Weiter geht's: Auch 2022 EU-Förderung von Markenanmeldungen

Weiter geht's: Auch 2022 EU-Förderung von Markenanmeldungen
Stand: 13.01.2022 6 min

Das Jahr geht schon mal gut los: In Zusammenarbeit mit dem europäischen Markenamt (EUIPO) wurde ja bereits letztes Jahr ein Fonds aufgesetzt, der kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Anmeldung ihrer Marke unterstützen soll. Dieses Programm wurde nun in 2022 fortgesetzt. Es werden jetzt bis zu 75 % Erstattung auf die Anmeldegebühren in Aussicht gestellt. Jetzt gibt es wirklich keinen Grund mehr, der gegen eine Markenanmeldung spricht....

Gutes Signal: Die Förderung der Markenanmeldung

Gerade in diesen Zeiten dürfte dies ein gutes Signal sein und Hoffnung machen: Das Förderprogramm der Europäischen Union bei u.a. Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen. Damit soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa der Zugang zu ihren Rechten des geistigen Eigentums erleichtert werden. Markenanmeldungen werden dabei mit bis zu 75 % der Anmeldegebühren unterstützt - bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR. Die Beantragung zur Förderung hierzu wird nun verlängert - nämlich vom 10.01. -bis zum 16.12.2022. Dies alles betrifft übrigens nicht nur die Anmeldung von Unionsmarken - auch nationale Markenanmeldungen sind davon umfasst.

Mehr zu dem Thema gibt es in den FAQ des EUIPO.

1

Marke: Was ist das überhaupt?

Aber fangen wir jetzt erstmal ganz von vorne an: Eine Marke dient der Kennzeichnung und dem Schutz von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Die Schutzfähigkeit ist gegeben, wenn das Zeichen geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens unterscheidbar von denen anderer Unternehmen zu machen. Die Anmeldung Ihrer Marke kann auf nationaler Ebene erfolgen, aber auch ein europaweiter Schutz als Unionsmarke oder ein internationaler Schutz kommt in Betracht. Ohne Markenanmeldung kein Schutz - deshalb finden Sie hier, abgesehen von dem derzeitigen 7. Grund der EU-Förderung, 6 gute Gründe, warum eine Markenanmeldung wichtig für ein erfolgreiches Unternehmen ist.

1. Markenanmeldung: Auf Nummer sicher gehen

Wenn Sie ein Zeichen zur Kennzeichnung Ihrer Waren oder Dienstleistungen verwenden, welches nicht von Ihnen eingetragen wurde, laufen Sie Gefahr, Schutzrechte Dritter zu verletzten. Gerade deshalb ist es essentiell, bestehende Schutzrechte Dritter vor Verwendung eines Zeichens zu prüfen bzw. idealerweise durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

Doch auch wenn das von Ihnen verwendete Zeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sein sollte, besteht immer die Gefahr, dass sich ein Konkurrent die Rechte an diesem Zeichen - vor Ihnen - sichert und Sie sich damit zum Ziel potentieller Abmahnungen und Schadensersatzansprüche machen. Diese Ansprüche ließen sich nur abwehren, wenn der Dritte bei der Markenanmeldung in Behinderungsabsicht handelte (was sehr schwer nachweisbar ist) oder Ihr Zeichen eine derartige Marktdurchdringung erlangt hat, dass es bei über 50 Prozent der einschlägigen Verkehrskreise (mögliche Kunden) bekannt ist - was auch nachgewiesen werden müsste.

2. Markenwert = Unternehmenswert!

Ihr Unternehmenswert lässt sich durch die Anmeldung einer Marke enorm steigern und besteht nicht nur aus Umsatz, den Aktiva und Ihrem Know-how, sondern auch dem Markenwert. Dabei versteht man unter dem Markenwert den monetären Wert einer Marke. Eindrucksvolle Beispiele von Marken, welche den größten Wert in Deutschland für sich beanspruchen, sind SAP, die Deutsche Telekom und BMW. Sie sehen einer ähnlich rosigen Zukunft entgegen und möchten vom Wert Ihres Zeichens in Zukunft profitieren können? Dann sollten Sie die Markenanmeldung angehen und die Weichen für die Zukunft stellen!

3. Markenanmeldung: Wichtig auch für Domaininhaber

Bereits der Kampf um die favorisierte Domain ist ein harter Kampf - wenn Sie diesen gewonnen haben, sollten Sie auch Ihr dazugehöriges Zeichen schützen lassen. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass Dritte das von Ihnen verwendete bzw. ein ähnliches Zeichen schützen lassen und Ihnen die Nutzung Ihrer Domain untersagen.

Besonders gefährlich ist es, wenn auf Ihrer Internet-Domain im Zeitpunkt der Markenanmeldung durch den Dritten noch keine Inhalte veröffentlicht sind. In diesem Fall wäre anzunehmen, dass der Dritte die älteren Rechte an dem Zeichen besitzt und dann stehen Sie im Regen.

Im Fall, dass unter Ihrer Domain schon Inhalte abrufbar sind, könnte möglicherweise jedoch bereits ein Kennzeichenrecht als geschäftliche Bezeichnung oder als Titelschutz greifen, welche allerdings nur die bestimmte unternehmerische Tätigkeit (innerhalb der konkreten Branche) oder von Ihnen publizierte titelfähige Werke wie Internet-Magazine schützt. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung wären Sie in der Pflicht zu beweisen, ab wann Sie das Zeichen ununterbrochen benutzt haben. Zudem würden Sie sich beispielsweise bei einem Branchenwechsel der Gefahr aussetzen, nur die zeitlich gesehen jüngeren Rechte entgegenhalten zu können, was in Falle der zwischenzeitlichen Anmeldung der von Ihnen benutzten Zeichen als Marke durch einen Dritten zu Probleme führen kann.

4. Vorteil: Markeninhaber!

Marken drücken Individualität aus und diese ist im hart umkämpften Handel unerlässlich, um langfristig erfolgreich zu sein. Seien es ungewöhnliche Wortzeichen (Wörter), einprägsame Bildzeichen („Logos“) oder auffallende Farbkombinationen („Ferrari-Rot“) - jeder Verbraucher ordnet bestimme Wörter, Logos oder Farben bewusst oder unterbewusst automatisch den richtigen Adressdaten (Markeninhaber!) zu.

Insbesondere in Branchen, in denen die Produkte sehr ähnlich sind und sich Konkurrenten nur schwer durch ihr Angebot abheben können, kann eine Marke einen Wettbewerbsvorteil verschaffen!

5. Wer zuerst kommt...

Wenn Sie ihr Zeichen nicht als Marke angemeldet haben, laufen Sie Gefahr, von Konkurrenten zum Gejagten zu werden: Abmahnungen und Schadensersatz drohen, wenn der Mitbewerber schneller war und vor Ihnen die Markenanmeldung in Angriff genommen hat. Durch die Markenanmeldung werden Sie zum Jäger, der seine Schutzrechte vor unerlaubter Nutzung verteidigt - eine viel angenehmere Position als die des Gejagten.

6. Kosten: Vergleichsweise fair

Ganz unabhängig von der Tatsache, dass Markenanmeldungen derzeit gefördert werden. Im Vergleich zu dem was man bekommt, sind die Kosten einer Markenanmeldung überschaubar. Die de-Marke liegt bei Anmeldegebühren in Höhe von 300 EUR, die Unionsmarke bei 1.050 EUR, jeweils bei 3 Klassen. Und welche Marke von beiden ist die Richtige für Sie? Das DPMA hat die deutsche Marke so beworben. Aber auch für die Unionsmarke gibt es treffende Argumente. in beiden Fällen jedenfalls schaffen die Marken Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen. Mit einer Marke positionieren Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen mit Wiedererkennungswert am Markt und können sich damit entscheidende Wettbewerbsvorteile sichern.

Interesse an einer Markenanmeldung?

Ja - wir melden auch Marken an! Für Jedermann - und wer sicher und sogar kostenfrei eine Marke anmelden will und bereits Mandant bzgl. unserer Schutzpakete ist oder werden will, für den haben wir folgendes Angebot:

Für unsere Neu- und Bestandsmandanten in Sachen Schutzpakete berechnen wir unter folgenden Umständen bei Anmeldung einer deutschen Marke kein Honorar:

- Für neue Mandanten: Wer sich neu für eines unserer Schutzpakete entscheidet und dabei eine Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten (im Unlimited-Paket obligatorisch) wählt, der bekommt einmal pro Jahr eine (1) Markenanmeldung on top. Gemeint ist damit die Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer deutschen Marke und Durchführung der Anmelde- und Zahlungsmodalitäten ohne Berechnung unseres normalerweise anfallenden Honorars. Die anfallenden Amtsgebühren sind davon natürlich ausgenommen und weiterhin vom Markenanmelder zu tragen. Interesse? Hier geht es zu unseren Schutzpaketen.

- Für Bestandsmandanten: Wer bereits Mandant der IT-Recht Kanzlei ist und eines unserer Schutzpakete bezieht und sich erst jetzt für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten entscheidet (bzw. sich bereits für eine Mindestlaufzeit (im Unlimited-Paket obligatorisch) bei Paketbuchung entschieden hatte), auch der soll von dieser Regelung zur de-Markenanmeldung profitieren und bekommt die obenstehende Beratung zur Markenanmeldung gratis. Interesse?
Dann wenden Sie sich bitte an den für Sie bereits zuständigen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei oder an die info@it-recht-kanzlei.de.

Mehr dazu finden Sie in diesem Beitrag.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
Jo Panuwat D / Shutterstock.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Die Markenanmeldung zum Nulltarif!
(05.11.2024, 08:07 Uhr)
Die Markenanmeldung zum Nulltarif!
Ups: Sittenwidrigkeit bei Markenanmeldungen
(29.10.2024, 11:29 Uhr)
Ups: Sittenwidrigkeit bei Markenanmeldungen
Professionelle Markenüberwachung: Vorsorge besser als Nachsorge!
(22.10.2024, 18:23 Uhr)
Professionelle Markenüberwachung: Vorsorge besser als Nachsorge!
Markenschutz mit Verfallsdatum: Der Weg zur Markenverlängerung!
(17.09.2024, 07:43 Uhr)
Markenschutz mit Verfallsdatum: Der Weg zur Markenverlängerung!
Die Marken-EM: Rechtliche Fragen rund um die EM 2024
(26.06.2024, 08:16 Uhr)
Die Marken-EM: Rechtliche Fragen rund um die EM 2024
Marke weg? Unterlassungsvertrag kündigen!
(21.05.2024, 11:51 Uhr)
Marke weg? Unterlassungsvertrag kündigen!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei