Leistungen der IT-Recht-Kanzlei im
Bereich IT-Vertrags-/IT-Vergaberecht
Zu unseren Kernkompetenzen zählen die Erstellung, Überprüfung, Anpassung, Neugestaltung und Verhandlung von Verträgen mit Schwerpunkt im IT-Recht. Umfasst sind dabei alle Vertragsformen wie beispielsweise Individual-Verträge, Rahmenvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir beraten sowohl IT-Anbieter als auch Auftraggeber, dies auch bei komplexen IT-Ausschreibungen unter Verwendung der IT-Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand (EVB-IT).
Unsere Beratungsleistungen erstrecken sich darüber hinaus u.a. auf die Klärung einzelner Rechtsfragen im IT-Recht, Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftsmodelle, sonstige außergerichtliche Beratung und Prozessvertretung.
Darüber hinaus bieten wir Seminare in den Bereichen Vertragsrecht und IT-Vergaberecht/EVB-IT an.