Neueröffnung: Die „Markenboutique“ der IT-Recht Kanzlei
Als „Boutiquen“ werden Rechtsanwaltskanzleien bezeichnet, die sich auf einige wenige Rechtsgebiete spezialisiert haben und daher besonders qualifizierte Beratung in diesen Bereichen bieten können. Ein Schwerpunkt der IT-Recht Kanzlei ist das Markenrecht.
Die Kanzlei bietet eine umfassende Rechtsberatung zum Thema Markenrecht, insbesondere zur Markenanmeldung und –abmahnung, an und stellt ihre Leistungen unter dem griffigen Begriff der „Markenboutique“ gebündelt vor. Alle weiteren Informationen und News finden Sie weiterhin unter Domain – und Markenrecht auf der Website der IT-Recht Kanzlei.
Also: Kommen Sie rein - schauen Sie sich um, vielleicht ist was dabei für Sie!
Unsere Markenrechtshotline:
- Telefon 089 / 13014330 oder
- email: f.barth@it-recht-kanzlei.de
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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1 Kommentar
Da hätte ich gleich zur Eröffnung der Markenboutique eine Frage: wenn ich bereits eine Bildmarke angemeldet habe und diese nun um einen Slogan erweitern will, muss ich dann erneut eine Marke (also Bildmarke + Slogan) anmelden? Oder reicht die Anmeldung einer Änderung? Im Idealfall würde ich natürlich gerne die bisherige Marke + Slogan verwenden, ohne eine Änderung vorzunehmen. Geht das? Mit bestem Dank im Voraus, mfG, T. Rahn