Systembetreiber angegeben werden. Die Mengen können also nicht für den einzelnen Handelspartner gemeldet werden.
Ein Systembetreiber kann nur einmalig ausgewählt werden. Sollten Mengen mehrere Handelspartner bei einem Systembetreiber lizenziert werden, müssen diese zusammengefasst werden.
Welche Verpackungen gelten grundsätzlich als systembeteiligungspflichtig?
Für die Einstufung einer Verpackung, d.h. die Festlegung, ob sie typischerweise beim privaten Endverbraucher anfällt, kann der Katalog der ZSVR herangezogen werden. Der vollständige Katalog inkl. Leitfaden ist hier erreichbar.
Einige Produktgruppen befinden sich derzeit in Überarbeitung. Auf den Produktgruppenblättern ist ein entsprechender Hinweis abgebildet.
Die Datenmeldung an die ZSVR kurz zusammengefasst
Die Datenmeldung an die ZSVR…
- ist für das verpflichtete Unternehmen (Hersteller, Importeure, Versandhändler etc.) eine so genannte „höchstpersönliche Pflicht“, die nicht durch einen Dritten übernommen werden kann.
- ist mit keinen weiteren Kosten für die Meldung verbunden.
- muss mit der Datenmeldung an den Systembetreiber und der Meldung des Systembetreibers an die ZSVR übereinstimmen.
- kann im Falle einer Unterlassung mit bis zu 10.000€ pro Verstoß geahndet werden.
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32 Kommentare
https://verpackungslizenz24.de/verpackungslizenz-eu/
als 2-Mann Betrieb soeben in die Materie eingestiegen und fassungslos. In dem Anschreiben von LUCID steht u.a. „Es handelt sich um eine reine Doppelmeldung, das heißt es werden 1:1 die gleichen Mengen gemeldet“. Und in einem Interviee möchte die Umweltminsterin, dass die Unternehmer sich gegenseitig "anzeigen". Und im nächsten Atemzug wird die Radikalisierung der Gesellschaft beklagt. Hilft da nur noch eine Grßspende an die AFD?
ich benutze auch auschließlich gebrauchte Kartons und Füllmaterial, welche ich von einigen meiner Kunden bekomme. Muß ich trotzdem an irgendjemand wieder Geld bezahlen?
ich habe die ganze Prozedur mitgemacht, habe mich bei dem Verein Registriert und auch bei VEOLIA Umweltservice Dual GmbH meinen Jahresverbrauch registriert.
Heute bekam ich eine Jahresrechnung. Dualvertrag für 2019 Papier/Pappe/Karton 1,55€ und Naturmaterialien (Klebeband) 0,28€ = Jahresbetrag 1,83€. Nun kommts: Anpassung Mindestvolumen 23,17€ + MwSt 4,75€ = Rechnungsbetrag 29,75€.
ich verwende für meinen Online-Versand grundsätzlich nur gebrauchte Verpackungen, die ich von meinen Lieferanten in ausreichender Menge bekomme und kaufe keine neuen Verpackungsmaterialien zu. Muss ich trotzdem einen Vertrag mit einem Dualen System-Partner abschließen?
Freundliche Grüße
Brigitte Cerny
Sie schreiben: „Sie investieren lediglich ein paar Minuten Ihrer Zeit in die Erfüllung der rechtlichen Pflichten.”
Leider geht das nicht.
Am 20.12. wollte ich die Anmeldung in „ein paar Minuten” erledigen. Die Anmeldungsprozedur ließ mich im Schritt 6 nicht weitermachen. Es wurden zwangsweise Daten verlangt, die ich nicht habe. Eine Umgehung für den wichtigen Antrag war nicht vorgesehen.
Das reklamierte ich per Mail am 21.12.2018 um 18:22. Keine Antwort.
Das Supporttelefon verhöhnte mich am Samstag, 22.12. Es wurde mir gesagt, ich rufe außerhalb der Servicezeit an. Aber die Servicezeit ist werktags von 9 bis 17 Uhr. Ich rief werktags um 15 Uhr 15 an.
Auf eine Erinnerungsmail von Verpackungsregister LUCID durfte ich nicht: „
Bitte antworten Sie nicht an die Absenderadresse dieser E-Mail ...”
Inzwischen stellte das Verpackungsregister LUCID den Betrieb ganz ein: LUCID ist vom 31.12. 14 Uhr bis ins nächste Jahr am 1. 1. 2019, 14 Uhr nicht erreichbar.
Diese Nachricht ist eigentlich Quatsch, denn das LUCID war auch schon vorher nicht erreichbar (siehe oben).
Es ist eine Farce dem Bürger termingebundene Pflichten aufzuerlegen und dann den Betrieb einzustellen.
mich würden die Antworten zu den o.g. Fragen zum Verpackungsgesetz interessieren. Wo kann man diese nachlesen?
Viele Grüße
mir ist ehrlich gesagt nicht ganz klar, wer sich registrieren muss und für was. Ich bin Einzelhändler und packe Ware auf Wunsch des Kunden in Papiertüten. Muss ich mich registrieren? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
muss ich dann trotzdem Gebühren bezahlen und einen Vertrag mit einem Dualen Partner machen?
Ich selbst verwende nur Faltkartons und Zeitungspapier um die Ware zu sichern, die Ware selbst ist nicht verpackt.
Gilt Zeitungspapier auch ? Diese kann ich schlecht Registrieren woher diese kommt.
Ich würde mich über eine Aufklärung freuen. Danke
( Impressum, AGB`s ) ?
Lizenzierung bei activate.reclay.de (Stempel: https://activate.reclay.de/ShowLogo100.html?clientId=112371" width="120" height="120")
"
Leider liess sich der Stemple nicht automatisch einblenden
Ich hoffe, ich habe alles richtig gemacht, soll ich es in meiner AGB zusätzlich einführen?
Danke für Ihre Hilfe
Wir hätten sonst wenig mitbekommen und vermutlich noch lange nicht gehandelt :/ Nun sind wir sehr gespannt, was im Januar passiert.
Vielen Dank.
Müssen wir uns trotzdem selbst bei der ZSVR registrieren? Auch wenn wir eine schriftliche "Lizenzübernahmebestätigung" von unserem Dienstleister haben?
Nun kam heute per Mail eine Vertragsänderung aufgrund des neuen VerpackG. Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht? Der Wortlaut in der Mail "Falls Sie mit der Ersetzung des Vertrages zum 01.01.2019, die wegen der Einführung des VerpackG erforderlich ist, wider Erwarten nicht einverstanden sein sollten, haben Sie das Recht, der Ersetzung bis zum 07.12.2018 per E-Mail an die folgende Adresse unter Angabe Ihres Firmennamens und Ihrer Kundennummer zu widersprechen: ". Über Folgen des Widerspruchs ist allerdings nicht geschrieben.