Anleitung für Amazon: AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung richtig einbinden!

Anleitung für Amazon: AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung richtig einbinden!
Stand: 22.06.2020 11 min 7

Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Rechtstexte händisch abmahnsicher in Ihre Amazon-Präsenz einbinden können.

I. Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Amazon einbinden

Sollten Sie unsere Amazon-AGB gebucht haben, sind diese AGB hier im Mandantenportal hinterlegt. Klicken Sie diese bitte an.

Sofern noch nicht erfolgt, konfigurieren Sie das Dokument bitte.

Zur Einbindung der Rechtstexte in Ihre Amazon-Präsenz nutzen Sie den Text via "Rechtstext anzeigen" (siehe Screenshot roter Pfeil).

Nach einem Klick darauf öffnet sich ein neues Fenster. Diesen Text können Sie dann kopieren und bei Amazon einbinden.

Amazon Anleitung

Zur Einbindung der AGB in Ihre Amazon-Präsenz klicken Sie auf der Startseite Ihres Verkäuferprofils zunächst in der Schaltfläche (oben rechts) „Einstellungen“ auf den Reiter „Ihre Informationen und Richtlinien“.

340

Sie gelangen auf die Seite „Ihre Informationen und Richtlinien“. Klicken Sie dann auf „Benutzerdefinierte Hilfeseiten“:

Benutzerdefinierte Hilfeseite

Sie werden zu einer Eingabemaske weitergeleitet, in die Sie nun die Amazon-AGB hineinkopieren können.

WICHTIGER HINWEIS wegen beschränkter Zeichenlänge!

Amazon hat die Zeichenanzahl im Freitextfeld für die benuterdefinierten Hilfeseiten beschränkt! Sie müssen die Amazon-AGB daher - ja nach Länge der von Ihnen konfigurierten AGB- ggf. auf zwei untereinander angebrachte benutzerdefinierte Hilfeseiten aufteilen.

Erstellen der ersten benutzerdefinierten Hilfeseite

Für die erste benutzerdefinierte Hilfsseite geben Sie den folgenden Titel ein:

„Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Teil 1“

In das Freitextfeld „Hauptteil der benutzerdefinierten Hilfeseite“ kopieren Sie aus Ihrem Mandantenportal die Hälfte des Rechtstexts „Amazon AGB“, inklusive der Überschrift.

Hinweis: Wo die Hälfte des AGB-Textes in Ihrem Fall zu finden ist, hängt von der von Ihnen vorgenommen Konfiguration des Textes ab und kann nicht allgemeinverbindlich gesagt werden.

Amazon AGB einbinden Teil 1

Klicken Sie danach auf „Speichern“.

War der Vorgang erfolgreich, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung von Amazon:

Mitteilung AGB erfolgreich eingebunden

Erstellen der zweiten benutzerdefinierten Hilfeseite

Klicken Sie nach dem erfolgreichen Speichern der ersten benutzerdefinierten Hilfeseite sodann wieder auf den Link „Benutzerdefiniert Hilfeseite“. Es öffnet sich erneut die Eingabemaske.

Für die zweite benutzerdefinierte Hilfsseite geben Sie den folgenden Titel ein:

„Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Teil 2“

In das Freitextfeld „Hauptteil der benutzerdefinierten Hilfeseite“ kopieren Sie aus Ihrem Mandantenportal dann die zweite Hälfte (= restlicher Text) des Rechtstexts „Amazon AGB“.

Amazon AGB einbinden Teil 2

Klicken Sie danach auf „Speichern“.

War der Vorgang erfolgreich, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung von Amazon:

Mitteilung AGB erfolgreich eingebunden

Nachdem Sie die beiden benutzerdefinierten Hilfeseiten angegeben haben, werden diese in Ihrem Amazon-Account auf der Verkäuferinformationsseite unter dem Reiter „Geschäftsbedingungen und Hilfe“ angezeigt.

II. Impressum bei Amazon einbinden

Ihr Impressum ist hier im Mandantenportal abrufbar.

Ihr Impressum hinterlegen Sie bei Amazon unter:

„Einstellungen“„Ihre Informationen und Richtlinien“„Impressum & Info zum Verkäufer“

Amazon Impressum und Info zum Verkäufer

Fügen Sie Ihren Impressumstext aus dem Mandantenportal ein.

Unter dem Textfenster setzen Sie bitte die beiden Häkchen.

Amazon Impressum

Klicken Sie abschließend auf "Speichern".

Problem:

Aktuell kursieren Abmahnungen, die bei Amazon-Verkäufern eine unzureichende Information über den Link zur OS-Plattform beanstanden.

Der Abmahner ist der Ansicht, dass die Darstellung der Informationen und des anklickbaren Links zur OS-Plattform im Impressum des jeweiligen Amazon-Verkäufers nicht leicht zugänglich sei. Beanstandet wird, dass die von Amazon zur Verfügung gestellte Funktion der Darstellung der Informationen und des Links zur OS-Plattform (diese wird unterhalb des Verkäufer-Impressums eingeblendet) zu versteckt erfolge.

Dies zunächst deswegen, da der Käufer diese Informationen nicht im Impressum vermuten würde. Zum anderen auch deswegen, weil der Käufer dort dann erst auf „Mehr lesen“ klicken muss, um den anklickbaren Link angezeigt zu bekommen.

Während die erste Problematik sich technisch derzeit nicht lösen lässt (hier muss Amazon handeln – es bleibt aber abzuwarten, ob sich Gericht hier der Argumentation des Abmahners anschließt, da es durchaus gute Argumente gibt, dass der Link auch im Impressum noch leicht zugänglich ist), kann bezüglich der zweiten Problematik wie folgt Abhilfe geschaffen werden:

Nehmen Sie im Rahmen Ihres Impressums bei Amazon.de an dessen Ende den folgenden Zusatztext auf:

"Den anklickbaren Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung erreichen Sie, indem Sie auf den nachfolgenden Punkt „Mehr lesen“ klicken."

Oder kürzer:

"Link auf OS-Plattform unter „Mehr lesen“"

III. Datenschutzerklärung bei Amazon einbinden

Ihre Amazon-Datenschutzerklärung ist hier hier im Mandantenportal hinterlegt. Klicken Sie diese bitte an.

Sofern noch nicht erfolgt, konfigurieren Sie das Dokument bitte.

Die Datenschutzerklärung hinterlegen Sie bei Amazon unter:

„Einstellungen“ –> „Ihre Informationen und Richtlinien“ -> „Datenschutzrichtlinie“

Amazon Datenschutzrichtlinie

Fügen Sie Ihre Datenschutzerklärung aus dem Mandantenportal ein:

Amazon Datenschutzerklärung

Klicken Sie abschließend auf „Speichern“.

WICHTIGER HINWEIS wegen beschränkter Zeichenlänge!

Amazon hat die Zeichenanzahl im Textfeld für die Datenschutzerklärung begrenzt. Sollten Sie eine Fehlermeldung erhalten, dass die Datenschutzerklärung die zulässige Zeichenzahl überschreitet, müssten Sie daher analog wie oben für die AGB geschildert vorgehen.

Für die Bezeichnung der Hilfeseiten wählen Sie bitte „Datenschutzerklärung Teil 1“ und „Datenschutzerklärung Teil 2“. Die Datenschutzerklärung wird dann unterhalb der AGB dargestellt.

Um transparent auf die Datenschutzerklärung zu verweisen, tragen Sie dann bitte im Freitextfeld des Reiters „Datenschutzrichtlinie“ folgenden Text ein: „Die Datenschutzerklärung finden Sie unter „Geschäftsbedingungen und Hilfe“ im Anschluss an die AGB“.

IV. Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular bei Amazon einbinden

Ihre Amazon-Widerrufsbelehrung ist hier im Mandantenportal hinterlegt. Klicken Sie diese bitte an.

Sofern noch nicht erfolgt, konfigurieren Sie das Dokument bitte.

Die Widerrufsbelehrung nebst Widerrufsformular hinterlegen Sie bei Amazon unter:

„Einstellungen“ -> „Ihre Informationen und Richtlinien“ –> „Widerrufsrecht“

Amazon Widerrufsrecht 1

Fügen Sie Ihre Widerrufsbelehrung nebst Widerrufsformular aus dem Mandantenportal ein:

Amazon Widerrufsrecht 2

Sollten Sie einen kostenlosen Rückversand anbieten, kann unterhalb der Belehrung ein für den Kunden druckbares Rücksendeetikett als Datei hochgeladen werden.

Klicken Sie abschließend auf „Speichern“.

Zusätzlich: Sie müssen Ihren Kunden die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular zusätzlich in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) übermitteln, die reine Darstellung im Internet bei Amazon reicht nicht aus.

Wir empfehlen Ihnen, die Widerrufsbelehrung in die Erstkontakt-E-Mail, die Sie dem Kunden nach Zugang der Bestellung zuschicken, einzupflegen. Zusätzlich kann sie zu Beweiszwecken der Warenlieferung (etwa auf der Rückseite der Rechnung) beigefügt werden (optional).

Wichtig: Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn Sie bei Amazon.de verkaufen und dabei (auch) den „Versand durch Amazon“ (FBA – fulfillment by Amazon) nutzen (siehe hierzu unten).

V. Zusätzlich erforderlich: Übermittlung der Rechtstexte in Textform

1. Was versendet werden muss

Sie müssen Ihren Kunden - sofern diese als Verbraucher handeln - Ihre AGB sowie die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular zusätzlich in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) übermitteln. Die bloße Darstellung im Internet bei Amazon reicht insoweit nicht aus.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre AGB und die Widerrufsbelehrung nebst Widerrufsformular in die Erstkontakt-E-Mail, die Sie dem Kunden nach Zugang der Bestellung zuschicken, einzupflegen. Dafür können Sie ggf. auch das für die Kontaktaufnahme mit dem Kunden von Amazon bereitgestellte E-Mail-System nutzen, wobei Sie den Inhalt der auf diesem Wege versendeten E-Mail zu Beweiszwecken dokumentieren sollten. Alternativ können Sie die Texte in ausgedruckter Form (etwa auf der Rückseite der Rechnung) der Warenlieferung beifügen.

Wichtig: Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn Sie bei Amazon.de verkaufen und dabei den „Versand durch Amazon“(FBA – fulfillment by Amazon) nutzen (siehe hierzu gleich). Bei FBA sind nur die AGB, nicht aber die Widerrufsbelehrung in Textform zu übermitteln. Bei FBM sind dahingegen AGB und Widerrufsbelehrung in Textform zu übermitteln.

2. Anleitung zur Übersendung der Rechtstexte über Amazon (FBM und FBA)

Rufen Sie Ihre Amazon-Bestellübersicht auf.

Amazon 1

Wählen Sie die Bestellung aus, für welche die Rechtstexte übermittelt werden sollen, und klicken Sie auf die Bestellnummer.

Amazon 2

Nun werden Ihnen die Bestelldetails inklusive Käuferdetails angezeigt. Klicken Sie hier im rechten Seitenfeld mit der Aufschrift "Lieferadresse" auf den Käufernamen, der hinter der Angabe "Käufer kontaktieren" angezeigt wird:

Amazon 3

Nun öffnet sich eine Nachrichtenfunktion von Amazon, über welche die Rechtstexte versendet werden können.
Wählen Sie hier "Gesetzlich vorgeschriebene Angaben senden" aus.

Amazon 4

Nun können Sie die Rechtstexte per Anhang als PDF-Dokument anfügen und abschließend versenden.

Amazon 5

Alternativer Weg zur automatischen Rechtstexteübermittlung

Grundsätzlich muss die nachvertragliche Rechtstexteübermittlung nach der oben beschriebenen Anleitung für jede Bestellung einzeln angestoßen werden. Ein automatisiertes Verfahren stellt Amazon nicht bereit.

Ein alternativer Weg ist aber gegebenenfalls solchen Händlern möglich, die ein Rechnungsprogramm zur automatisierten Versendung von Rechnungen an Amazon-Käufer verwenden.

Die zu übermittelnden AGB (bei FBA) bzw. AGB und Widerrufsbelehrung (bei FBM) können als Anhang in die Rechnungsmail integriert werden. Wichtig ist dann, dass der Betreff der Mail allgemein auch auf das Vorhandensein der Rechtstexte verweist.

Wird dieser alternative Weg gewählt, ist Folgendes zu beachten:

  • Rechnungsmails werden von Amazon ggf. als "unwichtig" eingestuft und gehen solchen Kunden nicht zu, die dem Erhalt von transaktionsbezogenen Mails bei Amazon-Käufen widersprochen haben
  • Werden die Rechtstexte der Rechnungsmail beigefügt, muss die Mail unbedingt vor der Produktlieferung zugehen, um die gesetzliche Informationspflicht zu erfüllen.

VI. Exkurs: Nutzung von „Versand durch Amazon“ / FBA

1. Keine eigene Widerrufsbelehrung, wenn ausschließlich über Amazon versendet wird (FBA)

Wenn Sie ausschließlich über Amazon versenden (FBA), dürfen Sie bei Amazon keine eigene Widerrufsbelehrung hinterlegen, da Amazon für solche Fälle eine abweichende Widerrufsbelehrung einblendet, die der von uns bereitgestellten Widerrufsbelehrung widerspricht.

2. Widerrufsbelehrung bei FBA-Artikeln nicht zusätzlich in Textform (z.B. per Mail) versenden

Beim Verkauf von „Amazon-FBA Artikeln“ dürfen Sie die Widerrufsbelehrung der IT-Recht Kanzlei (nebst Widerrufsformular) keinesfalls per E-Mail oder per Post an den Kunden übermitteln. Da Amazon in diesem Fall eine eigene Widerrufsbelehrung verwendet und per E-Mail an den Kunden übermittelt, bestünde ansonsten Abmahngefahr, da dem Kunden dann zwei voneinander abweichende Widerrufsbelehrungen bzw. Muster-Widerrufsformulare übermittelt würden.

3. Bei AGB keine Besonderheiten

Auch beim „Versand durch Amazon“ sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen im Nachgang einer Bestellung per E-Mail (oder Post) an den Kunden zu übermitteln (siehe oben Ziffer V.).

VII. Nutzung der ausländischen Amazon-Rechtstexte

Die nachfolgenden Hinweise betreffen Sie nur, wenn Sie die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für eine oder mehrere der folgenden ausländischen Amazon-Plattformen nutzen und dabei die Widerrufsbelehrung nicht hinterlegen können bzw. konnten:

. Amazon.co.uk
- Amazon.es
- Amazon.fr
- Amazon.it

Problemstellung:

Oftmals berichten uns Mandanten, dass es ihnen nicht möglich sei, auf den vorgenannten ausländischen Amazon-Plattformen die von der IT-Recht Kanzlei zur Verfügung gestellte ausländische Widerrufsbelehrung zu hinterlegen.

Amazon hat auf diesen Plattformen wohl schlicht die Möglichkeit für Verkäufer abgeschafft, dass diese dort eigenständige „Rücknahmebedingungen“ hinterlegen können.

Damit existiert dort – jedenfalls für Verkäufer, die sich dort neu anmelden bzw. dort neu verkaufen wollen - nicht mehr die Möglichkeit, eine gesonderte Widerrufsbelehrung zu hinterlegen.

Lösung:

Die IT-Recht Kanzlei hält es für notwendig, dass Sie auf den genannten ausländischen Amazon-Plattformen jeweils auch eine Widerrufsbelehrung vorhalten. Der bloße Verweis seitens Amazon auf die amazoneigenen „Rücknahmebedingungen“ genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Sofern auch Sie von diesem Problem betroffen sind, also keine Möglichkeit haben sollten, die Widerrufsbelehrung in englischer Sprache bei Amazon.co.uk und/ oder die Widerrufsbelehrung in spanischer Sprache bei Amazon.es und/ oder die Widerrufsbelehrung in französischer Sprache bei Amazon.fr und/oder die Widerrufsbelehrung in italienischer Sprache bei Amazon.it zu hinterlegen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Loggen Sie sich bitte in Ihr Mandantenportal ein

- Gehen Sie dort zu den AGB für die betroffene(n) Plattform(en) Amazon.co.uk /. es / .fr / .it

- Sofern erforderlich, konfigurieren Sie die AGB zunächst (wenn das Symbol „Zahnrad“ erscheinen sollte)

- Bitte übernehmen Sie die AGB, wenn diese fertig konfiguriert sind (es erscheint dann das Symbol „grüner Daumen“) auf die jeweilige ausländische Amazon-Plattform. Die AGB müssen in jedem Falle neu aus dem Mandantenportal übernommen werden, da diese von uns aktualisiert worden sind.

- Gehen Sie dann zu der jeweiligen ausländischen Widerrufsbelehrung (zu finden unter der Rubrik „Widerrufsbelehrung“, dort dann „Ausland - Widerrufsbelehrung – englisch“ für Amazon.co.uk / „Ausland - Widerrufsbelehrung – spanisch“ für Amazon.es / „Ausland - Widerrufsbelehrung – französisch“ für Amazon.fr / „Ausland - Widerrufsbelehrung – italienisch“ für Amazon.it)

- Konfigurieren Sie dort jeweils eine Widerrufsfrist von 30 Tagen und übernehmen Sie die jeweilige Widerrufsbelehrung, wenn diese fertig konfiguriert ist (es erscheint dann das Symbol „grüner Daumen“) auf die jeweilige ausländische Amazon-Plattform wie folgt:

Kopieren Sie bitte den gesamten Text der jeweiligen Widerrufsbelehrung (wichtig: inklusive der Überschrift und mit dem anhängenden Muster-Widerrufsformular!) und fügen Sie diesen dann direkt nach dem Ende des Textes der jeweiligen AGB (die Sie bereits wie oben unter 4. beschrieben bei der ausländischen Amazon-Plattform eingefügt haben) ein und speichern die Änderungen ab.

Wichtig ist, dass dann zunächst die vollständigen AGB (wie im Mandantenportal zur Verfügung gestellt) und unmittelbar daran anschließend die jeweilige Widerrufsbelehrung mitsamt Überschrift und Muster-Widerrufsformular (wie im Mandantenportal zur Verfügung gestellt) auf der jeweiligen ausländischen Amazon-Plattform dargestellt wird.

Hinweise:

1. Sofern Sie auf den genannten ausländischen Amazon-Plattformen (noch) die jeweilige Widerrufsbelehrung hinterlegen konnten, besteht derzeit keine Notwendigkeit, die oben genannten Schritte durchzuführen. Es scheinen nur bestimmte Accounts bzw. Verkäufer, die erstmals Rechtstexte auf den ausländischen Plattformen platzieren, betroffen zu sein.

Bitte kontrollieren Sie jedoch regelmäßig, ob Ihre Widerrufsbelehrung nach wie vor dort angezeigt wird.

2. Die Plattform Amazon.de ist von dieser Problematik generell nicht betroffen. Dort sind also in keinem Fall derzeit diesbezügliche Anpassungen erforderlich.

VIII. Allgemeine Hinweise

Sofern Sie Ihre Angebote an ggf. bereits vorhandene Angebote und Artikelbeschreibungen hinzufügen, sollten Sie die bereits vorhandenen Angebote eingehend prüfen. Denn als Anbieter machen Sie sich diese Inhalte zu Eigen – Sie sollten daher Artikelbeschreibungen zur Vermeidung von Abmahnungen vor allem auf wettbewerbs-, urheber- und markenrechtliche Zulässigkeit überprüfen.

Zudem kann es sein, dass die von Ihnen angebotenen Produkte besonderen Kennzeichnungspflichten unterliegen. Hierzu bieten wir hier weitere Infos für diverse Produktgruppen an.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

7 Kommentare

T
Thomas Eisenecker 16.08.2020, 10:08 Uhr
"Gesetzlich vorgeschriebene Angaben senden" steht nicht mehr zur Verfügung.
Sehr geehrte Rechtkanzlei,



ich habe die Rechtstexte wie von Ihnen empfohlen über den Punkt "Gesetzlich vorgeschriebene Angaben senden" an die Kunden versendet. Seit einiger Zeit ist dieser Punkt aber nicht mehr anklickbar. Alternativ versuche ich bei jeder Bestellung die Texte über den Punkt "Sonstiges" zu senden. Hier lassen sich die Dokumente zur Übermittlung an den Kunden hochladen. Leider bekomme ich in 95% der Fälle aber eine Nachricht von amazon, dass die Nachricht nicht zugestellt werden konnte, weil der Käufer keinen Nachrichten von amazon wünscht.
Leider sehe ich keine weitere Möglichkeit die Rechtstexte zu übermitteln. Können Sie mir helfen?
Vielen Dank!
F
Fifty 23.07.2020, 14:40 Uhr
Bei EU Marktplätzen eigene benutzderfefinierte Hilfeseiten für AGB & Widerrufsbelehrung
Wie bei Ihnen im letzten Punkt beschrieben (Widerrufsbelehrung hinter den AGB einfügen) funktioniert es leider nicht, da die max Anzahl der Zeichen überschritten wird.

Ich habe eine extra Seite für die Widerrufsbelehrung erstellt. Könnte das Probleme geben?
K
K.L. 22.06.2020
AGB und Widerruf per Mail an Kunden
Hallo,

Sie geben unter Punkt "V. Zusätzlich erforderlich: Übermittlung der Rechtstexte in Textform" an, dass man AGB und Widerruf am besten in den "Erstkontakt-Email" packt und so dem Kunden übermittelt. Dafür gibt es keinen Punkt und auch im Amazon Händlerforum wurde schon angegeben, dass man an der Mail nichts ändern kann, weil sie von Amazon verschickt wird. Wie macht man das denn nun?
P
Paul 22.06.2020
Erstkontakt Mail
Hallo,

wo kann ich denn "die Widerrufsbelehrung in die Erstkontakt-E-Mail" einfügen? Also wo kann man diese Mail bearbeiten?

Viele Grüße
D
Diane 22.06.2020
Informationen und Richtlinien
Hallo,
mich würde die Frage von FHO:
"wie verhält es sich mit den anderen Unterseiten von "Ihre Informationen und Richtlinien" im Amazon Seller Central, wie z.B. "Versand" oder "Geschenkservice-Informationen". Können diese einfach leer bleiben?" auch dringend interessieren.

Danke und LG
F
FHO 22.06.2020
was ist mit den anderen Unterseiten von "Ihre Informationen und Richtlinien"
Hallo,
wie verhält es sich mit den anderen Unterseiten von "Ihre Informationen und Richtlinien" im Amazon Seller Central, wie z.B. "Versand" oder "Geschenkservice-Informationen". Können diese einfach leer bleiben?

Danke und VG
A
Allen Smithee 22.06.2020
Benutzerdefinierte Hilfeseiten werden in der mobilen Version von Amazon.de nicht dargestellt!
Hallo,

soweit wir uns noch daran erinnern, werden die benutzerdefinierten Hilfeseiten in der mobilen Version von Amazon.de NOCH NICHT angezeigt.

Somit wären die AGBs nach Ihrer Anleitung auf mobilen Endgeräten nicht abrufbar.

Wir haben die AGBs als Not- und Zwischenlösung unter die Wiederrufsbelehrung inkl. Widerrufsformular plaziert.

Können Sie den Sachverhalt bestätigen und wie beurteilen Sie diesen!

Freundliche Grüße
A. Smithee

Beiträge zum Thema

Anleitung: Unzulässige Produkte auf Amazon zur Sperrung melden
(15.11.2024, 17:29 Uhr)
Anleitung: Unzulässige Produkte auf Amazon zur Sperrung melden
Amazon: Derzeit viele Händler-Sperrungen – wie schützt man sich?
(04.11.2024, 12:02 Uhr)
Amazon: Derzeit viele Händler-Sperrungen – wie schützt man sich?
Amazon-Widerrufsbelehrung muss aktualisiert werden
(24.10.2024, 11:50 Uhr)
Amazon-Widerrufsbelehrung muss aktualisiert werden
Aufreger: Amazon stellt OS-Link nicht mehr anklickbar dar – Problem für Amazon-Seller [Update: Gelöst]
(12.08.2024, 11:08 Uhr)
Aufreger: Amazon stellt OS-Link nicht mehr anklickbar dar – Problem für Amazon-Seller [Update: Gelöst]
Amazon: A-bis-z-Garantie deckt nun auch Personen- und Sachschäden ab
(25.07.2024, 15:48 Uhr)
Amazon: A-bis-z-Garantie deckt nun auch Personen- und Sachschäden ab
Amazon veröffentlicht sensible Daten vieler Marketplace-Seller
(20.06.2024, 09:37 Uhr)
Amazon veröffentlicht sensible Daten vieler Marketplace-Seller
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei