Lösungsansatz für die Abmahnproblematik wegen der eBay-Werbung für eine Garantieverlängerung
[UPDATE 01.03.2019]: eBay hat reagiert, und das Produkt umbenannt. Damit ist das Problem beseitigt und der nachfolgende Hinweis sollte daher nicht mehr eingefügt bzw. verwendet werden. Details lesen Sie gerne hier
Aktuell werden Abmahnungen aufgrund der Werbung für eine „Garantieverlängerung“ bei eBay.de ausgesprochen. Leider ist diese lästige, vom eBay-Verkäufer in der Regel nicht gewollte Werbung nicht abschaltbar. Exklusiv für Update-Service Mandanten zeigt die IT-Recht Kanzlei einen Lösungsansatz für diese Problematik auf.
Worum geht es?
eBay.de bietet in Zusammenarbeit mit der Allianz Assistance für bestimmte Haushaltsgeräte, Elektronikartikel, Gartengeräte, Autoteile und Schmuck seit einiger Zeit eine kostenpflichtige „Garantieverlängerung“ an, die im jeweiligen Angebot des eBay-Verkäufers beworben wird (ob er will oder nicht).
Konkret heißt es dazu bei eBay:
"Unter den Produkten für eine Garantieverlängerung sind diverse Haushalts- sowie andere Elektronikartikel – u.a. aus den Bereichen TV & Home Entertainment, Fotografie, PC und Gaming. Außerdem enthalten, sind Artikel aus den Bereichen Auto- und Motorrad sowie Auto-Tuning & -Styling. Auch bei zahlreichen Artikeln für Haus und Garten kann die Garantie verlängert werden. Die Garantieverlängerung wird für die Laufzeit von 6-36 Monaten angeboten, abhängig von Artikelzustand, Gerätepreis und Kategorie."
Quelle: https://verkaeuferportal.ebay.de/allianz-assistance
Hintergründe zur Problematik lesen Sie gerne hier.
Abmahnungen im Umlauf – Verkäufer sind betroffen
Aktuell werden wegen dieser Werbung eBay-Verkäufer abgemahnt. Wir berichten dazu hier.
Nicht eBay selbst bekommt also wegen dieser Werbemaßnahme Ärger, sondern die eBay-Verkäufer werden angegangen.
Kann ich das als eBay-Verkäufer nicht einfach abstellen?
Nein, derzeit ist leider keine Möglichkeit bekannt, die Bewerbung dieser „Garantieverlängerung“ zu deaktivieren. Nach Mandantenberichten kommt eBay.de dem Wunsch nach Entfernung dieser Werbung nicht nach, will die Sache jedoch prüfen.
Wie die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, ist hier – wird überhaupt reagiert – mit einer längeren Wartezeit zu rechnen.
Lösungsansatz: Betroffene Kategorien nicht mehr bedienen
Eine Lösungsmöglichkeit besteht darin, in den betroffenen Kategorien keine Waren mehr anzubieten. In welchen (Unter)Kategorien diese ungewollte Werbung angezeigt wird, ist jedoch schwer zu sagen.
Dieser Ansatz dürfte jedoch aus wirtschaftlicher Sicht für die meisten Verkäufer nicht in Betracht kommen.
Weiterer Lösungsansatz: Aufnahme eines Disclaimers in die Artikelbeschreibung
Ferner bietet es sich – solange diese lästige eBay-Werbung nicht deaktiviert werden kann – an, dass der Verkäufer sich in der jeweiligen Artikelbeschreibung von dieser Leistung der Allianz Assistance ausdrücklich distanziert und den Kunden darauf hinweist, dass für den Artikel keine Garantie im Sinne des § 443 BGB besteht, die „verlängert“ werden könnte.
Ein solcher Hinweis könnte wie folgt lauten:
"Für diesen Artikel bestehen keine über gesetzliche Mängelrechte hinausgehende Rechte im Sinne einer Garantie gemäß § 443 BGB. Sollte im Bestellablauf der Abschluss einer „Garantieverlängerung“ angeboten werden, handelt es sich hierbei nicht um eine Leistung des Verkäufers, sondern alleine um eine Leistung des werbenden Versicherers, über die der Käufer einen gesonderten Vertrag mit dem Versicherer abschließen muss und die keinerlei Einfluss auf die Rechte zwischen Käufer und Verkäufer hat."
Achtung: Dieser Hinweis darf aber natürlich nur dann verwendet werden, wenn für diesen Artikel auch tatsächlich keinerlei Garantieversprechen besteht. Andernfalls läge ein abmahnbarer Widerspruch vor.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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