Die Markenanmeldung zum Nulltarif!

Die Markenanmeldung zum Nulltarif!
05.11.2024 | Lesezeit: 5 min

Ja, wir kümmern uns auch um Marken – und das seit Jahren! Davon profitieren auch unsere Mandanten: Wer ein Schutzpaket mit Mindestlaufzeit bucht oder bereits hat, bekommt jährlich eine kostenlose deutsche Markenanmeldung dazu. Das heißt: Keine Honorargebühren für die Prüfung der Eintragungsfähigkeit und Abwicklung der Anmeldung. Auch 2024 gibt es zudem eine Förderung der Amtsgebühren.

Schutzpakete & Markenanmeldung: Da ist alles drin!

Seit über 15 Jahren melden wir nun Marken an und bringen daher die nötige Erfahrung hierzu mit. Und noch länger beraten wir Onlinehändler im e-Commerce. Nun verknüpfen wir diese 2 Welten mit einem attraktiven Bundle-Angebot:

Die kostenlose Markenanmeldung

Für unsere Neu- und Bestandsmandanten in Sachen Schutzpakete berechnen wir unter folgenden Umständen bei Anmeldung einer deutschen Marke kein Honorar:

  • Für neue Mandanten: Wer sich neu für eines unserer Schutzpakete entscheidet und dabei eine Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten (im Unlimited-Paket obligatorisch) wählt, der bekommt einmal pro Jahr eine (1) Markenanmeldung on top. Gemeint ist damit die Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer deutschen Marke und Durchführung der Anmelde- und Zahlungsmodalitäten ohne Berechnung unseres normalerweise anfallenden Honorars. Die anfallenden Amtsgebühren sind davon natürlich ausgenommen und weiterhin vom Markenanmelder zu tragen. Interesse? Hier geht es zu unseren Schutzpaketen.
  • Für Bestandsmandanten: Wer bereits Mandant der IT-Recht Kanzlei ist und eines unserer Schutzpakete bezieht und sich erst jetzt für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten entscheidet (bzw. sich bereits für eine Mindestlaufzeit (im Unlimited-Paket obligatorisch) bei Paketbuchung entschieden hatte), auch der soll von dieser Regelung zur de-Markenanmeldung profitieren und bekommt die obenstehende Beratung zur Markenanmeldung gratis. Interesse? Dann wenden Sie sich bitte an den für Sie bereits zuständigen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei oder an die info@it-recht-kanzlei.de.

Übrigens: Wer sich hier angesprochen fühlt und eine Mindestlaufzeit gewählt hat oder nachträglich vereinbart, aber doch etwas mehr Unterstützung benötigt bei der Markenanmeldung, etwa bei der Erstellung des Klassenverzeichnisses oder der Recherche, der kann unsere Markenpakete für deutsche UND EU-Marken gerne mit Rabatt iHv. 20 % auf das Anwaltshonorar in Anspruch nehmen.....

Nicht nur in Sachen Honorar sind Markenanmeldungen derzeit attraktiv: Auch in 2024 existiert ein Förderprogramm der Europäischen Union bei u.a. Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen. Damit soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa der Zugang zu ihren Rechten des geistigen Eigentums erleichtert werden. Markenanmeldungen werden dabei mit bis zu 75 % der Anmeldegebühren unterstützt - bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR. Dies alles betrifft übrigens nicht nur die Anmeldung von Unionsmarken - auch nationale Markenanmeldungen sind davon umfasst.

Mehr zur Beantragung dieser Hilfe gibt es in den hier.

UPDATE: Nach unserer Information (Stand 04.11.2024) und laut Website des EUIPO ist der KMU Fonds ausgeschöpft - ob dieser 2025 wieder aufgelegt wird, ist noch unklar.

Banner Premium Paket

Warum überhaupt eine Marke anmelden?

Fangen wir kurz ganz vorne an: Eine Marke - was ist das überhaupt? Eine Marke dient der Kennzeichnung und dem Schutz von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Die Schutzfähigkeit ist dann gegeben, wenn das Zeichen geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens unterscheidbar von denen anderer Unternehmen zu machen. Die Anmeldung einer Marke kann auf

  • nationaler Ebene als nationale Marke
  • EU-Ebene als Unionsmarke oder
  • internationaler Ebene als IR-Registrierung

erfolgen.

Die meisten Händler sind allein schon aus Kostengründen an einer nationalen oder EU-Marke interessiert.

Zurück zur Ausgangsfrage, warum ein Händler eine Marke anmelden sollte – wir können hierzu mal 6 gute Gründe aufführen:

1. Rechtssicherheit schaffen und Probleme vermeiden

Eine Markenanmeldung schützt davor, dass Dritte bestehende Rechte am genutzten Zeichen geltend machen. Ohne Markenschutz kann ein Konkurrent sich die Rechte an Ihrem Zeichen sichern und Sie von der Nutzung ausschließen – mit der Anmeldung lässt sich das umgehen.

2. Unternehmenswert steigern

Marken erhöhen den Unternehmenswert, da sie im digitalen Zeitalter als wertvolle Vermögenswerte für Bekanntheit und Vertrauen stehen.

3. Zusätzlicher Schutz für Domain-Inhaber

Domainnamen können durch Markenschutz besser abgesichert werden. So bleibt der Domainname Ihres Unternehmens exklusiv, da Konkurrenten den Namen dann nicht einfach übernehmen können.

4. Einzigartigkeit und Wiedererkennung schaffen

Marken stärken die Individualität und den Wiedererkennungswert Ihres Unternehmens, gerade in Branchen mit ähnlichen Produkten. Ob Wort, Logo oder Farbe: Verbraucher verbinden Marken sofort mit dem Inhaber.

5. Markenschutz ist erschwinglich

Eine Markenanmeldung, insbesondere auf nationaler oder EU-Ebene, ist vergleichsweise kostengünstig und bietet einen umfassenden Schutzbereich – eine langfristig rentable Investition.

6. Amazon: Brand Registry

Last but not least: Amazon ist als Vertriebsplattform, ob man will oder nicht, für viele Händler alternativlos. Und da Amazon seit einiger Zeit über das Brand Registry-Verfahren Markeninhabern Privilegien zu Gute kommen lässt, ist auch das ein Grund für eine Markenanmeldung. Zumindest konnten wir in der Vergangenheit einen regelrechten Run auf die amtlichen Markenanmeldungen iVm. der Amazon-Markeneintragung feststellen.

Also: Mit einem Schutzpaket (mit Mindestlaufzeit) der IT-Recht Kanzlei entfällt für Neu- und Bestandsmandanten die übliche Honorarkosten für eine deutsche Marke (ausgenommen Amtsgebühren). Zudem winken 20 % Rabatt auf das Anwaltshonorar bei Anmeldung einer Unionsmarke. Zusätzlich existiert ein EU-Förderprogramm, das KMUs bis zu 75 % der Anmeldegebühren für Marken und Geschmacksmuster erstattet, bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR - wenngleich dies derzeit schon ausgeschöpft ist, so bestehen doch gute Chancen, dass diese Art der Förderung auch 2025 weitergeht.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
Elena_Dig

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Ups: Sittenwidrigkeit bei Markenanmeldungen
(29.10.2024, 11:29 Uhr)
Ups: Sittenwidrigkeit bei Markenanmeldungen
Professionelle Markenüberwachung: Vorsorge besser als Nachsorge!
(22.10.2024, 18:23 Uhr)
Professionelle Markenüberwachung: Vorsorge besser als Nachsorge!
Markenschutz mit Verfallsdatum: Der Weg zur Markenverlängerung!
(17.09.2024, 07:43 Uhr)
Markenschutz mit Verfallsdatum: Der Weg zur Markenverlängerung!
Die Marken-EM: Rechtliche Fragen rund um die EM 2024
(26.06.2024, 08:16 Uhr)
Die Marken-EM: Rechtliche Fragen rund um die EM 2024
Marke weg? Unterlassungsvertrag kündigen!
(21.05.2024, 11:51 Uhr)
Marke weg? Unterlassungsvertrag kündigen!
Ran an die Marke: Erneut KMU-Förderung für Markenanmeldung!
(09.04.2024, 14:18 Uhr)
Ran an die Marke: Erneut KMU-Förderung für Markenanmeldung!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei