Markenanmeldung: Besser mit Recherche?!

Markenanmeldung: Besser mit Recherche?!
Stand: 10.12.2024 6 min

Wer bei der Markenanmeldung auf eine Markenrecherche verzichtet, liebt das Risiko. Das Markenamt jedenfalls nimmt dem Anmelder hier nichts ab. Was also tun, um nachträgliche Markenkollisionen zu vermeiden?

Ein essenzieller Schritt bei der Vorbereitung einer Markenanmeldung ist die Untersuchung älterer Kennzeichen (also mit früherem Zeitrang), die möglicherweise mit der neuen Marke kollidieren könnten. Dabei können Konflikte nicht nur mit identischen, sondern auch mit ähnlichen Marken oder anderen Kennzeichen wie Unternehmensnamen, Geschäftsbezeichnungen, Logos oder Werktiteln entstehen.

Wann liegt eine Kollision mit älteren Marken vor?

Für die Einschätzung einer möglichen Kollision ist entscheidend, ob eine Verwechslungsgefahr besteht. Diese entsteht, wenn Verbraucher das gekennzeichnete Produkt einer falschen Herkunft zuordnen könnten. Marken dienen dazu, Waren oder Dienstleistungen voneinander abzugrenzen. Beispielsweise dürfen nur spezifische Hersteller ihre Produkte mit Namen wie „Adidas“ oder „Puma“ kennzeichnen, selbst wenn es zahlreiche ähnliche Produkte anderer Hersteller gibt. Eine Markenanmeldung sichert dem Anmelder das exklusive Nutzungsrecht nach der Eintragung und ermöglicht, die Nutzung durch Dritte zu untersagen. Wenn eine Kollision vorliegt, hat die Marke mit dem frühesten Anmeldedatum Vorrang (=Zeitrang).

Da Marken nicht nur visuell, sondern auch akustisch und in ihrer Bedeutung bewertet werden, erfolgt der Vergleich schriftbildlich, klanglich und semantisch. Eine Schuh namens „Madidas“ würde zweifellos gegen die Rechte der Marke „Adidas“ verstoßen. Hingegen entfällt bei reinen Bildmarken die klangliche Prüfung.

Die Art des Produkts oder der Dienstleistung spielt ebenfalls eine Rolle. So führt „Madidas“ für Teppiche ggf. nicht zu einer Verwechslung mit „Adidas“ für Schuhe. In diesem Beispiel zeigt sich, dass nicht nur das Zeichen selbst, sondern auch die Art der Waren und Dienstleistungen für die Beurteilung einer Kollision entscheidend ist. Markenschutz gilt zunächst nur für die im Antrag genannten Kategorien. Eine Ausnahme bildet der Schutz bekannter Marken, bei denen unlautere Ausbeutung des guten Rufs auch ohne direkte Verwechslungsgefahr möglich ist.

Schauen Sie gern mal selber nach: Im Register des DPMA etwa können Sie Ihren gewünschten Markennamen im entsprechenden Feld ohne weitere Informationen eingeben und sich mögliche Kollisionstreffer anzeigen lassen.

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Was prüft das Markenamt bei der Anmeldung?

Das Markenamt überprüft keine möglichen Kollisionen. Es stellt lediglich sicher, dass keine öffentlichen Interessen gegen die Eintragung sprechen, etwa bei allgemeinen Begriffen, Hoheitszeichen oder Ortsnamen. Oder ob dem gewünschten Begriff die Unterscheidungskraft fehlt. Zudem wird geprüft, ob die angegebenen Waren und Dienstleistungen den Klassifikationen entsprechen. Liegen solche Hindernisse vor, wird die Anmeldung abgelehnt.

Wird die Anmeldung nicht beanstandet, erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Eintragung ins Markenregister. Beim Harmonisierungsamt der EU wird zunächst nur die Anmeldung veröffentlicht.

Konsequenzen einer Anmeldung ohne Recherche

Nach der Eintragung beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Innerhalb dieser Frist können Dritte, die ältere Rechte geltend machen, Widerspruch einlegen, was beim DPMA 120 € und beim HABM 350 € kostet. Ein Anwalt ist hierfür nicht erforderlich. Wird Widerspruch eingelegt, prüft das Markenamt die behauptete Kollision. Bestätigt sich der Konflikt, wird die Marke entweder aus dem Register gelöscht (DPMA) oder gar nicht eingetragen (HABM). Gegen diese Entscheidung kann Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Widerspruchsfrist unterscheidet sich in der Berechnung bei deutschen Marken und Unionsmarken:

  • Deutsche Marken: Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist mit dem Tag der Eintragung der Marke in das Markenregister.
  • Unionsmarken: Beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO, vormals HABM) startet die dreimonatige Widerspruchsfrist hingegen mit der Veröffentlichung der Markenanmeldung im Unionsmarkenblatt, nicht mit der tatsächlichen Eintragung.

Das Widerspruchsverfahren ist ein reines Verwaltungsverfahren mit vergleichsweise geringen Kostenrisiken. Weit teurer wird es, wenn es um die Nutzung einer Marke oder Produktbezeichnung im geschäftlichen Verkehr geht. Solche Konflikte können Schadensersatzforderungen nach sich ziehen, die vor Zivilgerichten geklärt werden müssen. Allein in der ersten Instanz betragen die Prozesskosten wegen der hohen Streitwerte im Markenrecht oft mindestens 10.000 €.Von einer möglichen Markenabmahnung mal ganz abgesehen. Eine Markenverletzung liegt vor, wenn ein Produkt am Markt mit einer geschützten Marke verwechselt wird, was Schadensersatzforderungen wie Gewinnherausgabe oder fiktive Lizenzzahlungen zur Folge haben kann.

Warum verzichten manche auf eine Markenrecherche?

Wie eingangs schon erwähnt: Vermutlich auch, weil sie das Risiko lieben. Und: Obwohl eine Recherche zur Markenanmeldung gehört, verzichten manche aus Kostengründen darauf. Eine einfache Suche nach identischen Zeichen kann jeder im Internet durchführen, da die Markenregister des DPMA und HABM öffentlich zugänglich sind. Eine professionelle Recherche nach ähnlichen Marken, Handelsregistereinträgen oder nicht registrierten Kennzeichen ist jedoch deutlich aufwendiger und für Laien kaum zu bewerten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Markenrecherche vor Anmeldung: Eine gründliche Prüfung älterer Kennzeichen ist essenziell, um Kollisionen mit identischen oder ähnlichen Marken, Unternehmensnamen, Logos oder Werktiteln zu vermeiden.
  • Kollisionen erkennen: Eine Verwechslungsgefahr besteht, wenn Verbraucher das gekennzeichnete Produkt einer falschen Herkunft zuordnen könnten. Der Schutz bezieht sich auf die angegebenen Waren und Dienstleistungen – bei bekannten Marken gilt dies auch ohne direkte Verwechslungsgefahr.
  • Widerspruchsfrist - Unterschiede bei deutschen und Unionsmarken: Deutsche Marken: Widerspruchsfrist beginnt mit der Eintragung ins Register. Unionsmarken: Frist beginnt mit der Veröffentlichung der Anmeldung.
  • Prüfung durch das Markenamt: Das Markenamt untersucht nicht auf Kollisionen, sondern auf öffentliche Interessen oder formale Fehler in der Anmeldung.
  • Rechtsfolgen ohne Recherche: Ein Widerspruchsverfahren ist kostengünstig, doch Streitigkeiten um die Nutzung einer Marke im Verkehr können auch hohe Schadensersatzforderungen und Prozesskosten verursachen.
  • Wirtschaftliche Überlegungen: Manche verzichten auf professionelle Markenrecherche, um Kosten zu sparen, riskieren jedoch rechtliche Konflikte. Die Investition in eine gründliche Prüfung kann langfristig teure Folgen vermeiden.

Sie wollen eine Marke professionell (auch) mit Recherche anmelden lassen?

Wenn nicht jetzt, wann dann....Ja - wir melden auch Marken sicher an! Für Jedermann - und wer sicher und sogar kostenfrei eine Marke anmelden will und bereits Mandant bzgl. unserer Schutzpakete ist oder werden will, für den haben wir folgendes Angebot:

Für unsere Neu- und Bestandsmandanten in Sachen Schutzpakete berechnen wir unter folgenden Umständen bei Anmeldung einer deutschen Marke kein Honorar:

- Für neue Mandanten: Wer sich neu für eines unserer Schutzpakete entscheidet und dabei eine Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten (im Unlimited-Paket obligatorisch) wählt, der bekommt einmal pro Jahr eine (1) Markenanmeldung on top. Gemeint ist damit die Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer deutschen Marke und Durchführung der Anmelde- und Zahlungsmodalitäten ohne Berechnung unseres normalerweise anfallenden Honorars. Die anfallenden Amtsgebühren sind davon natürlich ausgenommen und weiterhin vom Markenanmelder zu tragen. Interesse? Hier geht es zu unseren Schutzpaketen.

- Für Bestandsmandanten: Wer bereits Mandant der IT-Recht Kanzlei ist und eines unserer Schutzpakete bezieht und sich erst jetzt für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten entscheidet (bzw. sich bereits für eine Mindestlaufzeit (im Unlimited-Paket obligatorisch) bei Paketbuchung entschieden hatte), auch der soll von dieser Regelung zur de-Markenanmeldung profitieren und bekommt die obenstehende Beratung zur Markenanmeldung gratis. Interesse?
Dann wenden Sie sich bitte an den für Sie bereits zuständigen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei oder an die info@it-recht-kanzlei.de.

Mehr zur inkludierten Markenanmeldung finden Sie in diesem Beitrag.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Jack_the_sparow / shutterstock.com

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