Anspruchsvoll: Nahrungsergänzungsmittel über das Internet rechtssicher bewerben und verkaufen!

Anspruchsvoll: Nahrungsergänzungsmittel über das Internet rechtssicher bewerben und verkaufen!
03.08.2012 | Lesezeit: 1 min

Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland zu bewerben und zu verkaufen ist in rechtlicher Hinsicht (extrem!) anspruchsvoll. Es bestehen Anzeige- wie auch diverse allgemeine und besondere Kennzeichnungspflichten, die wiederum in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen - z.B. die Health-Claims-Verordnung oder die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel - geregelt sind. Die IT-Recht Kanzlei fasst in ihrem aktuellen Beitrag zusammen, welche rechtlichen Regeln existieren und was beim Inverkehrbringen, beim Verkauf sowie der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln zu beachten ist.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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2 Kommentare

T
Tobler 19.09.2018, 12:19 Uhr
Deutsche USt.-Id
Braucht man für den online Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln eine deutsche USt.-Id, obwohl der Firmensitz in Zypern ist und normal mit der zypernischen Ust.-Id handelt.

Vielen Dank im Voraus.
S
Stephanie Löwl 27.11.2017, 09:34 Uhr
Geschäftfüherein
Meine NEM sind in Deutschland hergestellt und auch so deklariert, das keiner einen Anstoß findet.
Das heißt für mich die rechtliche Grundlage hat der Hersteller gestellt. so muss ich mich nicht damit herum schlagen. Aber was ist wenn ich die NEM ins Nichteuropäische Ausland schicken will, was muss ich da beachten?.
Es würde mich freuen Sie könnten mir etwas dabei helfen.
Danke
Stephanie Löwl
wicht04@gmail.com

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