Obligatorische Recyclingsymbole in der EU 2025

Obligatorische Recyclingsymbole in der EU 2025
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von Andreas Landes (ecosistant.eu)
9 min 1
Beitrag vom: 11.04.2025

Recycling-Symbole auf Verpackungen sind in vielen EU-Ländern Pflicht. Unser Partner ecosistant zeigt, was - auch mit Blick auf die künftige EU-Verpackungsverordnung - länderspezifisch zu beachten ist.

Das Triman-Logo: verpflichtendes Recycling-Symbol in Frankreich

Frankreich hat als eines der ersten Länder ein einheitliches Recycling-Symbol, das sogenannte Triman-Logo, eingeführt. Schon seit 2022 ist es verpflichtend, und auch für Online-Händler gelten klare Regeln, wenn sie Produkte nach Frankreich verkaufen. Das Triman-Logo zeigt Konsumenten, dass die Verpackung recyclebar ist, und weist durch ein begleitendes, sogenanntes Info-Tri darauf hin, wie sie entsorgt werden sollte.

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Besonders an der Recyclingkennzeichnungspflicht in Frankreich ist, dass sie neben den Verpackungen, auch zunehmend weitere Produktgruppen und deren entsprechenden Abfallströme umfasst. So müssen beispielsweise Textilien, Möbel, Baumaterialien und DIY-Kits gesondert markiert werden. Auch hier steht der Kennzeichnung im Regelfall wieder das Triman voran, begleitet von einem Info-Tri, dass den Endkonsumenten über den Umgang mit dem Produkt am End-of-Life informiert. Dazu gehört in manchen Fällen der Aufruf zur Spende, Rückgabe im Geschäft oder das Upcycling.

Was für spezielle Produktgruppen im Spezifischen gilt, zeigen wir

  • für Textilien und Schuhe hier
  • für Elektronik und Batterien hier

Das Logo besteht aus einem stilisierten Männchen, das drei Pfeile bildet, kombiniert mit einem Text oder Symbolen, die angeben, wie die Verpackung recycelt werden soll, das sogenannte Info-Tri. Dies soll Verbraucher dazu anleiten, die Verpackung korrekt zu entsorgen, und trägt zur Steigerung der Recyclingquote bei.

Obligatorische Recyclingsymbole in Italien

In Italien sind seit 2022 alle Haushaltsverpackungen mit Recycling- und Entsorgungshinweisen zu versehen. Diese müssen sowohl für Konsumenten als auch für die Entsorgungssysteme klar und verständlich sein. Italien legt besonderen Wert auf detaillierte Informationen, die direkt auf der Verpackung sichtbar sein müssen.

Dabei ist neben weiteren Informationen, insbesondere der in der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG einheitlich definierte alphanumerische Material Code verpflichtend vorgeschrieben.

Anders als in Frankreich muss neben der korrekten Identifikation und Kommunikation der Verpackungsmaterialien auch der genaue Abfallstrom benannt werden, dem die einzelnen Verpackungskomponenten zugeführt werden sollen. Dies stellt sicher, dass die Verpackung sowohl für Verbraucher als auch für Recyclingunternehmen leicht identifizierbar ist.

Im Gegensatz zu Frankreich, gibt es in Italien auch eine Kennzeichnungspflicht für Transportverpackungen im B2B-Geschäft. Diese unterscheidet sich in Teilen von der für in Haushalten anfallende Verpackungen.
Händler, die nach Italien liefern, sollten unbedingt sicherstellen, dass ihre Verpackungen konform sind. Umfangreiche Leitfäden erhalten Händler in den offiziellen Guidelines von CONAI

LegalScan Pro – Ihr Warnsystem für produktspezifische Rechtspflichten

Neue Recycling-Kennzeichnungspflichten 2025 in Spanien

Seit Januar 2025 müssen Verpackungen in Spanien ebenfalls verpflichtende Recycling-Symbole tragen. Ziel ist es, die Recyclingquote zu erhöhen und Verbrauchern eine einfache Orientierung zu bieten. Händler sollten sich rechtzeitig auf diese Neuerung vorbereiten, da nicht-konforme Verpackungen hohe Strafen nach sich ziehen können.

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Die Symbole in Spanien folgen einem farblichen Codierungssystem: Gelb für Kunststoff, Blau für Papier und Karton, und Grün für Glas. Für Verbandsmaterialien und Verpackungen deren Komponenten sich nicht leicht trennen lassen gibt es ebenso klare Regelungen. Eine Besonderheit in Spanien ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Kommunikation der Recyclingkennzeichnungen auch per QR-Code geduldet wird.

Details zu den neuen Anforderungen und ihrer Umsetzung finden sich in diesem Video.

Neue verpflichtende Recycling-Symbole 2025 in Portugal

Portugal schließt sich 2025 der Bewegung an und führt eigene Recycling-Symbole ein. Gemäß der aktuellen Gesetzgebung – Decreto-Lei n.º 152-D/2017, geändert durch Decreto-Lei n.º 34/2024 – gelten die neuen Kennzeichnungspflichten für verschiedene Verpackungstypen: Alle nicht-wiederverwendbaren Verpackungen, die unter das Recycling-System fallen, müssen gekennzeichnet sein, ebenso wie Verpackungen, die Teil eines Pfand- und Rückgabesystems sind.

Die Etiketten müssen das Ziel der Verpackung – also die passende Recycling-Tonne – klar angeben. Bis zur Veröffentlichung einer offiziellen Liste durch die portugiesischen Behörden können Unternehmen ihre eigenen Designs erstellen oder die in Spanien verwendeten Recycling-Symbole nutzen.

Verpackungen, die bereits konform mit anderen Standards wie Triman oder italienischen Markierungen sind, dürfen weiterhin auf dem portugiesischen Markt vertrieben werden. Diese ersetzen die erforderliche Kennzeichnung jedoch nicht. Online Händler, die nach Portugal verkaufen, sollten diese Regelungen genau prüfen und ihre Verpackungen entsprechend anpassen, um Bußgelder zu vermeiden.

Kennzeichnungspflichten in Bulgarien

Seit dem 1. Januar 2022 müssen gemäß einer Änderung des bulgarischen Verpackungsgesetzes alle Verpackungen, die auf dem bulgarischen Markt für Endverbraucher in Verkehr gebracht werden, entsprechend gekennzeichnet sein.

Unter der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sind Händler für die Sammlung, Behandlung und Kennzeichnung von Abfällen aus ihren Produkten verantwortlich. Verstöße können mit Geldstrafen zwischen 10.000 BGN (ca. 5.000 €) und 50.000 BGN (ca. 25.000 €) geahndet werden.

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Die bulgarische Verpackungsverordnung schreibt vor, dass ähnlich wie in Italien, die alphanumerischen Codes gemäß der EU-Entscheidung 97/129/EG auf den einzelnen Verpackungskomponenten angebracht sein müssen, um das Verpackungsmaterial zu identifizieren. Diese Codes sind für alle Verpackungen verpflichtend, die seit dem 1. Januar 2022 erstmals auf den bulgarischen Markt gebracht wurden.

Die genaue Gestaltung und das Layout der Kennzeichnungen liegen im Ermessen des Herstellers oder Händlers, sie müssen jedoch klar und dauerhaft sichtbar auf der Verpackungskomponente mit dem höchsten Gewicht angebracht werden.

Zusätzlich können die Möbiusschleife und das Tidyman-Symbol freiwillig verwendet werden.

Kennzeichnungspflichten in Rumänien

Gemäß dem Dekret Nr. 249 vom 28. Oktober 2015 über die Verwaltung von Verpackungen und Verpackungsabfällen müssen alle Verpackungen, die auf den rumänischen Markt gelangen, entsprechend gekennzeichnet sein. Anhang 3 der Verordnung schreibt die Verwendung der alphanumerischen Codes gemäß der EU-Entscheidung 97/129/EG auf den einzelnen Verpackungskomponenten vor, um das Verpackungsmaterial zu identifizieren.

Das Symbol muss direkt auf der Verpackung oder dem Etikett angebracht sein und dabei sichtbar, lesbar und dauerhaft bleiben. Die Verordnung lässt Raum für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten der Kennzeichnung. So können Hersteller oder Händler Größe, Farbe und Stil der Möbiusschleife frei wählen, solange diese klar erkennbar und dauerhaft angebracht ist, auch nach dem Öffnen der Verpackung. Sowohl einfarbige als auch mehrfarbige Etiketten sind zulässig. Hier müssen jene Unternehmen, die nach Italien verkaufen genau aufpassen. Nicht alle Möbiusbänder sind dort in Kombination mit dem alphanumerischen Materialcode zulässig.

Die Kennzeichnung mit dem Tidyman-Symbol ist freiwillig und bietet Herstellern eine zusätzliche Möglichkeit, Verbraucher über die korrekte Entsorgung zu informieren. Hierbei ist jedoch zur Vorsicht geraten. Sollten die Verpackungen beispielsweise auch in der UK eingeführt werden, muss der Tidyman dort lizenziert werden.

Kennzeichnungspflichten in der Slowakei

In der Slowakei müssen Verpackungen, die auf den Markt gebracht werden, gemäß § 20 der Verordnung Nr. 373/2015 des Umweltministeriums gekennzeichnet sein. Die Vorschriften schreiben vor, dass Recycling-Codes gemäß den alphanumerischen Materialcodes der EU-Entscheidung 97/129/EG direkt auf der Verpackung oder auf dem Etikett angebracht werden müssen. Diese Codes sollen sichtbar, lesbar und dauerhaft sein, auch nach dem Öffnen der Verpackung.

Die Gestaltung des verpflichtenden Recycling-Codes bietet Inverkehrbringern auch hier wieder Freiraum für individuelle Umsetzungsmöglichkeiten, solange die Kennzeichnung klar erkennbar ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die Verwendung des Recycling-Dreiecks, bzw. Möbiusbandes, sowie des Tidyman-Symbols ist freiwillig. Dabei ist auch hier wieder zu beachten, dass einige Versionen des Tidyman-Symbols im Vereinigten Königreich markenrechtlich geschützt sind und möglicherweise lizenziert werden müssen.

Verpflichtende Kennzeichnungen in weiteren EU-Ländern

Neben Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Bulgarien und Rumänien haben auch andere EU-Länder spezifische Vorschriften für Recycling-Symbole eingeführt. Diese Symbole sind in vielen Ländern aktuell freiwillig anzubringen. So bestehen beispielsweise für die skandinavischen Länder einheitliche Recycling Symbole, die für Online Händler mit hohen Absätzen in Dänemark, Finnland, Schweden oder Norwegen empfehlenswert sind.

Für Elektronik (WEEE) und Batterien gilt EU-Weit eine strenge, einheitliche Kennzeichnungspflicht mit der durchgestrichenen Mülltonne. Diese weist Verbraucher darauf hin, dass solche Produkte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Zusätzlich hat das Vereinigte Königreich ab 2026 eigene Kennzeichnungspflichten für Verpackungen mit dem OPRL Label geplant.

Allerdings werden diese voraussichtlich ausgesetzt und stattdessen auf die Harmonisierung der Verpackungskennzeichnung durch die PPWR gewartet. Händler sollten diese Entwicklungen genau beobachten, um frühzeitig reagieren zu können.

Single-Use Plastic: Kennzeichnungspflichten für Einwegkunststoffprodukte

Seit dem 3. Juli 2021 müssen in allen EU-Mitgliedstaaten bestimmte Einwegkunststoffprodukte mit einem speziellen Hinweis versehen werden, der auf die Umweltverschmutzungsgefahr durch Kunststoff hinweist. Diese Kennzeichnungspflicht betrifft Verpackungen mit einer Oberfläche von mindestens 10 cm² und muss in der jeweiligen Landessprache des Mitgliedstaates angebracht werden.

Zu den betroffenen Produkten gehören unter anderem:

  • Tampons und Tamponapplikatoren
  • Feuchttücher, Hygieneeinlagen und Binden
  • Tabakerzeugnisse mit Filtern
  • Getränkebecher

Für die Kennzeichnung gibt es spezifische Vorgaben zu Farben und Größenverhältnissen, die bei der Gestaltung berücksichtigt werden müssen. Ziel der Vorschrift ist es, Verbraucher über die potenziellen Umweltauswirkungen von Einwegkunststoffen aufzuklären und die richtige Entsorgung zu fördern.

Ausblick: Harmonisierung durch die EU-Verpackungsverordnung

Die geplante EU-Verpackungsverordnung könnte ab 2028 für eine Harmonisierung der Recycling-Symbole innerhalb der EU sorgen. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern und die Effizienz des Recyclingsystems zu steigern. Die Verordnung umfasst nicht nur die Standardisierung von Kennzeichnungen, sondern auch strengere Anforderungen an die Recyclingquote und die Wiederverwendbarkeit von Verpackungen, sowie neue EPR-Pflichten für Online Händler und Marktplätze ab 2026.

Einen Überblick zur neuen EU-Verpackungsverordnung gibt „ecosistant“ in diesem Video.

Eine einheitliche Kennzeichnung würde den administrativen Aufwand für Unternehmen reduzieren und Konsumenten eine klare Orientierung bieten. Unternehmen wären verpflichtet, ihre Verpackungen an eine gemeinsame europäische Norm anzupassen, was zu einer Vereinfachung der Logistik und einer effizienteren Ressourcennutzung führen könnte. Doch die Umsetzung wird auch Herausforderungen mit sich bringen, etwa die Umstellung bestehender Verpackungslinien, die Schulung von Mitarbeitern und die Anpassung an neue Berichtspflichten.

Mandantenrabatt für Compliance-Service von ecosistant

Für Unternehmen, die ihre Verpackungen effizient an die neuen Anforderungen anpassen möchten, empfiehlt es sich, auf spezialisierte Beratungsdienste zurückzugreifen. Die Services von ecosistant bieten dabei wertvolle Unterstützung, um in jedem Markt rechtskonform und nachhaltig zu agieren.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei München steht für die Services von ecosistant ein exklusiver Gutschein-Code für einen 12%-Rabatt zur Verfügung.

Fazit

Die zunehmenden Kennzeichnungspflichten in der EU stellen Händler vor neue Herausforderungen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den jeweiligen Vorschriften ist essenziell, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Die unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten erfordern eine präzise Planung und Umsetzung, insbesondere für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind. Fehler oder Unklarheiten in der Kennzeichnung können hohe Bußgelder nach sich ziehen und das Vertrauen der Konsumenten beeinträchtigen.

Gleichzeitig bietet die Harmonisierung durch die PPWR eine Chance, den grenzüberschreitenden Handel zu vereinfachen. Einheitliche Recycling Symbole in der EU voraussichtlich ab Sommer 2028 könnten den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren und die Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette verbessern. Dadurch würde nicht nur die Effizienz gesteigert, sondern auch die Recyclingquote nachhaltig erhöht.

Zusätzlich eröffnet die Anpassung an die neuen Regelungen Chancen, sich als nachhaltiges Unternehmen auf dem Markt zu positionieren. Verbraucher legen zunehmend Wert auf Transparenz und ökologische Verantwortung, was gut implementierte Recycling-Kennzeichnungen zu einem Wettbewerbsvorteil machen kann. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch langfristig ihre Marktposition stärken.

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Bildquelle: Widyastuti Lintang Sari / Shutterstock.com

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1 Kommentar

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cf 14.04.2025, 06:16 Uhr
EU-Handel bis 2028 ausgesetzt!?
Wenn es heißt "Die geplante EU-Verpackungsverordnung könnte ab 2028 für eine Harmonisierung der Recycling-Symbole innerhalb der EU sorgen.", dann bedeutet das für uns, dass wir den Versand in andere EU-Länder bis dahin aussetzen, denn wenn wir eine Hand voll Pakete in andere Länder schicken, ist das Risiko viel zu hoch, dass irgendeine länderspezifische Kennzeichnung übersehen wird. Das mag für Großunternehmen toll sein, aber für Kleinstunternehmen ist dieser Etikettenwahn nicht handhabbar und kommt für uns einer Grenzschließung für die nächsten drei Jahre gleich. Toller Wurf der EU und der einzelnen Länder - statt das alle auf die einheitliche Regelung warten braut jeder schnell noch seine eigene Suppe, die dann doch wieder verworfen werden muss....

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