Keine Chance den Abmahnungen: Verkauf von Weißer Ware im Internet

Keine Chance den Abmahnungen: Verkauf von Weißer Ware im Internet
17.11.2007 | Lesezeit: 2 min

Achtung: Dieser Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen zum Thema finden Sie hier: "Verkauf von Haushaltselektrogeräten"

Der Verkauf von Haushaltsgeräten (aufgrund ihrer Farbe auch gerne als Weiße Ware bezeichnet) ist kein leichtes und unbeschwertes Unterfangen. Bereits die Lieferanten und Händler im stationären Fachhandel müssen eine Vielzahl an komplizierten und unübersichtlichen Vorschriften beachten. Dasselbe und sogar noch ein bisschen mehr muss der Versand- und Internethändler wissen.

 

Grund für die Unübersichtlichkeit der Vorschriften ist die Existenz einer Vielzahl von EG-Richtlinien, die insbesondere die Kennzeichnungs- und Informationspflicht der Lieferanten und Händler regelt. Dabei gelten für einzelne Gerätearten unterschiedliche Durchführungsrichtlinien, die wiederum teilweise durch weitere Richtlinien abgeändert oder ergänzt, nicht aber komplett ersetzt worden sind. Dadurch ist ein komplexes Regelungssystem entstanden, das einerseits schwer zu durchschauen ist, aber andererseits unbedingt vom Händler beachtet werden muss, wenn er seine Geräte legal verkaufen möchte.

Die IT-Recht Kanzlei hat sich durch den Dschungel der einschlägigen Rechtsnormen gekämpft und gibt nun einen Überblick über Umfang und Inhalt der einzelnen einzuhaltenden Pflichten – insbesondere für den Verkauf von Haushaltsgeräten im Internet:

1. Grundlage – Richtlinie 92/75/EWG

2. Pflichtangaben bei Kühlschränken
– Richtlinie 94/2/EG, geändert durch Richtlinie 2003/66/EG

3. Pflichtangaben bei Waschvollautomaten
– Richtlinie 95/12/EG, geändert durch Richtlinie 96/89/EG

4. Pflichtangaben bei kombinierten[ Haushalts-Wasch-Trockenautomaten](haushalts-wasch-trockenautomaten-pflichtangaben.html)
– Richtlinie 96/60/EG

5. Pflichtangaben bei Elektrobacköfen
– Richtlinie 2002/40/EG

6. Pflichtangaben bei Lichtquellen
– Richtlinie 98/11/EG

7. Pflichtangaben bei Klimageräten
– Richtlinie 2002/31/EG

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
Gerd Altmann(geralt) / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Verkauf von Split-Klimaanlagen: Hinweispflicht besteht!
(13.07.2022, 11:14 Uhr)
Verkauf von Split-Klimaanlagen: Hinweispflicht besteht!
OLG Bamberg: Werbung für Komplettküchen muss Hersteller- und Typenbezeichnung benennen
(09.06.2016, 08:39 Uhr)
OLG Bamberg: Werbung für Komplettküchen muss Hersteller- und Typenbezeichnung benennen
OLG Hamm: Energieverbrauchsetiketten müssen nicht auf Verpackungen von Haushaltselektrogeräten
(01.12.2015, 13:54 Uhr)
OLG Hamm: Energieverbrauchsetiketten müssen nicht auf Verpackungen von Haushaltselektrogeräten
LG Mainz: zum Umfang der Energieeffizienzangabepflicht für elektronische Haushaltsgeräte im Online-Shop
(20.08.2014, 16:59 Uhr)
LG Mainz: zum Umfang der Energieeffizienzangabepflicht für elektronische Haushaltsgeräte im Online-Shop
BGH: Typenbezeichnungen in der Werbung mit elektronischen Haushaltsgeräten zwingend anzugeben
(12.05.2014, 16:53 Uhr)
BGH: Typenbezeichnungen in der Werbung mit elektronischen Haushaltsgeräten zwingend anzugeben
LG Freiburg vs Massenabmahner: Klage erfolgreich – Prozesskosten trägt Kläger
(02.05.2013, 17:58 Uhr)
LG Freiburg vs Massenabmahner: Klage erfolgreich – Prozesskosten trägt Kläger
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei