Abmahnung non-stop: Der (nicht) klickbare OS-Link - by ITB Rechtsanwaltsgesellschaft

Obwohl das Thema Onlinestreitschlichtung schon über 2 Jahre alt ist, spielt es in den Abmahnkreisen immer noch eine gewichtige Rolle. Nun liegt uns wieder mal eine Abmahnung von Herrn Andreas Wittig, vertreten durch die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft auf Leipzig, zu diesem Thema vor. Abgemahnt wurde die Darstellung des Links zur OS-Plattform ohne Klickbarkeit.
Inhaltsverzeichnis
Der OS-Link - was war da nochmal?
Abgemahnt wurde die Darstellung des OS-Linkes, ohne dass dieser klickbar ist. Das ist in der Tat ein Problem - wir wiederholen nochmal : Online-Händler müssen seit dem 09.01.2016 auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung verlinken.
Nach jüngster Rechtsprechung muss der Teil der Information "www.ec.europa.eu/consumers/odr" als anklickbarer Hyperlink ausgestaltet sein. Eine bloße Verweisung unter Nennung des URL der OS-Plattform reicht zur Erfüllung der Informationspflicht nicht aus - so zumindest die Tendenz der deutschen Oberlandesgerichte.
Tipp: Wie setzt man bei den unterschiedlichen Plattformen (Amazon, DaWanda, eBay etc.) den klickbaren Link im Impressum um?
Sie finden hier für die Plattformen
- Amazon hier beschrieben
- eBay hier dargestellt
- Hood hier dargestellt
die Anleitungen für die richtige Umsetzung dieser Pflicht.
Und nun?
Die Abmahnung durch die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist sicherlich ernst zu nehmen - aber lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen. Erstmal beraten lassen - denn was sicherlich nicht so eindeutig ist wie der Vorwurf an sich, sind die geltend gemachten Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000 EUR für einen einzigen Verstoß. Hier ist noch Luft nach unten.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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