Oft gefragt: Ist im Shop ein Hinweis auf die Verpackungsverordnung erforderlich?

Oft gefragt: Ist im Shop ein Hinweis auf die Verpackungsverordnung erforderlich?
von Henrike Teitge
1 min 2
Beitrag vom: 20.10.2015
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update)"

Mit der Verpackungsverordnung wurde die deutsche Wirtschaft erstmals verpflichtet, bei der Entsorgung und Vermeidung von Verpackungsabfällen mitzuwirken. In der Praxis funktioniert die Kostenbeteiligung über ein Lizenzierungssystem. Das heißt, dass Unternehmen aber auch Online-Händler verpflichtet sind, Verpackungen zu lizensieren, bevor sie an den Verbraucher weiter gegeben werden dürfen. Bereits viele Online-Händler haben sich daher einem entsprechendem dualem System angeschlossen.

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Hinweis im Online-Shop erforderlich?

Nun stellt sich die Frage, ob Online-Händler einen Hinweis auf den Anschluss an ein Entsorgungssystem in ihren Online-Shop einfügen müssen, oder ob es ausreicht, dass sie überhaupt Teil eines solches duales Entsorgungssystem sind.

Antwort

Mit der fünften Novellierung, die zum 1.1. 2009 in Kraft trat, sind die Hinweispflichten der Verpackungsordnung entfallen. Zwar besteht gemäß § 6 I VerpackV die Pflicht eines jeden Verkäufers, sich einem dualen Entsorgungssystem anzuschließen. Eine Informationspflicht gegenüber dem Kunden dazu besteht aber nicht.

Hinweise sollten bestenfalls sogar entfernt werden, da sie als Werbung mit Selbstverständlichkeiten verstanden werden könnten und damit wettbewerbswidrig wären.

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2 Kommentare

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Nicole B. 31.01.2020, 16:27 Uhr
Versand nach Österreich
Ich sehe es so wie meine Vorrednerin vor 5 Jahren. Muss man nun doppelt zahlen (in D + AT) wenn man nach Österreich versendet oder nicht? Paketmenge ca. 30 pro Jahr.
K
Kerstin Bischoff 23.10.2015, 16:42 Uhr
Verpackungsverordnung bei Versand nach Österreich oder in die Schweiz
Wie sieht es damit aus. Ich habe die Verpackungsentsorgungspauschale für meine Kartons etc. bereits am Jahresanfang im voraus in Deutschland entrichtet. Österreich hat z.B. ein ähnliches System. Ich habe gehört, daß wenn ich Ware nach Österreich versende, auch noch mal an Österreich Verpackungsentsorgungspauschale zahlen muß und das wären bei mir als Kleinversender ca. 150 Euro im Jahr. Bei 10 Bestellungen unter 10 Euro, wäre für mich die Pauschale teurer als der Warenwert.
Deshalb lehne ich bisher den Versand ins Ausland ab, sehr zum Ärger der Kunden und unschön für mich.

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