Kooperation mit Enova: Professionelle Wirtschafts- und Steuerberatung

Die IT-Recht Kanzlei freut sich, ihren Mandanten die neue Kooperation mit Enova vorstellen zu dürfen. Enova hat sich nach Unternehmensangaben in über 10 Jahren im Bereich E-Commerce eine beachtliche steuerrechtliche Expertise aufgebaut und besitzt vielfältige Erfahrungen mit digitalen Prozessen, Schnittstellen und diversen Marktplätzen.
Online-Händler, die auf Amazon handeln oder Anbieter wie bspw. JTL, Plentymarkets oder Billbee nutzen, finden hier in steuerrechtlicher Hinsicht ihren kompetenten Ansprechpartner.
Darüber hinaus kann Enova auch hinsichtlich des grenzüberschreitenden, weltweiten Onlinehandel eine fundierte steuerrechtliche Beratung anbieten.
In Zusammenarbeit mit den Enova Steuerberatern entsteht aktuell auch eine FAQ zur Mehrwertsteueranpassung zum 01.07.2020. Hierbei wurde Mandanten der IT-Recht Kanzlei die Möglichkeit gegeben, steuerrechtliche Fragen rund um diesen Themenkomplex zu stellen. Die FAQ werden in Kürze veröffentlicht.
Thomas Matisheck, Gesellschafter der Enova Steuerberater, zur Kooperation:
"Die Mehrwertsteueranpassung zum 01.07.20 stellt viele Onlinehändler vor große Herausforderungen. Wir freuen uns, dass wir direkt zum Beginn unserer Kooperation Mandanten der IT-Recht Kanzlei ihre steuerlichen Fragen rund um dieses Thema in dieser FAQ beantworten können. Diese soll Onlinehändlern dabei helfen, steuerlich relevante Punkte in diesem Bereich zu beachten."
Max-Lion Keller, Gesellschafter der IT-Recht Kanzlei, meint:
"Wir freuen uns, dass wir mit der Enova Steuerberater Kanzlei einen Partner mit ausgewiesener Expertise im Bereich Wirtschafts- und Steuerberatung für unsere Mandanten gewinnen konnten. Das digitale Know-how der Kanzlei rund um alle steuerlichen Belange sehen wir als einen wichtigen Mehrwert für unsere Mandanten."
Nähere Informationen zu den Enova Steuerberatern finden interessierte Onlinehändler hier.
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