Zugangs- und Auftragsbestätigung im Online-Handel: Zweck, Erforderlichkeit und Inhalt + Muster

Zugangs- und Auftragsbestätigung im Online-Handel: Zweck, Erforderlichkeit und Inhalt  + Muster
08.07.2024 | Lesezeit: 8 min

Im E-Commerce geben Kunden mit der Bestellung regelmäßig nur ein Angebot für eine Vertragsschluss ab, das der Händler nach Prüfung von Warenbestand und Kundenliquidität annehmen kann. Als maßgebliche Annahmeerklärung kann eine sogenannte „Auftragsbestätigung“ dienen. Doch welche Elemente muss sie enthalten und wie unterscheidet sie sich von einer Bestelleingangs- bzw. Zugangsbestätigung? Antworten sowie Muster für eine Zugangs- sowie eine Auftragsbestätigung für Mandanten liefert dieser Beitrag.

I. Funktion und Inhalt der Auftragsbestätigung im Lichte des Vertragsschlusses

Beim Verkauf über eine Internetpräsenz haben Händler regelmäßig kein Interesse daran, bereits durch eine bloße Bestellung von Kunden unmittelbar vertraglich gebunden zu werden. So sind Ihnen nämlich weder die vorherige Prüfung der Warenverfügbarkeit noch eine Prüfung der Identität und gegebenenfalls auch der Zahlungsfähigkeit der Kunden möglich.

Rechtlich deklarieren Händler daher Ihre Produktpräsentationen daher regelmäßig nicht als verbindliche Angebote, die ein Kunde per Bestellung einseitig annehmen kann, sondern als sog. „invitationes ad offerendum“, also als bloße Einladungen zur Abgabe eines Angebots.

Tipp:

Diesem Prinzip der Vertragsschlussgestaltung folgen auch die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für Online-Shops. Indem eine Kundenbestellung nur als Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages qualifiziert wird, kann sich der Händler durch ein weiteres Bestätigungsmoment vor ungewollten Vertragsschlüssen schützen.

Die Bestellung durch einen Kunden stellt in diesem Fall das maßgebliche Angebot auf Vertragsschluss dar, eine Annahme durch den Händler erfolgt nicht automatisch, sondern erst später und nach möglicher Einzelfallprüfung.

Um sodann seine Vertragsannahme zu bestätigen und den Vertragsschluss herbeizuführen, kann sich der Händler einer sogenannten „Auftragsbestätigung“ bedienen. Diese Auftragsbestätigung ist die Annahmeerklärung des Händlers und damit eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher der Händler zum Ausdruck bringt, die Bestellung des Kunden als solche zu akzeptieren, auszuführen und damit einen Kaufvertrag einzugehen.

Der Inhalt einer Auftragsbestätigung ist gesetzlich nicht festgelegt.

Empfehlenswert ist aber, in ihr unmissverständlich die betroffene Bestellung zu bestätigen sowie gleichzeitig die maßgeblichen Bestellinformationen (bestellte Ware, Versandkosten, Gesamtpreis, Rechnungs- und Lieferadresse, Zahlart und Lieferzeit) zu wiederholen.

Die Auftragsbestätigung muss nicht postalisch, sondern kann auch per E-Mail versendet werden.

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II. Abgrenzung zur Bestelleingangs- bzw. Zugangsbestätigung

Vielfach werden die sogenannte Bestelleingangsbestätigung/Zugangsbestätigung und die Auftragsbestätigung verwechselt.

Während die Auftragsbestätigung eine verbindliche Annahme des mit der Bestellung unterbreiteten Kundenangebots ist, kommt einer Bestelleingangsbestätigung kein rechtlich bindender Charakter zu.

Letztere ist vielmehr nur Ausprägung der gesetzlichen Pflicht des Händlers aus § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB, den Zugang einer Online-Bestellung unverzüglich elektronisch zu bestätigen.

Sie wird per E-Mail versendet und enthält regelmäßig die Aussage, dass die Bestellung eingegangen ist, sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Bestellinformationen (bestellte Waren + Preise, Gesamtpreis, Versandkosten, Rechnungs- und Lieferadresse).

Auch eignet sich die Bestelleingangsbestätigungs-Mail zur Erfüllung der Pflicht aus § 312f Abs. 2 BGB, dem Kunden die AGB und die Widerrufsbelehrung nach Bestellaufgabe auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.

Als bloße Bestätigung des Zugangs einer Bestellung, zu deren Ausstellung Händler im E-Commerce verpflichtet sind, fehlt Bestelleingangsbestätigungen aber grundsätzlich der Rechtsbindungswille des Händlers.

Mit ihr soll, anders als bei einer Auftragsbestätigung, eine Annahme des Bestellangebots des Kunden gerade nicht erklärt werden.

Somit führt der Zugang einer Bestelleingangsbestätigung auch regelmäßig nicht bereits zum Vertragsschluss.

Wichtiger Hinweis:

Unter gewissen Umständen können Bestelleingangsbestätigungen als verbindliche Annahmeerklärungen des Händlers ausgelegt werden, wenn darin Formulierungen enthalten sind, die auf einen Ausführungswillen des Händlers schließen lassen.

Händler tappen hier bei zu großzügiger Wortwahl nicht selten in die Falle und sehen sich mit Versendung einer bloßen Eingangsbestätigung dann an einen Vertrag gebunden, den sie (noch) nicht hatten schließen wollen.

Auf welche Aussagen und Redewendungen in Bestelleingangsbestätigungen daher besser zu verzichten ist, zeigen wir in diesem Beitrag.

III. Pflicht zur Bestellannahme via Auftragsbestätigung?

Gestaltet ein Online-Händler seinen Bestellprozess dergestalt aus, dass mit der Bestellung des Kunden noch nicht unmittelbar ein Vertrag zustande kommt, hängt der Vertragsschluss von der Annahme des Händlers ab.

Bei Online-Bestellungen ist aber gerichtlich anerkannt, dass der Vertragsschluss nicht zwangsweise von einer ausdrücklichen Erklärung des Händlers abhängig gemacht werden darf.

Fordert der Händler den Kunden nach Aufgabe seiner Bestellung zur Zahlung auf, ist bereits darin eine Annahmeerklärung des Händlers zu sehen. Anderenfalls würde der Kunde angehalten, auf eine vertraglich noch nicht bestehende Schuld zu zahlen, was als unbillig und unzulässig bewertet wird.

Eine ausdrückliche Annahmeerklärung in Form der Auftragsbestätigung ist daher entbehrlich, wenn der Kunde den Kaufpreis im Zuge des Abschlusses des Bestellprozesses bereits entrichtet (etwa per PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung, Apple Pay, Google Pay, Amazon Pay) oder die Zahlung zumindest verbindlich anberaumt (etwa per (Klarna)-Rechnungskauf, Lastschrifteinzug).

Nur wenn der Kunde die Zahlung per Vorkasse oder die Barzahlung bei Abholung wählt, kann es je nach Gestaltung des Bestellprozesses an einer vertragsschlussbegründenden Zahlungsaufforderung bei Abgabe der Bestellung fehlen.

Folge wäre, dass der Händler in diesen Fällen die Annahme des Vertragsangebots des Kunden separat durch Versendung einer Auftragsbestätigung erklären müsste.

IV. Muster einer Bestelleingangs- bzw. Zugangsbestätigung

Für Mandanten, die Online-Bestellungen entgegen nehmen, stellen wir nachstehend eine Muster-Bestelleingangsbestätigung zur Verfügung, die nach Zugang der Online-Bestellung verpflichtend per E-Mail zu versenden ist. Dieser E-Mail sollten idealerweise die AGB und die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular als PDF-Anhänge beigefügt werden.

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V. Muster einer Auftragsbestätigung

Für Mandanten, die Kunden nicht bereits im Wege des Bestellprozesses zur Zahlung auffordern und daher für den Vertragsschluss die Annahme des mit der Bestellung abgegebenen Kundenangebots ausdrücklich erklären müssen, stellen wir eine Muster-Auftragsbestätigung bereit.

Diese kann per E-Mail versendet werden.

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