Stellen Sie uns kostenlos Ihre steuerrechtlichen Fragen zur Anpassung der Mehrwertsteuer!

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05.06.2020 | Lesezeit: 3 min

Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets hat die Große Koalition kürzlich beschlossen, dass befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 der reguläre Mehrwertsteuersatz von derzeit 19% auf 16% sowie der reduzierte Satz von derzeit 7% auf 5% abgesenkt werden soll. Dies bringt einige steuerrechtliche Fragestellungen und Hürden für die Online-Händler mit sich.

Worum geht es?

Die Entscheidung der Regierung, generell den MwSt.-Satz zu senken um die wirtschaftliche Nachfrage anzukurbeln, kommt zum einen kurzfristig. Denn bereits zum 01.07.2020 soll die Änderung greifen – also bereits in weniger als 4 Wochen.

Zum anderen sind umfassende Änderungen auch im Bereich des Online-Handels vorzunehmen (etwa bei der Rechnungsstellung, Buchhaltung und Werbung).

Damit steht auch der klassische Online-Händler vor der Herausforderung, die neuen Vorgaben zeitnah (eben bis 01.07.2020) sauber umzusetzen und zudem ab dem 01.01.2021 wieder eine Rolle rückwärts zu machen, wenn in Sachen MwSt. wieder alles beim Alten sein soll…

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IT-Recht Kanzlei stellt in Kürze FAQ zur Verfügung

Uns erreichen schon jetzt zahlreiche Anfragen von Händlern zu diesem Thema.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind jedoch keine Steuerberater und können daher zu steuerrechtlichen Fragestellungen keine Auskünfte erteilen.

Allerdings planen wir zur Unterstützung der Händlerschaft, eine Fragen- und Antwort-Sammlung zu häufig gestellten Fragen (FAQ) im Zusammenhang mit der angekündigten Anpassung der MwSt. zu erstellen.

Die auftretenden Fragestellungen mit Bezug zum E-Commerce werden dabei von unserem Kooperationspartner Steuerberater Thomas Matisheck geprüft und beantwortet.

Die FAQ sollen eine fundierte Orientierungshilfe für verunsicherte Online-Händler darstellen und fortlaufend um aktuelle und wichtige Fragestellungen ergänzt werden.

Allgemeiner Hinweis

Bitte beachten Sie, dass wir generell nicht zu steuerrechtlichen Fragestellungen, also insbesondere auch nicht zu Fragestellungen hinsichtlich der Handhabung der (reduzierten) Mehrwertsteuer beraten können.

Hier ist der richtige Ansprechpartner ein Steuerberater.

Teilen Sie uns Ihre Fragestellung zum Thema Anpassung des MwSt.-Satzes mit!

Wenn Sie Online-Händler sind und eine Frage in Bezug auf die Handhabung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes im Bereich des E-Commerce haben, teilen Sie uns gerne Ihre Fragestellung mit.

Der Steuerberater Herr Thomas Matisheck wird hierzu bis voraussichtlich nächste Woche FAQ aufbereiten, die auf die wichtigsten Fragestellungen zu diesem Thema eingehen und diese unter www.it-recht-kanzlei.de veröffentlichen.

Achtung: Bitte stellen Sie Ihre Fragen ausschließlich in diesem Beitrag der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook. Auf diese Weise können wir sämtliche Anfragen zum Thema bündeln und vermeiden, dass bestimmte Fragen mehrfach gestellt und bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass wir nur solche Fragen im Rahmen unserer FAQ berücksichtigen werden, die in dem aktuellen Beitrag der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook gestellt werden.

Wir freuen uns auf Ihre Fragen!

Hinweis: Der Service der FAQ-Erstellung und Pflege stellt eine freiwillige Serviceleistung der IT-Recht Kanzlei dar. Wir bitten um Verständnis, dass es Sache des kooperierenden Steuerberaters ist, welche Fragen im Rahmen der FAQ konkret beantwortet werden. Insbesondere Einzelfallanfragen und sehr komplexe Anfragen bedürfen einer eigenen, steuerrechtlichen Beratung durch einen Steuerberater. Die FAQ können insbesondere eine qualifizierte steuerrechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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1 Kommentar

J
Jochen 19.06.2020, 13:50 Uhr
Herr
Wie ist es bei Strom, Gas Rechnungen wo ein Abschlag monatlich gezahlt wird.


Was macht die Steuerberaterkammer in der ja alle Rechntanwälte sind, eigentlich gegen Abmahner, deren Hauptziel nicht dem Wettbewerb gilt sondern nur der Geldgenerierung.
Ist es nicht Aufgabe einer Kammer für Recht und Unrecht zu kämpfen. Abmahner gibt es schon lange. Rechtsanwaltkammer gibt es auch schon lange. Aber im laufe der Jahre passiert rechtlich gesehen nichts gegen Serienabmahner.

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