Neue Vorgaben zur Kennzeichnung von Elektrogeräten, Batterien, Lampen und Solar-Panelen in Frankreich
Zum 15.12.2022 treten neue Kennzeichnungsvorgaben für Elektrogeräte, Batterien/Akkus, Lampen, Solar-Panele und kleine Feuerlöscher in Frankreich in Kraft. Nicht nur Hersteller, sondern auch Online-Händler, die Produkte nach Frankreich versenden, können von den Kennzeichnungspflichten betroffen sein.
Inhaltsverzeichnis
- A. Das Triman-Symbol und die französische Recyclinggesetzgebung
- B. Allgemeines zur neuen Kennzeichnung für Elektrogeräte, Batterien/Akkus, Lampen, Solar-Panele und kleinen Feuerlöschern in Frankreich ab dem 15.12.2022
- I. Welche neuen Kennzeichnunsgsvorschriften treten in Kraft?
- II. Für welche Produkte treten in Frankreich die neuen Kennzeichnungspflichten in Kraft?
- III. Sind auch B2B-Produkte betroffen?
- IV. Für wen gelten die neuen Kennzeichnungspflichten?
- V. Können auch Online-Händler von den französischen Kennzeichnungspflichten betroffen sein?
- VI. Wann und unter welchen Voraussetzungen treten die neuen Kennzeichnungspflichten in Kraft?
- C. Die neuen Kennzeichnungspflichten im Detail
- I. Wie sieht die neue Triman-Kennzeichnung für Elektrogeräte und Batterien aus?
- II. Welche Angaben gehören konkret auf die linke und rechte Seite des Hinweises?
- III. Wie sieht die neue Triman-Kennzeichnung für Lampen, Solar-Panele und Feuerlöscher aus?
- IV. Wo genau muss die Kennzeichnung angebracht werden?
- V. Welche Strafen drohen, wenn kein Triman Logo und Trennhinweis aufgebracht werden?
- VI. Wo finde ich weitere Informationen zu den neuen Kennzeichnungspflichten für Elektrogeräte, Batterien, Lampen, Solar-Panels und kleinen Feuerlöschern in Frankreich?
- VII. Erhalten Sie einen Rabatt für den digitalen Recycling-Compliance Service von ecosistant
A. Das Triman-Symbol und die französische Recyclinggesetzgebung
Das Triman-Logo ist nach dem Dekret Nr. 2014-1577 seit dem 1. Januar 2015 in Frankreich verpflichtend auf recyclebaren Produkten und Verpackungen aufzubringen, um Endverbraucher zu deren Recycling aufzufordern.
Seit dem 1. Januar 2022 gelten neue Kennzeichnungspflichten, die im im französischen Umweltgesetzbuch (Code de l’environnement Art. L541-9-3) festgelegt wurden. In diesen wurde unter anderem geregelt, dass auf alle im Haushalt anfallenden Verpackungen und Produkte der Kategorien Textilien und Schuhe, Möbel, Reifen und Papiererzeugnisse das Logo und ein zusätzlicher Trennhinweis mit Details zum Recycling angebracht werden müssen.
Über eine direkte Ermächtigung im französischen "Code de l’environnement" legen die Modalitäten der Kennzeichnung die zuständigen Umweltorganisationen in Frankreich fest.
Kürzlich wurden von den für diese Kennzeichnung zuständigen Umweltorganisationen, gesonderte Kennzeichnungen für Elektrogeräte und Batterien/Akkus (sowie Lampen, Photovoltaik-Anlagen und kleine Feuerlöscher) ausgearbeitet.
Diese treten unmittelbar zum 15.12.2022 in Frankreich in Kraft.
Hier erfahren Sie, was Sie nun bezüglich der Kennzeichnung von Elektrogeräten, Batterien/Akkus, Lampen, Solar-Panele und kleinen Feuerlöschern in Frankreich beachten müssen.
B. Allgemeines zur neuen Kennzeichnung für Elektrogeräte, Batterien/Akkus, Lampen, Solar-Panele und kleinen Feuerlöschern in Frankreich ab dem 15.12.2022
I. Welche neuen Kennzeichnunsgsvorschriften treten in Kraft?
Zum 15.12.2022 treten für Elektrogeräte, Batterien und weitere Produkte in Frankreich neue entsorgungsbezogene Kennzeichnungsvorschriften in Betracht.
Bislang galt in Frankreich (wie derzeit in Deutschland) bzgl. der Entsorgungskennzeichnung nur die Pflicht, die betroffenen Produkte mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne zu kennzeichnen.
Ab dem 15.12.2022 kommen neue Pflichten hinzu.
Fortan kann anstelle der durchgestrichenen Mülltonne allgemein auch das Triman-Logo verwendet werden (Ausnahme: Kleine Feuerlöscher, dort nur Triman-Logo zulässig)
Allerdings müssen neue Trennhinweise bereitgestellt werden.
So ist künftig nach klaren graphischen Vorgaben anzuführen
- welche Komponenten eines Geräts recycelbar sind
- wo und wie das Produkt und/oder seine Komponenten für das Recycling abgegeben werden können
- wo Sammelstellen konsultiert werden können
II. Für welche Produkte treten in Frankreich die neuen Kennzeichnungspflichten in Kraft?
Neue Kennzeichnungspflichten gelten ab dem 15.12.2022 für folgende Produktgruppen:
- Elektro- und Elektronikgeräte
- Batterien und tragbareAkkus
- Lampen
- Photovoltaik-Panele
- Kleine Feuerlöscher
III. Sind auch B2B-Produkte betroffen?
Nein, betroffen von den neuen Kennzeichnungsvorgaben sind nur Haushaltsprodukte, die typischerweise von privaten Endverbrauchern genutzt werden.
Industrieprodukte und solche für die rein gewerbliche Anwendung werden von den Entsorgungskennzeichnungspflichten nicht erfasst.
IV. Für wen gelten die neuen Kennzeichnungspflichten?
Die neuen Kennzeichnungspflichten betreffen Hersteller und Importeure, die Produkte aus den zuvor benannten Gruppen auf dem französischen Markt bereitstellen.
Von den neuen Pflichten erfasst sind nur Haushaltsgeräte, die typischerweise an Endverbraucher abgegeben und von diesen genutzt werden.
V. Können auch Online-Händler von den französischen Kennzeichnungspflichten betroffen sein?
Ja. Die Pflichten adressieren alle Marktakteure, die Produkte aus den zuvor genannten Kategorien auf dem französischen Markt gegenüber Verbrauchern bereitstellen.
Dies sind zwar primär Hersteller und Importeure in Frankreich.
Online-Händler, die aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat aber betroffene Produkte direkt nach Frankreich versenden und in Verkehr bringen, müssen aber wie ein Hersteller/Importeur sicherstellen, dass die Produkte die neuen Kennzeichnungspflichten erfüllen.
VI. Wann und unter welchen Voraussetzungen treten die neuen Kennzeichnungspflichten in Kraft?
Die neuen Kennzeichnungspflichten gelten ab dem 15.12.2022 unmittelbar für alle ab diesem Zeitpunkt neu produzierten Produkte der zuvor genannten Kategorien.
Für bereits vorhandene Lagerbestände ist ein Abverkauf ohne die Umsetzung der neuen Kennzeichnungsmodalitäten bis zum 15.06.2023 vorgesehen.
Ab dem 16.06.2023 dürfen aber auch vor dem 15.12.2022 produzierte Lagerbestände nur noch unter Umsetzung der neuen Kennzeichnungsvorschriften abverkauft werden.
C. Die neuen Kennzeichnungspflichten im Detail
I. Wie sieht die neue Triman-Kennzeichnung für Elektrogeräte und Batterien aus?
Die neue Kennzeichnung besteht grundlegend weiterhin aus einem Logo und dem Trennhinweis. In ein paar Punkten unterscheidet sich die Kennzeichnung für Elektrogeräte und Batterien allerding von den restlichen Produktkategorien.
Es kann frei zwischen der Verwendung des Triman-Symbols und der durchgestrichenen Mülltonne gewählt werden.
Da die durchgestrichene Mülltonne besonders bei Elektrogeräten für Verbraucher einfacher zu interpretieren ist, ist es ratsam die durchgestrichene Mülltonne anstelle des Triman-Logos zu verwenden.
Auf dem folgenden Bild sind die alternativen Varianten mit den beiden Logos und dem Trennhinweis daneben zu sehen.
Der Trennhinweis („Infotri“-Box) gestaltet sich wie folgt:
- Links oben am Rand des Hinweises steht das Länderkürzel für Frankreich „FR“, das anzeigt, dass die Recyclingvorschrift nur in Frankreich gilt.
- Auf der linken Seite des Hinweises findet sich die Angabe um welches Produkt es sich handelt.
- Auf der rechten Seite des Hinweises finden sich die konkreten Recyclinganweisungen bzw. die Orte, an denen das Produkt zu entsorgen ist.
- Unter dem Hinweis ist Platz für weitere Informationen zu der Produktkategorie wie z.B. eine URL zu einer Webseite mit mehr Informationen zum Recycling des Produktes.
Die Texte müssen ausschließlich auf Französisch formuliert sein. Übersetzungen sind nicht nötig, da die Regelungen nur in Frankreich gelten.
Auch hinsichtlich des Designs müssen ein paar Punkte beachtet werden:
- Der Hinweis muss bestimmte Mindestgrößen einhalten, um gut lesbar zu sein
- Farblich gibt es Gestaltungsspielraum so lange eine einzelne, gut erkennbare Farbe verwendet wird.
- Weiterhin ist auch die Verwendung von Hochkant- und Box-Formaten möglich
- Als Schriftart darf ausschließlich „Calibri Bold“ verwendet werden.
- Es muss unterhalb der Trennhinweise zwingend folgender Hinweise auf das Online-Verzeichnis der Sammelstellen ergehen: „Points de collecte sur www.quefairedemesdechets.fr“
II. Welche Angaben gehören konkret auf die linke und rechte Seite des Hinweises?
1.) Das betroffene Produkt wird mit bis zu 3 Teilkomponenten angegeben
Auf der linken Seite des Trennhinweises kann entweder nur das betroffene Produkt genannt werden (allgemein „dieses Gerät“ oder konkret „dieses Smartphone“) oder bis zu drei weitere dazugehörige Teile direkt aufgelistet werden (z.B. „Dieses Gerät und seine Zubehörteile sidn recycelbar“).
Wie im folgenden Bild zu sehen ist, können bis zu drei, zum Elektrogerät (appareil) gehörige, Teilprodukte mitaufgenommen werden. Mitaufgelistet werden können Zubehörteile (accessoires), Kabel (cordons) und Batterien (piles/batteries).
2.) Die Recyclinganweisung beinhaltet 2-3 Abgabeorte
Auf der rechten Seite des Trennhinweises können entweder zwei oder drei alternative Orte zur Abgabe des Elektrogerätes angegeben werden, welche über Piktogramme mit dem entsprechenden Text dargestellt werden. Für kleine Elektrogeräte (sowie Batterien und Lampen) gehören dazu die Abgabe im Geschäft (magasin) oder im Wertstoffhof (déchèterie).
Für große Elektrogeräte muss zusätzlich die Möglichkeit zur Rücknahme eines Altgerätes bei der Lieferung (livraison) angegeben werden.
III. Wie sieht die neue Triman-Kennzeichnung für Lampen, Solar-Panele und Feuerlöscher aus?
1.) Lampen
Für Lampen ist ebenfalls entweder das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne oder das Triman-Logo zu verwenden.
Bzgl. des Recyclinghinweises ist anzugeben, ob die Glühbirnen („ampoules“), die Leuchtröhren („tubes“) oder beides recycelbar ist.
Sodann muss gekennzeichnet werden, dass eine Rückgabe entweder im Ladengeschäft oder im Wertstoffhof möglich ist.
Die Rücknahme eines Altgerätes bei der Lieferung ist für Lampen nicht vorgesehen.
Weiterhin gilt:
- Der Hinweis muss bestimmte Mindestgrößen einhalten, um gut lesbar zu sein
- Farblich gibt es Gestaltungsspielraum so lange eine einzelne, gut erkennbare Farbe verwendet wird.
- Weiterhin ist auch die Verwendung von Hochkant- und Box-Formaten möglich
- Als Schriftart darf ausschließlich „Calibri Bold“ verwendet werden.
- Es muss unterhalb der Trennhinweise zwingend folgender Hinweise auf das Online-Verzeichnis der Sammelstellen ergehen: „Points de collecte sur www.quefairedemesdechets.fr“
2.) Solar-Panele
Für Solarpanele ist als Recyclinghinweis anzuführen: „Cet appareil se recycle“.
Sodann muss gekennzeichnet werden, dass eine Rückgabe sowohl für ein Altgerät bei Neugerätelieferung als auch im Ladengeschäft und auf Wertstoffhöfen möglich ist.
Weiterhin gilt:
- Der Hinweis muss bestimmte Mindestgrößen einhalten, um gut lesbar zu sein
- Farblich gibt es Gestaltungsspielraum so lange eine einzelne, gut erkennbare Farbe verwendet wird.
- Weiterhin ist auch die Verwendung von Hochkant- und Box-Formaten möglich
- Als Schriftart darf ausschließlich „Calibri Bold“ verwendet werden.
- Es muss unterhalb der Trennhinweise zwingend folgender Hinweise auf das Online-Verzeichnis der Sammelstellen ergehen: „Points de collecte sur www.quefairedemesdechets.fr“
3.) Kleine Feuerlöscher
Für kleine Feuerlöscher darf ausschließlich das Triman-Logo (keine durchgestrichene Mülltonne) verwendet werden.
Außerdem muss der Recyclinghinweis lauten: „Cet extincteur se recycle“.
Da für Feuerlöscher keine Altgeräterückgabe vorgesehen ist, dürfen auch keine Rückgabemodalitäten angeführt werden. Vielmehr ist direkt unterhalb der Hinweis auf das Online-Verzeichnis der Sammelstellen anzuführen: „Points de collecte sur www.quefairedemesdechets.fr“
Weiterhin gilt:
- Der Hinweis muss bestimmte Mindestgrößen einhalten, um gut lesbar zu sein
- Erlaubt sind Rottöne auf weißen Hintergrund oder weiße Töne auf rotem Hintergrund
- Für das Rot dürfen nur die folgenden Rottöne verwendet werden: „RAL 3000 red“ = CMJN 19-100-100-9 bzw. RVB 160-53-42 bzw. HEXA #a0352a bzw. PANTONE 484 C
- Als Schriftart darf ausschließlich „Calibri Bold“ verwendet werden.
IV. Wo genau muss die Kennzeichnung angebracht werden?
Ob und wie die Kennzeichnung auf den zuvor genannten Produkten und deren Verpackungen angebracht werden muss, hängt davon ab, ob das Produkt verpackt geliefert wird, ob eine Gebrauchsanweisung mitgeliefert wird und wie groß das Produkt und die Verpackung sind.
Je nach Fall, muss die Kennzeichnung auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung angebracht werden. Eine Verwendung des Hinweises auf der Webseite ist dagegen nur bei kleinen Produkten und Verpackungen <10 cm2 zulässig, wenn keine Gebrauchsanweisung vorhanden ist.
In der folgenden Tabelle haben wir die Regeln zum Anbringungsort der Kennzeichnung für Sie zusammengefasst.
V. Welche Strafen drohen, wenn kein Triman Logo und Trennhinweis aufgebracht werden?
Gemäß französischem Umweltgesetzbuch Art. L541-9-4 werden Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht für juristische Personen mit bis zu 15.000 Euro Geldbuße geahndet. Natürliche Personen, die gewerblich in Frankreich verkaufen, haben Geldbußen bis maximal 3.000 Euro zu erwarten.
VI. Wo finde ich weitere Informationen zu den neuen Kennzeichnungspflichten für Elektrogeräte, Batterien, Lampen, Solar-Panels und kleinen Feuerlöschern in Frankreich?
Ein detaillierter Leitfaden mit diversen Anwendungsbeispielen wird auf englischer Sprache hier bereitgestellt.
VII. Erhalten Sie einen Rabatt für den digitalen Recycling-Compliance Service von ecosistant
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