Das Verpackungsgesetz – Wozu bezahle ich überhaupt?

Das Verpackungsgesetz – Wozu bezahle ich überhaupt?

Viele Kunden schreiben unserem Kooperationspartner, der Reclay Holding GmbH, ab und an kritische Anmerkungen zum Thema Verpackungsgesetz. Insbesondere fehlt das Verständnis wie das System funktioniert und warum überhaupt Lizenzentgelte gezahlt werden müssen.

Gastbeitrag der Reclay Holding GmbH

Das Duale System existiert bereits seit den frühen Neunziger Jahren. Es wurde damals angesichts gravierender Entsorgungsengpässe ins Leben gerufen. Die Kapazitätsgrenzen der Mülldeponien waren erreicht und es gab zu wenige Müllverbrennungsanlagen in Deutschland. Mit der Einführung der damaligen „Verpackungsverordnung“ wurde erstmals die abfallwirtschaftliche Produktverantwortung eingeführt. Dies bedeutet eine Trendwende weg von der Wegwerfgesellschaft hin zum umweltfreundlichen Umgang mit Verpackungsabfällen. Was bis dato also entweder verbrannt oder deponiert wurde sollte zukünftig wiederverwertet/recycelt werden.

Dafür wurde das Duale System ins Leben gerufen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden sämtliche Abfälle und Verpackungen über ein Entsorgungssystem entsorgt. Besser bekannt als das Sammelsystem über die grauen Tonnen. Das Duale System wurde als zweites Entsorgungssystem etabliert, dass privatwirtschaftlich neben („dual“) dem kommunalen System der grauen Tonne bestehen sollte. Das System wurde geschaffen um die in Verkehr gebrachten Verpackungen separat zu sammeln und zu verwerten. Bezahlt werden sollte es von den Herstellern und Vertreibern der Verpackungen (den Produktverantwortlichen). Dadurch ist das System bis heute für den privaten Endverbraucher kostenfrei. D.h. als Endverbraucher bezahlen Sie nur die kommunale Restmüllentsorgung. Die Entsorgung über die gelben Tonnen/gelben Säcke für Leichtverpackungen, über die blauen (grünen) Tonnen für Papier und Pappe Verpackungen und über die Container für Glasverpackungen ist kostenfrei und wird von den Produktverantwortlichen finanziert.

Die Produktverantwortlichen, also die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen, beauftragen eines der aktuell acht bundesweit freigestellten Dualen Systeme mit der Rückholung und Verwertung der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Die Dualen Systeme wiederum beauftragen deutschlandweit Entsorgungsunternehmen, die die Verpackungen beim Endverbraucher (Tonnen) oder an öffentlichen Stellplätzen (Container) sammeln und zurückholen. Anschließend werden die gesammelten Verpackungen in Sortieranlagen gebracht. Dort werden die Leichtverpackungen in ihre verschiedenen Fraktionen sortiert (Eisenmetall, Aluminium, Kunststoff, Verbundverpackungen). Anschließend erfolgt eine Verwertung nach den gesetzlich vorgegeben Recyclingquoten. Diese Sammel-, Sortier und Verwertungsleistungen werden von den dualen Systemen bezahlt. Diese bezahlen die Leistungen mit den von den Produktverantwortlichen geleisteten so genannten Lizenzentgelten.

#Fazit:#

Sicherlich lässt sich über die Ausgestaltung des Dualen Systems streiten. Ist es wirklich notwendig, dass jeder Kleinstinverkehrbringer sich an einem System beteiligen muss? Warum gibt es keine Mengenschwellen für die Beteiligungspflicht? Warum ist der Versand-/Onlinehändler und nicht der eigentliche Verpackungshersteller verpflichtet?

Der Nutzen des Systems ist jedoch unbestritten. Man denke an die Bilder völlig zugemüllter Flüsse und Strände in Asien oder Südamerika. Ihre Lizenzentgelte leisten daher einen wichtigen Beitrag zum Thema Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Es wird keine Leistung doppelt bezahlt und hinter der Bezahlung steht eine sinnvolle Dienstleistung.

Tipp: Sie möchten Ihre Verpackungen günstig lizenzieren - ohne lange Vertragsbindungen?

Gerade für kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Die Lizenzierung von Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden.

Wir konnten für unsere Mandanten uns Leser auch für das kommende Jahr wieder hohe Rabatte mit Reclay aushandeln. Informieren Sie sich hier.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

R
Richard Pfeiffer 05.08.2019, 11:48 Uhr
Das Verpackungsgesetzt
Im Großen und ganzen gebe ich Ihnen Recht. Jedoch frage ich mich dennoch warum man für Papier eine Lizenzgebühr bezahlt, wo doch gerade mit dem Recycling von Papier sehr viel Geld verdient wird. Nicht umsonst sind die Städte und Kommunen hinter dem Altpapier her und können so die allgemeinen Müllgebühren für Ihre Bürger stabil halten. 

Beiträge zum Thema

Obligatorische Recyclingsymbole in der EU 2025
(11.04.2025, 11:12 Uhr)
Obligatorische Recyclingsymbole in der EU 2025
Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich meine Verpflichtungen?
(01.12.2024, 08:07 Uhr)
Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich meine Verpflichtungen?
Abmahnung: Fehlende Pfanderhebung bei Getränken
(04.10.2024, 16:38 Uhr)
Abmahnung: Fehlende Pfanderhebung bei Getränken
Fulfillment und Dropshipping: Wer ist verpackungsrechtlich verantwortlich?
(31.01.2024, 08:41 Uhr)
Fulfillment und Dropshipping: Wer ist verpackungsrechtlich verantwortlich?
LG Berlin: Unterlassene Pfanderhebung auf Einwegflaschen ist Wettbewerbsverstoß
(04.10.2023, 11:05 Uhr)
LG Berlin: Unterlassene Pfanderhebung auf Einwegflaschen ist Wettbewerbsverstoß
Umgehung ausländischer Verpackungspflichten durch Paketweiterleitungsdienste?
(29.09.2023, 07:54 Uhr)
Umgehung ausländischer Verpackungspflichten durch Paketweiterleitungsdienste?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei