Lizenzierungen von Verpackungen: bis zu 33 % Rabatt

Lizenzierungen von Verpackungen: bis zu 33 % Rabatt

Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich meine Verpflichtungen? Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich meine Verpflichtungen?"

Auch im Jahr 2025 sind Online-Händler verpflichtet, ihre Verpackungen kostenpflichtig bei einem sog. dualen System anzumelden. Ohne diese Anmeldung dürfen die Verpackungen nicht weiter in den Verkehr gebracht werden. Unsere Mandanten und Leser profitieren von exklusiven Konditionen bei unserem Kooperationspartner “activate – by Reclay”.

Rabattierte Lizenzierung von Verpackungen

Für das Jahr 2025 konnten wir erneut einen Rabatt in Höhe von 8 % für unsere Mandanten mit Reclay aushandeln. Der entsprechende Gutschein-Code steht Ihnen hier zur Verfügung.

Leser unserer Kanzlei-Beiträge erhalten einen Rabatt i.H.v. 5%, wenn sie den folgenden Gutscheincode verwenden: 2025IRK5LES oder direkt über diesen Link aktivieren.

Zusätzlich bietet activate - by Reclay folgende attraktive Rabattstufen für Frühlizenzierer an.

Einkauf bis

  • Quartal 1 (Q1) 2025 –> 25 % Rabatt
  • Quartal 2 (Q2) 2025 –> 20 % Rabatt
  • Quartal 3 (Q3) 2025 –> 10 % Rabatt

Warum „activate-by Reclay“?

Wir empfiehlen aus folgenden Gründen das Online-Portal "activate – by Reclay"

  • Bei Reclay gibt es keine Pauschalen. Sie zahlen also nur für die Verpackungen, die Sie auch tatsächlich in Verkehr bringen.
  • Das Mindest-Systembeteiligungsentgelt wurde für 2024 auf 10 Euro gesenkt. Die Systemkosten betragen weiterhin 4,95 €. Die Systembeteiligung für 2024 ist daher ab 14,95 € netto möglich.
  • Gerade für sehr kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Die Lizenzierung von kleinsten Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden.
  • Kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: oatawa

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