Initiative des Schweizer Ständerats für die Einführung eines Widerrufsrechts nach EU-Muster im Schweizer Nationalrat gescheitert
Der Ständerat (die kleine Kammer des Parlaments der Schweiz, in der die Schweizer Kantone vertreten sind) ist mit seiner Initiative, ein Widerrufsrechts des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen nach EU-Muster in das Schweizer Obligationenrecht einzuführen, im Schweizer Nationalrat gescheitert. Wir hatten über diese Initiative des Ständerats berichtet. Angenommen wurde dagegen ein Widerrufsrecht des Verbrauchers innerhalb von 14 Tagen bei Käufen per Telefon. Damit gilt künftig ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften und bei Käufen per Telefon, nicht dagegen bei Online-Kauf von Waren oder Dienstleistungen über das Internet.
Das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Kauf über Telefon wurde zudem eingeschränkt. So soll das Widerrufsrecht erst ab einem Warenwert von mehr als 200 Schweizer Franken gelten. Weiterhin erlischt das Widerrufsrecht bei Telefonkäufen, wenn bei Elektrogeräten die Originalverpackung entsiegelt oder das Gerät eingeschaltet worden ist. Ausgenommen vom Widerrufsrecht ist ferner der Kauf von Lebensmitteln.
Eine bürgerliche Mehrheit des Nationalrats hatte eine Ausdehnung des Widerrufsrechts auf den Onlinehandel mit dem Argument abgelehnt, man wolle den Konsumenten nicht bevormunden.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
© Felix Pergande - Fotolia.com
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare