Verkauf von Leuchten
Leitfaden: Leuchten richtig im Internet kennzeichnen
Die rechtskonforme Kennzeichnung von Leuchten im Internet ist kompliziert. Es sind die Vorgaben dreier (!) EU-Verordnungen zu berücksichtigen und es stellen sich zudem Probleme, an die der Gesetzgeber offensichtlich nicht gedacht hat. Auf welche Effizienzklasse ist etwa bei der Darstellung des Leuchtenetiketts per Verlinkung abzustellen? Was gilt bei der Kennzeichnung von Lampen-Leuchten-Sets? Die IT-Recht Kanzlei stellt sich der Herausforderung und veröffentlicht einen aktuellen Leitfaden zur rechtssicheren Kennzeichnung von Leuchten im Internet.
Die rechtskonforme Kennzeichnung von Leuchten im Internet ist kompliziert. Es sind die Vorgaben dreier (!) EU-Verordnungen zu berücksichtigen und es stellen sich zudem Probleme, an die der Gesetzgeber offensichtlich nicht gedacht hat. Auf welche Effizienzklasse ist etwa bei der Darstellung des Leuchtenetiketts per Verlinkung abzustellen? Was gilt bei der Kennzeichnung von Lampen-Leuchten-Sets? Die IT-Recht Kanzlei stellt sich der Herausforderung und veröffentlicht einen aktuellen Leitfaden zur rechtssicheren Kennzeichnung von Leuchten im Internet.
Mehrsprachige Energieetiketten für Leuchten zulässig?
Die rechtskonforme Ausgestaltung von Energieetiketten, deren Verwendung on- sowie offline in produktgattungsspezifischen EU-Verordnungen vorgeschrieben wird, sorgt nicht zuletzt aufgrund der komplexen Gestaltungsvorgaben immer wieder für Kontroversen. Für Leuchten, deren Etiketten nicht nur allgemeinverständliche Wert- und Spektrumsangaben, sondern auch zusätzliche Erklärungen wie „Diese Leuchte ist geeignet für Leuchtmittel der Energieklassen ..:“ enthält, stellt sich bei einem intendierten länderübergreifenden Vertrieb in diesem Zusammenhang die Frage nach der korrekten sprachlichen Fassung des Labels. Dürfen die Hinweise in mehreren Sprachen ergehen oder ist pro Landessprache ein eigenes Etikett vorzuhalten? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Die rechtskonforme Ausgestaltung von Energieetiketten, deren Verwendung on- sowie offline in produktgattungsspezifischen EU-Verordnungen vorgeschrieben wird, sorgt nicht zuletzt aufgrund der komplexen Gestaltungsvorgaben immer wieder für Kontroversen. Für Leuchten, deren Etiketten nicht nur allgemeinverständliche Wert- und Spektrumsangaben, sondern auch zusätzliche Erklärungen wie „Diese Leuchte ist geeignet für Leuchtmittel der Energieklassen ..:“ enthält, stellt sich bei einem intendierten länderübergreifenden Vertrieb in diesem Zusammenhang die Frage nach der korrekten sprachlichen Fassung des Labels. Dürfen die Hinweise in mehreren Sprachen ergehen oder ist pro Landessprache ein eigenes Etikett vorzuhalten? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Vertriebsverbot bestimmter Leuchten seit 1. September 2016 - EU-Verordnung 2015/1428
Leuchten dürfen seit 1. September 2016 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn es für sie keine passenden energieeffizienten Lampen („Glühbirnen“) gibt. Wie es dazu kommt, was das für die betroffenen Hersteller und Händler bedeutet und welche Konsequenzen dies haben kann, erläutert die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag.
Leuchten dürfen seit 1. September 2016 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn es für sie keine passenden energieeffizienten Lampen („Glühbirnen“) gibt. Wie es dazu kommt, was das für die betroffenen Hersteller und Händler bedeutet und welche Konsequenzen dies haben kann, erläutert die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag.
Verkäufer von Beleuchtungskörpern/Leuchtmitteln/Lampen aufgepasst: Abmahnungen wegen zu hohen Quecksilberwerten im Umlauf
Derzeit kursieren wieder vermehrt Abmahnungen, die einen zu hohen Quecksilbergehalt bei Beleuchtungskörpern beanstanden. Auch wenn dieser doch sehr technische Umstand grundsätzlich eher kein Verkäuferthema ist, sollten Händler, die Beleuchtungskörper im Sortiment haben, wachsam sein.
Derzeit kursieren wieder vermehrt Abmahnungen, die einen zu hohen Quecksilbergehalt bei Beleuchtungskörpern beanstanden. Auch wenn dieser doch sehr technische Umstand grundsätzlich eher kein Verkäuferthema ist, sollten Händler, die Beleuchtungskörper im Sortiment haben, wachsam sein.
Ausnahme von der Energiekennzeichnungspflicht für Deko- und Atmosphäre-Beleuchtung?
Die europäische Verordnung Nr. 874/2012 gibt Herstellern und Händlern für Lampen und Leuchten ein differenziertes Kennzeichnungsprogramm vor, das beide Seiten die Bereitstellung wesentlicher energieverbrauchsrelevanter Informationen aufgibt und im Online-Handel durch die Ergänzungsverordnung Nr. 518/2014 zudem um die Pflicht zur Anzeige elektronischer Energielabels erweitert wurde. Allerdings weist der Geltungsbereich der Rechtsakte bestimmte Ausnahmen aus, für die keine Kennzeichnungspflichten begründet werden und auf die sich vermehrt Hersteller und Händler beim Vertrieb von Deko- und atmosphärischer Beleuchtung berufen.
Die europäische Verordnung Nr. 874/2012 gibt Herstellern und Händlern für Lampen und Leuchten ein differenziertes Kennzeichnungsprogramm vor, das beide Seiten die Bereitstellung wesentlicher energieverbrauchsrelevanter Informationen aufgibt und im Online-Handel durch die Ergänzungsverordnung Nr. 518/2014 zudem um die Pflicht zur Anzeige elektronischer Energielabels erweitert wurde. Allerdings weist der Geltungsbereich der Rechtsakte bestimmte Ausnahmen aus, für die keine Kennzeichnungspflichten begründet werden und auf die sich vermehrt Hersteller und Händler beim Vertrieb von Deko- und atmosphärischer Beleuchtung berufen.
Kennzeichnung Leuchten: Auf welche Effizienzklasse kommt es bei Gestaltung des Effizienzpfeils für verlinkte Etikettendarstellung an?
An die Darstellung des Effizienzetiketts per Verlinkung knüpft die EU-Verordnung Nr. 518/2014 eine Reihe von Gestaltungsvoraussetzungen, die sich primär auf das Ausgangsobjekt der Verlinkung beziehen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass ein Pfeil in der Farbe der Energieeffizienzklasse des Produktes mit ausgewiesener Energieeffizienz in weißer Schrift im Inneren der Anknüpfungspunkt für das verlinkte elektronische Etikett sein muss. Bei Leuchten stellt sich in Anbetracht der zwingenden Angabe des Pfeils mit ausgewiesener Energieeffizienzklasse und spezifischer Farbe aber das Problem, dass die Leuchte selbst nicht hinsichtlich ihrer Energieeffizienz bewertet werden kann.
An die Darstellung des Effizienzetiketts per Verlinkung knüpft die EU-Verordnung Nr. 518/2014 eine Reihe von Gestaltungsvoraussetzungen, die sich primär auf das Ausgangsobjekt der Verlinkung beziehen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass ein Pfeil in der Farbe der Energieeffizienzklasse des Produktes mit ausgewiesener Energieeffizienz in weißer Schrift im Inneren der Anknüpfungspunkt für das verlinkte elektronische Etikett sein muss. Bei Leuchten stellt sich in Anbetracht der zwingenden Angabe des Pfeils mit ausgewiesener Energieeffizienzklasse und spezifischer Farbe aber das Problem, dass die Leuchte selbst nicht hinsichtlich ihrer Energieeffizienz bewertet werden kann.
Stellungnahme des Umweltbundesamts zur Kennzeichnungspflicht von Laserprojektoren für Lichtshows nach der VO (EU) Nr. 874/2012
Obwohl die VO (EU) Nr. 874/2012, die die Energieverbrauchskennzeichnung von Lampen und Leuchten regelt, in ihrem Anwendungsbereich nach dem Inhalt des Art. 1 beschränkt ist, werfen verschieden Produkte angesichts vieler nicht eindeutiger Bezugspunkte in den einzelnen Vorschriften nach wie vor die Frage nach dem "Ob" der Kennzeichnungspflicht auf. Der IT-Recht-Kanzlei liegt aktuell eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Anwendbarkeit der Verordnung auf Laserprojektoren als Leuchten vor. Lesen Sie mehr.
Obwohl die VO (EU) Nr. 874/2012, die die Energieverbrauchskennzeichnung von Lampen und Leuchten regelt, in ihrem Anwendungsbereich nach dem Inhalt des Art. 1 beschränkt ist, werfen verschieden Produkte angesichts vieler nicht eindeutiger Bezugspunkte in den einzelnen Vorschriften nach wie vor die Frage nach dem "Ob" der Kennzeichnungspflicht auf. Der IT-Recht-Kanzlei liegt aktuell eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Anwendbarkeit der Verordnung auf Laserprojektoren als Leuchten vor. Lesen Sie mehr.
Online-Kennzeichnung: Leuchten auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen
Die rechtlichen Vorgaben zur Energieverbrauchskennzeichnung von Leuchten sind in der EU-Verordnung Nr. 874/2012 sowie der EU-Verordnung Nr. 518/2014 geregelt. Der EU-Gesetzgeber hat dabei geschlampt. Die genannten Rechtsakte weisen viele inhaltliche Überschneidungen und Wertungswidersprüche auf. Auch wird Händlern die rechtssichere Bewerbung von Leuchten im Fernabsatz maximal erschwert, ja fast unmöglich gemacht. Wie haben nun Händler im Fernabsatz Leuchten zu kennzeichen? Lesen Sie zu dem Thema die aktuellen FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei.
Die rechtlichen Vorgaben zur Energieverbrauchskennzeichnung von Leuchten sind in der EU-Verordnung Nr. 874/2012 sowie der EU-Verordnung Nr. 518/2014 geregelt. Der EU-Gesetzgeber hat dabei geschlampt. Die genannten Rechtsakte weisen viele inhaltliche Überschneidungen und Wertungswidersprüche auf. Auch wird Händlern die rechtssichere Bewerbung von Leuchten im Fernabsatz maximal erschwert, ja fast unmöglich gemacht. Wie haben nun Händler im Fernabsatz Leuchten zu kennzeichen? Lesen Sie zu dem Thema die aktuellen FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei.
Lampen-Leuchten-Sets: Online-Kennzeichnung nach der VO 518/2014
Es geht um als Einheit verkaufte Sets von Leuchten mit austauschbaren Lampen. Wie hat hier die Online-Kennzeichnung zu erfolgen? Muss für die Bereitstellung von Informationen auf die Lampe oder die Leuchte abgestellt werden? Oder sind vielleicht beide Komponenten in gleicher Weise maßgeblich? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Es geht um als Einheit verkaufte Sets von Leuchten mit austauschbaren Lampen. Wie hat hier die Online-Kennzeichnung zu erfolgen? Muss für die Bereitstellung von Informationen auf die Lampe oder die Leuchte abgestellt werden? Oder sind vielleicht beide Komponenten in gleicher Weise maßgeblich? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Lösungsvorschlag der Kommission zur rechtskonformen Darstellung des elektronischen Etiketts für Leuchten in geschachtelter Anzeige nach VO 518/2014
Ab 2015 sind Online-Händler von Leuchten nach der EU-VO Nr. 518/2014 zur Anführung elektronischer Etiketten in ihren Angeboten verpflichtet und können zwischen einer unmittelbaren graphischen Darstellung und einer geschachtelte Anzeige wählen. Angesichts strikter Formvorgaben erschien der rechtskonforme Einsatz von solchen Anzeigen bei Leuchten bisher aber nicht gewährleistet, weil sich deren Energieeffizienz anhand der verwendeten Leuchtmittel bemisst und mithin Spektren über mehrere Klassen ermöglicht. Nun hat die Europäische Kommission sich des Problems angenommen und einen Lösungsweg vorgeschlagen.
Ab 2015 sind Online-Händler von Leuchten nach der EU-VO Nr. 518/2014 zur Anführung elektronischer Etiketten in ihren Angeboten verpflichtet und können zwischen einer unmittelbaren graphischen Darstellung und einer geschachtelte Anzeige wählen. Angesichts strikter Formvorgaben erschien der rechtskonforme Einsatz von solchen Anzeigen bei Leuchten bisher aber nicht gewährleistet, weil sich deren Energieeffizienz anhand der verwendeten Leuchtmittel bemisst und mithin Spektren über mehrere Klassen ermöglicht. Nun hat die Europäische Kommission sich des Problems angenommen und einen Lösungsweg vorgeschlagen.
Rechtskonforme Online-Werbung für Leuchten kaum möglich
Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 etabliert verschiedene energieverbrauchsbedingte Informationspflichten für Hersteller und Händler von Lampen und Leuchten, die nicht nur bei konkreten Verkaufsangeboten, sondern auch in der bloßen Produktwerbung Wirkung entfalten. Händlern von Leuchten werden hierbei allerdings Obliegenheiten auferlegt, die undifferenziert für jede Art des Vertriebes und der Werbung gleichermaßen gelten sollen und so gerade die Besonderheiten des Online-Gewerbes nicht hinreichend berücksichtigen. Dass aufgrund der extensiven Anforderungen eine verordnungskonforme Bewerbung von Leuchten im Online-Handel kaum noch möglich ist und einzelne absatzfördernde Maßnahmen gar völlig boykottiert werden, zeigt die IT-Recht-Kanzlei im folgenden Beitrag.
Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 etabliert verschiedene energieverbrauchsbedingte Informationspflichten für Hersteller und Händler von Lampen und Leuchten, die nicht nur bei konkreten Verkaufsangeboten, sondern auch in der bloßen Produktwerbung Wirkung entfalten. Händlern von Leuchten werden hierbei allerdings Obliegenheiten auferlegt, die undifferenziert für jede Art des Vertriebes und der Werbung gleichermaßen gelten sollen und so gerade die Besonderheiten des Online-Gewerbes nicht hinreichend berücksichtigen. Dass aufgrund der extensiven Anforderungen eine verordnungskonforme Bewerbung von Leuchten im Online-Handel kaum noch möglich ist und einzelne absatzfördernde Maßnahmen gar völlig boykottiert werden, zeigt die IT-Recht-Kanzlei im folgenden Beitrag.
Kennzeichnung von Leuchten im Online-Handel: Gravierende gesetzliche Widersprüchlichkeiten
Die Kennzeichnung von Leuchten unterfällt grundsätzlich dem Regelungsbereich der EU-Verordnung Nr. 874/2012, die mit Wirkung ab dem 01.03.2014 weitgehende Informationspflichten für Händler vorsieht. Für den Bereich des Online-Handels wurde diese durch die EU-Verordnung Nr. 518/2014 abgeändert und um ein vermeintlich zusätzliches Pflichtenprogramm erweitert. Dabei hat der europäische Gesetzgeber jedoch den Regelungsumfang des originären Rechtsaktes offensichtlich außer Acht gelassen und mithin inhaltlichen Überschneidungen, Wertungswidersprüchen und Rechtsunsicherheit die Tore geöffnet. Im folgenden Beitrag zeigt die IT-Recht-Kanzlei die folgenschweren Probleme auf, mit denen sich Online-Händler von Leuchten durch das Zusammenspiel aus Ausgangs- und Ergänzungsverordnung nunmehr konfrontiert sehen.
Die Kennzeichnung von Leuchten unterfällt grundsätzlich dem Regelungsbereich der EU-Verordnung Nr. 874/2012, die mit Wirkung ab dem 01.03.2014 weitgehende Informationspflichten für Händler vorsieht. Für den Bereich des Online-Handels wurde diese durch die EU-Verordnung Nr. 518/2014 abgeändert und um ein vermeintlich zusätzliches Pflichtenprogramm erweitert. Dabei hat der europäische Gesetzgeber jedoch den Regelungsumfang des originären Rechtsaktes offensichtlich außer Acht gelassen und mithin inhaltlichen Überschneidungen, Wertungswidersprüchen und Rechtsunsicherheit die Tore geöffnet. Im folgenden Beitrag zeigt die IT-Recht-Kanzlei die folgenschweren Probleme auf, mit denen sich Online-Händler von Leuchten durch das Zusammenspiel aus Ausgangs- und Ergänzungsverordnung nunmehr konfrontiert sehen.
Einbettung des elektronischen Etiketts für Leuchten per Verlinkung nach VO 518/2014
Ab 2015 können Online-Händler bei der verpflichtenden Bereitstellung elektronischer Etiketten zwischen einer unmittelbaren graphischen Darstellung und einer Einbettung per Verlinkung (sog. „geschachtelte Anzeige“) wählen. Da letztere jedoch nur unter Einhaltung konkreter Formvorgaben zugelassen wird, ergeben sich für die Gerätegattung der Leuchten darstellerische Schwierigkeiten, die im Folgenden nicht nur aufgezeigt werden, sondern auch etwaigen Lösungsmöglichkeiten zugeführt werden sollen.
Ab 2015 können Online-Händler bei der verpflichtenden Bereitstellung elektronischer Etiketten zwischen einer unmittelbaren graphischen Darstellung und einer Einbettung per Verlinkung (sog. „geschachtelte Anzeige“) wählen. Da letztere jedoch nur unter Einhaltung konkreter Formvorgaben zugelassen wird, ergeben sich für die Gerätegattung der Leuchten darstellerische Schwierigkeiten, die im Folgenden nicht nur aufgezeigt werden, sondern auch etwaigen Lösungsmöglichkeiten zugeführt werden sollen.
Kennzeichnung und Bewerbung von Leuchten: Neue Vorgaben für Händler ab dem 01.03.2014
Händler, die Leuchten an Endnutzer vermarkten, werden ab dem 01. März 2014 gemäß Artikel 4 Abs. 2 EU-Verordnung Nr. 874/2012 dafür zu sorgen haben, dass jede in einer Verkaufsstelle ausgestellte Leuchte mit einem ordnungsgemäßen Etikett versehen ist bzw. beim Vertrieb über das Internet die Leuchten in der Artikelbeschreibung ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Was werden Händler bei der Bewerbung von Leuchten noch zu beachten haben? Wie erhalten Händler die notwendigen Etiketten und wie werden Händler das Etikett bei in Verkaufsstellen ausgestellten Leuchten anzubringen haben? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die IT-Recht Kanzlei in ihren aktuellen FAQ.
Händler, die Leuchten an Endnutzer vermarkten, werden ab dem 01. März 2014 gemäß Artikel 4 Abs. 2 EU-Verordnung Nr. 874/2012 dafür zu sorgen haben, dass jede in einer Verkaufsstelle ausgestellte Leuchte mit einem ordnungsgemäßen Etikett versehen ist bzw. beim Vertrieb über das Internet die Leuchten in der Artikelbeschreibung ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Was werden Händler bei der Bewerbung von Leuchten noch zu beachten haben? Wie erhalten Händler die notwendigen Etiketten und wie werden Händler das Etikett bei in Verkaufsstellen ausgestellten Leuchten anzubringen haben? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die IT-Recht Kanzlei in ihren aktuellen FAQ.
Inverkehrbringen und Etikettierung von Leuchten: Ab dem 01.03.2014 sind neue Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 874/2012 zu beachten
Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 sieht ab dem 01.03.2014 eine neue Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchten vor. Hersteller und Importeure, die Leuchten in Verkehr bringen, haben komplett neue Etiketten für ihre Produkte zu entwerfen Nur, wie sind die neuen Energie-Etiketten zu gestalten? Müssen Leuchten-Lieferanten die Händler unentgeltlich mit diesen Etiketten versorgen? In welcher Sprache muss das Leuchtenetikett verfasst sein und ist es zwingend mehrfarbig zu gestalten? Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.
Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 sieht ab dem 01.03.2014 eine neue Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchten vor. Hersteller und Importeure, die Leuchten in Verkehr bringen, haben komplett neue Etiketten für ihre Produkte zu entwerfen Nur, wie sind die neuen Energie-Etiketten zu gestalten? Müssen Leuchten-Lieferanten die Händler unentgeltlich mit diesen Etiketten versorgen? In welcher Sprache muss das Leuchtenetikett verfasst sein und ist es zwingend mehrfarbig zu gestalten? Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.
Neu: Kennzeichnung von Leuchten ab dem 01.03.2014 verpflichtend / EU-Verordnung Nr. 874/2012
Derzeit unterliegen Leuchten nicht der Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung. Das wird sich ab dem 01.03.2014 ändern, da ab diesem Zeitpunkt die EU-Verordnung Nr. 874/2012 Lieferanten und Händlern einen umfangreichen Pflichtenkatalog beim Inverkehrbringen bzw beim Vertrieb von Leuchten aufgibt. Welche Leuchten werden ab dem 01.03.2014 etikettierungs- bzw. kennzeichnungspflichtig sein? Welche Leuchten werden nicht von der EU-Verordnung Nr. 874/2012 erfasst sein? Was wird im B2B-Bereich gelten? Diese und viele weiteren Fragen beantwortet die IT-Recht Kanzlei in ihren aktuellen FAQ.
Derzeit unterliegen Leuchten nicht der Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung. Das wird sich ab dem 01.03.2014 ändern, da ab diesem Zeitpunkt die EU-Verordnung Nr. 874/2012 Lieferanten und Händlern einen umfangreichen Pflichtenkatalog beim Inverkehrbringen bzw beim Vertrieb von Leuchten aufgibt. Welche Leuchten werden ab dem 01.03.2014 etikettierungs- bzw. kennzeichnungspflichtig sein? Welche Leuchten werden nicht von der EU-Verordnung Nr. 874/2012 erfasst sein? Was wird im B2B-Bereich gelten? Diese und viele weiteren Fragen beantwortet die IT-Recht Kanzlei in ihren aktuellen FAQ.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
- Wohnraumlüftungsgeräten
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
Verkauf ins Ausland
- Belgien E-Commerce (AGB)
- Dänemark E-Commerce (AGB)
- Frankreich E-Commerce (AGB)
- Internationaler Verkauf
- Irland E-Commerce
- Italien E-Commerce (AGB)
- Kanada E-Commerce
- Luxemburg E-Commerce (AGB)
- Niederlande E-Commerce (AGB)
- Österreich E-Commerce (AGB)
- Polen E-Commerce (AGB)
- Schweden E-Commerce (AGB)
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- Spanien E-Commerce (AGB)
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- United Kingdom E-Commerce (AGB)
- USA E-Commerce (AGB)
Weitere Themen
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