Serie der IT-Recht Kanzlei zur neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Nach jahrelangen Diskursen und Verhandlungen ist am 04. Mai 2016 die komplexe europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet worden, welche die bislang geltende Datenschutz-Harmonisierungsrichtlinie 95/46/EG ab Mitte 2018 vollständig ablösen wird. Auch wenn die neuen Vorschriften die wesentlichen Grundzüge des bekannten Datenschutzrechts unberührt lassen, muss sich insbesondere der Online-Handel trotzdem auf wesentliche Änderungen einstellen.
Welche neuen Handlungs- und Informationsanforderungen wird es zu beachten geben? Wie wirkt sich die vorgesehene Erweiterung der Betroffenenrechte auf das Pflichtprogramm der verantwortlichen Händler aus? Gelten die bisher maßgeblichen deutschen Bestimmungen aus dem BDSG und TMG fort oder werden sie vom jüngst erlassenen Rechtsakt verdrängt? Antworten auf diese und weitere Fragen stellt die IT-Recht Kanzlei in einer neuen, detailreichen Ratgeber-Serie zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor.
I. Die Reformation des Datenschutzrechts durch die DSGVO
Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Datenschutzrecht einem stetigen Wandel und muss in immer kürzeren Abständen an die rapide technologische Entwicklung vor allem im Online-Bereich angepasst werden, um einerseits einen effektiven Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten und andererseits den legitimen Interessen erhebender und verarbeitender Marktakteure Rechnung zu tragen.
Der massive Ausbau der digitalen Handlungs-, Kontrahierungs- und Nutzungsmöglichkeiten im Internet haben in den letzten Jahren aber nicht nur zu einer gewichtigen Zunahme des grenzüberschreitenden Verkehrs personenbezogener Daten geführt, sondern auch bewirkt, dass mit wachsender Zahl der Möglichkeiten einer bewussten und unbewussten Preisgabe die Zuverlässigkeit einer Risiko- und Folgebewertung für die Betroffenen immer geringer wurde.
Ausgehend von der Zielsetzung, die inzwischen unzeitgemäße und reaktionäre Richtlinie 95/46/EG durch Bestimmungen zu ersetzen, die den geänderten Herausforderungen gerecht werden, haben das europäische Parlament und der Rat zum 04. Mai 2016 die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erlassen.
Diese soll nicht nur auf den Umfang und die Zahl neuartiger technologischer Datenerhebungs- und Verarbeitungssysteme reagieren und so das Schutzniveau für Betroffene unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Verantwortlichen stärken, sondern auch maßgeblich zu einer fortschreitenden Harmonisierung des teilweise nach wie vor sehr inhomogenen Datenschutzrechts der Mitgliedsstaaten beitragen.
Ohne das Erfordernis einer nationalen Umsetzung in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar anwendbar, festigt die neue Verordnung zwar viele Grundsätze, die auch dem geltenden deutschen Datenschutzrecht bereits bekannt sind. Allerdings führt sie darüber hinaus wesentliche Erweiterungen des Informationspflichtprogramms der Verantwortlichen ein und gewährt Betroffenen neuartige Rechte, die für die Gegenseite nicht nur einen informationstechnologischen Umstellungsaufwand mit sich bringen, sondern auch modifizierte Handlungs- und Reaktionsvorgaben schaffen.
Die grundlegende Reformation des europaweiten Datenschutzrechts und deren vorhersehbare Auswirkungen auf den Datenverkehr im Internet haben der IT-Recht Kanzlei Anlass gegeben, die wichtigsten Regelungsschwerpunkte und Änderungen in einer neuen mehrteiligen Ratgeber-Serie zur DSGVO zusammenzutragen und so unter Bezugnahme auf die geltende Rechtslage die Konsequenzen der Novellierung speziell für den Online-Handel aufzuzeigen.
II. Die Serie in einzelnen Teilen
Die neue Serie zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird aus einer Abfolge von inhaltlich zusammenhängenden Themenkomplexen bestehen, die in den nächsten Wochen periodisch erscheinen. Folgende Teile sind hierfür angesetzt:
1.) Inhalt und Geltungsbereich der neuen DSGVO
2.) Auswirkungen auf das geltende Recht nach BDSG und §§11ff. TMG
3.) Datenschutzrechtliche Grundsätze und neue Voraussetzungen für die rechtmäßige
Datenverarbeitung
4.) Erweiterungen der Betroffenenrechte und der Handlungspflichten von Verantwortlichen
5.) Ausweitung der Datenschutzerklärung und neuartige Dokumentationspflicht
6.) Gelockerte Voraussetzungen für Datenschutzbeauftragte, verschärfte Sanktionen und Ausblick
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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