PayPal Checkout: Betroffene Shopbetreiber müssen ihre Rechtstexte anpassen
„PayPal“ wird in zahlreichen Online-Shops als Zahlungsmöglichkeit angeboten. Shopbetreiber, die bisher den Zahlungsdienst „PayPal PLUS“ genutzt haben, werden derzeit von PayPal oder von Shopsystem-Anbietern, die mit PayPal kooperieren, auf den neuen Zahlungsdienst „PayPal Checkout“ aufmerksam gemacht und zu einem Wechsel animiert. Was hat es hiermit auf sich?
Inhaltsverzeichnis
- I. Hintergrund
- 1) PayPal PLUS
- 2) PayPal Checkout
- 3) Dritte Zahlungsdienstleister
- 4) Wechsel zu PayPal Checkout
- II. Auswirkungen auf die Rechtstexte im Online-Shop
- 1) Änderung der Zahlungsbedingungen in den AGB
- 2) Änderung der Datenschutzerklärung
- 3) Änderung der Zahlungsinformationsseite
- III. Lösung der IT-Recht Kanzlei
I. Hintergrund
1) PayPal PLUS
PayPal PLUS ist eine Zahlungslösung für Online-Shops, die vier Zahlungsmethoden umfasst: PayPal, Lastschrift, Kreditkarte und Kauf auf Rechnung. Anders als bei der regulären Zahlung über PayPal ist hierfür nicht erforderlich, dass der Kunde über ein eigenes PayPal Konto verfügt.
2) PayPal Checkout
Mit PayPal Checkout erweitert PayPal das Angebot an Zahlarten im Vergleich zu PayPal PLUS. Zudem wurde nach eigenen Angaben von PayPal die Technologie verbessert und der Checkout nutzerfreundlicher gestaltet.
Zu den im Rahmen von PayPal Checkout angebotenen Zahlungsarten zählen neben der Zahlung mit PayPal die Zahlung mit Kreditkarte, per Lastschrift oder Rechnungskauf. Darüber hinaus beinhaltet der PayPal Checkout mehr als zehn lokale Zahlungsmethoden für einen internationalen Verkauf. Sitzen Kunden beispielsweise in den Niederlanden oder in Italien, können ihnen über den PayPal Checkout weitere lokal beliebte Zahlungsmethoden angeboten werden, ohne dass eine gesonderte Integration auf Händlerseite nötig ist.
Bei diesen Shopsystem-Anbietern ist PayPal Checkout derzeit verfügbar: Shopware, Oxid, Gambio, modified, plentymarkets, JTL.
3) Dritte Zahlungsdienstleister
Zur Erweiterung seines Angebots an Zahlungsmöglichkeiten bedient PayPal sich bei PayPal Checkout dritter Zahlungsdienstleister wie etwa der Ratepay GmbH für den Rechnungskauf.
4) Wechsel zu PayPal Checkout
Ein Wechsel von PayPal PLUS zu PayPal Checkout kann nach den Angaben von PayPal wie folgt erfolgen:
- Händler, die ein Shopsystem eines der o. a. Anbieter nutzen, können bei Ihrem Shopsystem-Anbieter PayPal Checkout aktivieren.
- Händler, die PayPal PLUS ohne einen der o. a. Shopsystem-Anbieter nutzen, können in wenigen Schritten zu PayPal Checkout wechseln. Hierfür muss zunächst PayPal Checkout integriert werden. Anschließend können weitere Zahlungsarten integriert werden.
Nähere Informationen zum Wechsel von PayPal PLUS zu PayPal Checkout gibt PayPal hier.
II. Auswirkungen auf die Rechtstexte im Online-Shop
Shopbetreiber, die zu PayPal Checkout wechseln sollten berücksichtigen, dass sich dies auch auf die Rechtstexte für den Online-Shop auswirkt. Zum einen müssen die AGB angepasst werden, wenn hierin Regelungen zu den Zahlungsmodalitäten getroffen werden. Zum anderen muss die Datenschutzerklärung angepasst werden, da sich der Umfang der Datenverarbeitung ändert. Sofern der Händler – wie von uns empfohlen – eine gesonderte Seite mit Zahlungsinformationen vorhält, muss auch diese angepasst werden.
Im Einzelnen:
1) Änderung der Zahlungsbedingungen in den AGB
Zwar müssen in den AGB nicht alle angebotenen Zahlungsmöglichkeiten geregelt werden, wenn sich für den Kunden auch aus den Umständen hinreichend deutlich ergibt, welche Zahlungsmittel ihm in dem Online-Shop zur Verfügung stehen. Regelungen in den AGB sind insoweit aber dann zweckmäßig, wenn Zahlungsmittel nur unter besonderen Voraussetzungen zur Verfügung stehen sollen. Dies ist etwa der Fall, wenn bestimmte Zahlungsmittel nur unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Bonitätsprüfung des Kunden zur Verfügung stehen sollen oder wenn die Kaufpreisforderung des Händlers an den Zahlungsdienstleister abgetreten wird und der Kunde infolge dessen nur an den Zahlungsdienstleister mit befreiender Wirkung soll zahlen können.
Diese Voraussetzungen treffen auf den Rechnungskauf oder auf den Ratenkauf im Rahmen von PayPal Checkout zu, weshalb insoweit besondere Regelungen in den AGB des Händlers zweckmäßig sind.
2) Änderung der Datenschutzerklärung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden zu Zahlungszwecken dient der Vertragsabwicklung und ist daher nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO gerechtfertigt. Allerdings muss der Händler im Rahmen seiner Datenschutzerklärung über die konkrete Datenverarbeitung informieren, insbesondere, wenn die Daten an dritte Zahlungsdienstleister weitergegeben werden und/oder wenn eine Bonitätsprüfung erfolgt.
Diese Voraussetzungen treffen etwa auf den Rechnungskauf oder auf den Ratenkauf im Rahmen von PayPal Checkout zu, weshalb insoweit besondere Informationen in der Datenschutzerklärung des Händlers erforderlich sind.
3) Änderung der Zahlungsinformationsseite
Auf einer gesonderten Seite im Online-Shop sollte der Händler über die von ihm angebotenen Zahlungsmöglichkeiten informieren (siehe hierzu unsere Anleitung). Dabei sollten alle Zahlungsmöglichkeiten aufgeführt werden, die der Händler seinen Kunden im Rahmen von PayPal Checkout und ggf. auch darüber hinaus konkret zur Verfügung stellt.
Entsprechendes gilt natürlich für den Checkout des Online-Shops, wobei sich dies in technischer Hinsicht nach Aussage von PayPal über die Integration von PayPal Checkout lösen lässt.
III. Lösung der IT-Recht Kanzlei
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Umstände haben wir die von uns im Rahmen unserer Schutzpakete bereitgestellten Rechtstexte für Online-Shops um besondere Regelungen/Informationen für PayPal Checkout erweitert. Insbesondere haben wir den von uns bereitgestellten AGB eine besondere Klausel für PayPal Checkout hinzugefügt und die von uns bereitgestellte Datenschutzerklärung um einen besonderen Hinweis für PayPal Checkout erweitert.
Die aktualisierten Rechtstexte stehen unseren Mandanten ab sofort im Mandantenportal zur Verfügung, soweit deren Schutzpaket auch die Rechtstexte für eigene Online-Shops umfasst. Betroffen sind dabei sowohl die deutschen als auch die von uns bereitgestellten internationalen Rechtstexte für Online-Shops.
Sie möchten sich besser vor Abmahnungen schützen? Dann könnten die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei für Sie eine sinnvolle Lösung darstellen. Denn neben der Bereitstellung von Rechtstexten für unterschiedliche Geschäftsmodelle beinhalten diese auch einen dauerhaften Update-Service, in dessen Rahmen wir unsere Mandanten über abmahnungsrelevante Sachverhalte informieren. Nähere Informationen zu den Schutzpaketen der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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2 Kommentare
Darüber hinaus wird der Shopware-Shop-Betreiber zur PP Checkout-Installation aufgefordert: "Verknüpfen Sie ein PayPal-Konto, um auf shopware AG Geld akzeptieren zu können." - Ein Forumsteilnehmer bat Shopware um Auskunft, was es damit auf sich hat:
"Was bedeutet diese Verknüpfung? Was wird dabei womit verknüpft und warum?
Welche Rolle spielt die Shopware AG im Bezahlprozess?
Welche Rechte gebe ich damit an die Shopware AG?
Welche Informationen erhält die Shopware AG über meine Kunden und Geschäfte?
Was macht die Shopware AG mit diesen Rechten und Informationen?
Was kann die Shopware AG künftig mit diesen Rechen und Informationen machen? (zusätzliche Gebühren?)
Wie kann ich PayPal mit Shopware nutzen, wenn ich diese Rechte und Informationen nicht abgeben will oder die Rechte wieder zurücknehme? (Wenn ich PayPal PLUS deaktiviere ist es ja für immer weg, was dann?)"
Dass Shopware diese durchaus berechtigten Fragen selbst noch nach einen Monat nicht beantworte, spricht für sich selbst.