Schweizer E-Commerce RechtInitiative des Schweizer Ständerats: für die Einführung eines Widerrufsrechts nach EU-Muster
Der Ständerat (die kleine Kammer des Parlaments der Schweiz, in der die Schweizer Kantone vertreten sind) hat eine Vorlage seiner Rechtskommission angenommen, ein Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen nach EU-Muster in das Schweizer Obligationenrecht einzuführen.
Der Gesetzesentwurf des Ständerats nimmt Lebensmittel und andere nicht haltbare Produkte, Pauschalreisen, Autovermietungen oder Finanzdienstleistungen von einem Widerrufsrecht aus. Ausnahmen sollen auch für Musikstücke gelten, die in einem Onlineshop heruntergeladen werden. Die Rechtskommission des Nationalrats, der die Gesetzesinitiative des Ständerats zur Entscheidung vorgelegt wurde, hat dieser Gesetzesinitiative des Ständerats zwar grundsätzlich zugestimmt aber die Hürden für ein Widerrufsrecht erhöht. So soll es eine Bagatellgrenze von 200 CHF geben. Das Widerrufsrecht soll erlöschen, wenn bei Elektrogeräten die Originalverpackung entsiegelt oder das Gerät eingeschaltet wurde.
Das weitere Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat muss nun abgewartet werden. Mit Sicherheit wird der Gesetzesentwurf kontrovers diskutiert werden. Es ist umstritten, ob das vorgeschlagene Widerrufsrecht nur für Telefongeschäfte oder auch im Onlinehandel gelten soll.
Im geltenden Schweizer Recht besteht nur bei sogenannten Haustürgeschäften ein gesetzliches Widerrufsrecht von sieben Tagen.
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