Vereine aufgepasst: Verpackungsverordnung gilt nicht nur für eBay-Verkäufer

Vereine aufgepasst: Verpackungsverordnung gilt nicht nur für eBay-Verkäufer
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von Verena Eckert
1 min
Beitrag vom: 21.05.2008
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update)"

Die Pflicht, sich um die Entsorgung von verwendeten Verpackungen zu kümmern, betrifft alle, die Waren gewerblich an den Endverbraucher verschicken. Das ist zum Beispiel auch bei Vereinen der Fall, die Bekleidung, Bücher oder Abzeichen in ihren Shops anbieten und an Endverbraucher verschicken.

Verstöße gegen die Verpackungsverordnung werden häufig durch Mitbewerber abgemahnt. Denn jeder, der Verpackungsmaterial zu gewerblichen Zwecken verwendet, muss sich entweder selbst um die Entsorgung kümmern, sich vorab bei einem Entsorger anmelden oder ausschließlich registrierte Verpackungsmaterialien in Umlauf bringen. Tut er dies nicht und verschafft sich auf diese Weise einen finanziellen Vorteil gegenüber dem Wettbewerber, stellt dies einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Dies kann Abmahnungen mit Gegenstandswerten zwischen 10.000 EUR und 25.000 EUR zur Folge haben. Die Abmahnkosten liegen dann zwischen 651,80 EUR und 911,80 EUR (ohne Mehrwertsteuer).

Gerade Vereine, die mit ihren Einnahmen sicherlich sinnvolleres bewirken können, sollten sich daher nicht der Gefahr einer Abmahnung aussetzen.

Nähere Informationen der IT-Recht Kanzlei zum Thema "Verpackungsverordnung":

- Verpackungsverordnung: Die große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Paul-Georg Meister / PIXELIO

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