Gesetz gegen Abmahnmissbrauch erklimmt nächste Stufe

Gesetz gegen Abmahnmissbrauch erklimmt nächste Stufe
3 min
Beitrag vom: 17.07.2020

Das Bundeskabinett beschloss am 15.05.2019 ein Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen. Nun haben sich CDU/CSU und SPD auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der nach der Sommerpause verabschiedet werden soll.

Gesetzgeberisches Ziel

Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Missbrauch von Abmahnungen im geschäftlichen Verkehr eingedämmt werden. Zwar will die Bundesregierung zur Durchsetzung eines fairen Wettbewerbs an dem Instrument der Abmahnung festhalten. Allerdings sollen Abmahnungen im Interesse eines rechtstreuen Wettbewerbs erfolgen und nicht zur Generierung von Gebühren und Vertragsstrafen. Gewerbetreibende, die nur formale Rechtsverstöße begehen, müssen dabei erhebliche Verluste finanzieller oder immaterieller Art hinnehmen oder sind zumindest der Gefahr solcher Verluste ausgesetzt.

Banner Premium Paket

Ursprünglich geplante Änderungen

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sieht zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen insbesondere eine Reduzierung der finanziellen Anreize für Abmahnungen vor.

Dies soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Abschaffung des „fliegenden“ Gerichtsstands
  • Regulierung der Abmahnberechtigung
  • Verbot rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen
  • Formale Anforderungen an eine Abmahnung
  • Gegenanspruch bei unberechtigter Abmahnung
  • Änderungen bei der Erstattung von Abmahnkosten
  • Vorgaben an die Vereinbarung einer Vertragsstrafe
  • Begrenzung des gerichtlichen Streitwerts auf 1.000,- Euro

Hinweis: Eine umfassende Darstellung zum ursprünglichen Gesetzesentwurf und den geplanten Neuerungen können Sie in unserem Beitrag "Gesetzesentwurf zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs - endlich Entlastung für Online-Händler?" nachlesen!

Meinungsverschiedenheiten im Gesetzgebungsverfahren

Nachdem der Bundesrat den Gesetzentwurf bereits an einigen Stellen kritisiert hatte (vgl. hier), äußerten auch einige Parteien Bedenken, etwa weil der ursprüngliche Entwurf für die Praxis zu ungenau definiere, wann Vertragsstrafen zu hoch seien, oder weil abmahnende Verbände und Mitbewerber unterschiedlich behandelt werden sollen.

Ferner wurde im Rahmen einer Expertenanhörung im Bundestag im Oktober 2019 Kritik an dem ursprünglichen Gesetzentwurf laut, insbesondere weil dieser unbestimmte Rechtsbegriffe enthielt.

Einigung der Koalitionsfraktionen auf neuen Gesetzentwurf

Wie die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag auf Ihrer Website berichtet, haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geeinigt. Dieser soll nun unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause im Deutschen Bundestag beschlossen werden.

Der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher Dr. Jan-Marco Luczak äußert sich hierzu wie folgt:

"Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sorgen wir dafür, dass Abmahnvereinen ein Riegel vorgeschoben wird. Denn wir schärfen die Voraussetzungen, unter denen Mitbewerber, Verbände oder Einrichtungen berechtigt sind, Abmahnungen auszusprechen. Wichtig ist: Das Wettbewerbsrecht darf nicht als Vorwand genutzt werden, um rechtschaffene Unternehmen wegen kleinster Verstöße zur Kasse zu bitten. Nur so können wir sicherstellen, dass das bewährte Instrument der Abmahnung nicht fälschlich genutzt wird, um Wettbewerbern Schaden zuzufügen."

Der neue Gesetzentwurf liegt uns bisher noch nicht vor. Sobald dieser veröffentlicht wurde, werden wir hierzu berichten.

Man darf gespannt sein, ob und ggf. mit welchem Inhalt es der Regierung diesmal gelingen wird, den Entwurf erfolgreich durch das Gesetzgebungsverfahren zu bringen.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: THICHA SATAPITANON / shutterstock.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Azoo: Wie das Shopsystem auf rechtliche Neuerungen reagiert

(04.04.2025, 11:41 Uhr)
Azoo: Wie das Shopsystem auf rechtliche Neuerungen reagiert

KI-Gesetz: Vorgaben für Nutzung von KI im Online-Business
(27.02.2025, 13:34 Uhr)
KI-Gesetz: Vorgaben für Nutzung von KI im Online-Business
Exporte ins Nicht-EU-Ausland: Ggf. Verwendung einer sog. No-Russia-Klausel nötig
(21.01.2025, 15:56 Uhr)
Exporte ins Nicht-EU-Ausland: Ggf. Verwendung einer sog. No-Russia-Klausel nötig
Januar 2025: Umweltbundesamt legt Abgabe für Einwegkunststofffond fest
(23.12.2024, 15:47 Uhr)
Januar 2025: Umweltbundesamt legt Abgabe für Einwegkunststofffond fest
2025 - Änderungen für Händler: ein Überblick
(21.11.2024, 00:20 Uhr)
2025 - Änderungen für Händler: ein Überblick
Ab 01.01.2025: Abgabebeschränkungen beim Biozid-Handel!
(06.09.2024, 07:24 Uhr)
Ab 01.01.2025: Abgabebeschränkungen beim Biozid-Handel!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei