Wir stellen vor: die neue EU-Verordnung 874/2012 in Bezug auf Lampen

Wir stellen vor: die neue EU-Verordnung 874/2012 in Bezug auf Lampen

Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Rechtliche Entwicklungen"

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 ist am 16.10.2012 in Kraft getreten und hob mit Wirkung zum 01.09.2013 die Richtlinie 98/11/EG auf bzw. ersetzte diese ab diesem Zeitpunkt. Sie gilt unmittelbar von sich heraus in der ganzen EU, also auch in Deutschland, und muss(te) daher nicht mehr umgesetzt werden. "Lieferanten" (also Hersteller/Importeure) und Händler haben den neuen Etikettierungs- bzw. Kennzeichnungspflichten der Verordnung für Lampen, die seit dem 01.09.2013 in Verkehr gebracht werden, zwingend nachzukommen. Grund genug, die EU-Verordnung Nr. 874/2012 nachfolgend einmal genauer vorzustellen.

Frage: Was ist Sinn und Zweck der EU-Verordnung Nr. 874/2012?

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 wurde auf Basis der EU-Rahmenrichtlinie 2010/30 erlassen und legt neue und überarbeitete verbindliche Energiekennzeichnungsvorschriften für Lieferanten fest, die elektrische Lampen in Verkehr bringen, sowie für Händler, die elektrische Lampen an der Verkaufsstelle oder im Fernverkauf über Kataloge oder das Internet anbieten.

Mit der Verordnung wird bezweckt, den Herstellern den Anreiz zu geben, die Energieeffizienz elektrisch betriebener Lampen weiter zu verbessern und die Marktumstellung auf energieeffizientere Technologien zu beschleunigen. Gleichzeitig soll eine gesteigerte Transparenz der energieverbrauchsrelevanten Produkte unter den Verbrauchern gewährleistet werden, um deutliche Energieeinsparung zu erzielen und somit einen Beitrag zu nationalen und europäischen Energie-und Klimaschutzzielen zu leisten.

Wichtige Regelungen der Verordnung

Besonders erwähnenswert sind insbesondere folgende Regelungen der EU-Verordnung Nr. 874/2012:

1. Bei allen seit dem 01.09.2013 in den Verkehr gebrachte Lampen sind neue Anforderungen an die Etikettierung bzw. Kennzeichnung zu beachten. Insbesondere wird das vorhandene Energieetikett auf Lampen mit gebündeltem Licht und auf Lampen für professionelle Anwendungen ausgedehnt.

2. Ab dem 01.03.2014 werden erstmals auch (bestimmte) Leuchten kennzeichnungspflichtig sein.

3. Die Verordnung sieht neue Vorgaben bei der Gestaltung und des Inhalts von

  • Etiketten
  • und technischen Unterlagen

für Lampen und Leuchten vor.

4. Die Verordnung sieht einen umfangreichen Pflichtenkatalog für Lieferanten/Händler von Lampen und Leuchten vor.

5. Es wurden zum 01.09.2013 neue Klassen ("A+" und "A++") oberhalb der Klasse A eingeführt, um einen besseren Überblick auch über die neuwertigen, energieeffizienteren Technologien zu ermöglichen - indem beispielsweise deutlich gemacht wird, dass effiziente LED-Lampen energieverbrauchtstechnisch besser abschneiden als Kompaktleuchtstofflampen, die bisher an der Spitze der Skala eingestuft waren.

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Frage: Seit wann gilt die EU-Verordnung Nr. 874/2012?

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 ist am 26.09.2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und am 16.10.2012 in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar von sich heraus in der ganzen EU, also auch in Deutschland, und muss(te) daher nicht mehr umgesetzt werden. Mit Wirkung zum 01.09.2013 hob sie die Richtlinie 98/11/EG auf bzw. ersetzte diese ab diesem Zeitpunkt.

Den neuen Kennzeichnungspflichten der Verordnung muss also für alle Lampen, die ab dem 01.09.2013 in Verkehr gebracht wurden, nachgekommen werden.

Hintergrund dieser "Wachablösung" war unter anderem, dass eine Ausdehnung der Energieverbrauchskennzeichnung auf den professionellen Sektor, auf Lampen mit gebündeltem Licht und auf Leuchten bezweckt wurde.

Frage: Das System der Energieverbrauchskennzeichnung der EU-Verordnung Nr. 874/2012 im Überblick?

Nachfolgend eine schematische Darstellung, die uns freundlicherweise Herr Gunkel von der Gunkel Consulting zur Verfügung gestellt hat:

Energieverbrauchskennzeichnung EU-Verordnung Nr. 874/2012

Frage: Welche Lampen unterfallen der EU-Verordnung Nr. 874/2012?

Die EU-Verordnung 874/2012 regelt gemäß Artikel 1 Abs. 1 die Anforderungen an die Kennzeichnung von elektrischen Lampen (nicht nur "Haushaltslampen") sowie die Bereitstellung ergänzender Produktinformationen zu elektrischen Lampen,

z. B. für

  • Glühlampen (inklusive Halogenglühlampen mit gebündeltem Licht),
  • Leuchtstofflampen,
  • Hochdruckentladungslampen,
  • LED-Lampen und LED-Module.

Hinweis: Der Geltungsbereich der EU-Verordnung Nr. 874/2012 ist sehr weit gefasst. Es geht generell um die Kennzeichnung von "Lampen" und nicht mehr nur um "Haushaltslampen" (wie noch bei der mittlerweile aufgehobenen Richtlinie 98/11/EG der Fall). Auch unterfallen der Verordnung sowohl Lampen mit gebündeltem Licht als auch Lampen mit nicht gebündeltem (also ungebündeltem) Licht. Keine Rolle spielt - im Unterschied zur parallel geltenden EG-Verordnung Nr. 244/2009 - die Farbe des Lichts. Auch Lampen mit farbigem Licht sind im Sinne der EU-Verordnung 874/2012 kennzeichnungspflichtig.

Frage: Welche Lampen sind nicht von der EU-Verordnung Nr. 874/2012 erfasst?

Folgende Produkte sind nicht vom Anwendungsbereich der Verordnung (vgl. Artikel 1 Abs. 2) umfasst und sind damit nicht etikettierungs- bzw. kennzeichnungspflichtig i.S.d. EU-Verordnung Nr. 874/2012:

a) Lampen und LED-Module mit einem Lichtstrom von unter 30 Lumen (lm).

b) Lampen und LED-Module, die für den Batteriebetrieb vermarktet werden.

c) Lampen und LED-Module, die für Anwendungen vermarktet werden, deren primärer Zweck nicht die Beleuchtung ist, wie

  • das Aussenden von Licht als Agens in chemischen oder biologischen Prozessen (z. B. Polymerisation, fotodynamische Therapie, Gartenbau, Tierpflege, Insektenschutzmittel),
  • die Bildaufnahme und die Bildprojektion (z. B. Foto-Blitzlichtgeräte, Fotokopierer, Video-Projektoren),
  • die Wärmeerzeugung (z. B. Infrarotlampen),
  • die Signalgebung (z. B. Lampen für die Flugplatzbefeuerung).

Aber Achtung: Diese Lampen und LED-Module sind vom Anwendungsbereich der EU-Verordnung Nr. 874/2012 wiederum nicht ausgenommen - und bleiben somit kennzeichnungspflichtig -, wenn sie für Beleuchtungszwecke vermarktet werden, vgl. Artikel 1 Abs. 2 c der Verordnung.

d) Lampen und LED-Module, die als Teil einer Leuchte vermarktet werden und nicht dafür bestimmt sind, vom Endnutzer entfernt zu werden, außer wenn sie dem Endnutzer getrennt (z. B. als Ersatzteile) zum Kauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf angeboten oder ausgestellt werden.

e) Lampen und LED-Module, die als Teil eines Produkts vermarktet werden, dessen primärer Zweck nicht die Beleuchtung ist.

Wenn sie jedoch getrennt, z. B. als Ersatzteile, zum Kauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf angeboten oder ausgestellt werden, fallen sie unter diese Verordnung.

f) Lampen und LED-Module, die nicht die Anforderungen erfüllen, die aufgrund von Verordnungen zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) ab 2013 und 2014 anzuwenden sind.

Auch Automobillampen fallen nicht in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung Nr. 874/2012, vgl. Artikel 1 Abs. 3 b der Rahmenrichtlinie 2010/30/EU.

Frage: Gelten die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 874/2012 für Lampen auch im B2B-Bereich?

Die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 874/2012 für Lampen gelten generell auch im B2B-Bereich.

Frage: Hängt die Kennzeichnung von Lampen von deren Lichtfarbe ab?

Nein, der Geltungsbereich der EU-Verordnung Nr. 874/2012 ist sehr weit gefasst. Die Farbe des Lichts spielt keine Rolle. Auch Lampen mit farbigem Licht sind gemäß EU-Verordnung 874/2012 prinzipiell kennzeichnungspflichtig.

Frage: Sind fest verbaute Lampen in Leuchten von der EU-Verordnung Nr. 874/2012 erfasst?

Nein, vgl. Artikel 1 Abs. 2 d) EU-Verordnung Nr. 874/2012.

Frage: Sind batteriebetriebene Lampen von der EU-Verordnung Nr. 874/2012 erfasst?

Nein, vgl. Artikel 1 Abs. 2 b) EU-Verordnung Nr. 874/2012.

Frage: Sind fest verbaute Lampen in Leuchten von der EU-Verordnung Nr. 874/2012 erfasst?

Nein, vgl. Artikel 1 Abs. 2 d) EU-Verordnung Nr. 874/2012.

Frage: Sind Lampen mit gebündeltem Licht von der EU-Verordnung Nr. 874/2012 erfasst?

Ja. Lampen mit gebündeltem Licht, die seit dem 01.09.2013 in Verkehr gebracht worden sind, werden von der EU-Verordnung Nr. 874/2012 erfasst.

Dagegen sind vor dem 01.09.2013 in Verkehr gebrachte Lampen mit gebündeltem Licht nicht kennzeichnungspflichtig, da die Richtlinie 98/11/EG eine solche Kennzeichung nicht vorsah. Gleiches gilt für die EG-Verordnung Nr. 244/2009.

Frage: Sind Lampen, die keine Haushaltslampen sind, von der Verordnung erfasst ?

Ja. Lampen, die keine Haushaltslampen sind, die seit dem 01.09.2013 in Verkehr gebracht worden sind, werden von der EU-Verordnung Nr. 874/2012 erfasst.

Dagegen sind vor dem 01.09.2013 in Verkehr gebrachte Lampen, die keine Haushaltslampen sind, nicht kennzeichnungspflichtig, da die Richtlinie 98/11/EG eine solche Kennzeichung nicht vorsah. Gleiches gilt für die EG-Verordnung Nr. 244/2009.

Frage: Sind gebrauchte Lampen von der EU-Verordnung Nr. 874/2012 erfasst?

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/30/EU. Gemäß Art. 1 Abs. 3 EU-Richtlinie 2010/30/EU sind von der Kennzeichnungspflicht der Richtlinie „Produkte aus zweiter Hand“ ausgenommen.

Zu beachten ist, dass durch den Händler unmittelbar vom Hersteller erworbene Lampen schon begriffsmäßig keine "Produkte aus zweiter Hand" sind (vgl. in dem Zusammenhang OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2012, Az. I-4U 16/12).

Hinweis: EU-Kommission hat in ihren "Frequently Asked Questions (FAQ) on the Energy Labelling Directive 2010/30/EU" zum Thema "second hand products" folgende Fragen beantwortet:

Question on second hand products:

According to Article 1(3)(a) the Directive does not apply to “second hand products”. Do the
following cases concern second hand products?

a) Cases of cancellation of contracts. The consumer withdraws the contract. The product
is then resold.
b) Products that have been repaired or refurbished and are then placed on the market and
resold.
c) Swap stocks: products that are held in stock for the purpose of warranty cases and are
sold at a later stage as “phase-out model”.

Answer on second hand products

a) This would be considered a second hand good if it has been used.
b) Yes, repaired products are normally second hand product unless it has been
significantly changed and comes e.g. with a new warranty period in which case is can
be considered as a new product.
c) No, this concerns new product because they have not been offered for sale before"

Frage: Sind Lampen zur Vermietung/Ratenkauf von der EU-Verordnung Nr. 874/2012 erfasst?

Nein, vgl. hierzu Artikel 2i der Richtlinie 2010/30/EU.

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 wurde auf Basis der EU-Rahmenrichtlinie 2010/30 erlassen und dient deren Umsetzung.

Frage: Wie wird die Energieeffizienzklasse von Lampen gemäß EU-Verordnung 874/2012 ermittelt?

Gemäß Anhang VI der EU-Verordnung Nr. 874/2012 wird die Energieeffizienzklasse von Lampen auf der Grundlage ihres Energieeffizienzindex (EEI) gemäß folgender Tabelle ermittelt:

tabelle

Frage: Wie wird der Energieeffizienzindex von Lampen gemäß EU-Verordnung 874/2012 ermittelt?

Der Energieeffizienzindex von Lampen wird wiederum nach Anhang VII der EU-Verordnung Nr. 874/2012 ermittelt:

methode
berechnung

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