Anpassung bei eBay Kleinanzeigen – Rechtstexte können nun online hinterlegt werden!

Anpassung bei eBay Kleinanzeigen – Rechtstexte können nun online hinterlegt werden!
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Beitrag vom: 27.01.2018
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Kleinanzeigen.de: Wie verkauft man rechtssicher?"

Die Anzeigenplattform eBay Kleinanzeigen boomt gewaltig: Die sehr große Reichweite und die Möglichkeit, auch als Händler kostenfrei zu inserieren, machen die Plattform für Onlinehändler sehr attraktiv. Durch eine aktuelle technische Anpassung sind nun auch die Hürden für ein rechtssicheres Anbieten gefallen.

Bisheriges Manko der Plattform wurde beseitigt

Bisher war es nur in sehr beschränktem Umfang möglich, als Händler bei eBay Kleinanzeigen online rechtliche Informationen zu hinterlegen. Der Umfang einer jeden Anzeige ist vom Anzeigentext her auf maximal 4.000 Zeichen begrenzt.
Onlineverkäufer müssen jedoch – soll abmahnsicher angeboten werden – Rechtstexte (insbesondere AGB und Widerrufsbelehrung) nutzen, die vom Umfang her den Rahmen von 4.000 Zeichen bei Weitem sprengen.
Abmahnsichere und professionelle Rechtstexte – allen voran Impressum, AGB, Datenschutzhinweise, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular – lassen sich kaum unter 15.000 Zeichen realisieren.

Bis vor kurzem war es daher aus technischen nicht möglich, die nötigen Rechtstexte bei eBay Kleinanzeigen online zu hinterlegen. Lediglich ein Impressum konnte im entsprechenden Feld auch in der Vergangenheit hinterlegt werden. Für ausreichende AGB & Co. war der Platz dagegen zu knapp.

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30.000 Zeichen stehen nun zur Verfügung

Seitens eBay Kleinanzeigen wurde kürzlich das Layout angepasst. Im neu geschaffenen Eingabefeld unter der Bezeichnung „rechtliche Angaben“ stehen dem Händler je Anzeige nun zwischen minimal 10 und maximal 30.000 Zeichen für die Hinterlegung von rechtlichen Informationen zur Verfügung.

Insbesondere können nun die abmahnsicheren Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für eBay-Kleinanzeigen bequem bereits online in dieses Feld kopiert und damit in der jeweiligen Anzeige dargestellt werden.

Allerdings muss zudem in jeder Anzeige ein transparenter Hinweis die Rechtstexte erfolgen.

Lästige Lösung über „Verhandlungsbasis“ nun hinfällig

Aufgrund des bisher bestehenden Mankos der von vollständigen Rechtstexten mussten sich Händler – um Abmahnungen zu vermeiden – des Kniffs bedienen, bei eBay Kleinanzeigen noch keinen konkreten Preis für ihre Waren anzugeben, sondern stattdessen mit der Angabe eines Preises auf Verhandlungsbasis arbeiten.

Hintergrund war, dass andernfalls der Interessent über die durch die Impressumsangaben und die Funktion „Nachricht schreiben“ eröffneten Kommunikationswege dem Händler gegenüber bereits sein Angebot hätte abgeben können. Die gesetzlichen Informationspflichten muss der Händler zu diesem Zeitpunkt aber bereits erfüllt haben – was technisch nicht möglich war – wollte er keine Abmahnung riskieren.

Werden nun nach der Anpassung der Plattform die notwendigen Rechtstexte bereits online transparent in der Anzeige hinterlegt, kann auch ein konkreter Preis für die Ware angegeben werden.

Damit dürften sich für die Händler künftig lästige Anfragen nach dem Motto „was ist der letzte Preis?“ deutlich reduzieren.

Abmahnsicherheit deutlich erhöht

Durch die technischen Neuerungen ist eine rechtssichere Nutzung von eBay Kleinanzeigen nun wesentlich erleichtert worden.

Die IT-Recht Kanzlei hat aus diesem Grund die Handlungsanleitungen für das Anbieten bei eBay-Kleinanzeigen aktualisiert und empfiehlt ihren Mandanten, die Rechtstexte von nun an unbedingt auch schon online in der jeweiligen Anzeige zu hinterlegen.

Fazit

Die technischen Anpassungen sind sehr begrüßenswert, da es dem gewerblichen Anbieter bei eBay Kleinanzeigen nun um ein Vielfaches einfacher gemacht wird, dort rechtssicher seine Waren zu präsentieren.

Wichtig ist jedoch, dass der gewerbliche Anbieter in jeder eBay-Kleinanzeige auf die online eingebundenen Rechtstexte (Impressum inkl. Link zur OS-Plattform, AGB, Datenschutz, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular) deutlich hinweist, da die derzeitig etwas versteckte Darstellung unter „Rechtliche Angaben“ für sich genommen nicht transparent genug sein dürfte.

Damit dürfte die Plattform eBay Kleinanzeigen nochmals interessanter werden, insbesondere als kostengünstige und reichweitenstarke Alternativ zu Amazon.de und eBay.de. Händler müssen aber darauf achten, diese Plattform rechtssicher zu nutzen, da bereits mehrere Abmahnungen in Bezug auf Inserate bei eBay-Kleinanzeigen bekannt geworden sind (so etwa auch vom IDO-Verband aus Leverkusen).

Selbstverständlich stellt die IT-Recht Kanzlei ihren Update-Service-Mandanten eine umfassende, nun an die neuen technischen Gegebenheiten angepasste Handlungsanleitung für den Verkauf via eBay-Kleinanzeigen zur Verfügung. Diese ist hier zu finden.

Möchten auch Sie von den professionellen-Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei profitieren, wie bereits über 45.000 Internetpräsenzen? Für den rechtssicheren Verkauf über eBay-Kleinanzeigen sind die Rechtstexte bereits ab 9,90 Euro zzgl. MwSt. monatlich verfügbar – selbstverständlich inklusive Update-Service für eine dauerhafte Rechtssicherheit.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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2 Kommentare

M
Max R 02.02.2018, 20:41 Uhr
Nachtrag zu "Ebay-Kleinanzeigen - Online Eingebunde Rechtstexte Hinweis"
Hallo! Ein Nachtrag zu meiner obigen Frage. Habe es ausprobiert. War mein Irrglaube, dass links im Impressum nicht klickbar sind. Funktioniert und ich werde es ausprobieren. Leider muss es bei jeder Anzeige einzeln aktualisiert werden... aber nja. Wenn dann nicht mehr VB dort steht ein kleiner Gewinn. Vielen Dank!
M
Max R. 31.01.2018, 17:11 Uhr
Ebay-Kleinanzeigen - Online Eingebunde Rechtstexte Hinweis
Hallo,

vielen Dank für den Interessanten Artikel.

Etwas erschliesst sich mir jedoch noch nicht ganz. Der Hinweis auf die online eingebundenen Rechtstexte. Soll im Anzeigentext vorab dann stehen.: "Für Rechtstexte (Impressum inkl. OS Plattform etc), bitte sehen Sie Information auf meiner Webseite." ? Da zb. der OS Plattformlink meines Wissens nach anklickbar sein muss kann er ja nicht in den "Rechtlichen Angaben" bei Ebay-Kleinanzeigen eingefügt werden. Kann schon aber macht ja durch die Nicht-Verlinkung fast keinen Sinn. Oder ich denke wieder zu wirr :-) Viele Grüße

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