Leider mal wieder der Wurm drin: OS-Link nicht klickbar bei eBay

Leider mal wieder der Wurm drin: OS-Link nicht klickbar bei eBay
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Beitrag vom: 14.04.2025

In den letzten Tagen berichteten uns mehrere eBay-Seller, dass es bei eBay Probleme mit der Hinterlegung des OS-Links gibt. Der Link wird nicht anklickbar dargestellt.

Wo ist das Problem?

Wenngleich am 20.07.2025 bereits Schluss mit der nervigen OS-Plattform ist, sorgt diese derzeit dennoch für einigen Ärger im Onlinehandel.

So wurde erst Ende März die sehr beliebte Kurzfassung des Links auf die OS-Plattform (in Form von: https://ec.europa.eu/odr/ ) über Nacht und ohne Vorankündigung „abgesägt“.

Deswegen mussten und müssen tausende Onlinehändler „ihren“ Link auf die OS-Plattform nun vor deren Abschaltung nun nochmals austauschen (mit diesem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/), um der weiterhin (bis zum 19.07.2025) bestehenden Informationspflicht nachkommen zu können.

Doch nicht nur die Korrektheit des Link macht aktuell vielen zu schaffen:

Wer auf eBay.de anbietet, und dort etwa den „defekten“ Link gegen den aktuell funktionierenden https://ec.europa.eu/consumers/odr/ austauschen möchte, der verzweifelt derzeit in vielen Fällen daran, dass der Link danach nicht mehr anklickbar von eBay.de dargestellt wird.

Bitte beachten Sie:

1. Bis einschließlich zum 19.07.2025 muss weiterhin korrekt auf die OS-Plattform hingewiesen und auf diese verlinkt werden.

2. Der Link https://ec.europa.eu/odr kann hierfür nicht mehr genutzt werden, da inzwischen funktionslos (führt nur noch auf eine Fehlerseite). Nutzen Sie stattdessen diesen Link:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

3. Der Link auf die OS-Plattform muss zwingend anklickbar ausgestaltet sein (die bloße Nennung des Links / der Internetadresse genügt also nicht).

Wohl aufgrund technischer Änderungen bzw. Probleme bei eBay.de wird der OS-Link nach dessen Anpassung / Austausch dann zwar in den rechtlichen Informationen des Händlers angezeigt, ist dort jedoch dann nicht (mehr) anklickbar.

Auch mehrere Versuche bzw. das Abwarten einer längeren Zeitspanne schafft keine Abhilfe.

Damit scheint es vielen eBay-Verkäufern derzeit unmöglich zu sein, hier rechtskonform zu agieren und den OS-Link funktional und anklickbar bei eBay.de darzustellen.

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Auch das AGB-Feld macht Probleme

eBay-Händler berichten derzeit zudem, dass es beim Hinterlegen von AGB bei eBay.de derzeit immer wieder zu Problemen kommt und Anpassungen nicht übernommen werden.

So sollen Änderungen nach dem Befüllen des AGB-Feldes nicht abgespeichert werden bzw. das Feld nach dem Einfügen von Inhalten sogar leer bleiben.

Anscheinend müssen eBay-Händler gerade viel Geduld aufbringen, was die Einhaltung üblicher rechtlicher Standards bei eBay.de betrifft.

Ganz besonders aufgepasst bei vorhandener Unterlassungserklärung

Das technische Problem mit dem nicht klickbaren OS-Link ist bereits im Normalfall ärgerlich, da sich Händler – auf den letzten Metern der leidigen OS-Plattform – dadurch rechtlich angreifbar machen.

Ein ganz besonderes Augenmerk auf die aktuelle Problematik müssen jedoch solche eBay-Verkäufer legen, die in Sachen Information über die OS-Plattform in der Vergangenheit bereits einmal abgemahnt worden sind und daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatten.

Hier kann es dann richtig „knallen“ und eine Vertragsstrafe fällig werden, wenn eBay-Händler aufgrund der derzeitigen technischen Probleme den OS-Link nicht anklickbar darstellen und der Unterlassungsgläubiger hierauf aufmerksam wird.

In der Praxis bedeutet dies, dass schnell Forderungen in mittlerer vierstelliger Höhe auf den Händler zukommen können, obwohl es in der Sache nur um eine formelle Kleinigkeit geht, die der Händler im Kern gar nicht selbst zu vertreten hat.

Fazit:

Die geschilderten Problematiken sind ärgerlich, lästig und machen eBay-Händler leider rechtlich angreifbar.

Ist der OS-Link nicht anklickbar vorhanden, kommt der Händler so seiner noch bis einschließlich zum, 19.07.2025 bestehenden Informationspflicht nicht nach und kann deswegen abgemahnt werden.

Auch die fehlende Erfüllung von Verbraucherinformationspflichten (wie etwa über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts), wie dies typischerweise im Rahmen der AGB erfolgt, stellt einen (abmahnbaren) Wettbewerbsverstoß dar.

Kaum mehr nachvollziehbar ist die Häufung dieser technischen Problematiken bei eBay.de.

Mal fehlen Inhalte im Impressum, mal wird die Widerrufsbelehrung verschoben, mal können AGB nicht hinterlegt werden und jetzt ist der OS-Link in vielen Fällen nicht mehr anklickbar darstellbar.

Wie immer hilft wohl nur: Abwarten.

Jedenfalls derjenige, der rechtlichen Ärger derweil vermeiden möchte, sollte erwägen, seine eBay-Angebote zu pausieren, so dass kein Verkauf erfolgt.

Wer von einer Unterlassungserklärung in Sachen OS-Link betroffen ist, der sollte das nicht nur erwägen, sondern muss als „Erste Hilfe“ seine Angebote solange offline nehmen, solange das Problem noch besteht. Denn hier droht erheblicher Schaden durch verwirkte Vertragsstrafe, kommt der Abmahner dem Sünder auf die Spur.

Zwar trifft den Händler hier kein originäres Verschulden, wenn eBay den OS-Link nicht mehr anklickbar darstellt.

Allerdings wird ein Gericht bei einer Klage auf Zahlung von Vertragsstrafe wohl dahingehend argumentieren, dass den Händler eine Prüfpflicht trifft, seine eBay-Angebote regelmäßig auf Einhaltung der entsprechenden Vorgaben hin zu überprüfen. Hier existiert Rechtsprechung, die eine solche Pflicht zur Überprüfung aller Angebote jeden Werktag annimmt.

Jedenfalls wenn die „Störung“ über einen längeren Zeitraum vom Abmahner protokolliert wurde, dürfte eine Exkulpation des Unterlassungsschuldners schwer fallen, kann er dann eine regelmäßige Prüfung seiner Angebote kaum mehr glaubhaft vorbringen.

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2 Kommentare

I
IT-Recht Kanzlei 15.04.2025, 10:55 Uhr
Antwort auf Kommentar von Ingo Siemon
Seit kurzer Zeit funktioniert der "kurze" Link auf die OS-Plattform nun wieder. Dieser war über mehrere Wochen jedoch nicht funktional.
I
Ingo Siemon 15.04.2025, 06:44 Uhr
Stimmt so nicht
Beide von Ihnen genannten Links führen NICHT auf eine Fehlerseite. Bitte überprüfen Sie das nochmal!

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