Handlungsanleitung: Rechtstexte bei Spandooly richtig einbinden
Spandooly.de ist eine Online-Handelsplattform, über die sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Händler sowohl neue als auch gebrauchte Waren an andere Nutzer der Plattform verkaufen können. Für Händler gilt allerdings gerade auch hier, dass die fernabsatzrechtlichen Vorgaben zwingend einzuhalten sind! Dazu gehört vor allem, dass sie ihre Rechtstexte ordnungsgemäß auf der Plattform Spandooly einzubinden haben. Mit welchen Schritten Händler ihre Spandooly-Präsenz mit Blick auf AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und Datenschutzerklärung rechtlich absichern und pflichtkonform gestalten können, soll in diesem Leitfaden aufgezeigt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Zur Rechtstexte-Seite bei Spandooly
- Impressum bei Spandooly einbinden
- Widerrufsbelehrung bei Spandooly einbinden
- Muster-Widerrufsformular hochladen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen einbinden
- Datenschutzerklärung bei Spandooly einbinden
- Eine Auswahl häufiger Abmahngründe bei Spandooly
Zur Rechtstexte-Seite bei Spandooly
Loggen Sie sich in Ihren Spandooly Händler Account ein und aktivieren Sie den Reiter „Mein Dooly“.
Rufen Sie danach in der Auswahl Links die Rechtstexte-Seite auf:
Hinweis: Wenn Sie sich bei Spandooly neu als Händler registriert haben, erhalten Sie direkt nach dem ersten Login auf der Seite „Mein Dooly“ den Hinweis, dass die rechtlichen Verkäuferinformationen unbedingt zu versorgen sind:
Impressum bei Spandooly einbinden
Sie gelangen danach zur Übersicht der zu versorgenden Rechtstexte mit den jeweiligen Eingabefeldern. Sie können oben auf dieser Seite auswählen, ob die Rechtstexte auf Artikelseiten und im Shop angezeigt werden sollen oder nicht.
Achten Sie darauf, dass die Auswahl auf „Ja“ steht:
Anschließend können Sie Ihr Impressum via Copy & Paste in das dafür vorgesehene Eingabefeld kopieren und bei Bedarf formatieren:
Hinweis: Spandooly-Händler, die noch nicht über abmahnsichere Rechtstexte verfügen, gelangen über den Banner rechts oberhalb des Eingabefeldes zum AGB-Service der IT-Recht Kanzlei für Spandooly.
Wichtig: Wenn Sie im Impressum einen Link zur Online-Streitschlichtungs-Plattform hinterlegen, sollten Sie Sorge dafür tragen, dass dieser anklickbar ist. Ein fehlender, klickbarer OS-Link ist ein häufiger Abmahngrund von Mitbewerbern und einschlägigen Vereinen. Das Impressum von der IT-Recht Kanzlei wird automatisch mit einem klickbaren OS-Link ausgestattet. Es ist via Copy&Paste einbindbar.
Widerrufsbelehrung bei Spandooly einbinden
Unter dem Eingabefeld für das Impressum befindet sich der Eingabebereich für die Widerrufsbelehrung. Auch diese kann via Copy & Paste eingepflegt und ggf. formatiert werden:
Achtung: Grundsätzlich sollten alle Rechtstexte sauber formatiert sein. Ist aber die Widerrufsbelehrung nicht sauber formatiert, oder fehlen gar Zwischenüberschriften, so kann dies schnell zu einer Abmahnung führen.
Muster-Widerrufsformular hochladen
Unter dem Eingabefeld für die Widerrufsbelehrung befindet sich der Upload-Bereich für das Muster-Widerrufsformular im PDF-Format:
Hinweis: Spandooly-Händler, die den AGB-Service der IT-Recht Kanzlei nutzen, brauchen hier das Muster-Widerrufsformular nicht hochzuladen, da es bereits in der Widerrufsbelehrung integriert ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen einbinden
Danach können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen versorgt werden.
Hinweis: Auch hier gilt, dass die AGB sauber formatiert eingebunden sein sollten. Dies dient zum Einen der besseren Lesbarkeit derselben, bietet aber auch auf der anderen Seite keine Angriffsfläche für Abmahner.
Datenschutzerklärung bei Spandooly einbinden
Zum Abschluss wird im unteren Eingabebereich der Rechtstexte die Datenschutzerklärung im entsprechenden Eingabebereich versorgt. Diese sollte - wie alle Rechtstexte - ebenfalls sauber formatiert dargestellt werden.
Zum Abschluss der Integration der Spandooly-Rechtstexte werden diese durch einen Klick auf den Button „Änderungen speichern“ gespeichert.
Eine Auswahl häufiger Abmahngründe bei Spandooly
1. Abmahnfalle Versandkosten bei Spandooly
Auf der Plattform Spandooly ist dringend darauf zu achten, dass die Versandkosten ordnungsgemäß angegeben werden, hierbei gilt der Grundsatz: Wer den Versand in ein bestimmtes Land anbietet, muss auch die anfallenden Versandkosten nennen. In den Backend-Einstellungen können Spandooly-Händler das Liefergebiet (Deutschland, Österreich & Schweiz) auswählen und die entsprechenden Versandkosten hinterlegen.
Wählt ein Spandooly-Händler z.B. den Versand in alle 3 Länder aus, muss für jedes Land der Versandkostenwert im Backend eingepflegt werden (dies kann selbstverständlich auch ein kostenloser Versand sein), diese Versandkosten sind dann für den Kunden sodann auf der Spandooly-Angebotsseite sichtbar:
Zwingend vermieden werden sollte z.B. die Angabe für Versandkosten ins Ausland „auf Anfrage“, da diese Formulierung direkt abgemahnt werden kann:
2. Abmahnfalle Grundpreisangaben bei Spandooly
Fehlende oder falsche Grundpreisangaben sind ein beliebtes Ziel für Abmahner. Daher sollten Spandooly-Händler, die grundpreispflichtige Waren verkaufen dafür Sorge tragen, dass diese auch entsprechend angegeben werden:
Weitere Informationen zum Thema Grundpreise finden interessierte Spandooly-Händler in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
3. Abmahnfalle Rechtstexte
Fehlende, widersprüchliche oder unvollständige Rechtstexte sind ein häufiger Abmahngrund, da sie als Pflichtinformation im Fernabsatz vorzuhalten sind. Mit dem AGB-Service der IT-Recht Kanzlei für Spandooly sind Onlinehändler immer auf der sicheren Seite. Die Rechtstexte sind abmahnsicher und werden von den Fachanwälten der Kanzlei stets an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Vorteil für Spandooly-Händler: Der AGB-Service ist bei Bedarf jederzeit monatlich kündbar.
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