Energieetikettierung für Lichtquellen

Energieetikettierung  für Lichtquellen
16.11.2007 | Lesezeit: 1 min

Achtung: Dieser Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen zum Thema finden Sie hier: "Verkauf von Lampen "

Abmahnung vermeiden: Wie sind Lichtquellen im Internet zu kennzeichnen? Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die notwendigen Pflichtangaben.

Hinweis: Der Beitrag berücksichtigt die Richtlinie 98/11/EG.

 

1

Notwendige Kennzeichnung:

Modellname/-kennzeichen der Lichtquelle / Gerätetyp

Leistungsdaten:

→ Energie-Effizienzklasse: z.B. B

Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).

Lichtstrom der Lampe:*z.B. 1000 Lumen*

Lichtstrom der Lampe, ausgedrückt in Lumen (lm), ermittelt nach dem Prüfverfahren, das in Artikel 1 Absatz 4 der Durchführungs-Richtlinie 98/11/EG festgelegt ist

→ Leistungsaufnahme: z.B. 40 Watt

Eingangsleistungsaufnahme der Lampe, ausgedrückt in Watt (W), ermittelt nach demselben Prüfverfahren

→ Mittlere Nennlebensdauer der Lampe: z.B. 1100 h

Mittlere Nennlebensdauer der Lampe, ausgedrückt in Stunden (h), ermittelt nach demselben Prüfverfahren. Wenn im Katalog keine anderen Angaben zur Lebensdauer der Lampe gemacht werden, kann diese Angabe entfallen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
Ilustration Marcus Stark / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Leitfaden: Leuchtmittel ( "Lampen")  richtig im Internet kennzeichnen
(21.04.2021, 12:50 Uhr)
Leitfaden: Leuchtmittel ( "Lampen") richtig im Internet kennzeichnen
Inverkehrbringen von Halogenlampen ab dem 01.09.2018 untersagt
(31.08.2018, 16:46 Uhr)
Inverkehrbringen von Halogenlampen ab dem 01.09.2018 untersagt
Licht ins Dunkel! Wer mit der Sparsamkeit von Halogenlampen wirbt kann abgemahnt werden
(17.07.2018, 17:08 Uhr)
Licht ins Dunkel! Wer mit der Sparsamkeit von Halogenlampen wirbt kann abgemahnt werden
BGH bestätigt Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt
(22.09.2016, 11:19 Uhr)
BGH bestätigt Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt
Verbot des Inverkehrbringens ineffizienter Halogenlampen zum 1. September 2016 teilweise aufgeschoben
(06.09.2016, 17:55 Uhr)
Verbot des Inverkehrbringens ineffizienter Halogenlampen zum 1. September 2016 teilweise aufgeschoben
Bezeichnung von Halogenlampen mit Begriffen wie „Eco“ oder „Sparlampe“ wird abgemahnt!
(30.04.2015, 13:48 Uhr)
Bezeichnung von Halogenlampen mit Begriffen wie „Eco“ oder „Sparlampe“ wird abgemahnt!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei