Es ist genug der Regelungswut!
Der Online-Handel steht vor großen Herausforderungen: Das Wachstum stagniert, Geschäftsaufgaben nehmen zu, und die Umsätze sinken. Gründe sind ein schlechtes Konsumklima, ausgelöst durch die Multikrisensituation und Inflation. Zusätzlich belasten gesetzliche Regelungen kleine Händler, die im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz preislich nicht mehr mithalten können. Plattformen wie Temu und Shein nutzen dies aus und bieten oft minderwertige Waren zu Dumpingpreisen an.
Der Online-Handel steht vor großen Herausforderungen: Das Wachstum stagniert, Geschäftsaufgaben nehmen zu, und die Umsätze sinken. Gründe sind ein schlechtes Konsumklima, ausgelöst durch die Multikrisensituation und Inflation. Zusätzlich belasten gesetzliche Regelungen kleine Händler, die im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz preislich nicht mehr mithalten können. Plattformen wie Temu und Shein nutzen dies aus und bieten oft minderwertige Waren zu Dumpingpreisen an.
Abmahnradar: Werbung: Testsieger / Unzulässige E-Mail-Werbung / Irreführung Cookie-Consent-Tool / Marke: Mensch ärgere Dich nicht
In dieser Woche wurde wieder mal verstärkt die Werbung abgemahnt - etwa wegen der Verwendung des Begriffes Testsieger ohne Fundstellenabgabe oder im Zusammenhang mit der Zusendung von E-Mails ohne Einwilligung des Empfängers. Ansonsten ging es unter anderem um die fehlerhafte Textilkennzeichnung und eine irreführende Darstellung eines Cookie-Consent-Tools. Im Markenrecht wurde wegen Nutzung der Marke "Mensch ärgere Dich nicht" abgemahnt.
In dieser Woche wurde wieder mal verstärkt die Werbung abgemahnt - etwa wegen der Verwendung des Begriffes Testsieger ohne Fundstellenabgabe oder im Zusammenhang mit der Zusendung von E-Mails ohne Einwilligung des Empfängers. Ansonsten ging es unter anderem um die fehlerhafte Textilkennzeichnung und eine irreführende Darstellung eines Cookie-Consent-Tools. Im Markenrecht wurde wegen Nutzung der Marke "Mensch ärgere Dich nicht" abgemahnt.
EU-Produktsicherheitsverordnung: Umsetzung auf Etsy & Co leicht gemacht + Muster
Die Umsetzung der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist auf den ersten Blick nervige und zeitintensive Bürokratie. Auf den zweiten Blick ist die Umsetzung aber gerade für DIY-Händler, die ihre Produkte selbst herstellen, gar nicht so aufwendig. Wir stellen in diesem Beitrag praxisgerechte Lösungen inkl. Musterbeispielen vor.
Die Umsetzung der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist auf den ersten Blick nervige und zeitintensive Bürokratie. Auf den zweiten Blick ist die Umsetzung aber gerade für DIY-Händler, die ihre Produkte selbst herstellen, gar nicht so aufwendig. Wir stellen in diesem Beitrag praxisgerechte Lösungen inkl. Musterbeispielen vor.
Musterformular: Nutzungsvereinbarung für Bild und Text
Die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Bild oder Text sollte klar vertraglich geregelt sein, um Missverständnisse zwischen dem Rechteinhaber und dem Nutzer zu vermeiden. Wir stellen ein deutsch- wie auch englischsprachiges Vertragsmuster 'Nutzungsvereinbarung Bild/Text' bereit, das von Rechteinhabern und Nutzern gleichermaßen für die Regelung von Bild-, Text- oder sonstigem Material zu Werbezwecken im Internet verwendet werden kann.
Die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Bild oder Text sollte klar vertraglich geregelt sein, um Missverständnisse zwischen dem Rechteinhaber und dem Nutzer zu vermeiden. Wir stellen ein deutsch- wie auch englischsprachiges Vertragsmuster 'Nutzungsvereinbarung Bild/Text' bereit, das von Rechteinhabern und Nutzern gleichermaßen für die Regelung von Bild-, Text- oder sonstigem Material zu Werbezwecken im Internet verwendet werden kann.
Amazon: A-bis-z-Garantie deckt nun auch Personen- und Sachschäden ab
Wer bei Amazon verkauft, dürfte bereits leidgeprüft in Sachen der von Amazon angebotenen A-bis-z-Garantie sein: Der Kunde bekommt, stellt er einen dahingehenden Antrag, in den meisten Fällen „Recht“ und Amazon nimmt eine Erstattung vor. Die Verkäuferinteressen kommen bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage nicht selten zu kurz. Nun droht neuer Ärger, da der Umfang der Garantie kürzlich erweitert worden ist.
Wer bei Amazon verkauft, dürfte bereits leidgeprüft in Sachen der von Amazon angebotenen A-bis-z-Garantie sein: Der Kunde bekommt, stellt er einen dahingehenden Antrag, in den meisten Fällen „Recht“ und Amazon nimmt eine Erstattung vor. Die Verkäuferinteressen kommen bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage nicht selten zu kurz. Nun droht neuer Ärger, da der Umfang der Garantie kürzlich erweitert worden ist.
EU-Batterieverordnung: FAQ zu den neuen Händlerpflichten ab dem 18.08.2024
Die im Februar 2024 in Kraft getretene EU-Batterieverordnung regelt erstmalig einheitlich EU-weit die Anforderungen an Produktion, Kennzeichnung und Verwertung von Batterien und bringt ab dem 18.08.2024 erste neue Pflichten für Marktakeure mit sich. Was im Speziellen Händler ab dem 18.08.2024 zu beachten haben, zeigen diese FAQ.
Die im Februar 2024 in Kraft getretene EU-Batterieverordnung regelt erstmalig einheitlich EU-weit die Anforderungen an Produktion, Kennzeichnung und Verwertung von Batterien und bringt ab dem 18.08.2024 erste neue Pflichten für Marktakeure mit sich. Was im Speziellen Händler ab dem 18.08.2024 zu beachten haben, zeigen diese FAQ.
Lieferzeitangaben: Auf welche Formulierungen sollte man besser verzichten?
Das Fernabsatzrecht bestimmt, dass Verbraucher über die Lieferzeit transparent informiert werden müssen. Für Online-Händler ist die Bestimmung und Mitteilung der Lieferzeit jedoch oftmals schwierig, da diese von externen Faktoren abhängen kann. Was bei der Lieferzeitangabe grundsätzlich zu beachten ist und welche Formulierungen auf jeden Fall vermieden werden sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.
Das Fernabsatzrecht bestimmt, dass Verbraucher über die Lieferzeit transparent informiert werden müssen. Für Online-Händler ist die Bestimmung und Mitteilung der Lieferzeit jedoch oftmals schwierig, da diese von externen Faktoren abhängen kann. Was bei der Lieferzeitangabe grundsätzlich zu beachten ist und welche Formulierungen auf jeden Fall vermieden werden sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.
Für Mandanten: Muster zur wirksamen Durchsetzung des Hausrechts im Internet
Online-Händlern steht auf ihren Internetpräsenzen ein virtuelles Hausrecht zu, in dessen Ausübung sie störende Kunden abweisen und Geschäfte verweigern können. Für Mandanten stellt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag diverse Muster zur wirksamen Durchsetzung hausrechtlicher Befugnisse zur Verfügung.
Online-Händlern steht auf ihren Internetpräsenzen ein virtuelles Hausrecht zu, in dessen Ausübung sie störende Kunden abweisen und Geschäfte verweigern können. Für Mandanten stellt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag diverse Muster zur wirksamen Durchsetzung hausrechtlicher Befugnisse zur Verfügung.
Frage des Tages: Können Unternehmen Tests ihrer Produkte verhindern?
Die Veröffentlichung vom Produkttests etwa in Zeitschriften oder auf Internetportalen sorgt für eine größere Bekanntheit der Produkte. Bei einem positiven Testergebnis freuen sich Unternehmen in der Regel. Fällt das Ergebnis hingegen negativ aus oder werden die Konkurrenzprodukte im Test besser gesehen, hält sich die Freude naturgemäß eher in Grenzen. Wir gehen der Frage nach, ob sich Unternehmen gegen Tests ihrer Produkte eigentlich wehren können.
Die Veröffentlichung vom Produkttests etwa in Zeitschriften oder auf Internetportalen sorgt für eine größere Bekanntheit der Produkte. Bei einem positiven Testergebnis freuen sich Unternehmen in der Regel. Fällt das Ergebnis hingegen negativ aus oder werden die Konkurrenzprodukte im Test besser gesehen, hält sich die Freude naturgemäß eher in Grenzen. Wir gehen der Frage nach, ob sich Unternehmen gegen Tests ihrer Produkte eigentlich wehren können.
OLG Hamm: Unzulässige Wettbewerbsbehinderung durch systematische Aufgabe und Rückabwicklung überflüssiger Bestellungen
Unlauter können sich Unternehmer nicht nur gegenüber Vebrauchern, sondern auch im Verhältnis zu Mitbewerbern verhalten, wenn sie deren wirtschaftliche Tätigkeit vorsätzlich behindern. Dass eine solche Behinderung anzunehmen ist, wenn ein Unternehmen ein anderes mit abwegigen Bestellungen und Rücksendeaufträgen überzieht, entschied jüngst das OLG Hamm.
Unlauter können sich Unternehmer nicht nur gegenüber Vebrauchern, sondern auch im Verhältnis zu Mitbewerbern verhalten, wenn sie deren wirtschaftliche Tätigkeit vorsätzlich behindern. Dass eine solche Behinderung anzunehmen ist, wenn ein Unternehmen ein anderes mit abwegigen Bestellungen und Rücksendeaufträgen überzieht, entschied jüngst das OLG Hamm.
Handlungsanleitung: Rechtstexte zu Flow Shopsoftware übertragen und Aktualisierungs-Automatik starten
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Rechtstexte über unsere Schnittstelle automatisch in Ihren Flow-Shop integrieren und stets aktuell halten.
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Rechtstexte über unsere Schnittstelle automatisch in Ihren Flow-Shop integrieren und stets aktuell halten.
Achtung Abmahnung: Irreführende Aufklärung über Gewährleistungsrechte des Verbrauchers
Ein Abmahnbrennpunkt: die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers. Eine uns aktuell vorliegende Abmahnung hat eine irreführende Aufklärung über Gewährleistungsrechte eines Verbrauchers zum Gegenstand. Was konkret abgemahnt wurde und wie Sie rechtssicher über die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers aufklären, lesen Sie in unserem Beitrag.
Ein Abmahnbrennpunkt: die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers. Eine uns aktuell vorliegende Abmahnung hat eine irreführende Aufklärung über Gewährleistungsrechte eines Verbrauchers zum Gegenstand. Was konkret abgemahnt wurde und wie Sie rechtssicher über die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers aufklären, lesen Sie in unserem Beitrag.