Handlungsbedarf wegen OS-Plattform: Impressum und AGB aktualisieren!

Handlungsbedarf wegen OS-Plattform: Impressum und AGB aktualisieren!
7 min
Beitrag vom: 27.03.2025

Eigentlich soll die Abschaltung der OS-Plattform für eine Erleichterung sorgen. Derzeit schafft ein nicht mehr funktionaler Link zusätzliche Probleme. Ferner hat die IT-Recht Kanzlei zugleich die AGB angepasst.

Worum geht es?

Die EU-Kommission hat erkannt, dass die Online-Streitschlichtungsplattform („OS-Plattform“) ein Rohrkrepierer ist und lässt diese am 20.07.2025 abschalten.

Das ist grundsätzlich eine gute Nachricht für alle Online-Händler, da damit die lästigen Informationspflichten zur OS-Plattform – die zudem sehr häufiges Ziel von Abmahnungen sind – mit Ablauf des 19.07.2025 wegfallen.

Die Abschaltung der OS-Plattform erfolgt dabei jedoch nicht „hart“, sondern gestuft: Bereits vom 21.03.2025 an können über die Plattform keine neuen Beschwerden mehr eingereicht werden.

Am 20.07.2025 gehen dann die Lichter endgültig aus und die Plattform wird komplett abgeschaltet und daher nicht mehr erreichbar sein.

Dies bedeutet, dass ab dem 20.07.2025 nicht mehr auf die OS-Plattform hingewiesen und verlinkt werden sollte, da dies Verbraucher andernfalls in die Irre führen würde, wenn dieser Anlaufpunkt für eine Streitbeilegung gar nicht mehr verfügbar ist.

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Auch ab dem 21.03.2025 muss noch über die OS-Plattform informiert werden

Die Informationspflicht aus der EU-Verordnung Nr. 524/2013, welche den Hinweis auf und die klickbare Verlinkung zur OS-Plattform vorschreibt, erlischt erst mit Aufhebung dieser Verordnung zum 20.07.2025 (vgl. Artikel 1 der EU-Verordnung Nr. 2024/3228), und nicht bereits zum 20.03.2025.

Mit anderen Worten: „Schluss“ in Sachen OS-Plattform ist also nicht bereits zum 20.03.2025, vielmehr sollten Online-Händler auf die OS-Plattform noch bis einschließlich zum 19.07.2025 hinweisen und anklickbar auf diese verlinken. Andernfalls könnte Ärger drohen.

Zum Teil wird die Ansicht vertreten, dass bereits ab dem 21.03.2025 nicht mehr auf die OS-Plattform hingewiesen werden sollte, da diese ab diesem Tag keine neuen Beschwerden mehr annimmt.

Diese Ansicht halten wir für klar falsch, da die Informationspflicht erst mit Aufhebung der EU-Verordnung Nr. 524/2013 zum 20.07.2025 erlischt.

Solange ein lediglich abstrakter Hinweis sowie eine Verlinkung auf die OS-Plattform erfolgt, sehen wir hier jedenfalls keine Irreführungsgefahr, wenngleich ab dem 21.03.2025 dort dann keine neuen Fälle mehr eingereicht werden können.

Auch über den 21.03.2025 hinaus, jedoch nur bis zum Ablauf des 19.07.2025, muss noch ein Hinweis und eine anklickbare Verlinkung auf die OS-Plattform erfolgen.

Dies geschieht typischerweise im Rahmen des Impressums, etwa durch den folgenden Hinweis.

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Derzeit macht allerdings ein bekannter Link auf die OS-Plattform Probleme, was für viele Online-Händler zu aktuellem Handlungsbedarf führt.

Aktuelle Entwicklung: Häufig genutzter Link auf die OS-Plattform neuerdings „tot“

Seit dem 17.03.2025 funktioniert der Link https://ec.europa.eu/odr/, der bislang zuverlässig auf die OS-Plattform führte, nicht mehr.

Diese „Kurzform“ des Links war bei Händlern besonders beliebt, da sie wenig Raum in Anspruch nahm und so insbesondere bei einer Zeichenbegrenzung einfacher zu nutzen war als die Langformen https://ec.europa.eu/consumers/odr/ und https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE .

Warum der Link https://ec.europa.eu/odr/ derzeit nicht mehr funktioniert, ist nicht bekannt. Es sieht danach aus, als wäre die Link-Weiterleitungsfunktion deaktiviert worden, die bisher auf https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE auflöste.

Achtung: Anpassung des Impressums erforderlich

Da der Link https://ec.europa.eu/odr nun schon mehrere Tage nicht mehr funktional ist, sollten Webseitenbetreiber und Plattformverkäufer, die diesen Link nutzen, auf einen der beiden funktionierenden Links

  • https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bzw.
  • https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

umstellen.

Dies deswegen, da bei Nutzung des Links https://ec.europa.eu/odr/ für die Verlinkung auf die OS-Plattform derzeit nicht (mehr) der noch bestehenden Informationspflicht nachgekommen werden kann.

Die IT-Recht Kanzlei hat die den Händlern zur Verfügung gestellten Impressen am 19.03.2025 aktualisiert und den bisher verwendeten Link https://ec.europa.eu/odr gegen den weiterhin funktionalen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ ausgetauscht.

Wir empfehlen daher allen Mandanten, das Impressum zeitnah neu aus dem Mandanten-Portal zu übernehmen (bzw. den Link auf die OS-Plattform im Impressum gegen diesen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ auszutauschen).

Sofern Sie das Impressum per Datenschnittstelle übertragen lassen, erfolgt die Aktualisierung des Impressums automatisiert.

Das Impressum kann in diese Form dann bis einschließlich den 19.07.2025 beibehalten werden. Mit Ablauf des 19.07.2025 sollte dann jeder Hinweis und jede Verlinkung auf die OS-Plattform entfernt werden.

Die Aktualisierung des Impressums für den Fall der Nutzung des Links https://ec.europa.eu/odr sollte ganz besonders im Fokus stehen, wenn Sie bereits durch eine Unterlassungserklärung in Sachen OS-Plattform vorbelastet sind.

Hier sollte der Link unverzüglich gegen einen der beiden noch funktionierenden Links ausgetauscht werden, da andernfalls ein Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung droht. Dies kann dazu führen, dass der Unterlassungsgläubiger dann aufgrund des nicht funktionalen Links eine Vertragsstrafe fordern kann.

Wer also eine Unterlassungserklärung dahingehend im Bestand hat, sollte also dringend das Impressum prüfen und den Link, falls nicht funktionierend, entsprechend austauschen.

Auch gleich die AGB aktualisieren

Da nun leider – vorzeitiger – Handlungsbedarf wegen des dysfunktionalen Links auf die OS-Plattform besteht, sollten die Gelegenheit genutzt werden, auch gleich die AGB auf den aktuellen Stand in Sachen Wegfall der OS-Plattform zu bringen.

Die IT-Recht Kanzlei hat am 20.03.2025 alle AGB, die bisher Informationen zur Online-Streitbeilegung bzw. zur OS-Plattform enthielten, aktualisiert und die enthaltenen Informationen zur OS-Plattform entfernt.

Der Hinweis auf die OS-Plattform muss zwingend im Rahmen des Impressums erfolgen. In AGB dagegen ist eine Information zur OS-Plattform nicht mehr erforderlich und kann daher bereits ab jetzt entfernt werden.

Wir raten zur sofortigen Aktualisierung der AGB, zumal dann im Juli kein Handlungsbedarf bezüglich der AGB mehr besteht.

Achtung: Der Hinweis auf die Bereitschaft zur Teilnahme an alternativer Streitbeilegung (ADR) in den von der IT-Recht Kanzlei zur Verfügung gestellten AGB ist eine andere „Baustelle“ und entfällt nicht wegen der Abschaltung der OS-Plattform.

Lediglich der Hinweis auf die OS-Plattform sowie die Verlinkung dieser muss spätestens zum Ablauf des 19.07.2025 entfernt werden (es ist also nur die Online-Streitbeilegung, kurz ODR, betroffen).

So geht’s: Fahrplan der IT-Recht Kanzlei

Die Abschaltung des einen Links auf die OS-Plattform bedeutet nun leider zusätzlichen Handlungsbedarf anstatt der eigentlich nur im Juli 2025 erforderlich gewesenen Anpassungen.

Die IT-Recht Kanzlei reagiert und es gilt daher nun folgender „Fahrplan“ von nun an bis zum 19.07.2025:

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Fazit:

Leider beschert die Abschaltung eines wichtigen Links auf die OS-Plattform den Händlern nun doch bereits vor Juli 2025 Handlungsbedarf.

Es gilt, das Impressum zu aktualisieren, so dass dieses einen funktionierenden Link auf die OS-Plattform beinhaltet. Diese Information ist noch bis zum 19.07.2025 zwingend, auch wenn die OS-Plattform ab dem 21.03.2025 keine neuen Fälle mehr annimmt.

Ganz besonderes Augenmerk sollten von einer Unterlassungserklärung in Sachen Information über die OS-Plattform Betroffene auf die Prüfung und ggf. Aktualisierung des Links im Impressum legen. Andernfalls droht die Verwirkung einer Vertragsstrafe, funktioniert der Link nicht.

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