Für Mandanten: Muster zur wirksamen Durchsetzung des Hausrechts im Internet

Für Mandanten: Muster zur wirksamen Durchsetzung des Hausrechts im Internet

Online-Händlern steht auf ihren Internetpräsenzen ein virtuelles Hausrecht zu, in dessen Ausübung sie störende Kunden abweisen und Geschäfte verweigern können. Für Mandanten stellt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag diverse Muster zur wirksamen Durchsetzung hausrechtlicher Befugnisse zur Verfügung.

I. Die Reichweite und die Voraussetzungen des virtuellen Hausrechts

Details zur Reichweite des virtuellen Hausrechts im Online-Handel und zu den Voraussetzungen der Ausübung zeigen wir in diesem Beitrag auf.

II. Muster für die wirksame Ausübung des Hausrechts

Ausgehend von den diversen Fallkonstellationen, in denen die Geltendmachung von Hausrechten für Online-Händler relevant werden kann, stehen Mandanten die nachfolgenden Muster zur Verfügung:

  • Muster 1: Mitteilung über die Kontosperrung bei Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
  • Muster 2: Mitteilung über die Ablehnung zukünftiger Geschäftsbeziehung inkl. Aufforderung zur Unterlassung von Bestellungen bei Zahlungsverzug
  • Muster 3: Mitteilung über die Ablehnung zukünftiger Geschäftsbeziehung inkl. Aufforderung zur Unterlassung von Bestellungen bei übermäßiger Ausübung von Widerrufsrechten
  • Muster 4: Vertragsaufhebung nach Mitteilung über Geschäftsverweigerung
  • Muster 5: Mitteilung über Kontosperrung nach wiederholten Bestellungen trotz Geschäftsverweigerung
  • Muster 6: Letztmalige gütliche Aufforderung zur Unterlassung von Bestellaufgaben und Androhung einer gerichtlichen Durchsetzung
  • Muster 7: Abmahnung wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb + Unterlassungsverpflichtungserklärung
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Muster 1: Ablehnung zukünftiger Geschäftsbeziehung inkl. Aufforderung zur Unterlassung von Bestellungen bei Zahlungsverzug

Fall: Ein Kunde ist trotz mehrfacher Zahlungsaufforderung säumig, weshalb der Online-Händler künftige Vertragsschlüsse verweigern will.

Lösung: Der Online-Händler kann in Ansehung des Zahlungsverzugs die Aufnahme künftiger Geschäftsbeziehungen verweigern. Über diese Weigerung sollte der Kunde informiert und gleichzeitig dazu aufgefordert werden, von erneuten Bestellungen abzusehen. Die Abgabe einer derartigen Erklärung ist Voraussetzung für die spätere Aufhebung von Verträgen, die ein säumiger Kunde trotz des erkennbar entgegenstehenden Händlerwillens durch Bestellungen herbeiführt.

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Muster 2: Ablehnung zukünftiger Geschäftsbeziehung inkl. Aufforderung zur Unterlassung von Bestellungen bei übermäßiger Ausübung von Widerrufsrechten

Fall: Der Online-Händler erlangt Kenntnis darüber, dass ein Kunde in der Vergangenheit einen hohen prozentualen Anteil aller Bestellungen vollständig widerrufen hat, und möchte künftig keine Verträge mehr mit besagtem Kunden schließen.

Lösung: In Ausübung seines Hausrechts kann der Online-Händler weitere Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden verweigern und ihn auffordern, von künftigen Vertragsanbahnungen Abstand zu nehmen. Auf Grundlage einer solchen Erklärung können später vom jeweiligen Kunden herbeigeführte Verträge einseitig aufgehoben werden.

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Muster 3: Vertragsaufhebung nach Mitteilung über Geschäftsverweigerung

Fall: Ein Kunde kommt der Aufforderung, von weiteren Bestellungen abzusehen (s. Muster 1 oder Muster 2) zum Ausdruck gebrachten Aufforderung, nicht nach, und führt durch erneute Bestellung einen Vertragsschluss herbei.

Lösung: In Ausübung seines Hausrechts kann der Händler geschlossene Verträge mit der nachstehenden Erklärung einseitig aufheben und mithin die Ausführung der Bestellung ablehnen.

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Muster 4: Mitteilung über die Kontosperrung bei Verstoß gegen Nutzungsbedingungen

Fall: Ein Nutzer verhält sich wiederholt unsachgemäß und gefährdet durch Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen die betriebliche Integrität. Der Präsenzbetreiber möchte den Nutzer von der künftigen Nutzung seiner Inhalte ausschließen.

Lösung: Dem Präsenzbetreiber steht die hausrechtliche Befugnis der Kontosperrung ohne vorherige Verwarnung zu. Über diese kann er den Accountinhaber mit folgender Mitteilung informieren und gleichzeitig dazu auffordern, in Zukunft auf eine Nutzung des Online-Angebots zu verzichten.

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Muster 5: Mitteilung über Kontosperrung nach wiederholten Bestellungen trotz Geschäftsverweigerung

Fall: Ein Kunde setzt sich durch erneute Bestellungen wiederholt über die in der Mitteilung nach Muster 1 oder Muster 2 zum Ausdruck gebrachte Warnung vor der Kontosperrung hinweg. Der Online-Händler möchte ihn fortan von der Nutzung seines Online-Angebots ausschließen.

Lösung: Der Online-Händler kann die in seiner ursprünglichen Aufforderung angedrohte Maßnahme der Kontosperrung umsetzen und den Kunden mit der nachstehenden Formulierung darüber informieren.

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Muster 6: Letztmalige gütliche Aufforderung zur Unterlassung von Bestellaufgaben und Androhung einer gerichtlichen Durchsetzung

Fall: Trotz vorangegangener ausdrücklicher Forderung nach Abstandnahme künftiger Vertragsschlüsse verzeichnet der Online-Händler weiterhin Bestellungen des Kunden.

Lösung: Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, kann sich der Online-Händler auf die Verletzung seines Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb berufen und die gerichtete Durchsetzung darauf gerichteter Unterlassungsansprüche androhen.

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Muster 7: Abmahnung wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb + Unterlassungsverpflichtungserklärung

Dieses Muster ist als Alternative zum Muster 6 zu behandeln. Es ist rechtlich nicht sinnvoll, zunächst das Muster 6 und später das Muster 7 zu verwenden.

Fall: Trotz vorangegangener ausdrücklicher Forderung nach Abstandnahme künftiger Vertragsschlüsse verzeichnet der Online-Händler weiterhin Bestellungen des Kunden. Der Händler möchte nun zunächst außergerichtlich gegen den Kunden vorgehen.

Lösung: Der Online-Händler kann den Kunden unter Berufung auf die Rechtsverletzung abmahnenund zur Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Diese Abmahnung kann auch ohne Zuhilfenahme eines Anwalts ausgesprochen werden, wobei dann allerdings ein Ersatz von Abmahnkosten nicht verlangt werden kann. Durch die Abmahnung wird der Verletzer aufgefordert, sich vertraglich zur künftigen Unterlassung zu bekennen und für jeden Fall der erneuten schuldhaften Zuwiderhandlung eine empfindliche Vertragsstrafe zu zahlen, die vertraglich eingefordert und gerichtlich durchgesetzt werden kann. Wird die Unterlassungserklärung nicht oder in nicht geeigneter Form abgegeben, können die Gerichte unmittelbar in Anspruch genommen werden.

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