Anleitung: Über Kleinanzeigen.de rechtssicher verkaufen

Anleitung: Über Kleinanzeigen.de rechtssicher verkaufen
Stand: 25.11.2019 6 min 7

Auch auf Kleinanzeigen.de (ehemals eBay Kleinanzeigen) benötigen gewerbliche Verkäufer Rechtstexte, um rechtssicher handeln zu können. Und gerade weil der rechtssichere Verkauf über diese Plattform nicht ganz einfach ist, ist es umso wichtiger, dass Händler ihre Angebote so sicher wie möglich gestalten. Wie das geht und wo die Fallen lauern, zeigen wir mit diesem Leitfaden.

Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Rechtstexte manuell abmahnsicher in Ihre Kleinanzeigen-Angebote einbinden können.

Auch wenn Kleinanzeigen.de die Angebote für gewerbliche Anbieter mittlerweile unter dem Begriff Kleinanzeigen Pro professionalisiert hat, kann es nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei selbst bei Verwendung professioneller Rechtstexte im Rahmen der Nutzung von "Kleinanzeigen" keine 100%ige Rechtssicherheit geben, da die Plattform schlichtweg nicht für gewerbliche Anzeigen bzw. Angebote konzipiert ist. Daher gilt es, zumindest das Abmahnrisiko so gering wie möglich zu halten.

Insbesondere bei "Kleinanzeigen" ist auf die Gestaltung der Anzeige sehr viel Wert zu legen.

Wer als gewerblicher Anbieter die Plattform "Kleinanzeigen" nutzt, sollte insbesondere auf folgende Punkte achten:.

1. Rechtliche Angaben: Vollständiges Impressum mit anklickbarem Link auf OS-Plattform, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutz

Kleinanzeigen bietet bei der Erstellung einer gewerblichen Anzeige die Möglichkeit, in dem Feld "Rechtliche Angaben" alle relevanten Angaben hierzu zu machen. Dazu gehören

  • vollständiges Impressum mit Angaben und Link zur OS-Plattform
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Widerrufsbelehrung inkl. Widerrufsformular
  • Hinweise zum Datenschutz
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Bei Kleinanzeigen ist die Zeichenanzahl für diese o.g. rechtlichen Hinweise auf 30.000 Zeichen begrenzt - sofern Sie alle o.g. Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei verwenden, werden Sie diese Zeichenanzahl in der Regel nicht überschreiten und können alle Texte untereinander dargestellt per Copy&Paste in dieses Feld übertragen.

Eine abmahnsichere Vorlage für Ihr Impressum finden Sie als Update-Service-Mandant in Ihrem Mandantenportal.

Bitte beachten Sie, dass Sie unbedingt einen klickbaren Link zur OS-Plattform vorhalten müssen, siehe diese Anleitung).

Nach Fertigstellung und Aktivierung der Anzeige sollte überprüft werden, ob die Rechtstexte unter "Rechtliche Hinweise" auch angezeigt werden.

Für einen transparenten Verweis auf die Rechtstexte muss noch der Hinweis unter dem folgenden Punkt 4 angezeigt werden.

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2. Kein verbindliches Verkaufsangebot!

Vermeiden Sie in jedem Falle, dass ein Interessent die Anzeige bereits als verbindliches Verkaufsangebot verstehen kann bzw. als Einladung dazu, Ihnen gegenüber ein verbindliches Kaufangebot abzugeben. Unbedingt zu vermeiden sind also Aussagen wie „Wenn Sie den Kauf bestätigen wollen, senden Sie uns eine Nachricht“ oder „Senden Sie uns Ihr Angebot per Email“. Sie sollten die Anzeige vielmehr so unverbindlich und rudimentär wie möglich halten.

3. Mustertext der IT-Recht Kanzlei in die Anzeige übernehmen

In jeder Anzeige sollte von Ihnen daher folgender Zusatz eingefügt werden:

Wichtiger Hinweis:

Das Impressum, die Informationen und den Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung, die AGB mit Kundeninformationen und Datenschutzhinweisen sowie die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erreichen Sie durch Klicken auf „Rechtliche Angaben“.

Diese Anzeige dient ausschließlich als Basis für spätere Vertragsverhandlungen. Sie stellt weder ein verbindliches Angebot noch eine Einladung zur Abgabe eines solchen dar. Sollte das Produkt Ihr Interesse geweckt haben, bitten wir um eine unverbindliche Nachricht per [Mail], [Telefon], [Fax], [Brief] an die unter "Rechtliche Angaben" angegebenen Kontaktdaten oder [über die Funktion „Nachricht schreiben“], jeweils unter Angabe Ihrer [Mailadresse], [Faxnummer] oder [Postanschrift]. Wir werden Ihnen daraufhin ein verbindliches Angebot unterbreiten und Ihnen unsere AGB mit Kundeninformationen sowie die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular übersenden.

Anmerkung: Das jeweils nicht gewünschte Kommunikationsmedium in eckigen Klammern ist zu streichen. Für jede gewählte Kommunikationsform muss in Ihrem Impressum der Anzeige die entsprechende Kontaktinformation hinterlegt werden.

4. Rechtlich korrekte Angaben zu Preisen, Versandkosten, Zahlungsarten und Lieferzeiten

Achten Sie dabei auf eine korrekte Preisangabe (insbesondere auch auf den Hinweis zur Beinhaltung der MwSt. und ggf. Grundpreisangabe). Sie sollten bereits in den Titel der Anzeige den Kaufpreis mit einem Sternchenhinweis angeben (z.B. „Produkt XY, neu, 50€*“) , und dann in der Anzeige den Sternchenhinweis auflösen (z.B: „*inkl. MwSt, zzgl. Versandkosten.“).

Während in Online-Shops oder auf Plattformen mit hinreichendem informationstechnologischen Individualisierungsspielraum alternativ in zulässiger Weise auf einen Sternchenhinweis zurückgegriffen werden kann, der dem Preis an geeigneter Stelle die Formulierung „Preis inkl. MwSt.“ beiordnet, lässt der Funktionsrahmen der Plattform "Kleinanzeigen" die Anführung eines Sternchens hinter dem Preis nicht zu. Vielmehr wird der Inserent zur Nennung eines rein numerischen Preises aufgefordert. Ein Sternchen hinter der Preisangabe blockiert die Freischaltung des Inserats.

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Die Anführung der Pflichtangabe mittels eines Sternchenhinweises hinter dem Preis, auf den sodann in der Anzeigenbeschreibung Bezug genommen werden könnte, scheidet mithin aus.

Nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei besteht damit derzeit keine völlig rechtssichere Option, die Formulierung „Preis inkl. MwSt.“ innerhalb der Anzeige zu platzieren. Bis zur Ermöglichung einer pflichtkonformen Umsetzung durch Kleinanzeigen.de könnte es nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei den Anforderungen der PAngV aber genügen, wenn der Preis bereits in den Anzeigentitel mit aufgenommen und sodann mit einem Sternchen versehen wird, auf das die Produktbeschreibung Bezug nimmt:

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Dass damit die von dem Portal vorgesehene separate Anführung des Preises vorweggenommen wird, ist unbeachtlich.

Ist für die angebotene Ware eine Grundpreisangabe erforderlich, muss auch diese in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Gesamtpreis erfolgen.

Geben Sie zudem - wenn ein Versand der Ware erfolgt - auch die jeweils anfallenden Versandkosten in der Anzeige an bzw. weisen bei kostenfreiem Versand auf diesen Umstand hin.

Auch sollten die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten benannt werden.

Ferner sollten Sie in der Anzeige auf die Lieferzeiten für die Ware hinweisen. Einen entsprechenden Leitfaden finden Sie gerne hier.

5. Professionelle Rechtstexte speziell für "Kleinanzeigen" einsetzen

Nutzen Sie professionelle Rechtstexte speziell für „Kleinanzeigen“. Neben einem korrekten Impressum benötigen Sie AGB mit Kundeninformationen und Datenschutzhinweisen sowie eine Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular. Die IT-Recht Kanzlei bietet entsprechende Rechtstexte hier an.

6. Auf Kundenanfragen rechtssicher reagieren

Reagieren Sie auf eine Kundenanfrage mit einem konkreten Angebot unter Angabe der anfallenden Versandkosten (soweit Versand gewünscht und möglich) und der verfügbaren Zahlungsarten und Angabe der Lieferzeit per Email, Fax oder Brief und übermitteln dem Kunden dabei die Rechtstexte. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

7. Rechtssichere Kommunikation mit Kunden

Sollte ein Kunde trotz des Zusatzes in der Anzeige mit einem direkten Kaufangebot reagieren bzw. der Ansicht sein, durch seine Erklärung bereits einen Kaufvertrag mit Ihnen herbeigeführt zu haben, weisen Sie ihn nochmals auf den Zusatz unter obiger Ziffer 2 hin, teilen ihm mit, dass Sie sein Angebot nicht annehmen können bzw. noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und übersenden dem Kunden ggf. ein eigenes Angebot wie unter Ziffer 6 beschrieben.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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7 Kommentare

E
Eugen Elisarow 09.04.2021, 13:59 Uhr
Mehrwertsteuer auch für Kleingewerbe engeben?
Ist eine Angabe der Mehrwertsteuer auch für Kleingewerbler nötig da diese davon befreit sind nach §19 UStG. Vielen Dank schonmal !
S
Sando 27.04.2020, 16:51 Uhr
AGB, Widerruf, * im Titel, wirklich notwendig?
Erstmal danke für die wertvollen Tipps.

Ich frage mich dennoch, ob die AGB und Widerrufsbedingungen pro Anzeige definiert werden müssen. Es handelt sich bei einer Kleinanzeige um eine Offerte, hier kann man nicht kaufen. Der Interessent muss anfragen, womit man ihn gleich über Rechte und Pflichten aufklären könnte. Die AGBs könnte man ggf. in den rechtlichen Angaben verlinken, aber jedes mal rein kopieren ist gefährlich, gerade wenn sich etwas ändert und man dann alle Anzeigen überarbeiten müsste.

Für mich ist eine Kleinanzeige vergleichbar mit einem Plakat an der Straße. Dort finden sich auch keine AGBs. Erst bei Kontaktaufnahme kriege ich die oder kann sie einsehen.

Der Stern im Titel, tut das wirklich Not? Reicht es nicht aus, direkt im ersten Satz auf die MwSt. hinzuweisen zumal in der App nichts von der Beschreibung zu sehen ist, daher irritiert der * eher und führt dazu, dass jemand in der Suchliste nach den weiteren Angaben zum * sucht.

Sucht man ein bisschen bei eBay Kleinanzeigen, so findet man kaum jemanden, der das umsetzt. In der Regel vollständiges Impressum und gut ist. Werden die nun alle abgemahnt? Ist ja kein kostenpflichtig kaufen ....

Nun gut. Vielleicht solltet ihr den gewerblichen noch als Tool den AnzeigenChef empfehlen, damit können sie sich wenigstens die Handarbeit sparen und müssen ihren Kram nur einmal pflegen.

Sonst Top Beitrag und danke für die Mühe und weiter so
J
Jörg 21.01.2020, 15:05 Uhr
Preisbindung
Aktuell haben wir ein Immobilienangebot, wir haben kurzfristig zugesagt zum angebotenen Preis. Jetzt laufen dort nach und nach neue Interessenten auf, die z.T. Preise über dem Preis in der Anzeige bieten. Wie rechtssicher ist diese Verfahrensweise, da aktuell der Immobilienmarkler die Preise hochgehen lässt. Gibt es hier nicht eine Preisbindung?
Impressum und AGB´s sind ebenfalls nicht angegeben.
F
Frank 25.11.2019
Über App ist nicht alles lesbar
Hallo,
ich habe gerade einen Artikel auf ebay-Kleinanzeigen (gewerblich) veröffentlicht. Alle links sind klickbar und man kann alles wunderbar lesen. Unter der App allerdings ist unter Rechtliche Angaben nicht alles lesbar. Es geht nur bis zur Mängelhaftung. Was kann man den da machen?
C
Christoph Arndt 25.11.2019
Wie sieht es bei Dienstleistungen aus?
Mir wurde heute Abend per E-Mail von den Ebay Kleinanzeigen mitgeteilt, dass man mein extra als gewerbliche Annonce mit einem vollständigen Impressum einschließlich USt-Id. vor rund zwei Jahren aufgegebenes Inserat gelöscht habe, weil sich irgendjemand darüber beschwert hätte. Originaltext:

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Lieber Nutzer!

Deine Anzeige wurde von unserer Plattform entfernt, da sie uns von anderen Nutzern mit dem Hinweis auf einen gewerblichen Hintergrund gemeldet wurde. Im Falle einer gewerblichen Nutzung sind bei eBay Kleinanzeigen besondere Pflichten zu beachten:
https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe-gewerblich/gewerbe/pflichten


Als gewerblicher Nutzer bist du verpflichtet, ein vollständiges Impressum nach § 5 Telemediengesetz (TMG) in deinen Anzeigen zu hinterlegen.
Was gehört in ein Impressum?
https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe-gewerblich/gewerbe/rechtliche-angaben"

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Alle hier genannten Ausführungen beinhalten den Verkauf von WAREN über einen Onlineshop. Ich aber biete meine Dienste als freiberuflicher Übersetzer und Dolmetscher an. Hierzu bedarf es nach meinem Verständnis keines Onlineshops, keines Widerrufsrechts noch irgendwelcher AGBs, Rücktrittsklauseln usw.

Was kann ich tun? Ich werde mich auf jeden Fall von Ihnen hier beraten lassen. Die Löschung empfinde ich als absolut unangemessen, denn meine Annonce war als gewerblich und mit vollständigem Impressum aufgegeben worden. Letzteres wurde allerdings erst nach Anklicken sichtbar. Als symbolisches Honorar war 1,00 EUR angegeben, dies wurde im Text auch so erklärt.

MfG

C. Arndt, Wildberg
O
Oliver Kuscak 25.11.2019
Rechtlich wieder überholt?
Vielen Dank für diese kostenfreie Information.




Mir fallen dazu einige Punkte auf die etwas fraglich sind. 1. Ein Shop annonciert zwar online, aber alles als freibleibende Angebote / z.b Gebrauchtware die vorab besichtigt werden soll Autos oder oder.
Wieso braucht es dann hier wirksame Widerrufsbelehrungen? Der Kaufvertrag kommt doch dann gar nicht zustande. 2. Datenschutzbestimmungen, AGB, Widerrufsbelehrung müssen doch einzeln als anklickbarer Link vorhanden sein. Hier einfach alles unter rechtliche Angaben setzen, ist doch gleichzusetzen mit dem Verbot unter dem Reiter Impressum auf einer Homepage die Datenschutzbestimmungen zu veröffentlichen. 3. Preisangaben bei Kleinanzeigen sind nicht rechtskonform. Hier fehlt: Die Ausweisung der MWST. 4. Kontaktfelder bei Ebaykleinanzeigen sind nicht verschlüsselt. Ebaykleinanzeigen behält sich vor die Nachrichten zu speichern, zu scannen oder manuell einzugreifen. Sofern kein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag hierzu besteht, ist eine Kommunikation bei Ebaykleinanzeigen unzulässig. Ebaykleinanzeigen lässt sich sogar noch den Service als Proversion teuer bezahlen.. Und selbst da besteht keine Rechtssicherheit. Im Grunde sind meines Erachtens solche Portale wie Kleinanzeigen durch den Gesetzgeber zu bösen Fallen für Gewerbetreibende geworden und somit illegalisiert worden! Schönen Dank auch liebe Politiker/EU
C
Christian Ehlers 25.11.2019
Punkt 4 noch erforderlich?
Wenn in den rechtlichen Angaben Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung hinterlegt sind (gilt hier die gleiche wie bei ebay?) muss dann Punkt 4 noch im Anzeigentext hinterlget werden? Allein mit Nennung der email-adresse im Anzeigentext hat ebay ein Problem - so bleibt nur Fax, Brief und das Kontaktformular. 
Wie bekomme ich den link zur Plattform anklickbar, wenn kein html möglich ist?
Bitte um einen kurzen Hinweis. Danke.
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