Abmahnradar Juli: E-Mail-Werbung, Werbung & viele Marken
Im Juli wurden eine Vielzahl von Themen abgemahnt, darunter Abmahnklassiker wie die fehlenden Grundpreise, der unzulässige Versand von Werbe-E-Mails oder die fehlerhafte Textilkennzeichnung. Daneben aber weniger gängige Themen wie das Fehlen eines Prüfzeichens bei Kfz-Beleuchtung oder ein irreführendes Cookie-Consent-Tool. Und natürlich gab es wieder viele Markenabmahnungen.
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#Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht#
Im Wettbewerbsrecht ging es im Juli u.a. um folgende Themen:
- Werbung: CE-zertifiziert
- Privat oder gewerblich? Kein Impressum / Keine Widerrufsbelehrung etc.
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Biozid-Produkte: Fehlender Warnhinweis
- Werbung mit Bio
- Fehlende Angaben Gefahreneigenschaften
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Unzulässige E-Mail-Werbung
- Fehlender Grundpreis
- Werbung mit Testsieger ohne Fundstellenangaben
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Fehlerhafte Textilkennzeichnung
- Fahrzeugbeleuchtung: Fehlendes Prüfzeichen
- Irreführendes Cookie-Consent-Tool
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Wie gewohnt ist das Abmahnniveau im Markenrecht hoch - zuletzt ging es u.a. um folgende Marken:
- "Miele"
- "Chitos"
- "Weil man Blumen nicht trinken kann"
- "Prinzessin Lillifee"
- "Mensch ärgere Dich nicht"
Weitere Infos zu den Abmahnungen den vorgenannten Marken finden Sie hier.
- "Galupy"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.
- "VW"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnungen im Zusammenhang mit Bilderklau und dem eBay-VeRi-Programm. Weitere Infos hierzu finden Sie etwa hier.
Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker.
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Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar natürlich auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
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