Abmahnradar-App: Aktuelle Abmahnthemen frühzeitig erkennen
Abmahnungen bleiben für Händler ein relevantes Risiko. Mit unserer Abmahnradar-App kommen mehrmals wöchentlich kompakte Warnhinweise zu aktuellen Abmahnthemen aus der Praxis auf Ihr Smartphone.
Abmahnungen trotz gesetzlicher Einschränkungen weiterhin relevant
Mit dem Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch hat der Gesetzgeber schon vor längerer Zeit versucht, missbräuchliche Abmahnungen einzudämmen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Abmahnungen weiterhin eine erhebliche Rolle spielen und die Händler ordentlich unter Druck setzen. Daher ist auch weiterhin die Information das Mittel der Wahl, wenn es um Prävention von Abmahnungen geht.
Häufige Abmahnkonstellationen im Wettbewerbsrecht
Zwar sind einzelne Abmahnthemen im Wettbewerbsrecht zurückgegangen, zugleich haben sich jedoch neue Schwerpunkte herausgebildet.
Zu den derzeit häufig anzutreffenden Abmahnsachverhalten im Wettbewerbsrecht zählen insbesondere:
- Unzulässige Werbemails / Spam-Abmahnungen: Abmahnungen wegen fehlender oder unzureichender Einwilligung bei E-Mail-Werbung.
- Fehlerhafte Lebensmittelkennzeichnung: Etwa bei fehlenden Zutatenverzeichnissen oder unzutreffenden Herstellerangaben.
- Textilkennzeichnung: Fehlerhafte oder unvollständige Materialangaben bei Textilwaren.
- Irreführende Werbung und Produktkennzeichnungen: Unter anderem im Zusammenhang mit CE-Kennzeichnungen, Grundpreisangaben oder gesundheitsbezogenen Aussagen („bekömmlich“, „alkoholfrei“ etc.).
- Grundpreiskennzeichnung: Fehlende oder fehlerhafte Angabe von Grundpreisen.
Typische Abmahnkonstellationen im Marken- und Urheberrecht
Gerade im Markenrecht ist seitdem eine erhöhte Abmahntätigkeit zu beobachten. Diese Abmahnungen sind regelmäßig mit hohen Gegenstandswerten verbunden und damit für Händler mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden.
Im Marken- und Urheberrecht betreffen Abmahnungen regelmäßig unter anderem folgende Sachverhalte:
- Unberechtigte Verwendung geschützter Marken
- Nutzung markenrechtlich geschützter Begriffe in der Annahme eines Gattungsbegriffs
- Unberechtigte Nutzung von Bildern
- Übernahme fremder Texte
- Nutzung geschützter Musik auf Social-Media-Plattformen
Solche Abmahnungen können grundsätzlich jeden Händler treffen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Vertriebskanal.
Abmahnhinweise über Website und App
Aktuelle Abmahnthemen bereitet die IT-Recht Kanzlei seit jeher regelmäßig auf ihrer Website im Rahmen des Abmahnradars auf.
Wer aber direkt & kompakt über aktuelle Abmahnthemen informiert werden will, sollte unsere Abmahnradar-App nutzen. Über die App erhalten Nutzer (derzeit über 4.000 ) nun schon seit mehreren Jahren regelmäßig Hinweise zu neuen Abmahnthemen, ohne selbst aktiv recherchieren zu müssen.
Und so funktioniert's der Appmahnradar:
- Wir pushen 2 mal die Woche aktuelle Abmahnthemen oder -übersichten
- Wir führen kompakt das Abmahnthema auf
- Ein weiterführender Link bringt zusätzliche Infos oder Tipps zum Thema
- Wer selbst abgemahnt wurde, kann die Abmahnung für eine kostenfrei Ersteinschätzung hochladen
Kostenfreie Nutzung der Abmahnradar-App
Die Abmahnradar-App steht allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung. Eine Nutzung ist nicht auf Mandanten der IT-Recht Kanzlei beschränkt.
Hinweis: Über eine Upload-Funktion innerhalb der App besteht die Möglichkeit, eine erhaltene Abmahnung direkt an die IT-Recht Kanzlei zu übermitteln. In diesem Fall erfolgt eine kostenlose Ersteinschätzung sowie eine Einschätzung der weiteren Vorgehensweise.
Verfügbarkeit der App
Die Abmahnradar-App ist in den App Stores für iOS oder Android unter dem Namen „Abmahnradar“ verfügbar.
Hinweis: Neben der Kenntnis aktueller Abmahnthemen kann auch eine regelmäßige rechtliche Prüfung von Produktangeboten zur Risikominimierung beitragen.
Das Tool LegalScan Pro prüft Angebote sowohl auf wettbewerbsrechtliche Abmahnfallen als auch auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden fortlaufend ergänzt.
Unsere Mandanten können LegalScan Pro bereits ab 6,90 € monatlich buchen.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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