Abmahnradar April: Die Abmahnungen des Monats

Hier unser Überblick über die Abmahnungen des Monats April aus dem Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht.
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es im April u.a. um folgende Themen:
- Fehlende Grundpreise
- Irreführende Werbung - Ultraschallzahnbürste
- Werbung - Bekömmlich
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Shilajit – unzulässige gesundheitsbezogene Angaben
- Irreführung durch die Bezeichnung „Himalaya-Salz“
- Unzulässige E-Mail-Werbung
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Fehlende Textilkennzeichnung
Weitere Infos zu dem vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier.
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Wie gewohnt ist das Abmahnniveau im Markenrecht hoch - zuletzt ging es u.a. um folgende Marke:
- "GLYSANTIN"
- "BPP"
- "Bavariashop"
- "Royal Taxi"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marken finden Sie hier.
- "Kniffel"
- "GEORGE GINA & LUCY"
- "GGM"
- "GGMGASTRO"
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.
- "Mensch ärgere Dich nicht"
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marke finden Sie hier.
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnungen im Zusammenhang mit Bilder- und Textklau. Weitere Infos hierzu finden Sie etwa hier.
Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker.
LegalScan: DER Abmahn-Scanner für unsere Mandanten
Der beste Schutz vor Abmahnungen? Sie gar nicht erst zu bekommen!
Mit LegalScan sind Sie wettbewerbs- und markenrechtlich auf der sicheren Seite.
Nutzen Sie als Mandant
- LegalScan Live für eine kostenlose Echtzeit-Prüfung Ihrer Angebote.
- LegalScan Pro zur permanenten Überwachung Ihrer Angebote.
So werden abmahngefährdete Begriffe und Marken automatisch erkannt und Sie vermeiden mühelos Abmahnungen.
Tipp: Warten Sie nicht, bis es zu spät ist! Buchen Sie LegalScan Pro noch heute und schützen Sie sich effektiv vor Abmahnrisiken - schon ab 6,90 € monatlich.
Abmahnradar: Die IT-Recht Kanzlei informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. So gibt's wirklich keine Ausreden mehr. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema






0 Kommentare