eBay und der anklickbare Link auf die OS-Plattform: Es kommt zu Problemen!

eBay und der anklickbare Link auf die OS-Plattform: Es kommt zu Problemen!
Stand: 28.08.2023 6 min

Im Januar 2016 kam eine neue, nervige und sehr abmahnträchtige Pflicht für Online-Händler hinzu: Diejenige zum Hinweis auf die neue Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission („OS-Plattform“). Jeder Händler musste damals seine Impressen anpassen und dafür Sorge tragen, dass ein aktiver, also anklickbarer Link auf die OS-Plattform enthalten ist. Dies gilt auch für eBay-Angebote, wo derzeit diesbezüglich Darstellungsprobleme auftreten.

Worum geht es?

Ein rechtssicheres Händler-Impressum muss seit dem 09.01.2016 auch Informationen zur Online-Streitbeilegung beinhalten.

Dies bedeutet, dass jeder Händler, der in der EU sitzt und (auch) mit Verbrauchern entgeltliche Verträge schließt, den Verbraucher

  • informieren muss, dass es eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission gibt, und
  • einen zwingend anklickbaren Link auf diese OS-Plattform darzustellen hat.

Selbstverständlich beinhaltet das von der IT-Recht Kanzlei den Mandanten zur Verfügung gestellte Impressum bereits seit diesem Stichtag die nötigen, neuen Informationen.

Sie benötigen ein rechtssicheres Impressum? Zusammen mit einer rechtssicheren, DSGVO-konformen Datenschutzerklärung können wir Ihnen diese bereits ab 5,90 Euro zzgl. MwSt. mtl. im Rahmen unseres Datenschutz-Pakets anbieten – natürlich dauerhaft aktuell und abgesichert durch den Update-Service.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Einen Leitfaden zur praktischen Umsetzung dieser Vorgaben, auch auf gängigen Verkaufsplattformen, finden Sie gerne hier.

Abmahngrund Nummer 1

Gerade in der Anfangszeit wurde die neue Vorgabe tausendfach nicht beachtet und tausende Abmahnungen waren die Folge.

Bis heute finden sich zahlreiche Impressen, ohne diese neuen Pflichtangaben. Häufiger Fehler zudem: Es wird nur die Internetadresse der OS-Plattform genannt, ohne dabei einen direkt anklickbaren Link dorthin darzustellen.

Fehler im Impressum stellen juristisch immer ein Problem dar und können zu Abmahnungen seitens Abmahnverbänden und Mitbewerbern führen.

Die fehlenden Angaben zur OS-Plattform bzw. die fehlende Darstellung eines anklickbaren Links dorthin machten diese Punkte schnell zum Abmahngrund Nummer 1 im Ecommerce. Zigtausende Abmahnungen waren die Folge , tausende Vertragsstrafen mussten deswegen bezahlt werden.

Ein Grund mehr, sich auch heute noch darum zu kümmern, dass die eigenen Impressen dahingehend sauber aufgestellt sind.

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Probleme bei eBay.de

Die seit Januar 2016 geltende, neue Pflicht betraf natürlich auch die Händlerpräsenzen auf Verkaufsplattformen und die dortigen Impressen mussten entsprechend angepasst werden.

Nicht ganz einfach war die Umsetzung der neuen Verpflichtung auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay oder etsy. Solche Plattformen versuchen seit jeher, die Darstellung aktiver, anklickbarer Links durch die dort tätigen Verkäufer zu unterbinden. Wohl vor allem deswegen, weil die Angst vor Umlenkung auf eigene Shops und damit einhergehende Provisionsvermeidung besteht.

Deswegen kam es wohl für viele Plattformen überraschend, dass Händler nun verpflichtet waren, in ihren Impressum einen externen, anklickbaren Link darzustellen.

So war es z.B. bei eBay.de anfangs nicht möglich, einen anklickbaren Link entsprechend zu hinterlegen. Später war die Hinterlegung möglich, aber der Link war nur in der Desktopansicht anklickbar, nicht in der Mobildarstellung oder der Darstellung in der eBay-eigenen App. Ein Umstand, der vielen Händlern Abmahnungen und Vertragsstrafen beschert haben dürfte.

Auch aktuell scheint es bei eBay.de in Sachen anklickbarer Link auf die OS-Plattform wieder einmal zu haken.

Etliche Händlerbeschwerden erreichen IT-Recht Kanzlei

Seit etwa einer Woche melden sich immer wieder eBay-Händler bei der IT-Recht Kanzlei, dass deren Link auf die OS-Plattform im Impressum nicht (mehr) anklickbar dargestellt wird.

Konkret sieht die Darstellung des (vorher anklickbaren Links) im Rahmen des eBay-Impressums dann wie folgt aus:

eBay Fehler OS-Link


In dieser Darstellungsweise wird der HTML-Code seitens eBay nicht mehr korrekt interpretiert und der Link auf die OS-Plattform ist nicht mehr anklickbar.

Diese Darstellung ist klar problematisch, auch wenn nur kurzzeitig so erfolgend.

Lädt man dieselbe Seite kurze Zeit später neu, erscheint der Link korrekt:

eBay Fehler OS Link 2

Entscheidend ist juristisch ferner leider nicht, dass der Händler im Grunde alles richtig gemacht hat und eBay technische Änderungen ausspielt, die hier wohl zu Problemen führen.

Was also machen?

Zunächst bleibt festzuhalten, dass das geschilderte Problem nur sehr vereinzelt und dann zumeist auch nicht reproduzierbar auftritt.

Anscheinend experimentiert eBay.de mit der Darstellung eines neuen Layouts.

Betroffene Händler berichteten, dass auch die Darstellung der Artikelbilder dabei anders als gewohnt erfolgte. Der „Spuk“ war in vielen Fällen nach wenigen Minuten bzw. sogar nach Neuladen des Angebots wieder vorbei.

Obwohl das Problem bei einem bestimmten eBay-Artikel mehrfach auftrat, ließ es sich von einem anderen Netzwerk bzw. mit einem anderen Browser nicht mehr nachstellen.

Aus diesem Grund ist es leider sehr schwierig, die konkrete Ursache festzustellen und eine Abhilfe für das Problem zu finden.

Wir gehen derzeit aber davon aus, dass alleine eBay selbst hier eine Abhilfe schaffen kann und die Händler selbst keinerlei Einwirkungsmöglichkeit haben, den OS-Link auch im „neuen Layout“ immer anklickbar darzustellen.

Ein wenig erinnert die Problematik an das hier beschriebene Phänomen bezüglich der fehlenden Angaben im Impressum bei eBay.de

Die Möglichkeit einer Abmahnung ist nicht auszuschließen, dürfte in der Praxis jedoch als sehr gering anzusehen sein. Insbesondere kann ein „Serienabmahner“ die Problematik nach derzeitiger Lage der Dinge weder gezielt provozieren noch nach Belieben nachstellen (was unter Umständen für eine Beweissicherung nötig wäre, wenn abgemahnt werden soll).

Betroffenen Händler ist zu empfehlen, Screenshots von der Problematik anzufertigen und sich an den Verkäufer-Service von eBay zu wenden unter Angabe des / der betroffenen eBay-Angebots bzw. eBay-Angebote sowie unter Verweis auf die rechtliche Problematik.

Fazit

Derzeit scheint es bei eBay.de in Einzelfällen zu Störungen bei der Darstellung des OS-Links zu kommen.

Der für die notwendige „Klickbarkeit“ im Impressum bei eBay zu hinterlegende HTML-Code wird anscheinend in diesen Fällen nicht mehr richtig interpretiert und direkt ausgegeben, anstelle des anklickbaren Links auf die OS-Plattform.

Die genaue Ursache dafür ist derzeit nicht bekannt. Es steht zu vermuten, dass temporäre technische Änderungen eBays dafür verantwortlich sind. Händler berichten von einem kurzzeitig auftretenden, anderen Layout der Artikel.

Dementsprechend ist es derzeit sehr schwierig, eine Lösungsmöglichkeit als Händler zu finden. Vermutlich liegt eine Behebung derzeit in der Einflussmöglichkeit von eBay.

Ein theoretisches Abmahnrisiko für den Händler ist nicht wegzudiskutieren. In der Praxis dürfte dieses jedoch als sehr gering einzustufen sein.

Es bleibt zu hoffen, dass eBay hier bald nachbessert und der Fehler dadurch beseitigt wird.

Sie sind auf der Suche nach abmahnsicheren Rechtstexten (Impressum, AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung), etwa für eBay.de bzw. wünschen sich zudem eine anwaltliche Intensivprüfung Ihrer Verkaufspräsenz?

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Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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