Werbung mit Selbstverständlichkeiten

LG Münster: Werbung mit „100 % Original“ wettbewerbswidrig

Ein richtiger „Abmahn-Klassiker“ ist die Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Anhand einer aktuellen Entscheidung des LG Münster erläutern wir die Grundprinzipien dieser Art von Werbung.

4 min

OLG Franfurt: Keine Irreführung bei Werbung mit „Sicher, günstig, schnell“!

Ein Spezialfall der Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist die per se unzulässige Werbung mit Verbraucherrechten. Doch wann liegt eine solche vor? Diese Problematik behandelte das OLG Frankfurt a. M.

6 min

Werbung mit Selbstverständlichkeiten: Was ist erlaubt, was nicht?

Wer erfolgreich sein will, muss werben - doch dabei lauern rechtliche Fallstricke. Ein häufiger Fehler ist die Werbung mit Selbstverständlichkeiten, welche die angesprochenen Verkehrskreise leicht täuschen kann.

8 min

Wann ist die Werbung mit „versicherter Versand“ zulässig?

Die Werbung mit einem versicherten Versand stellt seit jeher mit einer der bekanntesten Abmahngründe dar. Was jedoch gilt, wenn ein versicherter zwar beworben wird, zugleich aber klargestellt wird, dass dieser nichts Besonderes ist?

5 min

Abmahnungen wegen Werbung mit "CE-geprüft" und Co.

Diesmal: Die Werbung mit "CE-geprüft", "CE-zertifiziert“ oä. . Hier wird immer wieder abgemahnt. Vorwurf: Es handelt sich um eine Eigenerklärung des Herstellers ohne Prüfverfahren.

3 min

Abmahnungen wegen Werbung mit "Originalware"

Wer nicht wirbt - der stirbt. Korrekt. Aber wer wirbt, muss dies auch richtig tun: Denn hier wird gerne abgemahnt - insbesondere wenn mit "Originalware" geworben wird.

2 min

OLG Düsseldorf: Irreführende Werbung mit CE-Zeichen

Das OLG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Online-Händlerin, die u.a. Einrichtungsgegenstände anbietet, mit der Angabe „CE/TÜV/GS-geprüft“ werben durfte. Problematisch war dabei vor allem, dass es sich bei der Angabe „CE“ nicht um ein – durch eine mehr oder weniger unabhängige Stelle vergebenes – Prüfsiegel im klassischen Sinn handelt, sondern um eine gesetzlich verpflichtende Herstellerangabe innerhalb der EU.

3 min

Werbung mit versichertem Versand

Einer der gängigsten Abmahngründe im Themenbereich „Versand“ ist der bloße Hinweis auf unversicherten Versand ohne nähere Erläuterungen dazu, dass der Verkäufer weiterhin etwa das Risiko des Versandsverlustes trägt. Doch auch umgekehrt droht beim Hinweis auf versicherten Versand eine Abmahngefahr. Dies wird im folgenden Artikel näher erläutert.

4 min

Selbstverständlich? Ist Werbung mit dem Zusatz „Original“ zulässig?

„100% Originalwaren“! so oder so ähnlich lässt sich in Zeiten von chinesischen Plagiatsfällen immer noch gut werben. Aber ist das überhaupt zulässig? Streitpunkt: Selbst wenn der Zusatz zutreffend ist und es sich tatsächlich um ein Originalprodukt und nicht um eine Fälschung handelt, kann es eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten und damit irreführend sein .Die Gerichte sind sich bei der Beantwortung dieser Frage uneins....

5 min 5

LG Frankenthal: Werben mit versichertem Versand im Fernabsatz ist wettbewerbswidrig

Im elektronischen Geschäftsverkehr ist es üblich, den besonderen Service oder ein zusätzliches Entgegenkommen des Unternehmers gegenüber Verbrauchern werbend hervorzuheben, um diese durch das Andeuten einer intensiven Kundenausrichtung längerfristig an den Betrieb und dessen Produkte zu binden. Allerdings findet die Zulässigkeit derartiger Werbung ihre Grenzen dann, wenn im Servicebereich Selbstverständlichkeiten angepriesen werden, welche das Gesetz den Unternehmern in Form von Pflichten ohnehin auferlegt.

2 min 3

BGH zur Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist zu Recht wettbewerbsrechtlich angreifbar, führt diese den Verbraucher schließlich in die Irre. Händler tappen leider nur allzu oft in diese Falle. Der BGH hat mit einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die Grenze zur unzulässigen Werbung mit Selbstverständlichkeiten schnell überschritten ist.

7 min 1

OLG München: die Werbung mit „24 Monate Gewährleistung“ ist wettbewerbswidrig

Im Online-Handel wird es aufgrund der stetig steigenden Zahl konkurrierender Anbieter immer wichtiger, die eigenen Produkte nicht nur hinsichtlich ihrer qualitativen Eigenschaften zu bewerben, sondern auch spezielle Vorzüge im Bereich der Kundenbetreuung und im Service anzupreisen. Dabei wird oft auf sogenannte „Selbstverständlichkeiten“ zurückgegriffen, die scheinbare zusätzliche Dienste oder Gefälligkeiten des Anbieters verdeutlichen sollen, sich in Wirklichkeit aber aus allgemein verbindlichen gesetzlichen Regelungen ergeben und somit ohnehin von jedem Online-Händler zwingend zu beachten sind. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist das Werben mit solchen Selbstverständlichkeiten aber nicht selten unzulässig.

4 min

LG Frankfurt am Main: Die Echtheit von Waren gilt als Selbstverständlichkeit und darf nicht beworben werden

Das LG Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 8. November 2012, Az. 2-03 O 205/12, dass beim Online-Verkauf die Echtheit von Münzen eine Selbstverständlichkeit ist, die nicht beworben werden darf. Eine Zuwiderhandlung stelle eine irreführende Werbung dar und verstoße gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG.

2 min

„FCKW- und FKW-frei“: Keine irreführende Angabe bei der Werbung für Kühlgeräte

Wer im Handelsverkehr Kühlgeräte bewirbt und hierbei auf die Eigenschaft „FCKW- und FKW-frei“ hinweist, begeht nach Ansicht des Landgerichts Berlin keine wettbewerbswidrige Irreführung des Verbrauchers durch Werbung mit Selbstverständlichkeiten (LG Berlin, Beschl. v. 06.09.2011, Az. 15 O 332/11).

3 min

Irreführende Werbung und Werbung mit Selbstverständlichkeiten: Auf den Kontext kommt es an

Irreführende Werbung ist verboten: Der Verbraucher soll vor der unrichtigen Annahme geschützt werden, die beworbenen Waren böten einen qualitativen Vorsprung vor der Konkurrenz, der überhaupt nicht existiert. Jedoch ist bei der rechtlichen Betrachtung von Werbeversprechen vor allem auf die Gesamtaussage abzustellen; aus dem Kontext herausgetrennte Einzelaussagen können nicht ohne weiteres abgemahnt werden.

3 min 3

Handel mit Textilien: Werbung für „Originalware“ ist nicht wettbewerbswidrig

Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist ein kritisches Thema: Normalerweise ist es wettbewerbsrechtlich verboten, selbstverständliche und allgemein übliche Wareneigenschaften besonders zu betonen, da sonst die Gefahr besteht, dass der Verbraucher eine Ware wegen einer vermeintlich besonderen Eigenschaft gegenüber Konkurrenzprodukten bevorzugt. Dass es von dieser Regel eine Ausnahme gibt, zeigt ein aktueller Beschluss des OLG Hamm (20.12.2010, Az. I-4 W 121/10).

2 min 1

OLG Hamm: Die Echtheitsgarantie stellt keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar

Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 20.12.2010, Az.: I-4 W 121/10) im Rahmen einer sofortigen Beschwerde mit der Frage zu beschäftigen, ob die Werbung mit einer Echtheitsgarantie eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt.

2 min

OLG Braunschweig: Aussage „Bei uns erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesenen 19% Mehrwertsteuer“ gegenüber Verbrauchern irreführend!

Das OLG Braunschweig entschied (Beschluss vom 02.09.2010, Az. 2 U 36/10), dass ein Hinweis auf die Rechnung mit ausgewiesenen 19% Mehrwertsteuer einen nicht unerheblichen Teil der Verbraucher verunsichert könne, die den unrichtigen Eindruck eines besonderen Vorteils gewinnen könnten, der bei Mitbewerbern nicht ohne Weiteres zu erhalten sei.

5 min 1

LG Darmstadt: Werbung mit Hinweis „FCKW frei“ ist irreführend

Das LG Darmstadt entschied durch Beschluss vom 6.08.2010 (Az. 15 O 188/010), dass es sich bei der Werbung mit dem Hinweis „FCKW frei“ um eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten handelt.

2 min 3

LG Köln: Werbung mit Echtheitsgarantie stellt keine unzulässige Werbung dar!

Das Landgericht Köln (Urteil vom 15.09.2009; Az.: 33 O 126/09) hatte in einer aktuellen Entscheidung den Standpunkt vertreten, dass eine Werbung mit einer sog. Echtheitsgarantie auf der Auktionsplattform eBay keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt.

3 min 3
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei