Achtung, brandgefährlich: Link auf die OS-Plattform funktioniert nur noch in der HTTPS-Variante!

Achtung, brandgefährlich: Link auf die OS-Plattform funktioniert nur noch in der HTTPS-Variante!
06.02.2018 | Lesezeit: 7 min

HTTP-Variante des Links auf OS-Plattform funktioniert wieder! Tipp: Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier: "HTTP-Variante des Links auf OS-Plattform funktioniert wieder!"

Wer als Internethändler nicht auf die OS-Plattform mittels eines leicht zugänglichen, anklickbaren Links verlinkt, begibt sich in konkrete Abmahngefahr. Eine aktuell erfolgte Abschaltung der bisher funktionierenden HTTP-Variante des Links auf die OS-Plattform durch die Europäische Kommission bringt nun viele Händler in Gefahr.

Update vom 08.02.2018:

Inzwischen hat die EU-Kommission anscheinend reagiert und das Weiterleitungsproblem des HTTP-Links behoben. Es kommt wohl vereinzelt - je nach verwendetem Browser und ggf. auch abhängig vom Inhalt des Browser-Cache - allerdings noch zu dem Phänomen, dass die HTTP-Version nach wie vor nicht auf die OS-Plattform führt.

Generell raten wir - unabhängig von der Behebung des Problems - dazu, von nun an die HTTPS-Version des Links zu nutzen:

https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wichtiger Hinweis vorweg

Wenn Sie derzeit schon mit der aktuellen HTTPS-Fassung des Links auf die OS-Plattform (erkennbar an dem einleitenden https:// statt http://) arbeiten, dann besteht für Sie kein Handlungsbedarf zur Anpassung des Links!

Der korrekte und nach wie vor funktionierende Link auf die OS-Plattform lautet: https://ec.europa.eu/consumers/odr

HTTP-Variante des Links führt nicht mehr auf die OS-Plattform - Abmahngefahr!

Die früher sehr gebräuchliche Verlinkung mit http://ec.europa.eu/consumers/odr (also in der HTTP- statt der HTTPS-Variante) führt dagegen seit kurzem nicht mehr auf die OS-Plattform, sondern auf eine allgemeinen Seite der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission.

Bei Aufruf der Verlinkung in der HTTP-Variante landet der Seitenbesucher letztlich auf der Seite https://ec.europa.eu/info/departments/justice-and-consumers_en und gelangt somit nicht mehr auf die Online- Streitschlichtungsplattform.

Stattdessen erscheint der folgende Inhalt:

1
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Konkrete Abmahngefahr

Es besteht daher bei der Verwendung der genannten HTTP-Variante derzeit eine konkrete Abmahngefahr, da der Händler damit nicht mehr seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Bereitstellung eines leicht zugänglichen und auch anklickbaren Links auf die OS-Plattform nachkommt. Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, ist dies eindeutig abmahnbar.

Onlinehändler sollten umgehend den von ihnen verwendeten Link prüfen

Alle Onlinehändler sollten daher umgehend prüfen, ob diese veraltete HTTP-Variante genutzt wird und umgehend auf die HTTPS-Variante umgestellt werden.

Es ist zu erwarten, dass diesbezüglich zeitnah erste Abmahner in Erscheinung treten werden.

Probleme auch bei Verkaufsplattformen

Amazon

Bei Amazon.de können Verkäufer durch das Setzen entsprechender Häkchen im Verkäufer-Backend die Einblendung von Informationen und einer Verlinkung zur OS-Plattform und zu Streitbeilegungsstellen aktivieren.

Dies sieht - werden beide Häkchen gesetzt - im Impressum des jeweiligen Verkäufers dann so aus:

1

Leider nutzt Amazon hier jedoch noch die http-Variante bei dem Link zur OS-Plattform. Diese Verlinkung führt jedoch nicht (mehr) zur OS-Plattform.

Allerdings führt die zweite Verlinkung darunter zum Ziel. Dort heißt das „Kind“ aber falsch, da dieser Link der Beschreibung nach zu den Kontaktdaten der offiziellen Streitbeilegungsstellen führen soll.

Amazon-Verkäufer haben leider auch nicht die Möglichkeit, das Problem durch eigene Angaben im Rahmen des Impressum zu lösen, da Amazon dort keine anklickbaren Links zulässt. Verkäufer können zwar selber die richtige Adresse der OS-Plattform (also mit https am Anfang) angeben, allerdings wird diese Angabe dann nicht als anklickbarer Link dargestellt (und hilft damit dem Verkäufer in der Sache nicht weiter, da der Link nach Ansicht der Gericht eben zwingend anklickbar sein muss).

Derzeit ist die Situation bei Amazon.de also problematisch.

Da Amazon leider nicht dafür bekannt ist, auf entsprechende Anregungen von Rechtsanwälten zeitnah zu reagieren, bleibt Amazon-Verkäufern hier derzeit wohl nur, eine Reaktion Amazons aus eigenem Antrieb abzuwarten. Hier könnte es förderlich sein, wenn jeder betroffene Amazon-Verkäufer diesbezüglich den Amazon-Verkäuferservice kontaktiert und auf diese Problematik mit Nachdruck verweist.

Ein temporärer Lösungsansatz für Amazon.de könnte darin bestehen, dass Amazon-Verkäufer – solange Amazon den ersten Link nicht auf die HTTPS-Variante geändert hat – im Rahmen Ihres Impressums durch den folgenden Zusatztext auf den zweiten von Amazon dargestellten Link, der von Amazon eigentlich als Link für die Streitbeilegungsstellen betitelt wird, derzeit jedoch auf die OS-Plattform führt, hinweisen:

„Den anklickbaren Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung finden Sie weiter unten unter der folgenden Bezeichnung „Unter diesem Link finden Sie die Kontaktdaten der offiziellen Streitbeilegungsstellen“.“

Wichtig ist, dass der Amazon-Verkäufer in den Einstellungen seines Amazon-Accounts im Bereich „Ihre Informationen und Richtlinien“ auf der Seite „Impressum & Info zum Verkäufer" dann beide Häckchen aktiviert (siehe Anleitung hier). Ferner sollte der oben empfohlene Zusatztext wieder aus dem Impressum entfernt werden, wenn Amazon den ersten Link auf die HTTPS-Variante umgestellt hat.

DaWanda

Die Verkaufsplattform DaWanda.de nutzte bei der (grundsätzlich sehr löblichen) automatisch eingeblendeten Information über und Verlinkung auf die OS-Plattform im jeweiligen Händler-Impressum bisher noch die http-Variante des Links.

Am Nachmittag des 06.02.2018 wurde DaWanda von der IT-Recht Kanzlei auf die aktuelle Problematik hingewiesen und sagte eine sofortige Behebung zu.

Am Abend des 06.02.2018 erreichten uns bereits die ersten Berichte von Mandanten, dass DaWanda nun bereits die HTTPS-Variante darstellt.

Eine professionelle und umgehende Reaktion der Plattform im Interesse ihrer Händler!

eBay

Überpüfen Sie bei eBay, ob der Link auf die OS-Plattform wie folgt lautet: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Sie finden unseren Leitfaden für die Darstellung des (zwingend anklickbaren!) Links auf die OS-Plattform mit https-Standard hier.

Etsy

Etsy stellt in seinem AGB-Baukastensystem die Option bereit, per Klick den Link auf die OS-Plattform mit einem entsprechenden Informationstext in der AGB-Sektion zu integrieren. Per Opt-In unterhalb des Freifeldes für die „AGB und Widerrufsbelehrung“ kann der maßgebliche Pflichthinweis übernommen werden.

Problematik

Zweierlei ist hierbei jedoch rechtlich problematisch:

1. Auch Etsy nutzt noch den veralteten Link, der jedoch nicht (mehr) zur OS-Plattform führt, vgl. hier:

12

(Die IT-Recht Kanzlei steht diesbezüglich bereits in Kontakt mit Etsy. Das Problem sollte in Kürze behoben sein.)

2. Zudem wird der (aktuell noch falsche) Link am unteren Ende des Fensters angezeigt, in welchem die eigenen Rechtstexte des Händlers angeführt werden. Damit ist der Link für den Käufer nur einsehbar, wenn dieser die AGB und die Widerrufsbelehrung aufruft. Dies könnte jedoch der in Art. 14 der europäischen ODR-Verordnung geforderten „leichten Zugänglichkeit“ entgegenstehen.

Lösungsvorschlag

Zu raten ist Etsy-Händlern daher bis auf weiteres, den Text „Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr" zusätzlich im Feld „Ankündigung“ einzufügen, welches als Infobox innerhalb des Shops angezeigt wird und prominent sichtbar und allgemein abrufbar ist.

Um den Hinweis als „Ankündigung“ anzuführen, klicken Sie auf „Shop-Manager“ → Vertriebskanäle → "Shop bearbeiten" (mit Stift-Symbol) → Ankündigung → „Füge eine Infobox-Ankündigung hinzu“

ankuen

Leitfaden der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei hat einen Leitfaden zu der Thematik Information über und Verlinkung auf die OS-Plattform veröffentlicht.

Update-Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden bereits seit vielen Monaten nur noch die aktuelle Variante in dem erstellten Impressum und den AGB

Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei wurde bereits vor längerer Zeit im Rahmen des im Mandantenportal hinterlegten Impressums und der AGB nur noch die aktuelle (auch derzeit gültige) HTTPS-Variante des Links auf die OS-Plattform zur Verfügung gestellt.

Dennoch sei jedem Händler angeraten, noch einmal zu prüfen, ob tatsächlich auch auf der jeweiligen Onlinepräsenz die HTTPS-Variante genutzt wird.

Fazit: Nichts wie Ärger mit der OS-Plattform

Es löst Kopfschütteln aus, wenn wie aus dem Nichts ein Link abgeschaltet wird, den vermutlich noch tausende Onlinehändler zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Informationspflicht nutzen.

Nicht genug, dass die OS-Plattform inhaltlich ein Rohrkrepierer ist, da diese von den Verbrauchern überhaupt nicht angenommen wird und sich die darüber initiierte Schlichtungsverfahren von der Anzahl her vermutlich deutlich unter der Anzahl wegen fehlender bzw. fehlerhafter Informationen zu dieser Plattform ausgesprochenen Abmahnungen bewegen dürfte.

Hier werden – wohl weil sich darüber in Brüssel keiner Gedanken macht – etliche Händler in eine konkrete Abmahngefahr gebracht. Ein konkreter Grund, warum die Weiterleitung auf die OS-Plattform nun gekappt wurde, ist nicht ersichtlich.

Händlern im Ecommerce sei daher dringend angeraten, den Link auf die OS-Plattform zu kontrollieren und ggf. auf den korrekten Stand (=https://ec.europa.eu/consumers/odr ) zu bringen, um Abmahnungen zu vermeiden.

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Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

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9 Kommentare

R
Roman.M. 21.02.2018, 14:28 Uhr
etsy Link
egal wo man auf ETSY den Link zu OS-Plattform eingefügt hat (Impressum oder Ankündigung), es is und bleibt inaktiv. !!! Wissen Sie ob ETSY eine Lösung gefunden hat oder wird daran gearbeitet?
M
Miriam Magnoveli 08.02.2018, 23:22 Uhr
An den Peter Kraus
Herr Kraus, anscheinend kennen Sie sich mit der Händlerpraxis nicht so ganz aus, andernfalls wäre Ihnen doch bekannt, dass es bei ebay.de schon seit Monaten zu Ärger führt, wenn man einen http-Link (welchen Sie zu verwenden empfehlen) in seinen Angeboten nutzt.










Damit ist ihr Tipp schlicht nicht praxistauglich...




Persönlich mögen Sie wohl gar keine Variante des Links - oder warum findet sich auf ihrer Internerseite kein solcher???
S
Sepp Maier 08.02.2018, 11:16 Uhr
An den Webmaster medeln
Falls noch nicht geschehen: Auf der EU-Seite gibt es ein Formular um Fehler auf der Webseite zu melden: https://europa.eu/european-union/contact/mailbox_en
R
RA Peter Kraus 07.02.2018, 17:22 Uhr
Warum der Link "offiziell" ist
@ IR-Recht-Kanzlei (zu Ihrer Stellungnahme):

Sie schreiben, der von mir empfohlene Link (http://ec.europa.eu/odr) sei "nicht mehr oder minder offiziell" als der von Ihnen empfohlene Link.

Das stimmt nicht. Die seinerzeitige Verlautbarung der EU-Kommission war: "The ODR platform will be operational on 9 January 2016 and made accessible in stages. It will become accessible to consumers and traders on 15 February 2015 under: http://ec.europa.eu/odr".

Dieser Link funktioniert bis heute ohne Änderungen.

Und ja, Sie waren damals auch an vorderster Front dabei. Aber es gab schon damals vor anderthalb Jahren Diskussionen, welcher der beiden Links vorzugswürdig sei.
R
RA Peter Kraus 07.02.2018, 16:40 Uhr
LL.M.
@Auditor: Sie schreiben "Die IT-Recht Kanzlei hat damals m.W. NICHT empfohlen, das "Weiterleitungsziel bei der EU zu verlinken", sondern als Link-Ziel http://ec.europa.eu/consumers/odr/ empfohlen"

Der erste Teil des Satzes ist falsch, denn das von Ihnen selbst so benannte empfohlene "Link-Ziel" http://ec.europa.eu/consumers/odr/ war eben damals das Weiterleitungsziel bei der EU, wenn man den von dort offiziell benannten Link "ec.europa.eu/odr" aufrief.

Im Übrigen stimmt es natürlich, dass Sie sich damals bemüht haben, möglichst schnell zu informieren. Es wäre doch aber auch nicht schlimm, wenn Sie aus heutiger Sicht einräumen, dass der damals von Ihnen empfohlene Link nicht optimal war.

Das setzt sich bis in die heutige Empfehlung fort. Denn statt nun auf das neue Weiterleitungsziel zu verlinken, das womöglich irgendwann wieder einem Umbau bei der EU zum Opfer fallen wird, erscheint es mir die robustere Lösung,, wenn man den Händlern - nun endllich - und bis auf weiteres empfiehlt, auf den seinerzeit von der EU benannten Pfad zu verlinken (ganz ohne "https" und ohne "consumer").
I
IT-Recht Kanzlei 07.02.2018, 13:33 Uhr
Stellungnahme
Sehr geehrter Herr (Kollege?) Peter Kraus,

gerne nehmen wir kurz zu Ihrem Kommentar Stellung:

Wir konnten bereits Anfang Januar 2016 als eine der ersten Kanzleien in Deutschland (evtl. sogar als die erste Kanzlei, da der Link nur durch Zusammensetzen diverser URL-Fragmente entdeckt wurde) unseren Mandanten den korrekten Link auf die OS-Plattform (die damals noch eine reine „Baustellenseite“ war) liefern.

Damit konnten unsere Mandanten pünktlich zum 09.01.2016 den korrekten Link auf ihren Seiten platzieren (obwohl die Kommission ja „verschlafen“ hatte, die Plattform bis dahin fertigzustellen).

Seinerzeit und auch viele Monate später noch gab es keinerlei Weiterleitung, sondern der Link, der von uns publiziert wurde, führte direkt auf die Plattform.

Die Weiterleitungsfunktion wurde u.E. erst ab dem Zeitpunkt eingeführt, ab welchem auch eine Sprachauswahl auf der Plattform getroffen werden konnte.

Dies zeigt sich ja auch schön daran, dass Plattformen wie DaWanda (dort bereits geändert) und Amazon ja nach wie vor „unseren“ Link nutzen. Es handelt sich also gewiss nicht um einen proprietären Link unserer Kanzlei.

Wir haben intern, als die Weiterleitung eingeführt wurde, natürlich darüber diskutiert, künftig den Ziellink https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage
zu kommunizieren.

Allerdings stellt dieser aufgrund seiner großen Länge für die Mandanten etwa bei eBay.de wegen restriktiver Begrenzung der Zeichenzahl ein großes Praxisproblem dar und ist daher keine Alternative zur Kurzform des Links.

Eine Verwendung des (ebenfalls weitergeleiteten) Links http://ec.europa.eu/odr (der u.E. zudem nicht minder oder mehr offiziell ist als derjenige unter http(s)://ec.europa.eu/consumers/odr) erscheint nicht weniger anfällig als die des letztgenannten – schließlich kann ja auch hier die Umleitung jederzeit abgeändert werden.
A
Auditor 07.02.2018, 11:31 Uhr
@Peter Kraus
Die IT-Recht Kanzlei hat damals m.W. NICHT empfohlen, das "Weiterleitungsziel bei der EU zu verlinken", sondern als Link-Ziel http://ec.europa.eu/consumers/odr/ empfohlen
(siehe https://www.it-recht-kanzlei.de/handlungsanleitung-link-os-plattform.html) - dieser URL funktioniert nun in der Tat nur noch als https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Ob http://ec.europa.eu/odr der damals offiziell von der EU bekanntgegebene Link ist (der nun korrekt auf https weitergeleitet wird), weiß ich nicht.

Aber man sollte ja schon erwarten können, dass der Betreiber einer Webseite, wenn er schon nicht in der Lage oder willens ist, seine gesamte Webseite (alle URLs) automatisch auf https umzuleiten (was ja mittlerweile fast Standard ist), dann doch zumindest mal schaut, welche Seitenaufrufe in der Vergangenheit so reingekommen sind (Stichwort Web Analytics; zumindest auf der Zielseite nach der Sprachwahl ist ja Piwik eingebunden) und welche davon vielleicht auch noch umgeleitet werden müssen.
P
Peter Kraus 07.02.2018, 10:19 Uhr
Nein, der richtige alte Link funktioniert noch
Na ja, so ganz richtig ist das nicht. Auf den Punkt gebracht, kann man sagen: der seinerzeit von der IT-Recht-Kanzlei empfohlene Link funktioniert nicht mehr.

Wenn man hingegen den offiziellen Link verwendet, also

http://ec.europa.eu/odr

dann funktioniert der nach wie vor, auch als http-Link.

Der leitet nach wie vor weiter auf folgende (richtige) Seite:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage

Das liegt daran, dass Sie seinerzeit empfohlen haben, das Weiterleitungsziel bei der EU zu verlinken. Und das hat die EU nun leider anscheinend beim Umbau Ihrer Seiten geändert.

Unabhängig davon haben Sie natürlich völlig recht mit Ihrer Kritik an der gesamten Gesetzgebung. Es dürfte gar nicht sein, dass sich die Onlinehändler in der EU mit so etwas herumschlagen müssen. Da steht die ODR-Verordnung in einer Reihe mit der VRRL und der DSGVO. Völlig unverständlich ist auch, warum man solche offensichtlich gescheiterten Normen nicht wieder aufhebt, wenn man schon - was sehr löblich ist - nachträglich bewertet, wie hier geschehen. Die Bestandsaufnahme war ja von den Fakten her verheerend (OS-Plattform wird kaum genutzt, bringt im Ergebnis noch weniger) und die EU redet sich das in ihren Schlussfolgerungen schön.
S
Sabine Allgaier 06.02.2018, 16:51 Uhr
OS-Plattform Etsy
Mir ist gerade aufgefallen, dass Etsy noch der alte Link drin steht (http://ec.europa.eu/consumers/odr/) diesen kann ich ja nicht ändern.
Da sollte doch eigentlich Etsy mal abgemahnt werden und nicht wir Händler!

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Allgaier

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