Oft gefragt: Ist im Shop ein Hinweis auf die Verpackungsverordnung erforderlich?

Mit der Verpackungsverordnung wurde die deutsche Wirtschaft erstmals verpflichtet, bei der Entsorgung und Vermeidung von Verpackungsabfällen mitzuwirken. In der Praxis funktioniert die Kostenbeteiligung über ein Lizenzierungssystem. Das heißt, dass Unternehmen aber auch Online-Händler verpflichtet sind, Verpackungen zu lizensieren, bevor sie an den Verbraucher weiter gegeben werden dürfen. Bereits viele Online-Händler haben sich daher einem entsprechendem dualem System angeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
Hinweis im Online-Shop erforderlich?
Nun stellt sich die Frage, ob Online-Händler einen Hinweis auf den Anschluss an ein Entsorgungssystem in ihren Online-Shop einfügen müssen, oder ob es ausreicht, dass sie überhaupt Teil eines solches duales Entsorgungssystem sind.
Antwort
Mit der fünften Novellierung, die zum 1.1. 2009 in Kraft trat, sind die Hinweispflichten der Verpackungsordnung entfallen. Zwar besteht gemäß § 6 I VerpackV die Pflicht eines jeden Verkäufers, sich einem dualen Entsorgungssystem anzuschließen. Eine Informationspflicht gegenüber dem Kunden dazu besteht aber nicht.
Hinweise sollten bestenfalls sogar entfernt werden, da sie als Werbung mit Selbstverständlichkeiten verstanden werden könnten und damit wettbewerbswidrig wären.
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2 Kommentare
Deshalb lehne ich bisher den Versand ins Ausland ab, sehr zum Ärger der Kunden und unschön für mich.