Vorsicht bei eBay.de: Werbung mit „Garantieverlängerung“ ist nicht ohne
[UPDATE 01.03.2019]: eBay hat reagiert, und das Produkt umbenannt. Damit ist das Problem beseitigt. Details lesen Sie gerne hier
Aktuell bewirbt eBay zahlreiche Artikel mit der Möglichkeit, eine „Garantieverlängerung“ für diese abzuschließen. Dies geschieht wohl ohne Zutun des Verkäufers und ist rechtlich nicht unbedenklich.
Worum geht es?
In Zusammenarbeit mit der Allianz Assistance Versicherung versucht eBay derzeit, Interessenten eine „Garantieverlängerung“ für bestimmte Produkte zu verkaufen.
Dies soll zunächst für Waren aus den Sortimenten Grills, Haushaltsgeräte, Heimwerken, Kinderwagen, Schmuck, Uhren und Weiße Ware gelten.
Nach derzeitigen Erkenntnissen stellt eBay dann die Werbung bzw. Abschlussmöglichkeit dieser Versicherungsleistung ohne Zutun des Verkäufers dar.
Woran erkenne ich betroffene Produkte?
eBay.de wirbt auf den entsprechenden Artikeldetailseiten einiger Produkte wie folgt für diese Zusatzleistung:
Der Kunde kann bei Anklicken dieser Leistung dann aus verschiedenen Laufzeiten der „Garantieverlängerung“ wählen , sich die Versicherungsdokumente anzeigen lassen und die Versicherung im Anschluss direkt beauftragen:
Problematik unzulässiger Garantiewerbung
eBay-Verkäufer sehen sich durch diese Werbemaßnahme mit einer möglicherweise unzulässigen Garantiewerbung konfrontiert.
Durch die Bezeichnung und Bewerbung dieser Zusatzleistung als „Garantieverlängerung“ entsteht bei einem Interessenten der Eindruck, dass für die angebotene Ware bereits eine Garantie (quasi als „Basisgarantie“) bestehen würde.
Dies deswegen, weil eine solche „Verlängerung“ andernfalls keinen Sinn machen würde. Etwas, was nicht besteht, kann auch nicht verlängert wird.
Damit ist nicht auszuschließen, dass ein Gericht diese neue Werbung eBays als Garantiewerbung für das angebotene Produkt (auch wenn für diese gar keine Garantie besteht und der Verkäufer selbst überhaupt keine Garantiewerbung betreibt) einstuft, da durch diese Werbung der Eindruckt erweckt wird, für das angebotene Produkt bestehe eine Basis-Garantie, die gegen Entgelt verlängert werden kann.
Eine rechtssichere Garantiewerbung ist juristisch recht anspruchsvoll. Die für eine rechtssichere Garantiewerbung erforderlichen Hinweise und Informationen (siehe dazu hier) wird der normale Verkäufer - der oft von dieser neuen Werbung eBays gar nichts weiß – dann nicht erfüllen.
eBays Werbung dem Händler wohl zurechenbar
Obwohl die beschriebene Werbung wohl völlig ohne Zutun des Verkäufers dargestellt wird, dürfte diese juristisch dem Händler zurechenbar sein.
Dies verhält sich nicht anders als bei anderen „Gefahrenquellen“, welche von den Plattformen ohne Zutun der Händler geschaffen werden (z.B. tell-a-friend-Werbefunktion auf der Plattform, die vom Händler gar nicht veranlasst wurde). Die Gerichte sehen hier in aller Regel umfassende Prüfpflichten der Händler.
Vorsicht insbesondere bei Unterlassungserklärungen im Bestand
Ganz besonders aufpassen müssen Verkäufer, die bereits eine Unterlassungserklärung wegen unzulässiger Garantiewerbung im Bestand haben. Es drohen ggf. Vertragsstrafenzahlungen.
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