eBay Kleinanzeigen: IDO-Verband mahnt Anzeigen wettbewerbsrechtlich ab

Der IDO-Verband ist als Massenabmahnverband wohlbekannt. Derzeit scheint man dort wohl nach neuen „Tätigkeitsfeldern“ Ausschau zu halten. Wurden die letzten Monate vor allem Anbieter bei DaWanda.de massenhaft abgemahnt, scheint die Abmahnwelle nun auf die Anzeigenplattform „ebay Kleinanzeigen“ überzuschwappen.
Inhaltsverzeichnis
- Worum geht es?
- Neuland: Verbandsabmahnungen bei eBay Kleinanzeigen
- Bei eBay Kleinanzeigen drohen Massenabmahnungen
- „eBay Kleinanzeigen“ – was ist das überhaupt?
- Problem: Es können in der Anzeige keine vollständigen Rechtstexte hinterlegt werden
- Dilemma zwischen Rechtslage und technischen Restriktionen
- Ohne Rechtstexte geht es in keinem Fall
- Was ist die Lösung? Handlungsanleitung zur Lösung des Abmahnproblems für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei verfügbar!
- Fazit
Worum geht es?
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung des IDO-Verbandes („IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., Uhlandstraße 1, 51379 Leverkusen“) vor, mit welcher die Anzeige eines gewerblichen Verkäufers auf der Anzeigenplattform eBay Kleinanzeigen unter https://www.ebay-kleinanzeigen.de/ wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße beanstandet wird.
Von den beanstandeten angeblichen Verstößen her, nämlich
- Fehlende Widerrufsbelehrung
- Fehlendes Muster-Widerrufsformular
- Fehlende Information über Bestehen eines Mängelhaftungsrechts für die Waren
- Fehlende Information über Speicherung und Zugänglichkeit des Vertragstextes
- Fehlender anklickbarer Link zur OS-Plattform
- Werbung mit einem versicherten Versand
erst einmal nichts Ungewöhnliches...
Neuland: Verbandsabmahnungen bei eBay Kleinanzeigen
Ungewöhnlich ist jedoch, dass der IDO (neben den weiteren „frischen“ Abmahngründen „Fehlen einer Datenschutzerklärung“ und „Telefonnummer im Muster-Widerrufsformular genannt“) nun seine Abmahnungen auf eBay Kleinanzeigen ausweitet.
Dies sollte die Alarmglocken bei allen gewerblichen Nutzern von eBay Kleinanzeigen läuten lassen.
Denn der IDO betritt hier wohl nicht ohne guten Grund Neuland. Das Abmahnpotential dürfte bei eBay Kleinanzeigen ein enormes sein, weil viele gewerbliche Anbieter solche Kleinanzeigen gerne „nebenbei“ nutzen, aber überhaupt nicht auf dem Schirm haben, dass auch dabei fernabsatzrechtliche Informationspflichten (wie etwa in Rahmen „richtiger“ eBay-Angebote oder Angeboten bei Amazon bzw. im eigenen Onlineshop) zu beachten sind und die Plattform zudem technisch für deren Erfüllung überhaupt nicht ausgelegt ist.
Es treffen bei eBay Kleinanzeigen also häufig mangelndes Problembewusstsein der Inserenten und etliche technische Hürden aufeinander, eine ideale Brutstätte für Abmahngründe.
Bei eBay Kleinanzeigen drohen Massenabmahnungen
Ein enormes Schadpotential dürfte jedoch darin zu sehen sein, dass der IDO nun vorhaben dürfte, auch (nach eBay.de und DaWanda.de) die Plattform ebay-Kleinanzeigen abmahntechnisch aufzurollen. Wer den IDO kennt, weiß, dass er recht gründlich agiert, also die jeweilige Plattform monatelang und systematisch beobachtet und hundert-, wenn nicht gar tausendfach dort tätige Verkäufer mit wettbewerbsrechtlichen Schwachstellen abmahnt.
Die Erfahrung zeigt: Wenn der IDO ein neues Feld beackert, bleibt es gewiss nicht bei einer oder einzelnen Abmahnung(en). Hier stehen schnell ein paar hundert Abgemahnte im Raum, die Schlagzahl des IDO ist enorm! Die „Kuschelzeit“ bei eBay Kleinanzeigen dürfte damit definitiv beendet sein.
„eBay Kleinanzeigen“ – was ist das überhaupt?
Die Anzeigenplattform eBay Kleinanzeigen erfreut sich stetig wachsender Beliebtheit bei gewerblichen Anbietern. So können dort auch von gewerblichen Anbietern kostenlose Kleinanzeigen platziert werden, die eine enorme Reichweite aufweisen und damit eine Vielzahl potentieller Kunden ansprechen.
Das Problem an der Sache ist, dass eBay Kleinanzeigen überhaupt nicht für gewerbliche Angebote im Fernabsatz konzipiert wurde, sondern vielmehr als reine Anzeigenplattform für private Anbieter bestimmt ist.
Gewerbliche Anbieter haben eine Fülle von Verbraucherinformationspflichten zu erfüllen, wenn Waren im Fernabsatz gegenüber Verbrauchern angeboten bzw. auch nur präsentiert werden. Werden diese Pflichten nicht oder nur teilweise erfüllt, kann dies im Regelfall sowohl von Mitbewerbern als auch von Wettbewerbsverbänden (z.B. dem IDO) abgemahnt werden.
Eine lästige und vor allem teure Konsequenz…
Problem: Es können in der Anzeige keine vollständigen Rechtstexte hinterlegt werden
Wer als gewerblicher Anbieter im Fernabsatz seine Waren rechtssicher anbieten möchte, kommt an professionellen, abmahnsicheren Rechtstexten nicht vorbei. Ohne korrektes Impressum und „saubere“ AGB mit Kundeninformationen und Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular sollte heute kein gewerblicher Anbieter mehr an den Start gehen.
Aufgrund der technischen Gegebenheiten bei eBay Kleinanzeigen ist es jedoch nicht möglich, im Rahmen der jeweiligen Kleinanzeige bereits die AGB und Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular einzubinden (so wie das etwa beim „richtigen eBay“ möglich ist). Dieses Vorhaben scheitert an der Zeichenbegrenzung von 4.000 Zeichen je Anzeige.
Auch eine aktive Verlinkung auf eigene Webseiten mit den Rechtstexten ist technisch nicht möglich.
Lediglich ein Impressum kann (und muss) in der jeweiligen Anzeige hinterlegt werden.
Dilemma zwischen Rechtslage und technischen Restriktionen
Wenn die entsprechende Kleinanzeige des gewerblichen Anbieters als sog. „invitatio ad offerendum“, also als Einladung an den Kunden, seinerseits ein verbindliches Angebot aufzugeben“ bzw. sogar schon als verbindliches Angebot (welches vom Kunden direkt angenommen werden kann) ausgestaltet ist, müsste der Anbieter die Verbraucherinformationen bereits zu einem Zeitpunkt bereitstellen (also insbesondere AGB und Widerrufsbelehrung darstellen), zu dem es technisch bei eBay Kleinanzeigen noch gar nicht möglich ist, nämlich online. Denn das Gesetz verpflichtet den Händler, die notwendigen Verbraucherinformationen vor Abgabe von dessen Vertragserklärung zu erteilen.
Wer eBay Kleinanzeigen auf diese Weise nutzt, macht sich massiv angreifbar und muss mit Abmahnungen, wie etwa solchen vom IDO jederzeit rechnen.
Ohne Rechtstexte geht es in keinem Fall
Auch wenn eine rechtssichere Nutzung von eBay Kleinanzeigen als gewerblicher Anbieter technische Hürden vorhält und in der Anzeige selbst gar keine Rechtstexte dargestellt werden können, bedeutet dies nicht, dass gewerbliche Anbieter auf Rechtstexte verzichten können.
Vielmehr ist eine rechtssichere Nutzung von eBay Kleinanzeigen nur bei einer Kombination aus Umschiffung der technischen Defizite der Plattform und dem nachgelagerten Einsatz professioneller Rechtstexte denkbar.
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Was ist die Lösung? Handlungsanleitung zur Lösung des Abmahnproblems für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei verfügbar!
Exklusiv für Update-Service Mandanten stellt die IT-Recht Kanzlei eine Handlungsanleitung zur Verfügung, damit Unternehmer, die eBay-Kleinanzeigen als Vertriebskanal nutzen möchten der drohenden Abmahngefahr bestmöglich entgegenwirken können.
Die entsprechende Handlungsanleitung finden Sie gerne hier.
Fazit
Der IDO hat eine neue Spielwiese entdeckt, die großes Abmahnpotential bietet. Es wird künftig mit einer Vielzahl von Abmahnungen bei eBay Kleinanzeigen zu rechnen sein.
Dies ist umso bedauerlicher, als eBay Kleinanzeigen eine stetig wachsende Bekanntheit und Reichweite vorweisen kann, monatlich auf knapp 30 Millionen Seitenbesucher kommt und damit einen sehr attraktiven und vor allem kostengünstigen Werbe- und Absatzkanal darstellt.
Mit professionellen Rechtstexten und einer bestimmten Gestaltung der Anzeigen lässt sich die Abmahngefahr jedoch deutlich minimieren.
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Selbstverständlich beraten wir Sie auch zum günstigen Pauschalpreis, wenn Sie bereits eine IDO-Abmahnung erreicht hat. Vertrauen Sie auf unsere jahrelangen Erfahrungen mit diesem Gegner aus mehreren hundert bearbeiteten Abmahnungen des IDO-Verbands.
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Beiträge zum Thema






3 Kommentare
ich bin bei euch Update-Mandant, aber mich betrifft die Problematik nicht direkt. Jedoch habe ich ein Verständnisproblem, dass Rechtstexte bei kleinanzeigen.ebay.de enthalten sein müssen. Der Unterschied zu Ebay, Amazon oder DaWanda ist doch der, dass Ebay-Kleinanzeigen nur ein Warenfenster ist, in dem Waren beworben bzw. präsentiert werden. Eine Warenkorbfunktion ist mir nicht bekannt. Wenn die Rechtslage nun so wäre, dass für eine Bewerbung von Waren und Dienstleistungen Rechtstexte notwendig werden, wäre somit jeder Banner, jede Adwords-Anzeige, jeder Offline-Prospekt etc. abmahnbar. Habe ich einen Denkfehler oder bin ich nur verwirrt???